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aktuelle StVO Regelung?

Themenstarteram 3. September 2020 um 17:07

"Handy am Steuer jetzt wieder legal?

Der Streit um die Novelle der Straßenverkehrsordnung erreicht eine neue Eskalationsstufe. Nach Ansicht Baden-Württembergs könnten auch ältere Neufassungen der StVO ungültig sein - es gälte dann das Recht von 1970"

https://www.spiegel.de/.../...l-a-f521c7ab-795f-4078-bc88-8c060821e937

Beste Antwort im Thema
am 8. September 2020 um 19:38

Zitat:

@zille1976 schrieb am 8. September 2020 um 20:14:29 Uhr:

Cool, dann brauch ich auch keine Rettungsgasse mehr bilden (zumindest kostet es dann nur noch 20 Euro).

Nie wieder drecckige Reifen. Yesss.

Dieser Witz ist schlecht. Wer keine Rettungsgasse bildet ist einfach ein Assi am Steuer.

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ok... und jetzt?!

Themenstarteram 3. September 2020 um 17:58

...streiten sich die Politiker...

Nö, die Fassung von 2009, da wurden wohl letztmals die nötigen § aufgeführt.

Die Frage ist aber sind die Hausjuristen Unfähig oder setzten sich die Politiker über Einwände der Hausjuristen hinweg?

In den letzten Jahren wurden ja einige Gesetze erlassen die vom wissenschaftlichen Dienst des Bundes als Grundgesetzwiedrig eingestuft wurden.

Das ist das Ergebnis von handwerklichem Pfusch in der Gesetzgebung...

Wenn ich sowas schon lese: "nach Ansicht von irgendwem (der nicht zuständig ist!) könnte eine Regel unwirksam sein" - was sagt das denn?

Wenn es nach Ansicht des Länder-Verkehrsministeriums unwirksam ist, wäre es eine konkrete Ansage. Aber "könnte" könnte alles mögliche sein.

Das ist reine Stimmungsmache, zumindest durch Herrn Traufetter, den Autor des Spiegel-Artikels. Lest in ein paar Tagen noch einmal nach, dann haben sich die Wogen geglättet.

Auf der Webseite des Ministeriums in Baden-Württemberg habe ich keine Information zu den Mutmaßungen gefunden.

(Edit: Stimmt, es war das Justizministerium, nicht das Verkehrsministerium, wie ich hier geschrieben habe. Trotzdem: könnte könnte alles mögliche. Auch auf dessen Webseite findet man keinerlei Hinweis auf eine Rechtsansicht in dieser Frage.)

Dieser "Irgendwem" ist das Justitzministerium BW... und warum sollten die nicht zuständig sein es zu melden wenn sie der Meinung sind das eine Verordnung nicht rechtsgültig ist????? Dafür ist jeder Bürger zuständig und da gute beim Justizministerium ist das es sich dabei um Hardcore-Juristen mit grosser Fachkompetenz handelt die sowas nicht machen wenn sie befürchten müssten abgewatscht zu werden!

Und was den Artikel im Stern angeht... tja, da hatte der Journalist einen Rabenschwarzen Tag!!!

Wäre ja nicht der erste Fall dieser Art. :(

Ja das Recht von 1970, toll, dann könnten wir auf Landstraßen wieder so rasen wie wir wollten, das wäre doch geil.

VOLLGAS bis der Bestatter kommt.

Sagen wir mal so: Die Problematik um die Schilderwaldnovelle 2009 wurde nie restlos aufgeklärt. Der Ramsauer hat die Novelle seines Vorgängers Tiefensee im April 2010 für nichtig erklärt (damals ging es um die Ungültigkeit der alten Verkehrszeichen). Im April 2013 wurde dann die StVO komplett neu erlassen.

Die "Winterreifenpflicht" von Herbst 2010 hat das BMJ damals in die neue StVO-Fassung von 2009 eingepflegt, das BMVBS hat dazu die alte Variante vor September 2009 genutzt. Auf Nachfrage wurde damals bekundet, die BMVBS-StVO sei nur ein "Service für den Bürger" ohne Rechtsverbindlichkeit (schon das ist bemerkenswert).

Das jetzt das Recht von 1970 gelten soll kann man m.E. aber ausschließen, es sei denn, die ganzen Änderungsverordnungen bis 2009 hatten auch irgendwelche Probleme mit dem Zitiertgebot. Um das auszuschließen wurde ja die StVO 2013 komplett neu erlassen - "alles auf Null" sozusagen.

Man müsste jetzt schon den ganzen Änderungsprozess der letzten 50 Jahre nach möglichen Zitierfehlern durchforsten und gleichermaßen die Zulässigkeit des Neuerlasses von 2013 hinterfragen. Ich denke nicht, dass sich jemand ernsthaft damit befassen wird.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 3. September 2020 um 20:55:59 Uhr:

Man müsste jetzt schon den ganzen Änderungsprozess der letzten 50 Jahre nach möglichen Zitierfehlern durchforsten und gleichermaßen die Zulässigkeit des Neuerlasses von 2013 hinterfragen. Ich denke nicht, dass sich jemand ernsthaft damit befassen wird.

Weil das dafür erforderliche Fachpersonal nicht zur Verfügung steht? :confused:

Weile diese Chance in der Zeit um 2009/2010 auch nicht genutzt wurde.

Naja, ich denke schon das die Hardcore-Juristen aus dem Justizmysterium BW etwas formuliert haben das nicht so einfach weggewischt werden kann. Jetzt wird das Ganze auf Bundesebene geprüft werden, dann geht es vor ein hohes Gericht--- die werden dann vermutlich feststellen das es Mängel gibt aber entscheiden das alles erstmal gültig bleibt und die Bundesregierung wird "verurteilt" alles innerhalb von 2 Jahren zu korrigieren.

Zwischenzeitlich reiben sich die niedergelassnen Anwälte die Hände... es wird viel zu verdienen geben...

Das Fachpersonal wären Richter eines Strafgerichts oder Verfassungsgerichts. Davon gibt es ja genug. Die müssten sich damit befassen, wenn jemand Widerspruch einlegt oder klagt. Zum Beispiel ein Betroffener in einem OWi-Verfahren oder jemand mit Klagebefugnis in einem Normenkontrolleverfahren.

(Editiert)

Zitat:

@NOMON schrieb am 3. September 2020 um 21:07:52 Uhr:

Zum Beispiel ein Betroffener in einem OWi-Verfahren,

Da werden sicher Viele finden die versuchen werden einen Führerscheinentzug durch entsprechende Klage zu verzögern oder abzuwenden...

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