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Alkohol am Steuer

Themenstarteram 26. Oktober 2011 um 5:56

Hab gerade den Bericht gelesen http://www.bild.de/.../...chlaefchen-am-auto-steuer-20615372.bild.html

Ich hab da allerdings schon gehørt das es fuer den Fuehrerscheinentzug reicht wenn man den Motor nur anmacht. Stimmt das? Hab auf die schnell nichts eindeutiges im Netz gefunden.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MB Spirit

Finde es ziemlich unreif, mit dem Auto sich dahin zu begehen, um dann wieder im Auto zu übernachten!

Entweder erkundigt man sich zuvor um eine Schlafmöglichkeit oder lässt es bleiben!

Eben. Selbst in jugendlichem Alter sollte man in der Lage sein, ein Trinkgelage vernünftig vorzuplanen.

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Nein, solange man nicht fährt , passiert nichts.

Es ist nur manchmal schwer zu beweisen, dass man es nicht wollte.

Am einfachsten ist es, wenn man auf dem Beifahrersitz sitzt oder auf der Rückbank liegt ;)

Eine MPU kanns trotzdem geben.

Dazu reicht es schon, wenn man mit mehr als 1,6 Promille aufgefunden (auch zu Fuß) wird.

Da dann durchaus von Gewöhnung ausgegangen werden kann.

Nein, Verdacht auf "Gewöhnung"liegt erst dann nahe, wenn man nahezu einfandfrei agiert.

ab 1,6 Prom. liegt zwar generell eine Straftat vor, allerdings nur wenn man etwas macht, was auch nüchtern bestraft werden würde.

Für den reinen Verdacht reicht es der Fahrerlaubnisbehörde aus um eine MPU einzuleiten - ebenso entscheiden auch die Gutachter und Gerichte.

"...gehen Gutachter davon aus, dass Blutalkoholkonzentrationen über 1,3 Promille mit einen Konsum im normalen Rahmen kaum noch zu vereinbaren seien. Eine BAK ab 1,6 Promille setze jedenfalls eine durch den regelmäßigen Konsum größerer Mengen Alkohols erworbene überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung voraus."

"...lasse den Schluss zu, dass der Betreffende künftig, und zwar auch mit einem Kraftfahrzeug, betrunken am Straßenverkehr teilnehmen könnte..."

Wie jetzt? Der Herr muss sich keine Sorgen um seinen Führerschein machen, da er nicht gefahren ist?! :confused:

Soll ich mal lachen? :D Aber hätte er jetzt noch ein Handy in der Hand gehabt, hätte es durch den laufenden Motor für eine Strafe gereicht...

*geh mal Popcorn holen*

am 26. Oktober 2011 um 9:38

Klar, man setzt sich total besoffen ins Auto und macht den Motor an um zu schlafen (gegen Kälte kann es ja nicht gewesen sein, sonst hätte er die Tür nicht auf gelassen). Führerschein ist da weg und zwar für seeeehr lange Zeit. Da BILD aber das einzige Medium mit dieser unglaubwüridigen Story ist (vor allem die Reaktion der Polizei), glaub ich erst mal gar nichts.

Bei über 2 Promille hat man auch schon gar kein Kälteempfinden mehr! :D

Aber vielleicht parkt sein Auto immer dort, weil ihm die vor Ort zur Verfügung stehenden Parkbänke zu ungemütlich sind und er sich somit eine kuschlige Alternative geschaffen hat...:cool:

Themenstarteram 26. Oktober 2011 um 11:10

Mal abgesehen davon das der Beitrag von der Bildzeitung ist, wære es dennoch interessant zu wissen ob es Strafbar ist oder nicht. Es wurde ja schon gesagt dass das telefonieren bei laufendem Motor verboten ist. Warum ist dann erlaubt stink besoffen bei laufendem Motor hinterm lenker zu sitzen?

Hat keiner behauptet er gehe Bußgeldfrei aus.

Handy ....unnötig laufender Motor....Gräuschbelästigung usw...

Allerdings reicht es nicht zum Entzug der FE !

MPU mag ne Einzelfallentscheidung sein, aber das ist dann schon extrem.

Wenn jemand aus der Disse total besoffen kommt, aber nicht mehr fährt, so handelt er wenigstens noch einigermaßen vernüftig.

Bei den Telfonassis, welche auf der Straße rumeiern, bin ich mir da nicht so sicher.

Die Telefonspacken gehören allesammt zur MPU !!!

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Hab gerade den Bericht gelesen http://www.bild.de/.../...chlaefchen-am-auto-steuer-20615372.bild.html

 

Ich hab da allerdings schon gehørt das es fuer den Fuehrerscheinentzug reicht wenn man den Motor nur anmacht. Stimmt das? Hab auf die schnell nichts eindeutiges im Netz gefunden.

Der Knackepunkt dürfte das Merkmal "Führen eines Kfz" sein.

Der BGH hat mal entschieden, dass das bloße starten des Motors kein Führen im Sinne des §316 StGB ist.

Und warum MUSS dann der Motor abgestellt sein, um ein Handy in der Hand halten zu dürfen :confused:

Weil es ein ganz anderer Paragraph ist, welcher das Handy in der Hand bei leufendem Motor verbietet

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Und warum MUSS dann der Motor abgestellt sein, um ein Handy in der Hand halten zu dürfen :confused:

Das wiederum ergibt sich aus dem § 23 StVO.

Zitat:

 

"...gehen Gutachter davon aus, dass Blutalkoholkonzentrationen über 1,3 Promille mit einen Konsum im normalen Rahmen kaum noch zu vereinbaren seien. Eine BAK ab 1,6 Promille setze jedenfalls eine durch den regelmäßigen Konsum größerer Mengen Alkohols erworbene überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung voraus."

"...lasse den Schluss zu, dass der Betreffende künftig, und zwar auch mit einem Kraftfahrzeug, betrunken am Straßenverkehr teilnehmen könnte..."

Mann, was für ein Scheiß!. Ich wette, dass fast jeder irgendwann mal zwischen 18 und 21 1,6 Promille schafft. Die werden also alle nur deshalb nicht zur MPU geschickt, weil wir nicht genügend Polizisten haben um das zu kontrollieren?? Was für ein Schwachsinn ist das denn?

Laut online-Promillerechner reichen einem schlanken 18-Jährigen 4 Bier und ein Schnaps innerhalb von 3 Stunden getrunken für 1,89 Promille. Wenn man alle zur MPU schicken wollte, die diese Menge schon mal getrunken haben, na dann gute Nacht Marie.

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