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Alkohol am Steuer

Themenstarteram 18. August 2021 um 14:31

Hey Leute, ich weiss nicht ob es ganz passt, aber ich schieß mal los...

Mache mir große Sorgen um meine Stiefschwester. Sie wurde vor zwei Wochen mit 2,3 (!!!) Promille angehalten von der Polizei. Der Blutwert ist leider noch nicht da. Soweit ich weiß sind wir hier schon im Strafrecht...

Auch wenn ich es für niemandem von euch hoffe, wollte ich mal fragen, ob jemand ähnliches durch hat und was sie möglicherweise erwartet?

Die Schwere der Schuld ist für mich indiskutabel, ich bin total fassungslos und heiße es nicht gut. Trotzdem steh ich ihr nahe und wäre über hilfreiche Antworten dankbar.

Liebe Grüße

Anette

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72 Antworten

Hier werden die Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit deutlich mehr als 1,1 Promille im Blut allgemein beschrieben:

"Sie sind mit mehr als 1,1 Promille unterwegs gewesen? Jetzt spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit. Eine solche Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat und wird entsprechend hart geahndet– mit 3 Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe, die bei Ersttätern um die 30 bis 40 Tagessätze liegt, oder schlimmstenfalls sogar einer Freiheitsstrafe. Zudem entziehen die Gerichte die Fahrerlaubnis und verhängen eine Sperrfrist für die Wiedererteilung von 8-12 Monaten. Danach prüft das Amt für Fahrerlaubnisangelegenheiten ob eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann. In schwer wiegenden Fällen oder bei Wiederholungstaten droht auch der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis."

.....

"Ab einem festgestellten Wert von 1,6 Promille müssen Sie auf jeden Fall mit einer sogenannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Erst nach erfolgreicher Teilnahme an einer MPU können Sie den Führerschein wiederbekommen."

Quelle: https://www.allianz-autowelt.de/bussgeld/alkohol-am-steuer/#erwischt

Bei einer Fahrt mit einer festgestellten BAK von > 1,6 Promille ist daher dringend zu empfehlen, einen RA zur Interessenwahrnehmung zu beauftragen.

Hallo Anette,

ich empfehle deiner Stiefschwester, dass sie sich an dieses Forum wendet: Klick mich

Die Leute dort geben sich wirklich Mühe einem weiterzuhelfen und dazu sind sie auch noch sehr kompetent.

Wichtig ist aber, dass sie sich selbst dort meldet.

 

Gruß

Uwe

Geht mal von 1,5 Monaten Geldstrafe und einem Entzug von 15 Monaten aus. Vor Neuerteilung wird sie eine MPU bestehen müssen, die aber bei dem Wert nur mit 12 Monaten nachgewiesener Abstinenz zu bestehen ist.

Ein Anwalt ist nicht notwendig. Er kann nichts machen, kostet nur. Solche Fälle werden routinemäßig per Strafbefehl abgehandelt.

Der Tipp mit dem Verkehrsportal ist wichtig, wegen des Alkohols kann auch die örtliche Suchtberatung eine gute Anlaufstelle sein.

Rein interessehalber wie funktioniert es über einen solchen Zeitraum Abstinenz nachzuweisen?

Ab zum Anwalt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. August 2021 um 20:51:25 Uhr:

 

Ein Anwalt ist nicht notwendig. Er kann nichts machen, kostet nur.

Mutiger Tipp.

Aber auch sonst mutige Prognosen.

Zitat:

@JimmyMcNulty schrieb am 18. August 2021 um 21:15:10 Uhr:

Rein interessehalber wie funktioniert es über einen solchen Zeitraum Abstinenz nachzuweisen?

Hallole ...

So ganz grob ...

Du wirst innerhalb dieser nachweislichen 12 Monate Abstinenz - Zeit mehrfach kurzfristig in ein " Medical - Center " wahrscheinlich 3 Landkreise weiter entfernt eingeladen ... unentschuldigt fehlen / fernbleiben = geht nicht .

Dort darfst du dann Haar - Urin - Blutproben abgeben ...

Hallo, Molchhero,

Zitat:

@molchhero schrieb am 18. August 2021 um 21:44:50 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. August 2021 um 20:51:25 Uhr:

 

Ein Anwalt ist nicht notwendig. Er kann nichts machen, kostet nur.

Mutiger Tipp.

Aber auch sonst mutige Prognosen.

das ist kein mutiger Tipp, sondern seine Erfahrung, die ich teile.

Was soll ein Anwalt denn in so einem Fall erreichen?

Die Trunkenheitsfahrt als solche ist eindeutig festgestellt worden; die BAK wird durch die Blutprobe und die anschließende Blutuntersuchung festgestellt und der Staatsanwalt setzt das Strafmaß im Strafbefehl fest.

