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alles illegal?

Opel Corsa B
Themenstarteram 9. Mai 2004 um 18:53

also nochmal zum Thema Beleuchtung im Innenraum...

Will mir ne Fußraumbeleuchtung einbauen, wie das hier ja so einige haben. Frage: Darf die während der Fahrt an sein? Muss ich die an den Türkontakt anschließen, so dass sie nur leuchtet, wenn die Tür auf is? Oder isses "legal", wenn die Beleuchtung nicht nach außen scheint?

Hab da schon so Verschiedenes gehört, deswegen frag ich.

P.S. Was hat das für Konsequenzen, wenn es nich gestattet is...?

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30 Antworten

is legal nur mit türkontaktschaltung erlaubt. schlimmste denkbare strafe wäre wohl stilllegung da BE erloschen, wahrscheinlicher wären aber wohl 50€ strafe und glaub 3 punkte (??)

am 9. Mai 2004 um 19:01

Also du musst es an den Türkontakt anschliessen das es nur leuchtet wenn die tür offen ist.

Es Darf wäred der fahrt auf kein fall an sein.

Braucht man auch meiner Meinung nach nicht. Is aber Geschmacksache.

Strafen:? Kann ich dir net genau sagen! kommt immer drauf an wie der Polizist drauf ist der dich kontrolliert. Gibt welche die kommen mit nem blauen Auge davon andere eben net. was die Höchstrafe is weiss ich net kann vielleicht biss zu stillegung gehen.

 

PS: Doppelt hält besser *gg* Fate hat sein beitrag grad abgegeben als ich noch schrieb*g*

nun kannst es eben 2 mal nachlesen

Themenstarteram 9. Mai 2004 um 19:34

Yo Danke für die Antworten,

hätt ich mir ja fast Ärger eingehandelt...

ähm ... ich werf ma nä frage hinterhähr

wie schaut es aba aus wenn ich da noch nän extra schalter einbaue? also eine "oder-schaltung" (licht an bei offener tür oder bei eingeschaltetem schalter und geschloßener tür)

kann ich das auch machen? gibs da probleme beim tüv?

am 9. Mai 2004 um 22:15

jo machen kannst das. so das des licht einmal über die tür oder auch über dein schalter ansteuern kannst. aber den schalter würd ich gut verstecken. denn damit könntest das licht auch wäred der faht anmachen kannst. damit ist es dann wieder verboten!!!

wenn dich dann die polizei anhält schaltest auf türkontakt um und sagst die war net richtig zu. aber damit wär ich vorsichtig sind net alle so doof wie man denkt und wenn den langweilig ist dann suchen die nach deim schalter (kumpel passiert)

naja bei der fahrt würde ich das denk ich ma äh net anhaben ... mag es lieber dunkel im auto :D .. halt nur wenn man irgendwo rumsteht oda so

am 9. Mai 2004 um 23:09

dann mach doch einfach die tür auf dann siehst es au besser *g*

am 11. Mai 2004 um 12:07

wwieso willst nen extra schalter da rein baun? geht doch an wenn du den schalter für die normale beleuchtung raus ziehst... wenn du dir dann noch ne schöne lampe in der farbe deiner fussraumbeleuchtung rein machst siehts geil aus ;)

aber denn geht ja oben die lampe mit an, find ich doof...meine fußraumbeleuchtung hat ne soundcontrol schaltung, deshalb mach ich die auch im stand gern an...schöner disco corsa :D, aber z zt isse leider putt :(

hmm ja das mit dem beleutungsschalter währ nä idee aba denn müßt ich ja da auch noch ran .. und wie schon gesagt denn geht ja die normale lampe an ... was währ zb. wenn ich ma nä karte lesen muß oda so .. dann geht ja alles an *gg* .. naja kann man so machen wie mans selber am besten findet

am 11. Mai 2004 um 17:28

Also die problematik sieht so aus: Die StVZO macht keinen unterschied zwischen fahren und stehen desweiteren dürfen keine irretierenden Beleuchtungen (blaues Licht etc.) nach aussen gelangen dazu kommt dann noch die neue Reglung über die elektromagnetische Verträglichkeit im KFZ. D.h. Die Lampen müssen eine nicht irretierende Farbe haben, müssen ein E-Zeichen besitzen. Sonst kennt die Rennleitung oder oder der Onkel vom TÜV kein Pardon. Bei mir hat der TÜV selbst Terror geschoben weil ich in den Leselampen blau Leuchtmittel drin hab. Desweiteren sieht die Bestrafung folgender Maßen aus: 3 Punkte + 50€ Geldstrafe + Bearbeitungsgebühr. Mußte meine Freundin von kurzem auch erst berappen. Begründung: Irretierende Einwirkung von blauer Beleuchtung auf den Straßenverkehr.

Gruß

Björn

Themenstarteram 11. Mai 2004 um 17:46

hä? ich werd noch bekloppt.

dann hat deine Freundin die Beleuchtung aber während der Fahrt angehabt oder willst du damit sagen, dass die Bullen dich kontrollieren, das Licht sehen und du ne Strafe kriegst, OBWOHL es mitm Türkontakt geschaltet ist?

öhm .. ich hab noch probezeit *gg* da darf ich mir doch sowas alles irgendwie garnich erlauben oda?

ich glaub dann lass ich es lieber

am 11. Mai 2004 um 18:31

achwas ich hab auch probezeit ;)

bei mir is das während der fahrt eh aus da passiert dann auch nix... ausserdem hab ich bei ATU nach gefragt und die meinten innen währe meine sache das wär net illegal so langs net nach aussen leuchtet...

ok die ham da eh keine ahnung ahb ich gemerkt aber wenn dann sag ich das so ;)

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