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Alkoholempfindliche Wegfahrsperre für die Fahrzeugklassen M und N ab 06. Juli 2022

Themenstarteram 30. Juli 2021 um 12:33

Falls es jemanden interessiert; ab Juli 2022 hat es offenbar weitreichende Änderungen der Bauartvorgaben.

Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)

https://eur-lex.europa.eu/.../?...

Zitat:

Artikel 6

Hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme für alle Kraftfahrzeugklassen

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit den folgenden hochentwickelten Fahrerassistenzsystemen ausgerüstet sein:

a)

intelligenter Geschwindigkeitsassistent

b)

Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

c)

Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers

d)

hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers

e)

Notbremslicht

f)

Rückfahrassistent und

g)

ereignisbezogene Datenaufzeichnung.

[..]

Weiteres Dokument dazu, das heute im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden ist, das ebenfalls ab Juli 2022 gültig ist:

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1243 der Kommission vom 19. April 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung detaillierter Vorschriften für die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre in Kraftfahrzeugen und zur Änderung des Anhangs II der genannten Verordnung (Text von Bedeutung für den EWR)

https://eur-lex.europa.eu/.../?...

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214 Antworten
am 30. Juli 2021 um 13:12

Na endlich.

Die Überschrift ist allerdings falsch!

Es besteht eben keine Pflicht für eine "alkoholempfindlichen Wegfahrsperre" sondern nur für eine "Einbauvorrichtung" für selbige!!!

Ein kleiner aber feiner Unterschied!

Gilt für künftige zu erteilende Typgenehmigungen.

Unter " Vorrichtung zum Einbau einer Alkoholempfindlichen Wegfahrsperre" verstehe ich aber noch nicht, dass die Alkoholempfindlichen Wegfahrsperre vorgeschrieben ist

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 30. Juli 2021 um 15:24:29 Uhr:

Die Überschrift ist allerdings falsch!

Es besteht eben keine Pflicht für eine "alkoholempfindlichen Wegfahrsperre" sondern nur für eine "Einbauvorrichtung" für selbige!!!

Ein kleiner aber feiner Unterschied!

Dann lieg ich ja nicht so falsch.

Danke

Damit gibt man Alkoholabhängigen eine zusätzliche Chance, weiterhin am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Führerscheinlosen auch...

Das nächste, was man beim Neuwagenkauf direkt rausbauen/deaktivieren lässt.

Zitat:

@Niflheim schrieb am 30. Juli 2021 um 20:41:43 Uhr:

Das nächste, was man beim Neuwagenkauf direkt rausbauen/deaktivieren lässt.

Warum, Angst???

Frei Fahrt für freie Bürger bedeutet nun mal auch freie Fahrt mit 3 Promille. Und wer will sich denn von einem elektronischen Ding aufhalten lassen, nur weil er mal ne Kiste Bier zum Frühstück vernichtet hat. Unvorstellbar. Wo man doch mit 4.8 Promille noch besser fährt als 98% der anderen Verkehrsteilnehmer nüchtern.

Endlich mal jemand, der das Autofahren in seiner ganzen Breite und vollständig erfasst hat... ;) @Eagleseven

 

PS: Was bedeutet denn bitte Fahrzeuge der Klasse M und N?

Von Niflheim lernen, heißt Siegen lernen. :D

Den Eindruck habe ich auch... ;)

Zitat:

@158PY schrieb am 31. Juli 2021 um 06:55:36 Uhr:

 

PS: Was bedeutet denn bitte Fahrzeuge der Klasse M und N?

Na Fahrzeuge zur Personen (M) und Güterbeförderung (N). Sagt Wiki. Also eigentlich fast alle. :D

Ich möchte so einen blöden Test aber auch nicht im Auto haben, das wäre ein absoluter Witz. Also falls man es rausprogrammieren könnte, würde ich es tun. Alkoholisiert fahren käme mir allerdings nicht in den Sinn.

Was ist denn der absolute Witz an diesem blöden Test? Das Ergebnis oder die Prozedur?

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