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Alkohol am Steuer und MPU

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 20:16

Servus,

Hab mal ne Frage.

Ein bekannter aus Polen der dort auch sein Hauptsitz hat, wohnt zurzeit in Deutschland weil er hier Arbeitet.

Er hat einen großen dummen fehler gemacht und ist mit ca.1,8 Promille gefahren und wurde von der Polizei erwischt. Er bereut das auch sehr und ist zurzeit ziemlich fertig mit der Welt und spielt sogar mit selbstmord gedanken

Ihm wurde der Polnische EU Führerschein entzogen und hat ein Fahrverbot für 9 Monate bekommen hier in Deutschland.

Vor Gericht wurde die Fahrverbot sperre verkürzt um 3 Monate.

Vor kurzem hat er seinen Führerschein in Polen wieder abgeholt und darf dort Fahren.

Jetzt hat er von der Stadt hier in Deutschland ein Brief bekommen das er zu MPU muss bevor er in Deutschland fahren darf.

Ich frage mich jetzt muss er überhaupt zur MPU als Polnischer Staatsbürger und kann ihm Deutschland wirklich hier ein Fahrverbot erteilen? Schließlich hat er sein Polnischen EU führerschein wieder bekommen. Außerdem spricht er schlecht deutsch somit kann er kein MPU machen.

So wie ich mitbekommen habe glaubt die Stadt das sein Hauptwohnsitz hier in Deutschland ist, dabei ist sein Hauptsitz in Polen und er ist Polnischer staatsbürger.

In dem Brief von der Stadt stand er soll sein Führerschein in der Zulassunstelle in xy... beantragen. Aber er hat doch schon sein Führerschein wieder!!

Kann uns da jemand weiter helfen wissen nicht mehr weiter. Geld für ein Anwalt ist nicht mehr da.

mfg

Michi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Michi126

So wie ich mitbekommen habe glaubt die Stadt das sein Hauptwohnsitz hier in Deutschland ist, dabei ist sein Hauptsitz in Polen und er ist Polnischer staatsbürger.

Entweder hat hier seinen Hauptwohnsitz oder gar nichts. Es geht nicht, dass man in Deutschland nur einen Nebenwohnsitz hat und den Hauptwohnsitz im Ausland. Damit er hier aber arbeiten kann, muss er gemeldet sein.

Und natürlich kann gegen einen ausländischen Staatsangehörigen ein Fahrverbot verhängt werden, genauso wie die Anordnung zur MPU. Die Nationalität spielt da keine Rolle, es geht ja um den Tatbestand als solchen, der geahndet wurde.

Gruß Tecci

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Am einfachsten dort anrufen und nachfragen..alles andere wäre pure Spekulation.

Zur Ursache sage ich jetzt nix, er hat sich ja selbst schon genug den Kopf darüber zerbrochen.

LG

Zitat:

Original geschrieben von Michi126

So wie ich mitbekommen habe glaubt die Stadt das sein Hauptwohnsitz hier in Deutschland ist, dabei ist sein Hauptsitz in Polen und er ist Polnischer staatsbürger.

Entweder hat hier seinen Hauptwohnsitz oder gar nichts. Es geht nicht, dass man in Deutschland nur einen Nebenwohnsitz hat und den Hauptwohnsitz im Ausland. Damit er hier aber arbeiten kann, muss er gemeldet sein.

Und natürlich kann gegen einen ausländischen Staatsangehörigen ein Fahrverbot verhängt werden, genauso wie die Anordnung zur MPU. Die Nationalität spielt da keine Rolle, es geht ja um den Tatbestand als solchen, der geahndet wurde.

Gruß Tecci

am 5. Februar 2012 um 20:26

Unter Anmeldung und Information bitte lesen

http://www.verkehrspsychologen24.de/boxen/352.php

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 20:31

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Michi126

So wie ich mitbekommen habe glaubt die Stadt das sein Hauptwohnsitz hier in Deutschland ist, dabei ist sein Hauptsitz in Polen und er ist Polnischer staatsbürger.

Entweder hat hier seinen Hauptwohnsitz oder gar nichts. Es geht nicht, dass man in Deutschland nur einen Nebenwohnsitz hat und den Hauptwohnsitz im Ausland. Damit er hier aber arbeiten kann, muss er gemeldet sein.

Und natürlich kann gegen einen ausländischen Staatsangehörigen ein Fahrverbot verhängt werden, genauso wie die Anordnung zur MPU. Die Nationalität spielt da keine Rolle, es geht ja um den Tatbestand als solchen, der geahndet wurde.

Gruß Tecci

Man kann doch mehrere Wohnsitze anmelden. Sein Hauptwohnsitz ist in Polen und hier in D hat er ne Wohnung gemietet und ist gemeldet.

