- Startseite
- Forum
- Wissen
- Kaufberatung
- Allgemeine Frage zum Gebrauchtwagenkauf-Ablauf (Fahrzeug steht weiter weg)
Allgemeine Frage zum Gebrauchtwagenkauf-Ablauf (Fahrzeug steht weiter weg)
Hallo zusammen,
da mir mein letztes Auto vor einigen Jahren gestohlen wurde, ist die Erfahrung in Sachen Gebrauchtwagenkauf ein wenig angegraut und vor allem steht das Objekt der Begierde diesmal ca. 600km weit weg - d.h. mal eben kurz hinfahren und anschauen ist nicht drin.
Ich habe daher vorab nun sämtliche Details geklärt und soweit passt alles (1. Hand, seriöser Toyota Händler mit Garantie, Fahrzeug ist unfallfrei und aus Kundenstamm des Händlers etc.) - jetzt würde ich am Montag dort hinfahren und was mache ich dann wenn alles passt und ich den Kaufvertrag unterzeichne?
Das Auto ist prinzipiell zeitnah "fahrbereit" und mitnahmebereit, aber ich muss es ja in meinem Wohnort anmelden, d.h. Nürnberg und nicht in Hamburg, wo es derzeit steht. Gibt es dafür noch diese Überführungskennzeichen? Eine Versicherung habe ich schon rausgesucht, d.h. die Versicherungsbestätigungsnummer bekomme ich zeitnah. Nur über den restlichen Ablauf bin ich mir nicht im Klaren - d.h. ich möchte natürlich vermeiden, zweimal nach HH zu fahren, einmal zur KV-Unterzeichnung und dann zur eigentlichen Abholung des Fahrzeuges.
Danke vorab!
Beste Antwort im Thema
Meine Güte. Kann hier keiner einen Prozess darstellen?
Es gibt grundsätzlich noch die Möglichkeit mit Kurzzeitkennzeichen den Wagen zu überführen. Ich denke nicht, dass du das nutzen wirst. Nehme an, der Bekannte wohnt in der Nähe.
1. Bringe das Modell, idealerweise HSN/TSN in Erfahrung. Dann rufe die Versicherung an und beschaffe dir eine elektonische Versicherungsnummer/bestätigung (eVB). Das ist eine (7-Stellige(?)) Nummer, die bei der Zulassungsstelle und damit bei der Anmeldung abgefragt wird. Einen Versicherungsvertrag bedarf es nicht.
2. Bei der Zulassungsstelle benötigt es zur Anmeldung neben der eVB :
-die Fahrzeugpapiere (Brief/Schein bzw. wie diese nun im amtlich-adäquaten Deutsch benannt sein sollen, Zulassungsbescheinigung I/II),
-einen Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV),
-einen Personalausweis (ggf. eine Vollmacht, falls jemand anders oder für jemand anders anmeldet/angemeldet wird)
-das SEPA-Einzugsmandat für die KFZ-Steuer (vorher herunterladen und ausfüllen, da sind die schnell genervt).
2.1. Ein Wunschkennzeichen kann idR. vorher reserviert werden. Wenn das geschehen ist, kannst Du dir Kennzeichen im Internet bestellen. Wenn kein Wunschkennzeichen reserviert werden soll (oder bei der Zulassungsstelle ausgesucht wird, wenn dies frei ist, ist das auch dort möglich), reicht es, das Kennzeichen bei der Zulassugsstelle erstellen zu lassen. Natürlich nicht dort, aber direkt vor der Tür sind meistens Kennzeichen-Händler.
2.2. Die Zulassungsstelle klebt dir auf die Kennzeichen den Landkreisaufkleber und die TÜV-Plakette. Damit ist das Auto angemeldet und Du kannst die Kennzeichen anbringen.
2.3. Wie hier erwähnt bietet sich ein Termin an. Die Wartezeiten waren bei mir aber auch so immer in Ordnung, wenn die Zeit gut gewählt wird.
