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Alkohol am Steuer, Probezeit
Guten Tag,
Wenn man aufgrund von auffälligem Fahrverhalten angehalten wird (Schlangenlinien)
Pusten muss mit 0,78 Promille (auf der Wache dann 0,68 Promille)
Man verhält sich extrem Kooperativ.
Man ist noch in der Probezeit, allerdings ohne jegliche Vorstrafen (Nie geblitzt, nie falsch geparkt etc.).
Womit kann man rechnen ? (Geldstrafe, Verlängerung der Probezeit, Punkte, Aufbauseminar)
Im Idealfall melden sich nur Leute die eine vergleichbare Erfahrung hinter sich haben,
oder Leute mit Fachwissen.
Ich danke im Voraus recht herzlich
Ps. Mir ist bewusst, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss für den Fahrer, aber insbesondere für alle Verkehrsbeteiligten extrem gefährlich ist.
Allerdings würde ich mich wirklich über fachliche Antworten freuen
und nicht so sehr über Anfeindungen.
Beste Antwort im Thema
ca. 500,- € Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fußgänger, Probezeitverlängerung, Pflichtseminar
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ca. 500,- € Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fußgänger, Probezeitverlängerung, Pflichtseminar
Schlangenlinien mit nur 0,68 Promille?
Das muß noch geübt werden!
Auch:
Pech der späten Geburt. Früher wäre das durchgewunken worden.
Ciao
Ratoncita
Da hilft es leider nicht, wenn man kooperativ ist. Da greift dann der Bußgeldkatalog.
In dem Fall - wie geschrieben - 500€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und Aufbauseminar.
Die "ca. 500,- € Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fußgänger, Probezeitverlängerung, Pflichtseminar" sind aber nicht richtig, da der TE Ausfallerscheinungen hatte (Schlangenlinien). Das heißt kein Bußgeld mehr, sondern eine Geldstrafe (oder theoretisch auch eine Freiheitsstrafe) und ein individuell festzulegendes Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Oktober 2020 um 12:59:14 Uhr:
ca. 500,- € Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fußgänger, Probezeitverlängerung, Pflichtseminar
Vergiss die Schlangenlinien nicht. Die könnten eventuell noch ne Rolle spielen.
Deshalb das "ca." vor dem Geldbetrag.