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Alles rund um LPG, A8/S8 (2.8 - 6.0) | Die LPG-Beratungsrunde

Audi A8 D2/4D
Themenstarteram 10. Juni 2015 um 19:17

Hallo,

wie angekündigt eröffne ich hier das A8/S8 Autogasthema! Es hat schon seinen Grund wieso hier und nicht im Gasforum. Im Gasforum sind ne Menge toller und schlauer Leute, immer hilfsbereit und mit Rat und Tat zur Stelle. Aber dort sind die Themen meist nach den Hersteller der Autogasgeräten gegliedert.

Vor ein paar Tagen habe ich hier mit erstaunen in einem anderen Thema festgestellt, wieviel Know-How im A8 D2 Forum in Verbindung mit Autogas vorhanden ist. Darum fange ich hier mal damit an.

Ziel sollte ein Thema sein, in dem sich mit der Zeit eine konzentrierte Anzahl an Beiträgen sammelt und die auf unsere A8/S8 ausgerichtet sind. Vielleicht läßt sich durch die Erfahrung vieler eine Art Empfehlung für eine optimale Autogasanlage erstellen.

Bitte keine Kommentare wie "Umrüster des Vertrauens" oder "an Gas darf nur ein Umrüster ran" usw usw.. Das sind andere Themen und haben hier nichts zu Suchen :-)

Also ich fange dann mal mit meinen Problemchen an :-)

A8 D2 4.2 BJ. 1997 ABZ DTD

Einbau der Gasanlage 2007

Femitec AC-Gas-STG STAG 300-8

Verdampfer BiGas Double RI 21 bis 280 kw 0,8 bis 1,4 bar

Tank Irene 650*300 30

Rails GIAC 01 Blau

Anlag eingetragen :-(

Anlage hat ein Wartungsheft und wurde regelmäßig gewartet, sogar bei Femitec selbst, und ist insgesamt ca. 130.000 km gelaufen! Nachdem ich den Motor überholt habe, habe ich die porösen Kühlwasserschläuche und eine steinharte Gasschläuche ersetzt. Auch habe ich dem Verdampfer neue Dichtungen und Membranen gegönnt (war dringend notwendig).

Im Moment habe ich hier neuen Filter und Rep-Satz (Stößel mit Dichtungen) für die Rails hier liegen. Auch habe ich eine Kalibrieruhr hier zur Verfügung.

Nach dem der überholte Motor gut eingelaufen war und alle (fast alles LMM :-( ) Problemchen beseitgt habe ich versucht über einen "TOP-Umrüster" die Anlage wieder in Betrieb zu nehmen. Ergebnis .... die totale Pfeife wollte nur Kohle machen, das ist aber ein anderes Thema.

Ich habe mir die AC-Software besorgt, dazu ein Diagnosekabel und bin selbst ans Werk.

Autokalibrierung gemacht (Bild1), Verdampfer angepaßt (Bild2), ausreichend Benzinkurve gefahren und dann versucht Gas an die Benzinkurve anzupassen (Bild3).

Im Fehlerspeicher GAS-STG bekomme ich ab und an Einspritzventile zu lange offen! Das aber nur wenn ich den Verdampferdruck erhöhe und auch den Verdampferdruck in der Software erhöhe!

Wenn ich den Verdampfer auf Kalibrierungswert eingestellt lasse, dann passiert folgendes

0 - 100 km/h läuft er zu fett grüne Kurve wandert über blau Kurve

100 - 140 km/h lauft er optimal beide kurven deckungsgleich

140 - 220 km/h läuft er zu mager grüne Kurve unter blauer kurve

da meine täglich Strecke zur Arbeit einfach 90 km sind und aus 16 km Landstraße und 74 km AB bestehen habe ich den Wagen so eingestellt das er ab 100km/h bis zum Ende (5000 u/min) deckungsgleich mit blauer Benzinkurve ist. Wenn ich Abends zurückfahre ist auf AB alles gut und auf den letzten 16 Landstraße haut mir dann die gesamte grüne Kurve nach oben ab (Bild4).

Stelle ich nur falsche ein oder kann ich einstellen wie ich will und es wird nix weil die Komponenten falsch sind?

 

 

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15 Antworten

ich möchte hier etwas grundsätzliches zum Thema Schlauchschellen sagen.

Die üblichen Schraubschlauchklemmen zerstören die Schläuche sehr schnell, weil sie keine geschlössene Unterseite haben und sich oft oval verbiegen und es keine definierte Anzugskraft gibt.

