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Alkoholfahrt der Chefin der Evangelischen Kirche in Deutschland, Margot Käßmann.

Themenstarteram 24. Februar 2010 um 3:38

Wie sollte die Justiz mit diesem Fall verfahren?

Ist diese Fahrt einer angesehenen, klugen Frau weniger gefährlich als die anderer Bundesbürger?

Sollte sie das volle Strafmass treffen oder sollte hier Rücksicht auf das wohl schwere Amt genommen werden?

Wie gefährlich war diese Fahrt auch für die anderen Verkehrsteilnehmer?

Gruß

Ulicruiser

Beste Antwort im Thema

Ich finde es lustig, dass gerade sie es getroffen hat.

Der personifizierte Gutmensch, der selbst Verkehrsrowdys und Alkoholsünder kritisiert hat, tappt in das eigene Loch, das er anderen geschaufelt hat.

Vielleicht wird sie von ihrem weltfremden Meinungsbild mal ein bisschen auf den Boden der Tatsachen geholt.

Lest einfach mal bei Welt online oder woanders die Artikel, wo sie sich über Kriege geäußert hat z.B.

In meinen Augen ist sie ein elendiger Gutmensch, der die ganze Zeit nur supertolles Zeug von sich gibt, was mit der realen Welt überhaupt nichts zu tun hat. Oder würde jemand behaupten, es habe Europa geschadet, dass die Alliierten die Nazis abgesägt haben?

Gut, anderes Thema.

Aber mein Mitleid hält sich absolut in Grenzen, und ich bin selbst gläubiger Christ. Diese Frau ist nicht mehr tragbar als Oberhaupt der evangelischen Kirche.

cheerio

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22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser

Wie sollte die Justiz mit diesem Fall verfahren?

Ist diese Fahrt einer angesehenen, klugen Frau weniger gefährlich als die anderer Bundesbürger?

Sollte sie das volle Strafmass treffen oder sollte hier Rücksicht auf das wohl schwere Amt genommen werden?

Wie gefährlich war diese Fahrt auch für die anderen Verkehrsteilnehmer?

Gruß

Ulicruiser

Dieser Vorfall wird weitreichendere Maßnahmen nach sich ziehen als bei Otto Normalbürger. Dies ist aus der Tatasache geschuldet das diese Frau ein hohes öffendliches Amt bekleidet.

Die anderen Fragen beantworte ich mit: "Die Frau ist auch nur ein Mensch und keine Heilige."

Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser

hier Rücksicht auf das wohl schwere Amt genommen werden?

Was für ein schweres Amt ? Auf einen Hochofenarbeiter wird auch keine Rücksicht genommen und dessen Job dürfte wohl um einiges schwerer sein. Mit der Klugheit scheint es in dem Falle ja wohl auch nicht weit her gewesen zu sein.Angesichts der möglichen Folgen wird wohl hoffentlich der gesetzliche Rahmen voll ausgeschöpft.

Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht :confused: Warum sollte mit ihr anders umgegangen werden? Die berufliche Belastung interessiert einen Richter nicht. Sie ist unter Alkoholeinfluss gefahren, ein schwerer Fehler, den andere Menschen auch machen. Also wird sie auch wie andere behandelt. Ende. Ich sehe da keinen Spielraum für eine Diskussion...

am 24. Februar 2010 um 6:14

Eine hohes Amt, eine schwere Arbeit oder sonstige Belastungen dürfen nicht dazu führen, dass man(n oder Frau) sich ans Steuer eines Fahrzeugs setzt und durch die stark eingeschränkte Fahrtüchtigkeit andere gefährdet.

Besonders von einer Person, die ein so hohes Amt in einer christlichen Institution inne und die sich die Nächstenliebe auf die Fahnen geschrieben hat, sollte man etwas mehr Verantwortungsbewusstsein erwarten können.

Was natürlich das Sahnehäubchen des Ganzen darstellt, ist der Umstand, dass wir uns in der Fastenzeit befinden. Eigentlich sind die sieben Wochen, zwischen Aschermittwoch und Ostersonntag, eine Zeit der Entsagungen, in der man(n oder Frau) zu sich selbst "Nein" sagt, wenn es um lieb gewordenen Gewohnheiten geht.

Frau Käßmann wird die Fastenzeit wohl verlängern müssen; zumindest was das Autofahren angeht ...

Zitat:

GRUNGESETZ

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

 

..... von daher verstehe ich die Diskussion auch nicht. Zumal bei dem Job wohl kaum von einem schweren Amt die Rede sein kann.

Ich würde mir höchstens wünschen, dass Buß- bzw. Verwarngelder dem Einkommen angepasst werden. Beträge unter 500 € schüttelt so eine Frau doch bestimmt mit einem Grinsen aus Ihrem Kollektenbeutel äh aus Ihrem Portmonaie.

Zitat:

Original geschrieben von dc-viper

Ich würde mir höchstens wünschen, dass Buß- bzw. Verwarngelder dem Einkommen angepasst werden.

Allgemein kann man darüber diskutieren, aber in diesem Fall auch kein Thema.

Alk ab 1,1 Promille sind eine Straftat und da gibt es kein Bußgeld, sondern die üblichen um die 40 Tagessätze, je nach Promillewert gem. den genauen Blutwerten, plus Fahrerlaubnisentzug mit einer Sperrfrist von 3-6 Monaten - auch gem. exaktem Promillewert.