3. Die Versicherung wird sich mit dir in Verbindung setzen und genaue Vertragsdetails diskutieren. Die eVB gilt generell, die genauen Konditionen sind in der Regel nach der Anmeldung zu verhandeln.
4. Die KFZ-Steuer wird gut und gerne mal 2 Monate nach Anmeldung abgebucht. Die Versicherung ist meist flotter.
Für die Abmeldung (sollte er das nicht übernehmen) benötigt es nur Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung I und die Kennzeichen. Es werden dann die Aufkleber von den Kennzeichen gekratzt, damit ist das Auto abgemeldet und kann neu angemeldet werden.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autokauf - Ablauf (Versicherung, Kauf, Zulassung etc...)' überführt.]
Ähnliche Themen
27 Antworten
Ja du kannst in deiner Heimatstadt die Kennzeichen holen also Überführung, du brauchst allerdings ALLE Daten von dem Auto, zum mindest hier in Bielefeld, d.h. Fahrzeug ID usw. vor 2 Jahren konnte man das alles noch selber eintragen mittlerweile tragen die es bei uns direkt per PC in die Papiere ein, kriegst dann halt die Papiere von denen und kannst dir deine Überführungsschilder machen lassen und wieder zum Amt um die Plakette zu bekommen, die sind glaub ich 3 Tage gültig.
... okay, d.h. aber ich sollte mir schon verdammt sicher sein, dass ich das Fahrzeug auch wirklich mitnehmen möchte (was ich via Ferndiagnose ja nur zu 90% sein kann) und der Händler muss obendrein mitspielen, mit als puren Interessenten alle relevanten Daten "einfach so" zukommen zu lassen. Das klingt wohl leider doch nach zwei Terminen ...
Nö, die meisten Händler kennen das Problem ja und geben demnach die Daten auch raus, z.B. bei VW steht die Fahrzeugident Nr. ja eh direkt inner Frontscheibe ist also auch kein Geheimnis
Ich denke schon dass der das macht sofern er dir das Auto frei hält, mein Händler hatte das gemacht, vor knapp 2 Monaten
Zitat:
Original geschrieben von Parafox
Hallo zusammen,
Das Auto ist prinzipiell zeitnah "fahrbereit" und mitnahmebereit, aber ich muss es ja in meinem Wohnort anmelden, d.h. Nürnberg und nicht in Hamburg, wo es derzeit steht. Gibt es dafür noch diese Überführungskennzeichen?
Danke vorab!
Es gibt zwei Möglichkeiten:
a) Du lässt Dir die Papiere schicken und meldest das Fahrzeug auf Deinen Namen an, fährst also mit den Nummerschildern im Gepäck runter
oder
b) Klärst mit dem Händler vorher ab, ob er Dir für 1-2 Tage einen Satz rote Überführungskennzeichen leiht.
Ich hatte noch nie ein Problem, das der Händler die Überführungskennzeichen leiht. Es hiess erst einmal immer "eigentlich nicht so gerne" oder "brauche ich selber"-hier muss man halt entsprechend weiterbohren. Das ist der einfachste Weg.
Christian
Zitat:
b) Klärst mit dem Händler vorher ab, ob er Dir für 1-2 Tage einen Satz rote Überführungskennzeichen leiht.
Okay, das scheint mir die absolut eleganteste Lösung zu sein - hier muss ich vorher neben dem eVB-Code nichts organisieren bzw. in die Wege leiten, korrekt? Und falls ich das Fahrzeug nicht kaufen sollte, fahre ich einfach wieder nach Hause (mit der Bahn ;-) -- muss ich natürlich vorher abklären inwiefern das möglich bzw verfügbar ist.