Meine Empfehlung:

Verwende NUR de Cobra-Schlauchschellen - da gibt es für jeden Schlauchdurchmesser genau die passende Größe mit definierter Schließkraft und geschlossener Unter/Innenseite.

Schau mal hier:

Cobra-Schlauchschellen

Durch die wird der Schlauch am Anschluss viel schonender und absolut sicher befestigt!

Die werden eingeklickt und man kann sie leicht mit nem kleinen Schraubenzieher (flach) wieder öffnen und anschließend wieder sauber schließen.

Die halten jahrelang!

Kann es sein, dass der Schlauch unten auf dem Bild 7 ein wenig zu gering im Durchmesser für den Stutzen gewählt ist - das schaut NICHT gut aus!!!!

Themenstarteram 10. Juni 2015 um 21:55

Danke für den tip mit den Schellen!

Welchen Schlauch meinst du?

Hy rantaplansugar,

fühle mich etwas dafür mit verantwortlich, dass du diesen Thread auf gemacht hast. Muss aber leider sagen, dass ich nicht wirklich helfen kann, da mir die Spezifika dieser speziellen Gasanlage nicht bekannt sind. KME Nevo und gewissen Grenzen auch ICOM ja, mehr kenn und kann ich nicht. Bei Fragen, für die man sich mit einer spezifischen Anlage auskennen muss, melde dich vielleicht im "blauen" (dem lpgboard) an und erkundige dich dort. Im Gegensatz zum "grünen" (lpgfreunde) sind dort viele versierte Selbstumrüster unterwegs und nicht selbst erklärte Profis, die nur über Einbauten schimpfen, die angeblich aus Pfennigfuchserei so verhunzt seien, wie sie eben sind. Werde trotzdem hier weiter rein schauen, wenn mir was bekannt vor kommt, wo ich meine einen hilfreichen Beitrag geben zu können, dann mach ich das gern. Bis jetzt kann ich nur sagen: schicker Verdampfer, sieht von der Optik her aus wie ne italienische Espressomaschine ;-)

flixe

Die Schraubschellen solltest du sofort wieder entfernen und das Stück Schlauch, wo dir drauf waren abschneiden und wegwerfen (also wohl alle Schläuche nochmal neu).... Die Schellen fressen sich (wie schon angemerkt wurde in die Schläuche.

TüV-Zulässig sind die Schraubschellen im übrigen auch nicht. Wenn du damit zum TüV fährst, kannst du gleich wieder vom Hof rollen.

Nachdem die Anlage offen war MUSS zwingend ein Dichtigkeitstest gemacht werden.(macht der TüV)

Zu deinen Problemen mit der Gasanlage. Wenn alles richtig eingestellt ist, dann kann es eigentlich nur noch sein, dass irgendwo eine Verstopfung vorliegt, oder die Anlage zu klein Dimensioniert ist. Allerdings ist mir diese Anlage gänzlich unbekannt.Kommt der Verdampfer denn gut auf Temperatur?

Andererseits sagte mir mein Umrüster am alten S8 damals, dass er die Anlage nur bis zu einer gewissen Geschwindigkeit optimal einstellen kann, alles ausserhalb dieses Bereiches wäre schwierig. Meiner sollte dann also bis 170 km/h standfest sein (Kein Magerlauf), darüber allerdings dann zu mager.

Unten rum war er immer fett, weil die Injektoren keine so kurzen Öffnungszeiten zuliessen, dass es passen würde. Die Injektoren haben nunmal nur einen bestimmten Arbeitsbereich (minimale Öffnungszeit und maximale Durchflussmenge).

Bei geringen Drehzahlen sind sie immer für eine Mindestzeit geöffnet, wenn dadurch ein grösserer Durchfluss resultiert, als nötig, dann läuft er fett. Anderum am oberen Limit. Es gibt eine maximale Durchflussmenge, die nicht überschritten werden kann (bei konstantem Gasdruck); geht man darüber hinaus, kommt man zum mager laufen.

Ich nehme an, genau das Problem hast du hier. Die Gasanlage kann an dem Motor einfach gar nicht anders laufen. Du hast bis zu einer gewissen Belastung einen standfesten Umbau, der unten rum zu fett läuft. Über den Gasdruck kannst du den Punkt des Magerlaufens nach oben/unten einstellen. Je höher, desto fetter läuft er unten rum. Im Automatischen Kalibrier-Zustand bedeutet dass für dich, dass du bis 140km/h standfest auf Gas fahren kannst... darüber solltest/musst du auf Benzin umschalten, wenn die der Motor lieb ist. Für Landstrasse ist das Ok.

