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Allgemeine Beitragserhöhung nach Glasschaden?

Themenstarteram 30. September 2021 um 10:49

Hallo zusammen.

Ich hatte einen Glasschaden (Steinschlag), nach dem meine Versicherung (VHV; HP / TK ohne SB / VK 300SB) schlagartig einfach mal die Beiträge für HP und VK erhöhte, ab Schadenstag. Meine SFR-Klasse blieb gleich (22%).

Ist das normal?

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24 Antworten
am 30. September 2021 um 11:17

War es Dein erster Schaden dort?

Themenstarteram 30. September 2021 um 11:26

ja.

am 30. September 2021 um 11:28

Eher ungewöhnlich.

Wenn es mehrere Schäden vorab gegeben hätte, bieten einige VS eine Art von "Sanierungslösung" an um nicht eine Kündigung auszusprechen. Das wäre aber wohl auch aus dem Schreiben hervorgegangen.

am 30. September 2021 um 11:47

Dann eben jetzt vergleichen und ggf kündigen und wechseln.

 

Grüße

Steini

Themenstarteram 30. September 2021 um 12:16

Zitat:

@NDLimit schrieb am 30. September 2021 um 13:28:40 Uhr:

Das wäre aber wohl auch aus dem Schreiben hervorgegangen.

nein, keine Begründung ersichtlich.

Ok, dann wechsel. Seltsam.

danke.

am 30. September 2021 um 14:29

Eigentlich ist eine Erhöhung des Beitrages, nur zum Ablauf der Versicherung möglich

Du hast ja einen Jahresvertrag

am 30. September 2021 um 16:57

Hauptfälligkeit 01.10.?

Themenstarteram 30. September 2021 um 20:31

habs herausgefunden... Erhöhung der km-Leistung. Wurde wohl neu ausgemitteln nach Rechnungserhalt.

Danke für Eure Gedanken!

am 30. September 2021 um 20:37

Danke für die Rückmeldung.

am 30. September 2021 um 20:45

Zitat:

@sopho schrieb am 30. September 2021 um 22:31:22 Uhr:

habs herausgefunden... Erhöhung der km-Leistung. Wurde wohl neu ausgemitteln nach Rechnungserhalt.

Danke für Eure Gedanken!

Danke, wäre durch einen Anruf bei der Versicherung sofort geklärt worden.

am 1. Oktober 2021 um 7:17

Na, dann ist ja mal gut, dass keine Nachforderung für die letzten Jahre kam.

am 1. Oktober 2021 um 7:19

Wieso sollte die kommen?

am 1. Oktober 2021 um 7:35

Wenn die Laufleistung deutlich überschritten wird, kann die Versicherung das "Risiko" nachberechnen.

Z.B. 5 Jahre bei der Versicherung mit 10tkm pro Jahr aber in Wirklichkeit 30tkm pro Jahr gefahren. Das sieht die Versicherung nicht gern und darf nachberechnen (-> wg. Verletzung der Vertragsgrundlage). Ist mir blöderweise passiert...

Bei einer kleineren Überschreitung macht sich die Versicherung jedoch nicht den Aufwand.

am 1. Oktober 2021 um 7:39

Im Normalfall wird für das laufende Jahr angepasst.

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