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Airbagslampe leuchtet gar nicht!

Themenstarteram 7. Dezember 2014 um 23:24

Hallo zusammen, vor einem Monat habe ich nen BMW 316i Bj 99 gekauft! Im vertrag steht "unfallfrei" und "keine vorschäden" gestern habe ich entdeckt, dass die Airbagslampe leuchtet mit zünden gar nicht! Ich hab der Verkäufer gefragt er meinte, dass er keine Ahnung hat und der BMW hat den TÜV vor 6 Monaten bestanden! Also ich vermute, dass der VK hat entweder die Lampe ab gemacht! (Weil die immer leuchtet) oder die Airbags sind gar nicht mehr vorhanden wegen Unfall oder sowas!

 

BITTE HILFE! Kann ich das Auto zurückgeben laut 123 BGB? Soll ich den rest von Geld (400€) noch überweisen?

 

Danke sehr

Beste Antwort im Thema
am 8. Dezember 2014 um 0:43

ich denke das kann man auslesen. und ein lämpchen kann durchbrennen. check das mal dann weißt du ja bescheid.

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18 Antworten
am 8. Dezember 2014 um 0:43

ich denke das kann man auslesen. und ein lämpchen kann durchbrennen. check das mal dann weißt du ja bescheid.

Bau mal die Tachoeinheit aus und schau nach. Es wäre nicht der Erste Gebrauchtwagen bei dem der Verkäufer die Lampe entfernt oder die LED abgeklebt hat.

Ein defektes Airbagsystem muss nicht zwangsläufig auf Unfall deuten. Wickelspule Lenkrad kann auch eine Fehlerquelle sein, oder ein defekte Steckverbindung am/unterm Sitz.

Ob Unfall oder nicht erkennt man aber doch an der Front des Wagens ! Irgendwas sieht man immer, egal wie "gut" gearbeitet wurde. Schon alleine eine gelöste Kotflügelschraube ist verdächtig. Sieht man das sucht man PEINLICH GENAU weiter.

am 8. Dezember 2014 um 6:30

wenns so ist warte mit der überweisung, hast du ausgelesen??

War das ein Privatverkauf oder vom Händler?

Wenn Händler: Auffordern, den Mangel zu beseitigen. Wenn er das nicht kann oder will, Auto zurückgeben. Restgeld würde ich persönlich solange nicht überweisen.

mfg

Hallo!

Sollte die Lampe entfernt worden sein -man kann sie allerdings auch absichtlich durchbrennen- ist das ein offensichtlicher Fall von Betrug, bzw arglistiger Täuschung und Dir stehen alle rechtlichen Mittel an Deiner Seite.

Aber erstmal auslesen lassen, wie man schon geraten hat!

Hi,

man muß dem Verkäufer aber auch nachweisen das er es war der da manipuliert hat,zumindest bei einem Privatkauf.

Aber erst mal abwarten, vielleicht ist ja die Leuchte schlicht und einfach kaput und das Airbagsystem funktioniert ganz normal.

Gruß tobias

Themenstarteram 8. Dezember 2014 um 21:37

Vielen herzlichen Dank für alle Antworten! Hab ich heute auslesen gemacht und... Beifahrerseite airbag ist defekt! Hab ich irgendwelche recht! Oder muss ich selber reparieren?

Rechtsbeistand hinzuziehen !

Man kann ja zum Glück heutzutage erkennen ab welchem km Stand der Fehler aufgetreten ist also kannst du sofern der Verkäufer davon wissen müsste schön in den Popo treten :)

Wenn er dann noch die Birne entfernt hat ist der doppelt dämlich .

Rechtsbeistand und ein schönes vor Weihnachtsfest wünschen :)

am 9. Dezember 2014 um 5:55

nun was ist defekt wie heißt der fehler ?? wenns nur ein sensor ist gehts noch. wenns aber was ist was die werkstatt macht wirds teuer.

bei meinem amg wollten die 480 eu haben. der sensor hat 7,80 eu gekostet im ebay.

gerade bei airbag langen die werkstätten ganz schön zu - meine erfahrung.

fehler bei mir srs seidebag sensor der unter der fußmatte am sitz war - am quertäger, er war nass und wurde ausgetauscht alles ging wieder ohne nullen.

Zitat:

@Eisen6 schrieb am 8. Dezember 2014 um 22:37:12 Uhr:

Vielen herzlichen Dank für alle Antworten! Hab ich heute auslesen gemacht und... Beifahrerseite airbag ist defekt! Hab ich irgendwelche recht! Oder muss ich selber reparieren?

Privatkauf = Ja

Händlerkauf = Nein

Ansonsten ist es meistens nur ein Kabel(bruch) etc. oder Steckverbinder.

Und die Lampe ? Manipuliert ?

Zitat:

@Hasolek schrieb am 8. Dezember 2014 um 22:40:30 Uhr:

Rechtsbeistand hinzuziehen !

Rechtsbeistand und ein schönes vor Weihnachtsfest wünschen :)

Es geht um einen BMW 316i Baujahr 99. Der Wert ist eher im 3-stelligen Bereich zu sehen ...

Für so was belaste ich persönlich keine RS und zahle auch keinem RA 250,- Euro.

Eigenleistung und Gut. Es sei denn der Kauf war "wasserdicht" vom Händler. Dann reicht ein Schreiben

für 50,- Euro vom RA und der Händler "spurt" .

"reicht ein Schreiben für 50,- Euro vom RA und der Händler "spurt""

...den Anwalt möchte ich mal kennen lernen!:-)

Zum Thema: Nun muß geguckt werden, ob die Lampe defekt oder entfernt ist.

Ist sie entfernt, kann der Verkäufer haftbar gemacht werden.

Ist sie nur defekt, mußt Du beweisen, daß der Wagen schon mit dem Defekt an Dich übergeben wurde. das dürfte beinahe unmöglich sein. Denk an die Äußerungen des VK mit dem TÜV usw.

Zitat:

@Imprezaraser schrieb am 9. Dezember 2014 um 20:04:25 Uhr:

"reicht ein Schreiben für 50,- Euro vom RA und der Händler "spurt""

...den Anwalt möchte ich mal kennen lernen!:-)

Ist sie nur defekt, mußt Du beweisen, daß der Wagen schon mit dem Defekt an Dich übergeben wurde. das dürfte beinahe unmöglich sein. Denk an die Äußerungen des VK mit dem TÜV usw.

1. Das macht fast jeder. Normaler Tarif für einen Brief. Max. 100,- Euro

2. Blödsinn, wenn Händlerkauf muss er (der Käufer ) GAR NICHTS beweisen.

Beweislastumkehr innerhalb 6 Monate...

Wenn Privatkauf, cest la vie. In den Kies gepupt. Hornberger Schießen.

Ist der Wagen jetzt beim Händler gekauft?Bis jetzt keine richtige Antwort,der Rest ist Vermutung.

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