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Alfa Romeo Giulia Leasing - Kratzer an Stoßstange, zwingend komplett neue Stoßstange?
Hallo zusammen,
ich habe aktuell ein Leasing über die FCA Bank laufen, welches Anfang Mai ausläuft.
Leider ist mir vermutlich beim Ausparken jemand an die Stoßstange gefahren, natürlich ohne einen Zettel o.Ä. zu hinterlassen.
Ich war vergangene Woche beim Händler, bei dem ich die Giulia geleast habe um den Schaden begutachten zu lassen.
Aussage war: Kratzer geht bis auf den Kunststoff, Kunststoff ist angeraut, muss gefüllert werden, füllern ist keine fachgerechte Reparatur, also muss eine neue Stoßstange verbaut werden. Kostenpunkt ca. 2000 Euro.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Kratzer nach einer Lackierung durch eine Fachwerkstatt noch sichtbar sein werden und finde es vollkommen übertrieben wegen sowas eine neue Stoßstange zu verbauen.
So wie ich das sehe habe ich 3 Möglichkeiten:
1. Selber zum Lackierer fahren und ausbessern lassen, Kostenpunkt wahrscheinlich so 700 Euro denk ich mal
Hier ist das Problem, dass die Händler den Schaden jetzt schon kennt und den Gutachter informieren könnte. Oder der Gutachter merkts wirklich von alleine und drückt mir dann nochmal einen Minderwert rein.
2. Über den Leasinghändler neue Stoßstange montieren lassen, Kostenpunkt 2000 Euro
Vermutlich teuerste Lösung. Kann mir trotzdem ein Minderwert berechnet werden durch die neue Stoßstange?
3. Fahrzeug mit Schaden zurückgeben und hoffen, dass der Minderwert weniger als 2000 Euro ist.
Kann nicht einschätzen wie wahrscheinlich es ist, dass der Minderwert weniger als 2000 Euro ist.
Wie würdet ihr vorgehen?
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25 Antworten
Was steht denn in Deinen Unterlagen zur Meldung eines Schadens an den Leasinggeber? Da wird doch ein Schwellenwert angegeben sein, ich meine dass der meist bei 500-1000€ liegt. Ist dem so - musst Du den Schaden eh melden an die LG als Eigentümer des Wagens. Und dann kannst Du mit denen verhandeln darüber, was sinnvoll ist. Jedenfalls steht Dir keine Entscheidung darüber zu wie repariert werden soll - sondern dem Eigentümer des Wagens.
Verhandeln wirst du da nicht können. Leasingrückgabe heißt auf deutsch "Friß Vogel oder stirb".
Aber wenns alleinig der Eigentümer des Fahrzeugs, somit die FCA Bank, entscheidet, dann ist doch die Aussage des Mitarbeiters aus der Unfallinstandsetzung des Autohauses auch nichtssagend.
Der versucht natürlich möglichst viel Umsatz für seine Werkstatt zu generieren.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 31. März 2025 um 10:22:01 Uhr:
Verhandeln wirst du da nicht können. Leasingrückgabe heißt auf deutsch "Friß Vogel oder stirb".
Dieser Beitrag lässt vermuten, dass du bisher nichts mit Leasing zu tun gehabt hast. Keinesfalls muss man alles einfach hinnehmen und kann verhandeln. Was dabei herauskommt hängt vom eigenen Verhandlungsgeschick und vom Gebaren des Leasinggebers bzw. des Händlers ab.
Dem TE ist zu empfehlen, noch einmal das Gespräch mit dem Händler zu suchen. Auf eigene Faust reparieren zu lassen, kann ich nicht empfehlen, weil die Reparatur bei der Rückgabe angegeben werden muss und die Gefahr besteht, dass sie als nicht fachgerecht gesehen wird. Dann muss eventuell zusätzlich zur Reparatur auch die Wertminderung bezahlt werden. Die Kosten für die Reparatur wären dann auf jeden Fall rausgeschmissen.
Und wer denkt, er könnte verheimlichen, dass etwas repariert worden ist, wird schnell auf dem Boden der Tatsachen ankommen, weil bei der Rückgabe immer die Lackdicke gemessen wird und jede Nachlackierung wird so entdeckt.
Zitat:
@Mito17 schrieb am 31. März 2025 um 10:51:09 Uhr:
Aber wenns alleinig der Eigentümer des Fahrzeugs, somit die FCA Bank, entscheidet, dann ist doch die Aussage des Mitarbeiters aus der Unfallinstandsetzung des Autohauses auch nichtssagend.
Der versucht natürlich möglichst viel Umsatz für seine Werkstatt zu generieren.