Die einzige Alternative (sollte es am Beschriebenen liegen) wäre eine andere Gasanlage.

am 13. Juni 2015 um 8:14

Nur ein wenig zu den Hintergründen des "geringen" Preises von Erdgas und Autogas:

Diese beiden Gassorten sind nicht etwa von der Steuer befreit, sondern unterliegen einer Minimalbesteuerung, die gegenwärtig dieses Jahr, also 2015 grundsätzlich erstmal ausläuft. Zu dem, wie es weitergeht habe ich zwei unterschidliche Infos gedunden:

Im deutschen Gesetz steht, daß der gegenwärtige reduzierte Steuersatz nur noch bin 2018 gilt, Zitat: "Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer ... 2. für 1 000 kg Flüssiggase unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen bis zum 31. Dezember 2018 180,32 EUR." (Energiesteuergesetz (EnergieStG) § 2 Absatz 2 http://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__2.html

Ab 2019 wird die Minimalsteuer von 18 ct/Kg mehr als verdoppelt und zwar auf 40,9 Cent/kg http://de.wikipedia.org/wiki/Autogas Fußnote 3

Da Autogas nur ca. 80% des Energiegehalts von Benzin hat, entspricht dies wohl einer Steuer von 40(ct/Kg)/0,8 = 50ct/Kg Steueräquivalent zum Benzin. Die Mineralölsteuer beträgt gegenwärtig so weit ich weiß: 65,45 Cent/Liter. Wenn ich also keinen Fehler gemacht habe, beträgt nach 2018 der Vorteil verglichen auf Benzin noch 15,45ct und das auch nur, wenn die Mineralölfirmen bei Benzin und Autogas die Gewinnspanne gleich halten.

Die Autogaslobby packt diese Unsicherheit wie folgt in Watte: "Verlängerung der Steuerbegünstigung von LPG immer wahrscheinlicher Die Weichen für die Verlängerung der Steuerbegünstigung des Alternativkraftstoffs Autogas (LPG) sind gestellt. Das EU-Parlament in Brüssel hat den Weg für alternative Kraftstoffe wie Autogas und Erdgas bis 2025 erst einmal frei gemacht. Die Abgeordneten haben sich damit gegen eine umfassende Reform der Energiebesteuerung – und somit auch gegen einen deutlichen Preiserhöhung der alternativen Kraftstoffe LPG und CNG - entschieden.

Trotz erheblicher Vorteile für die Umwelt, die die Nutzung von Autogas (LPG) und Erdgas (CNG) im Vergleich zu Benzin und Diesel mit sich bringt, wollten die EU-Parlamentarier den Gasfahrern zunächst tief in die Tasche greifen. An den Zapfsäulen der Tankstellen sollten für den Liter LPG ungefähr 20 Cent mehr und sogar 30 Cent Aufpreis für das Kilogramm CNG fällig werden. Dem schob das EU-Parlament jetzt einen Riegel vor. Autogasfahrer werden somit bis 2018 (garantiert) und bis 2025 (sehr wahrscheinlich) und darüber hinaus (stark anzunehmen) weiterhin für die Hälfte tanken. Denn ohne eine Verlängerung der Steuerbegünstigung für Autogas wird das hohe Ziel, die Anzahl von gasbetriebenen Fahrzeugen in der EU bis 2020 auf 10 % zu steigern, und der komplette Verzicht fossiler Brennstoffe im Verkehrssektor bis 2050, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu erreichen sein." (abgerufen heute) http://www.autogascenter-muenchen.de/.../...stigung-autogas-lpg__9.php

Sprich: wer sich überlegt eine Gasanlage einzubauen, sollte dies im Auge haben.

Zitat:

@rantanplansugar schrieb am 10. Juni 2015 um 23:55:22 Uhr:

Danke für den tip mit den Schellen!

Welchen Schlauch meinst du?

DEN meine ich

Bild7
Themenstarteram 14. Juni 2015 um 18:25

Zitat:

@WeissNicht23 schrieb am 11. Juni 2015 um 17:42:45 Uhr:

Die Schraubschellen solltest du sofort wieder entfernen und das Stück Schlauch, wo dir drauf waren abschneiden und wegwerfen (also wohl alle Schläuche nochmal neu).... Die Schellen fressen sich (wie schon angemerkt wurde in die Schläuche.

