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Allgemeine Frage: Schuld bei Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit? ("Spielstraße")
Hallo,
aus aktuellen Anlass, den ich hier auch kurz erläutern möchte, eine kurze theoretische Frage (es hat - noch - nicht geknallt):
Es geht um einen verkehrsberuhigten Bereich (d.h. je nach Rechtsauslegung 7-15 km/h erlaubt). Heute wurde mein Vater von einer Nachbarin angesprochen. Er parkt sein Wohnmobil immer auf dem äußersten Parkplatz (um leichter rausfahren zu können) [Bild: rotes Rechteck].
Die Nachbarin kam nun auf meinen Vater zu und hat ihn gefragt, ob es möglich wäre, das WM etwas weiter weg von der Kreuzung zu stellen, da die Sicht nach rechts sehr schlecht wäre und es daher neulich fast zu einem Unfall kam. Hierbei ist anzumerken, dass das WM 100% korrekt innerhalb der Parkplatzmarkierung steht. Mein Vater parkt dort auch hauptsächlich, um gut aus der Lücke fahren zu können (er kann nur einseitig zugeparkt werden).
Das Problem an sich ist aber ein ganz anderes, zurück zum Beinahunfall unserer Nachbarin:
Sie aus der "Seitenstraße" heraus [gelbe Linie], konnte an der Kreuzung durch besagtes WM nur wenig nach rechts sehen und kollidierte dort beinahe mit einem vom rechts (dort gilt Rechts-vor-links) kommenden Fahrzeug) [blaue Linie].
Wäre ja soweit eindeutig, wenn da nicht dieses "klitzekleine" Detail wäre, was mir Schwierigkeiten bei der rechtlichen Bewertung eines potentiellen Unfalls bereites, als auch generell ein Ärgerniss im verkehrsberuhigten Bereich ist:
Der - prinzipiell vorfahrtberechtigte - Wagen von rechts [blaue Linie] fuhr statt der erlaubten 7-15 km/h geschätzte 30-40 km/h (in jedem Fall zu schnell für einen vbB, erst Recht an solch unübersichtlichen Stellen).
Nun meine Fragen (zu der Unfallbewertung): Wer wäre Schuld bei einem Unfall, in dem ein nicht-vorfahrtberechtigtes Fahrzeug mit zHg (oder knapp drüber, jedenfalls nicht auffällig zu schnell) mit einem relativ deutlich zu schnellen Fahrzeug kollidiert? Steht die Vorfahrt hier über der groben Geschwindigkeitsmissachtung? Gibt es evtl. eine andere Schuldverteilung?
P.S. Ich bin wirklich nicht übermäßig korrekt, was die zHg anbelangt, aber ich unterscheide doch zumindest zwischen den unterschiedlichen "Gefahrenstufen" (grob gesagt also: Wichtigkeit der Einhaltung der zHg: Verkehrberuhigter Bereich > 30er Zone > Hauptstraße > Landstraße > Autobahn). Wie auch immer, ich finde es schon ein starkes Stück, dass viele Bewohner dieses verkehrberuhigten Bereichs mit 40 dort durchbrettern sobald sie ihre Kinder sicher auf der Rückbank haben, aber das Geschrei vermutlich (zu Recht) groß wäre, wenn ihr eigenes Kind in diesem Bereich von einem anderen VT mit selber Geschwindigkeit angefahren würde.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von UliCruiser
Zitat:
Original geschrieben von razor23
aus aktuellen Anlass, den ich hier auch kurz erläutern möchte, eine kurze theoretische Frage (es hat - noch - nicht geknallt):
Habt ihr jetzt eine Lösung gefunden?
Erläutere die doch bitte.
Gruß
Ulicruiser
du bist ja fast ein Leichenschänder
so tief runter zu graben....
....um den hochzuholen 3 Jahre....
gruß Alex => nix für ungut
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18 Antworten
Bild vergessen.
a) rechtsberatung ja nicht zulässig
b) 40km/h ggf schwer beweisbar !
c) vermutliche hauptschuld nachbarin durch b)
wer nichts sehen kann muss sich halt "reintasten" bzw auch einweisen lassen.