Rein rechtlich müsste eigentlich der Leasinggeber entscheiden. Tatsächlich liegt es in der Entscheidungsmacht des Händlers, weil der Leasinggeber das an den Händler delegiert.
Heißt wenn sich der Händler nach einem erneuten Gespräch doch dazu durchringen würde, dass eine Lackierung der beschädigten Stoßstange ausreicht kann es nicht vorkommen, dass noch eine Wertminderung bei der Rückgabe bezahlt werden muss, weil der Händler zu diesem Zeitpunkt befähigt war dies zu entscheiden?
Irgendwie hab ich langsam das Gefühl, dass es am besten wär das Auto einfach so zurückzugeben und den Gutachter über Minderwert entscheiden zu lassen.
Ich würde vor der Rückgabe keine Reparatur veranlassen. Du solltest vor der Rückgabe klären, welche Wertminderung für den Schaden berechnet werden wird und dir das am Besten schriftlich bestätigen lassen.
Zitat:
@Mito17 schrieb am 31. März 2025 um 11:09:10 Uhr:
Heißt wenn sich der Händler nach einem erneuten Gespräch doch dazu durchringen würde, dass eine Lackierung der beschädigten Stoßstange ausreicht kann es nicht vorkommen, dass noch eine Wertminderung bei der Rückgabe bezahlt werden muss, weil der Händler zu diesem Zeitpunkt befähigt war dies zu entscheiden?
Unsere Schürze vorne ist aufgrund Kratzer auch nur lackiert worden
Wertminderung laut Gutachten des von mir beauftragten Sachverständigen 450.- €
Bei uns hat nur die Demontage und Montage ,Lackierung und mit allen Nebenarbeiten schon fast 2000.- gekostet
1. Lackdicke auf Plastik wird nicht gemessen, da das (fast) nicht geht
2. SmartRepair bei dem kleinen Dingsda ist normalerweise kein Problen, Kosten um die 200 netto
3. ein guter Lackierer bekommt die gleiche Farbe ohne Probleme hin
4. Meldepflichtig sind lt. Vertrag nur Schäden, keine Kratzer, anderenfalls müsste man jeden Steinschlag melden…
Ich hab einen weitaus schlimmeren und großflächigeren Kratzer per SmartRepair reparieren lassen. Ohne Beanstandung bei der Rückgabe. Und das war Metalliclack.
Das wäre mal eine Frage, die einem Gutachter @Dellenzaehler (Ist eine Lackdickemessung auf Kunststoff möglich?) zu stellen wäre. Bei meiner letzten Rückgabe stand im Gutachten der Dekra drin, dass Lackierarbeiten an der Stoßstange durch den Gutachten durch die Lackdickemessung festgestellt worden sind.
Steinschläge sind bis zu einer bestimmten Größe gebrauchsüblich und begründen daher keine Wertminderung. Kratzer, vor allem, wenn sie bis auf die Grundierung gehen, stellen fast immer eine Wertminderung dar. Richtig ist allerdings, dass die meisten Kratzer im SmartRepair Verfahren für recht kleines Geld zu beseitigen sind.
Kostenvoranschläge sind mittlerweile angekommen.
Mit Neuteil - 2075€
Ohne Neuteil - 1430€
210€ Stundensatz
Das wären die Kosten bei der Beauftragung der Reparatur. Bei einer Rückgabe nach Leasing muss der Leasingnehmer nur den sogenannten Minderwert ausgleichen. Dies ist, vereinfacht gesagt, nur der Selbstkostenbetrag der Werkstatt und vor allem ist nur der Nettobetrag zu bezahlen. Es ist also erheblich günstiger, den Minderwert zu bezahlen als die Reparatur zu beauftragen. So sollten in dem Fall als Minderwert maximal 500 bis 700 Euro anfallen.
Warum soll der Leasinggeber verhandeln? Der Leasinggeber verlangt irgendwas, und wenn du nicht zustimmst, sagt er "Tja, dann gehen Sie eben zum Rechtsanwalt". Kaum jemand tut sich das an und fast jeder zahlt zähneknirschend.
Aber auch der Leasinggeber weiß, nirgends ist man so dem Zufall überlassen wie auf hoher See und vor Gericht. Recht haben bedeutet in Deutschland nicht automatisch auch Recht bekommen. Die meisten Lessoren lassen sich daher sehr wohl auf Verhandlungen ein. Bei der VW Bank haben wir sogar mal über einen nicht unerheblichen Betrag für Kaufablöse die verhandelt, bei BMW auch schon. Da ging immer noch was…