TüV-Zulässig sind die Schraubschellen im übrigen auch nicht. Wenn du damit zum TüV fährst, kannst du gleich wieder vom Hof rollen.

Nachdem die Anlage offen war MUSS zwingend ein Dichtigkeitstest gemacht werden.(macht der TüV)

Sorry, aber übertreiben müssen wir nicht, gell!

Zu deinen Problemen mit der Gasanlage. Wenn alles richtig eingestellt ist, dann kann es eigentlich nur noch sein, dass irgendwo eine Verstopfung vorliegt, oder die Anlage zu klein Dimensioniert ist. Allerdings ist mir diese Anlage gänzlich unbekannt.Kommt der Verdampfer denn gut auf Temperatur?

Ja ich denke schon, auf Autobahn z.b. bekomme ich 79 Grad Verdampfer und LPG 55 Graf!

Andererseits sagte mir mein Umrüster am alten S8 damals, dass er die Anlage nur bis zu einer gewissen Geschwindigkeit optimal einstellen kann, alles ausserhalb dieses Bereiches wäre schwierig. Meiner sollte dann also bis 170 km/h standfest sein (Kein Magerlauf), darüber allerdings dann zu mager.

Unten rum war er immer fett, weil die Injektoren keine so kurzen Öffnungszeiten zuliessen, dass es passen würde. Die Injektoren haben nunmal nur einen bestimmten Arbeitsbereich (minimale Öffnungszeit und maximale Durchflussmenge).

Bei geringen Drehzahlen sind sie immer für eine Mindestzeit geöffnet, wenn dadurch ein grösserer Durchfluss resultiert, als nötig, dann läuft er fett. Anderum am oberen Limit. Es gibt eine maximale Durchflussmenge, die nicht überschritten werden kann (bei konstantem Gasdruck); geht man darüber hinaus, kommt man zum mager laufen.

Ich nehme an, genau das Problem hast du hier. Die Gasanlage kann an dem Motor einfach gar nicht anders laufen. Du hast bis zu einer gewissen Belastung einen standfesten Umbau, der unten rum zu fett läuft. Über den Gasdruck kannst du den Punkt des Magerlaufens nach oben/unten einstellen. Je höher, desto fetter läuft er unten rum. Im Automatischen Kalibrier-Zustand bedeutet dass für dich, dass du bis 140km/h standfest auf Gas fahren kannst... darüber solltest/musst du auf Benzin umschalten, wenn die der Motor lieb ist. Für Landstrasse ist das Ok.

Also ich habe wieder ein paar screenshotts gemacht

1 Bild: Autobahnfahrt - grün und blau liegen deckungsgleich, keine fehlermeldung und das geht im 5 gang bis an die 5000 u/min ca. 230 km/h

2 Bild: Überlandfahrt - er geht mir nach der autobahnfahrt, auf landstraße und stadt sofort fett weg .... was ich aber auch festgestellt habe ist, fahre ich im automatikmodus läuft er unter 100 km/h sehr fett .... schalte ich manuel, dann reduziert sich das fette um ca. 50% .... d.h. wenn ich durch eine ortschaft bummle und manuel den 3 gang einlege und dann auf 100 km/h beschleunige, läuft er nicht so fett als wenn ich mit automatik im 4/5 ganz tief aus dem drehzahlkeller beschleunige (ohne Kick-Down)

Die einzige Alternative (sollte es am Beschriebenen liegen) wäre eine andere Gasanlage.

Das mit dem Dichtigkeitstest ist keine Übertreibung. Wenn die Anlage Gasleitung offen war muss auch Dichtigkeit geprüft werden....Das ist Vorschrift, sonst ist die Betriebserlaubnis weg.

Kann aber auch jede Gasbastelbude prüfen

Themenstarteram 15. Juni 2015 um 19:31

@WeissNicht23 .... ich möchte dir wirklich nicht zu nahe treten .... deine beiträge habe ich immer gerne gelesen und ich schätze dein fachwissen ...... aber bitte genau das wollte ich vermeiden? Welche Vorschrift sagt bitte das die Betriebserlaubnis erlischt wenn die Gasleitung offen war????? Ich habe nach diesen Vorschriften lange gesucht und keine gefunden! Also wenn du fundierte Quellen hast, her damit, das hilft weiter!

Machst du TÜV neu wenn du Bremesbeläge wechselst?