Harry
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
b) 40km/h ggf schwer beweisbar !
Moin!
Im verkehrsberuhigten Bereich möglicherweise unerheblich. Außer der, der mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr kann erklären, wieso er nicht rechtzeitig gebremst hat (das hängt aber natürlich vom Aufschlagwinkel ab). Der Bremsweg aus Schrittgeschwindigkeit ist nahezu nicht vorhanden. Aus 30 Km/h sieht das schon ganz anders aus.
Mit einer Hauptschuld für den Schnellfahrer wird es aber eng. Und eine Teilschuld wird man ohnehin bekommen (als Vorfahrtsmissachter). Was ich bislang las, kann man sich nur davon freisprechen, wenn man die Geschwindigkeit auf der Vorfahrtstraße nicht einschätzen konnte und auch nicht damit rechnen musste (also z. B. Tempo 100 innerorts). Das würde ich bei Verkehrsberuhigt / 30 oder 40 als noch nicht erfüllt ansehen. Aber wie ein Richter das sieht....
Gruß
Meinem Vater ist mal sowas ähnliches passiert:
RvL-Kreuzung in der 30-er Zone.
Er schaut - ist keiner, fährt weiter.
Doch dann kam da eine mit (laut Gutachter) 70 Sachen angeschossen und es hat natürlich ordentlich gekracht (Sie ist Mittig in den VW-Bus eingeschlagen, dieser lag danach auf der Seite).
Das Ende vom Lied nach einem 5-Jährigen Rechtsstreit war eine Schuldverteilung von 60/40 (für die Raserin, soweit ich weiß).
Aber ich bin der Meinung, ein besserer RA hätte da mehr rausholen können. Aber nach 5 Jahren war das ganze sowieso ziemlich egal, hochgestuft war die Versicherung ja sowieso.
Also: Mit einer Schuldteilung wird man da auf jeden Fall rechnen müssen.
Wenns nicht allzuviel ist, bekommt der Hauptverursacher (also nicht der wo zu schnell war), die Schuld.
Generell sollte man davon ausgehen, das die Vorfahrtsregeln schwerer wiegen als ein Geschwindigkeitslimit, das es zu einer Schadenteilung kommt, hängt davon ab, ob der zu schnelle hätte gesehen werden können...
Wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung beweisbar ist, dann wird dies auf eine Schuldteilung 50: 50 herauslaufen, wenn der zu Schnelle nicht beweisen kann, dass er auch bei korrekter Geschwindigkeit von 1-15 km/h der Unfall nicht hätte vermeiden können.
Allerdings, hieraus kann schnell ein Gutachterstreit werden.
Übrigens: auch in Spielstraße gilt das Rechtsfahrgebot. Die Fahrbahn des Blauen sieht eigentlich recht breit aus. (6,00 m?), dann hätte dieser das Hereintasten der Nachbarin sehen müssen oder er fuhr soweit likns wie die Linie. Auch wieder eine Mitschuld wenn es dafür keinen Grund gab.
Zitat:
Original geschrieben von Frl. Meyer
Übrigens: auch in Spielstraße gilt das Rechtsfahrgebot. Die Fahrbahn des Blauen sieht eigentlich recht breit aus. (6,00 m?), dann hätte dieser das Hereintasten der Nachbarin sehen müssen oder er fuhr soweit likns wie die Linie. Auch wieder eine Mitschuld wenn es dafür keinen Grund gab.
Ja, dort wird allgemein weit links gefahren, da 15m weiter ein "Verkehrsberuhigungshindernis" auf der rechten Seite kommt.
Aber das, was die Nachbarin da erzählt hat, halte ich im Nachhinein für mächtig übertrieben. Hab mal genauer drauf geachtet, die fährt auch locker mit 30 an die Kreuzung ran. Scheinbar regt sie sich nur auf, dass sie wegen dem Wohnmobil nun bremsen muss, weil sie nicht mehr freie Sicht hat.