Zitat:

Original geschrieben von Michi126

Man kann doch mehrere Wohnsitze anmelden. Sein Hauptwohnsitz ist in Polen und hier in D hat er ne Wohnung gemietet und ist gemeldet.

Nein, geht nicht. Man kann mehrere Wohnsitze in Deutschland anmelden. Aber nicht Hauptwohnsitz im Ausland und was anderes hier, ist einfach nicht. Wobei das vermutlich derzeit sein kleineres Problem sein dürfte...

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 20:42

Also er sagte mir sein Wohnsitz ist in Polen wo auch noc hseine ganze Familie wohnt und er selbst wenn er nicht hier Arbeitet.

Aufjedenfall Arbeitet er hier legal das weiß ich. Er wurde schon auf der Baustelle von der Polizei kontrolliert.

am 5. Februar 2012 um 20:51

Ich weiss nicht wie die Regelung jetzt innerhalb der EU ist, aber normaler weise sollte das gehen mit Hauptwohnsitz in Polen. Da gibt es auch eine gewisse Anzahl Tage die er nur in Deutschland sein darf. Oder wurde das mit der EU abgeschafft?

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Da gibt es auch eine gewisse Anzahl Tage die er nur in Deutschland sein darf. Oder wurde das mit der EU abgeschafft?

Von Personen, die mehr als 180 Tage des Jahres in Deutschland verbringen, wird (im juristischen Sinne) angenommen, daß ihr Hauptwohnsitz in Deutschland liegt, unabhängig davon, wo sie nun wirklich gemeldet sind.

Die Meldegesetze in Deutschland sind da eigentlich recht einheitlich, sprich, wer hier wohnt, muss sich anmelden (von den Ausnahmen mal abgesehen, aber da sehe ich HIER jetzt erst mal keinen Anhaltspunkt). Gilt für jeden, egal ob Deutscher, EU-Bürger oder sonstwer. Da die Polizei laut Aussage kein Problem sah, gehe ich einfach mal davon aus, dass die Anmeldung korrekt erfolgte. Führt uns zu der Annahme, dass hier in D der Hauptwohnsitz ist, da eine andere Anmeldung nicht möglich ist und das würde die Annahme im Eröffnungsposting widerlegen. Ob, wie, was und wie lange er arbeiten "darf", ist denke ich für die MPU-Problematik nicht relevant. Abgesehen davon, selbst WENN ein Irrtum vorliegen sollte, das Fahrverbot gilt national unabhängig vom Wohnsitz meine ich. Für die Beantragung der FE ist dann die Führerscheinstelle zuständig, wo er sich gewöhnlich aufhält (was dann auch seinem Hauptwohnsitz entsprechen dürfte/müsste).

Gruß Tecci

Er hat ein Fahrverbot in Deutschland welches auf Grund von deutschen Auflagen von deutschen Behörden wieder aufgehoben wird.

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Ich weiss nicht wie die Regelung jetzt innerhalb der EU ist, aber normaler weise sollte das gehen mit Hauptwohnsitz in Polen. Da gibt es auch eine gewisse Anzahl Tage die er nur in Deutschland sein darf. Oder wurde das mit der EU abgeschafft?

Das wurde ja vor paar Jahren abgeschafft. Die Medien hatten dadurch auch so Panik gemacht.

am 5. Februar 2012 um 20:59

Ich verstehe die Frage nicht...

Wenn er zur MPU muss um, nach positiv psychologischer Begutachtung, wieder im deutschen Straßenverkehr mitwirken zu können, was soll daran falsch sein? Wenn er schlecht Deutsch spricht kann er sich einen Dolmetscher auf seine Kosten dazuholen.

Sein Führerschein wurde ihm in Polen wiedergegeben, da im Ausland, jetzt nicht speziell Polen, nach anderem Maß geurteilt wird.

Es wäre unfair, wenn ich ein EU-weites Fahrverbot erhalte, wenn ich z.B. in der Schweiz mit >25km/h-Ao geblitzt werde und in Deutschland kostet mich das nur paar Euros und vielleicht paar Monate Fahrverbot.

Man könnte ihm auch ein Einreiseverbot auflegen. Das liegt alles im Ermessen des jeweiligen Landes.

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 21:04

Zitat:

Original geschrieben von eKx0

Ich verstehe die Frage nicht...

Ich wollte nur wissen ob er obwohl er seinen Führerschein wieder bekommen hat trotzdem hier nicht fahren darf!?

Man hört ja immer wieder von Führerscheintouristen, das Leute nach Polen gehen und dort von neu einen Führerschein machen um hier die MPU zu umgehen.

Dachte das wär in seinem Fall genau so.

Ein Einreiseverbot würde ich schon für übertrieben halten.

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