§23 StVZO (aufs wesentliche gekürzt)

Zitat:

 

(6) Halter, deren Kraftfahrzeuge mit Ausrüstungen nach den Absätzen 1 bis 3 ausgestattet sind, haben bei jeder Reparatur der Gasanlage im Niederdruckbereich eine Dichtigkeits- und Funktionsprüfung durchzuführen. Bei umfangreicheren Reparaturen an der Gasanlage sowie bei deren Beeinträchtigung durch einen Brand oder einen Unfall ist eine Gasanlagenprüfung nach Anlage XVII durchzuführen. Die Gasanlagenprüfungen sowie Dichtigkeits- und Funktionsprüfungen dürfen nur durchgeführt werden von

1.

verantwortlichen Personen in hierfür anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten oder Fachkräften unter deren Aufsicht,

2.

amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr,

3.

Prüfingenieuren im Sinne der Anlage VIIIb Nummer 3.9.

Solange die Prüfung nicht abgeschlossen ist, darf die Gasanlage nicht verwendet werden. Wie es mit Vorschriften halt so ist... befolgst du den §23 StVZO nicht, dann ist die Nutzung der Gasanlage nicht mehr zulässig, weil §23 StVZO nicht erfüllt ist.

Gut, dir kann keiner nachweisen, dass die Gasanlage jemals offen war.... naja, mit den Schellen schon... nur sollte es zu einem Brand kommen und irgendjemand auf die Idee kommen, das lag an der Gasanlage, dann wird deine Versicherung die Schadensersatzforderungen an dich weiterleiten und das kann recht teuer werden.

Ausserdem kostet die Dichtigkeitsprüfung nicht gerade viel... (um und bei 20€)

(Vielleicht hat meine Formulierung auch für Verwirrung gesorgt...die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs wird nicht beeinträchtigt...nur die Betriebserlaubnis der Gasanlage ist erstmal nicht mehr gegeben. Fahren darf man, nur nicht auf Gas)

Themenstarteram 16. Juni 2015 um 10:54

na siehste, das ist doch ein super beitrag der optimal in dieses thema paßt! nur mit §23 StVZO handelt es sich doch um oldtimer????

Zitat:

@WeissNicht23 schrieb am 15. Juni 2015 um 21:50:40 Uhr:

§23 StVZO (aufs wesentliche gekürzt)

Zitat:

@WeissNicht23 schrieb am 15. Juni 2015 um 21:50:40 Uhr:

Zitat:

 

(6) Halter, deren Kraftfahrzeuge mit Ausrüstungen nach den Absätzen 1 bis 3 ausgestattet sind, haben bei jeder Reparatur der Gasanlage im Niederdruckbereich eine Dichtigkeits- und Funktionsprüfung durchzuführen. Bei umfangreicheren Reparaturen an der Gasanlage sowie bei deren Beeinträchtigung durch einen Brand oder einen Unfall ist eine Gasanlagenprüfung nach Anlage XVII durchzuführen. Die Gasanlagenprüfungen sowie Dichtigkeits- und Funktionsprüfungen dürfen nur durchgeführt werden von

1.

verantwortlichen Personen in hierfür anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten oder Fachkräften unter deren Aufsicht,

2.

amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr,

3.

Prüfingenieuren im Sinne der Anlage VIIIb Nummer 3.9.

Solange die Prüfung nicht abgeschlossen ist, darf die Gasanlage nicht verwendet werden. Wie es mit Vorschriften halt so ist... befolgst du den §23 StVZO nicht, dann ist die Nutzung der Gasanlage nicht mehr zulässig, weil §23 StVZO nicht erfüllt ist.

...

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird. Für das Erteilen der Prüfplakette gilt § 29 Absatz 3.

QUELLE: Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__23.html

 

Ich denke, Weissnicht23, DEINE Quelle ist nicht so ganz zuverlässig ......

argh.... blöder Tipfehler, wenn man mit den Gedanken woanders ist... Eine Suche nach meinem zitierten Text hätte aber den richtigen Paragraphen zutage gefördert...

Der Fehler hätte mir aber auch nach nochmaligem Lesen aufallen müssen; war wohl nicht ganz wach.

Nicht §23 sondern §41a StVZO ist das...

Hier nachlesbar

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41a.html

Zitat:

@peterpaul2550 schrieb am 16. Juni 2015 um 13:58:02 Uhr:

 

QUELLE: Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__23.html

 

Ich denke, Weissnicht23, DEINE Quelle ist nicht so ganz zuverlässig ......

Ich denke MEINE Quelle ist schon recht zuverlässig (Link siehe oben), war nur leider der falsche Paragraph

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