Da in bisherigen Fällen mit "öffentlichen" Personen auch kein Promibonus vergeben wurde, sondern oft wegen Abschreckung eher an die obere Grenze gegangen wurde, glaube ich auch hier an ein "sauberes" Verfahren ohne Vorteile aus dem Amt oder Person.

In wie weit das nun mit dem eigentlichen Amt moralisch kollidiert oder nicht, müssen die Vorgesetzten entscheiden, mit ggf. dann auch öffentlicher Rechtfertigung warum oder auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser

Wie gefährlich war diese Fahrt auch für die anderen Verkehrsteilnehmer?

Das kommt wohl auch auf den Dienstwagen an, normalerweise sind das in etwas höheren Ämtern 2 Tonnen Schiffe.

Damit einen Kleinwagen oder älteren Mittelklassewagen getroffen, das war es dann... zumindest für das Gegenüber, denn Eigenschutz bieten diese Fahrzeuge mehr als genug... wenn man nicht gerade mit 140 Sachen einen Betonpfeiler mitnimmt...

Aber was gibt es da zu diskutieren und spekulieren? Zur Gefährlichkeit gehört neben dem Fahrzeug, auch vor allem der Fahrer. Mancheiner ist mit 1,5 ‰ noch gut drauf (Gewohnheitstrinker?), ein anderer wird (lebens)müde, aggressiv, traurig... gemeinsam haben sie alle eine eher mehr (nicht weniger bei dieser Menge) verzögerte Reaktionszeit.

Dass sie über eine rote Ampel gefahren ist und da auch noch Beamte in der Nähe waren, war dann wohl ein Wink des Himmels.

Wie heißt es so schön:

Kleine Sünden (die Fahrt über die rote Ampel) bestraft der liebe Gott sofort... :p

Große Sünden... tja... ;)

Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser

Wie sollte die Justiz mit diesem Fall verfahren?

Wir werden es erfahren :D

Wenn Walter K. aus H. besoffen fährt, wird das Strafmass keine Sau interessieren.

Bei der evangelischen Päpstin wird schon die Yellow Press für eine angemessene Strafe sorgen.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser

Wie sollte die Justiz mit diesem Fall verfahren?

Wir werden es erfahren :D

Wenn Walter K. aus H. besoffen fährt, wird das Strafmass keine Sau interessieren.

Bei der evangelischen Päpstin wird schon die Yellow Press für eine angemessene Strafe sorgen.

Es wird aber auch keinen interessieren, was Walter K. aus H. über den Afghanistan Krieg oder über den Zölibat sagt...

So ist das nunmal... wer in der Öffentlichkeit steht, der muss damit leben, dass alles was er sagt oder macht irgendwie von Interesse ist.

Interessant wäre auch zu wissen, was Walter K. aus H. nach dieser Fahrt für Konsequenzen zu tragen hätte. Mal eben ein (halbes) Jahr lang zu Fuß gehen...

Wie soll er, als einfacher Arbeitnehmer, das seinem Chef erklären?

Obendrein ist ein Monatsgehalt weg, in diesen Zeiten...

Ich habe da weniger Mitleid mit den Promis... bei Alkohol sowieso.

Sie gehört nach Recht und Gesetz bestraft. Keine Sonderrechte für Prominente, auch und gerade wenn sie zu den fortschrittlichen Kräften in Deutschland gehören.

Und so wie ich Frau Käßmann einschätze, wird sie das auch selbst nicht anders sehen.

Mich würde interessieren wie Volkes Meinung wäre, wenn aus der Seitenstrasse ein Fahrzeug mit Vater, Mutter und Kindern gekommen wäre und es geknallt hätte. Die Familie dabei womöglich getötet weil sie keinen Phaeton als Auto sondern einen Twingo oder ähnliches haben? 

 

Hier muss wie bei jedem Anderen die volle Härte des Gesetzes greifen. Auch die MPU sollte von ihr verlangt werden

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Mich würde interessieren wie Volkes Meinung wäre, wenn aus der Seitenstrasse ein Fahrzeug mit Vater, Mutter und Kindern gekommen wäre und es geknallt hätte. Die Familie dabei womöglich getötet weil sie keinen Phaeton als Auto sondern einen Twingo oder ähnliches haben? 

Hätte, wenn, wäre, ... alles Quark, weil es nicht passiert ist, sondern nur durch die Fantasie des Betrachters begrenzt ist.

Wäre es so gewesen, dann würde auch keine Alkfahrt in der Anklage stehen, sondern fahrlässige Tötung und die strafrechtlichen Folgen deutlich anders sein.

 

Zitat:

Auch die MPU sollte von ihr verlangt werden

Warum ?

MPU gibt es ab 1,6 Promille oder bei Wiederholungstätern, darunter nur bei besonderen Situationen (Gewohnheitstrinker, ...), warum soll jetzt hier eine MPU verlangt werden - nur wegen dem Promistatus?

Dass in dieser besonderen Situation eventuell Amt und Tat kollidieren, ist Thema für die Vorgesetzten und die Bildzeitung, aber nicht für Richter oder Fahrerlaubnisbehörde.

Flensburg empfiehlt: 7 Wochen ohne (Phaeton) ! 

Kaessmann
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