1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Allianz - nach 10 Jahren alle Prozente verfallen???

Allianz - nach 10 Jahren alle Prozente verfallen???

Themenstarteram 9. Mai 2005 um 14:49

Hallo,

habe heute mit der Allianz telefoniert, da wir für meinen Opa wieder ein Fahrzeug versichern lassen wollten.

Dabei war er von Anbeginn bei der Allianz und ist sein ganzes Leben lang unfallfrei gefahren.

1995 jedoch gab er den Führerschein ab und kündigte die Versicherung...(Hat noch eine Lebensversicherung bei der Allianz, hat denen also nicht komplett "gekündigt")

Und nun hat uns die Dame am Telefon mitgeteilt, dass er nach dieser Zeit den GESAMTEN Schadenfreiheitsrabatt verloren hätte und bei 140% anfangen müsste...

Ist das tatsächlich normal? Ich hatte irgendwann mal gelesen, dass die Prozente bei der Allianz angeblich nie verfallen...

Danke,

Michael

Ähnliche Themen
24 Antworten

sofern ich richtig informiert bin, könnte ich meinen Vertrag bei der Provinzial Düsseldorf maximal 7 Jahre lang ruhen lassen und würde dann auch wieder bei NULL anfangen

aber die Allianz könnte tatsächlich kulanter sein, immerhin macht die Tochter "Deutsche Bank" doch fette Gewinne

am 9. Mai 2005 um 14:58

Genau.

Wenn nicht innerhalb von sieben Jahren einmal wenigstens ein Fahrzeug zugelassen wurde, erlischt der gesammte Selbst-Erfahrene Schadenfreiheitsrabatt, und wird wieder mit SF 1/2 eingstuft, sprich 140%

Aber das ist " Gesetz " also muss auch die Allianz diese nach 7 Jahren verfallen lassen.

am 9. Mai 2005 um 15:02

Re: Allianz - nach 10 Jahren alle Prozente verfallen???

 

Zitat:

Original geschrieben von FastLane-PC

Ist das tatsächlich normal? Ich hatte irgendwann mal gelesen, dass die Prozente bei der Allianz angeblich nie verfallen...

Sowas hört man oft von den Vertretern dieser Gesellschaft und dann hats keiner gesagt.

Im allg. sind es max. 7 Jahre, bei manchen ists nach 2 vorbei andere schon nach 6 Monaten ( ich weiß bloß nicht mehr wo ).

Meine Gesellschaft ist da etwas kulanter, ist der Vertrag im System geführt und kann ausgeschlossen werden, dass der Rabatt weggegeben wurde kriegt er die auch nach 10 Jahren noch. Allerdings ist die Chance 50/50 da viele Verträge aus der Zeit nur noch statistisch geführt werden und man diese nicht öffnen kann.

Wer war die Dame, vor Ort oder in der Zentrale?

Christo

am 9. Mai 2005 um 15:04

Zitat:

Original geschrieben von patriceTT

Aber das ist " Gesetz " also muss auch die Allianz diese nach 7 Jahren verfallen lassen.

Den Gesetzestext will ich sehen!

Christo

Themenstarteram 9. Mai 2005 um 15:11

das war die Zentrale in Köln...

aber da kommt mir dei idee...ich rufe mal den früheren berater an...

Gab es in den vergangenen 10 Jahren niemand in deiner Familie, der ein Fahrzeug auf diesen Vertrag betreiben konnte?

am 9. Mai 2005 um 15:16

Schlagt mich nicht wenn es falsch ist.

Ist es nicht so, dass 7 Jahre seit der Kündigung die Jahre unverändert blieben und dann ab dem 8. Jahr immer ein Jahr SF zurückgestuft wird?

Beispiel: Fahrer mit SF 25 im Jahr 1996. Auto in 1996 abgemeldet.

1996 - 2003 SF 25

2003 - 2005 SF 25 - 2 Jahre = SF23 bei einer Zulassung eines Wagen in 2005.

Themenstarteram 9. Mai 2005 um 15:17

nein...und leider ist es auch zu spät um darüber zu diskutieren weshalb das nicht der fall war...

ist in diesem fall dann wohl dumm gelaufen...

naja...