Ein Anwalt kann vielleicht, aber auch nur vielleicht, einen oder zwei Monate weniger bei der Sperrfrist oder ein paar Tagessätze weniger herausschlagen, aber dafür muss man schon tief in die Tasche greifen, da der Anwalt nicht umsonst arbeitet.

Es gibt allerdings genügend Fälle, in denen so etwas (mit Anwalt) vor Gericht gegangen ist und der Richter hat gleich zu Beginn klar gestellt, dass er, wenn der Anwalt und sein Mandant auf dieser Verhandlung bestehen, nicht mehr von der fahrlässigen, sondern einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt ausgeht.

Ende vom Lied: Einspruch zurückgenommen, nichts erreicht, aber viel Geld für den Anwalt und möglicherweise die Zeugenauslagen gezahlt.

Viele Grüße,

Uhu110

Dazu habe ich eine Frage. Ich will das Verhalten einer Trunkenheitsfahrt absolut nicht gutheißen. Wir sprechen allerdings von 2,3 Promille. Kann man da wirklich Vorsatz unterstellen? Oder ist man da nicht wirklich mehr Herr*in über seine Sinne? @uhu110 , ich verstehe Deine Einstellung auf Seiten der Exekutive.

Ich würde gerne die Sichtweise aus Anwaltssicht lesen. Vllt. könnte z. B. @rrwraith etwas dazu beitragen.

Bei diesem Wert liegt unbestritten eine Gewöhnung vor.

Deine Schwester braucht Hilfe. Aber nur wenn diese auch möchte.

Der Führerscheinentzug und die Strafe sind da das kleinste Problem.

Ein erfahrener Anwalt ist aus meiner Sicht zumindest aus einem Aspekt zu empfehlen, er kann vermeiden, dass man sich noch zusätzlich um Kopf und Kragen redet und sich dadurch das Strafmaß erhöht. Auch ehrliche und gutmeinende Äußerungen können Trigger enthalten.

Im Normalfall kommt es da zu keiner Verhandlung. Da wird durch Staatsanwalt und Richter das Strafmaß festgelegt und dann ergeht der Strafbefehl.

Wenn man den akzeptiert, passiert weiter nichts. Also um Kopf und Kragen reden ist da eigentlich nicht mehr möglich, sofern man gegen die Entscheidung nicht angehen will.

Ich würde auf einen Anwalt verzichten. Wie oben schon geschrieben, kann der an der Sache selbst nichts ändern und ob die Sperre nun 2 Monate mehr oder weniger beträgt, macht keinen großen Unterschied.

Da es aber ohnehin auf eine MPU hinausläuft, wäre es gut, wenn deine Stiefschwester schnellstmöglich anfängt zu handeln. Das heißt also Abstinenz, Besuch einer Selbsthilfegruppe, usw.

Da gibt es aber im Netz diverse Foren, dei sich nur mit sowas beschäftigen, die sind da der richtige Ansprechpartner für das weitere Vorgehen.

Wenn sie die MPU bestehen will, ist es das A und O, dass alles aufgearbeitet wird und eine Strategie erarbeitet wird, dass sowas nicht wieder passiert. Dazu gehören eben auch Trinkmotive, Vergangenheit, zukünftige Problembewältigung, usw.

Da werden ihr die Leute in entsprechenden Foren aber weiterhelfen können und sie beraten. Wichtig ist halt, dass sie es selber macht und es macht, weil sie was ändern will. Wer nur Phrasen auswendig lernt, damit er den Schein zurückkriegt, kommt damit selten durch.

Wenn ich jemanden umbringe und dabei erwischt werde, ist auch davon auszugehen, dass ich verurteilt werde.

 

Würde ich auf einen Anwalt verzichten?

 

Nö.

 

Auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten!

In den einschlägigen Foren wird immer vom Anwalt abgeraten. Einfach, weil es nichts oder zu wenig im Verhältnis zu den Kosten bringt.

Dann zahlt man vielleicht 1200 EUR statt 1500EUR. Das fressen die Kosten für den RA wieder auf.

Und ob die Sperre für den Führerschein nun 13 oder 15 Monate beträgt ist egal, denn ohne positive MPU gibt es den sowieso nicht wieder. Die Vorbereitung, Abstinenznachweise, usw. dauern aber eh ihre Zeit. Man gewinnt dabei nichts und beid er MPU hilft auch kein Anwalt.

Also wenn das Delikt klar ist (und das ist es ja hier), hilft der Anwalt kaum weiter. MPU etc. sind auch so teuer genug.

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