Interessiert mich aber trotzdem, wie das bei einem Unfall aussieht, kann einen ja ständig treffen, da viele deutlich zu schnell fahren. Mir ist klar, dass man da keine eindeutige Aussage treffen kann, aber in einem verkehrsberuhigten Bereich sind die relativen Überschreitungen (100-500%) und die Zunahme des Bremsweges bei absolut gesehen geringen Überschreitungen eben doch sehr krass.
Das kann Dir niemand sagen, wie es im Falle des Unfalls aussieht. Der vorfahrtberechtigte Wagen darf nicht die blaue Linie fahren (Verstoss gegen Rechtsfahrgebot), nicht zu schnell etc. pp. Gleiches gilt für die Frau. Das Ergebnis eines Streits kennt nur der Richter. Ergo: Unfall vermeiden. Das WoMo steht korrekt geparkt. Da kann die Frau nur bei der Stadt beantragen, dass der Parkraum in Freifläche umgewandelt wird. Wird die aber nicht tun, da das WoMo nebenbei auch noch eine verkehrsberuhigende Funktion hat.
Alex
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Wird die aber nicht tun, da das WoMo nebenbei auch noch eine verkehrsberuhigende Funktion hat.
Das hat mein Vater auch gemeint.
So schlecht ist die Sicht auch gar nicht, und daher sehe ich keinen Anlass, es umzuparken, nur damit andere weiter ihre 40 fahren können und RvL-Kreuzungen ohne Bremsen passieren können.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
aus aktuellen Anlass, den ich hier auch kurz erläutern möchte, eine kurze theoretische Frage (es hat - noch - nicht geknallt):
Habt ihr jetzt eine Lösung gefunden?
Erläutere die doch bitte.
Gruß
Ulicruiser
Und Nummer 3! Normal kann ich das nur mit Blutalkoholwerten jenseits von Gut und Böse erklären.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von UliCruiser
Zitat:
Original geschrieben von razor23
aus aktuellen Anlass, den ich hier auch kurz erläutern möchte, eine kurze theoretische Frage (es hat - noch - nicht geknallt):
Habt ihr jetzt eine Lösung gefunden?
Erläutere die doch bitte.
Gruß
Ulicruiser
du bist ja fast ein Leichenschänder
so tief runter zu graben....
....um den hochzuholen 3 Jahre....
gruß Alex => nix für ungut
Zitat:
@Frl. Meyer schrieb am 22. Juli 2007 um 20:26:30 Uhr:
Übrigens: auch in Spielstraße gilt das Rechtsfahrgebot. Die Fahrbahn des Blauen sieht eigentlich recht breit aus. (6,00 m?), dann hätte dieser das Hereintasten der Nachbarin sehen müssen oder er fuhr soweit likns wie die Linie. Auch wieder eine Mitschuld wenn es dafür keinen Grund gab.
Was für ein Schmarren!!!!! 1. ist das keine Spielstraße 2. was für ein Rechtsfahrgebot????? wir haben innerorts doch freie Wahl des Fahrstreifens!
Ich finde es erschreckend, was für Ahnungslose da draußen rumfahren
Zitat:
@Detta56 schrieb am 17. Februar 2015 um 16:55:45 Uhr:
Zitat:
@Frl. Meyer schrieb am 22. Juli 2007 um 20:26:30 Uhr:
Übrigens: auch in Spielstraße gilt das Rechtsfahrgebot. Die Fahrbahn des Blauen sieht eigentlich recht breit aus. (6,00 m?), dann hätte dieser das Hereintasten der Nachbarin sehen müssen oder er fuhr soweit likns wie die Linie. Auch wieder eine Mitschuld wenn es dafür keinen Grund gab.
Was für ein Schmarren!!!!! 1. ist das keine Spielstraße 2. was für ein Rechtsfahrgebot????? wir haben innerorts doch freie Wahl des Fahrstreifens!
Ich finde es erschreckend, was für Ahnungslose da draußen rumfahren
1. doch, steht zumindest oben (oder geht´s um die genaue Bezeichnung)
2. das gilt auf "Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen"
Einfach mal lesen und vielleicht auch mal aufs Datum gucken!