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Alarmanlage: Absicherung in der Tiefgarage

Guten Tag Gemeinde,

nachdem zum wiederholten Male alle BMW(7Stück) in unserer Tiefgarage ausgeräumt und demoliert wurden würde ich mein Fahrzeug gern mit einer Alarmanlage aufrüsten.

Das Problem: alle Systeme, von denen man hört, liest oder die man angeboten bekommt, brauchen GPS und GPRS-Empfang. Ohne Handyempfang verkommen diese Hightechanlagen zu reinen Sirenen, die in der Tiefgarage nachts um 4 kein Mensch hört.

Mein F33 wurde im Freien nie nie angefasst, ausschließlich in der Tiefgarage wurde aufgebrochen und zerstört.

Gibt es irgendeine Variante einer Alamanlage, die in irgendeiner Weise sinnvoll schützt auch wenn die Anlage nicht perfekt mit Funksignalen versorgt wird?

Beste Antwort im Thema

Bernd, welchen Sinn soll ein GPS-Tracker haben, wenn das Fahrzeug aufgebrochen und zerstört wird? Dabei verändert es seinen Standort nicht. Abgesehen davon müsste auch ein Tracker irgendeinen Kommunikationsweg haben.

Kannst Du irgendwie versuchen, etwas Qualität in Deine Beiträge zu bringen?

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irgendeine Form von Datenübertragung brauchst Du. Ist kein Mobilfunknetz empfangbar? Es gibt auch Anlagen, die SMS versenden. Gibt es ein WLan in der Garage?

es gibt nichts in der TG. Überhaupt kein Signal irgendeiner Art.

Das ist wahrscheinlich in den allermeisten Tiefgaragen so, nur trägt diesem Umstand kein Alarmanlagenhersteller Rechnung.

Dabei ist die Zeit, in der sich Diebe heimlich im Schutz der Dunkelheit an abgelegenen Orten zu schaffen machen vorbei. Heute wird in der Stadt in der Tiefgarage das Auto zerlegt.

Da dieses im Interesse der Gemeinschaft liegt, macht es ja vielleicht durchaus Sinn dort ein WLAN aufzuspannen. Dazu bedarf es lapidar gesagt lediglich Repeater. Allerdings muss man dann darauf achten, dass die Dinger von den Störenfrieden nicht demontiert werden können. Ich bekomme nach kurzer Zeit eine eMail, sobald ein Accesspoint nicht mehr erreichbar ist.

 

Was ist mit einer Videoüberwachung?

Zitat:

@kmdx schrieb am 7. Dezember 2018 um 15:43:58 Uhr:

...

Mein F33 wurde im Freien nie nie angefasst, ausschließlich in der Tiefgarage wurde aufgebrochen und zerstört.

...

Dann lass ihn doch weiter draußen stehen, scheint ja die sicherste Variante zu sein :D

Zitat:

@Schubbie schrieb am 7. Dezember 2018 um 15:51:47 Uhr:

Da dieses im Interesse der Gemeinschaft liegt, macht es ja vielleicht durchaus Sinn dort ein WLAN aufzuspannen. Dazu bedarf es lapidar gesagt lediglich Repeater. Allerdings muss man dann darauf achten, dass die Dinger von den Störenfrieden nicht demontiert werden können. Ich bekomme nach kurzer Zeit eine eMail, sobald ein Accesspoint nicht mehr erreichbar ist.

Was ist mit einer Videoüberwachung?

Schön wärs. Es gibt eine Videoüberwachung, jedoch hat sich eine Dame aus dem Haus beschwert wegen Datenschutz, daher sind die Kameras aus.

Ein guter Teil der Bewohner sind Fahrradfaschos, die sich freuen, dass die luftverpestenden Mörder mit Ihren Blechkisten auf den Sack kriegen. Das kann ich leider nicht netter schreiben. Dass die Diebe auch die Frau Gemahlin bewusstlos prügeln, falls sie von ihr zufällig erwischt werden, kann man diesen Idioten nicht erklären. Ergo: ich muss mein Fahrzeug selbst irgendwie sichern.

Eine Auto-Alarmanlage mit WLan habe ich allerdings auch noch nirgends gesehen

Das ist das Erste, was ich gefunden habe. Zumindest bekommt man eine Info:

https://www.pearl.de/a-NX4469-3110.shtml?...

Da es nun wiederholt geschehen ist, hast Du Anspruch auf Betrieb der vorhandenen Videoüberwachung. Das lässt sich auch als Minderheit durchsetzen, weil nach mehreren Schadensfällen die VK/TK zur Kündigung neigt. Die Bedürfnisse der einen Bewohnerin werde sich schon irgendwie berücksichtigen lassen. Notfalls muss man das gegen die WEG bzw. den Vermieter gerichtlich durchsetzen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Dezember 2018 um 17:34:59 Uhr:

Da es nun wiederholt geschehen ist, hast Du Anspruch auf Betrieb der vorhandenen Videoüberwachung. Das lässt sich auch als Minderheit durchsetzen, weil nach mehreren Schadensfällen die VK/TK zur Kündigung neigt. Die Bedürfnisse der einen Bewohnerin werde sich schon irgendwie berücksichtigen lassen. Notfalls muss man das gegen die WEG bzw. den Vermieter gerichtlich durchsetzen.

Einen Anspruch haben und diesen gerichtlich durchzusetzen sind zwei Paar Schuhe, insbesondere bei unsere Justiz, die Lotteriecharakter hat. Bis sich da etwas tut, ist das Fahrzeug zig mal leergeräumt worden.

Das liegt im System einer WEG. Versammlung, Antrag, Ablehnung, Beschlussanfechtungsklage, ggf. Schadenersatzklage ... eine Tretmühle. Aber man kann in der Versammlung ja auch mal die anderen überzeugen. ;)

Mal mit der Hausverwaltung reden, und ein eindringen in die Tiefgarage verhindern. Bessere Schutzmaßnahmen an dieser Stelle errichten.

Und was soll Video Überwachung bringen? Wenn der Dieb nicht zufällig ein Nachbar ist bringt das doch eh nix.

Wenn der Nachbar sich zufällig an meinem Auto zu schaffen macht, dann bringt es schon was. Vielleicht kann man ja auch eine Videoüberwachung der einzelnen Stellplätze nach Bedarf realisieren. Ob die Kameras nun gar nicht oder zumindest für einzelne Stellplätze genutzt werden...

Vielleicht ist der Täter ja der Mann (warum müssen Diebe immer Männer sein?) von der Frau, die sich gegen die Videoüberwachung ausgesprochen hat. Stehen die Aufnahmen im Internet, dann kann ich das mit dem Datenschutz nachvollziehen, jedoch wieder wehrt man sich dagegen, wenn es der eigenen Sicherheit dient? Auch sie wird ja mal durch die Tiefgarage laufen und auch Portemonnaies sind begehrt.

Nun, bei einer ständigen Videoüberwachung gehen die Leute ganz sicher auf die Barrikaden. Selbst ein Bewegungsmelder, welcher dann die Aufnahme startet, ist hier kritisch zu sehen. Hier kann eigentlich nur eine Dashcam eine zweifelhafte Sicherung bringen. Meist ist es allerdings zu dunkel, um da eine brauchbare Aufnahme zu bekommen.

Ein GPS Tracker könnte die Fahrzeuge gut überwachen. Das ginge auch die anderen Bewohner nichts an.

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