Mhm.. ist das mit den roten überhaupt erlaubt? Ich hatte mal gehört dass man das garnicht für Überführungen nutzen darf.. aber das ist nur hörensagen
wie wäre es, wenn Du Dir das Auto in HH anschaust und der Händler im Falle Deiner Kaufzusage,
Dir dann von der Hamburger Zulassungsstelle einfach sog. Kurzzeitkennzeichen holt. Diese
5 Tage gültigen Kennzeichen kosten nen hunni oder so und dann hat der Händler seine roten Nummern
und du müsstest nix per Express und noch versichert zurück senden, denn eigentlich darf Dich der
Händler mit seinen roten Nummern nicht fahren lassen, da Du ja nicht Angestellter seiner Firma bist.
Wenn die roten Nummern samt Schein und Fahrtenbuch weg sind, ist der Teufel los.
Aber mit den Kurzzeitkennzeichen entstehen nur kosten, wenn Du den Wagen mit nimmst.
gut gell?
Jepp, das ist somit auch der Plan. Ich besorge mir auf alle Fälle eine Kurzzeitkennzeichen-eVB-Nummer und besorge dann bei Bedarf nur noch das Kurzzeitkennzeichen, welches ja an jeder x-beliebigen Zulassungsstelle erworben werden kann. Keine Ahnung was man von Diensten wie www.kurzzeit-evb.de halten kann, aber ich wende mich hinsichtlich der Kurzzeitkennzeichen-eVB-Nummer besser an das Versicherungsunternehmen, dass dann auch den Vollschutz übernehmen soll, da diese ja anscheinend auch die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen übernehmen (je nach Versicherung)
Okay, ich habe das Fahrzeug begutachtet gehabt und den Kaufvertrag unterschrieben. Allerdings wird noch TÜV/HU neu gemacht und das Auto nochmal allgemein durchgecheckt, so dass ich es erst kommende Woche abholen kann.
Nun hat mir mein Versicherungsmakler geraten, den Fahrzeugbrief schon voran zuschicken zu lassen (Fahrzeug ist bereits bezahlt und Händler damit d'accord) und dann direkt mit den endgültigen Kennzeichen zur Abholung des Fahrzeugs fahre - so muss ich nur einmal zur Zulassungsstelle. Aber brauche ich nicht auch den Fahrzeugschein für die Zulassung?
Jup, normal schickt der Händler den ganzen Kram zu dir, den hätte ich aber an deiner stelle eh mitgenommen wenns schon bezahlt ist.. :/
Ich hatte es nicht direkt bei KV-Unterzeichnung bezahlt, sondern überwiesen, daher der "Verzug". Also brauche ich neben dem Brief auf alle Fälle auch den Fahrzeugschein?
Fahrzeugschein bekommst von der Zulassungsstelle ,wenn du den Wagen zulässt .
Ist im Preis von der ersten " Rate " KFZ- Steuer dabei .
Bei Kurzzulassung habe ich gehört , das evtl. nur Hapftplicht gibt .
Geh einfach mal auf die Internetseite von deiner Zulassungbehörde, dort steht immer was genau die alles brauchen, ich brauchte für die Zulassung auch den alten Schein+Brief
Moin,
mal noch so ein paar Sachen zu dem Kurzzeitkennzeichen.
Das Kennzeichen gibt es natürlich auch ohne Angaben vom KFZ, diese müssen nur eingetragen werden bevor man damit los fährt und sind damit nur für 1 KFZ zu gebrauchen
Wichtig ist dabei das meist nur Haftpflicht Versicherung besteht, ein selbst verursachter Schaden auf der Heimfahrt geht also voll auf das eigene Portemonnaie....
Auch bei der echten Zulassung besteht oft nur die Haftpflicht bis der Versicherer den Versicherungsschein zusendet. Hier bitte die evtl Kasko Deckung vor der ersten Fahrt schriftlich ab Tag der Zulassung bestätigen lassen.
Im übrigen ist ein Kurzzeitkennzeichen über den Versicherer welcher das Auto auch später wirklich versichert meist die günstigere Alternative.
Grüße
Steini