@camue

DAS habe ich auch mal gelesen...

nämlich, dass die prozente danach erst stetig verfallen...ist mir grad auch weider eingefallen...

was ist da dran? ich denk ich muss da sowieso mal persönlich hin...anders geht dat ja nich... *grübel*

Wie auch schon an anderer Stelle hier von mir geäußert kann ich nicht nachvollziehen eine KFZ Versicherung brach liegen zu lassen, wenn man sicher sein kann diese irgendwann zukünftig nochmals zu gebrauchen. Meine Versicherung hat mir ein fiktives Motorrad (günstigster Versicherungsbetrag) über einen Überbrückungszeitraum von 4 Jahren versichert. Damals gab es noch kein Saisonkennzeichen heute würde ich die fiktive Versicherung als Saisonkennzeichen laufen lassen.

am 9. Mai 2005 um 15:35

Die erfahrenen schadenfreien Jahre sind nach 7 Jahren komplett weg, die Stufenregelung von camue gibt es nicht. Wenn die Allianz in dem Fall sogar 10 Jahre eingestehen würde, dann ist sie schon sehr kulant.

Ist in diesem Fall einfach dumm gelaufen, ihr habt einfach zu spät gemerkt, dass man die SF-Rabatte zeitiger hätte "retten" müssen.

Themenstarteram 9. Mai 2005 um 15:42

naja....es hatte sich früher noch keienr dafür interessiert, und irgendwie hat wohl auch niemand daran gedacht, dass mal irgendwann noch jemand diese versicherung gebrauchen könnte...

habe gerade mit einem netten herrn von der allianz gesprochen...

wenn die sterne gut stehen, dann sind 7 jahre lang die prozente erhalten geblieben, und danach pro jahr eine schadenfreiheitsklasse weggefallen...

allerdings muss der erstmal ins archiv, da die unterlagen von annodazumal nicht in den computer eingespeist wurden...

drückt mir die daumen, auch wenn ihr skeptiker seid, genau wie ich... :D

Tarifbestimmungen in der Kraftfahrtversicherung

22 ) Unbeschadet einer evtl. Rückstufung auf Grund einer Schadenmeldung , die vorrangig vorzunehmen ist , wird ein VS-Vertrag nach Beendigung der Unterbrechung ,

1. wenn sie nicht länger als 6 Monate gedauert hat , in die Schadenfreiheitsklasse oder Schadenklasse eingestuft , in die er bei ununterbrochener Dauer des Versicherungsschutzes eingestuft worden wäre , Nr.14 Abs. 6 bleibt unberührt.

2. wenn sie länger als 6 Monate gedauert hat , in die Schadenfreiheitsklasse oder Schadenklasse eingestuft , die vor der Unterbrechung galt.

3. wenn sie länger als 7 Jahre gedauert hat , wie ein erstmalig abgeschlossener Vertrag behandelt und nach Nr. 14 Abs. 7 , Abs. 7a oder Nr. 19 eingestuft.Eine Einstufung des Vertrages nach Ziffer 2 ist möglich , wenn der VS-Nehmer seine Vorversicherungszeit durch eine Originalbescheinigung des bisherigen Versicherungsunternehmens im Sinne der Nr. 24 nachweist.

Gruß

capri

am 9. Mai 2005 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von capri17

Eine Einstufung des Vertrages nach Ziffer 2 ist möglich , wenn der VS-Nehmer seine Vorversicherungszeit durch eine Originalbescheinigung des bisherigen Versicherungsunternehmens im Sinne der Nr. 24 nachweist.

Gruß

capri

Siehste, wenn die Dame im Archiv fündig wird, haste Glück gehabt und mußt nichtmal die Rückstufungen hinnehmen.

Das ist das was mein Lieblingssachbearbeiter bei uns macht, allerdings verlange ich nicht den "Kellergang".

7 Jahre muss die Versicherung die Daten aufheben, danach mußt du als Kunde den Nachweis erbringen.

Christo

capri,

so viel Text aus Wesel?

Ansonsten richtige Quelle, richtige Vorschrift.

Im Allgemeinen aufgrund der TB nach 7 Jahren verfallen, das VU kann hier jedoch Sonderregelungen treffen.

P.S.:

Falls der Opa stirbt, innerhalb von einem Jahr auf Sohn (Vater, sofern zutreffend) oder Tochter (Mutter, sofern zutreffend) übertragen lassen, sonst ist der Rabatt entgültig weg..

Deine Antwort
Ähnliche Themen