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Als Insasse bei Unfall nicht angeschnallt - Folgen Versicherung und/oder Punkte in Flensburg?

Themenstarteram 28. Februar 2013 um 15:59

Als Insasse bei Unfall nicht angeschnallt - Folgen Versicherung und/oder Punkte in Flensburg? angeschnallt. Ich war auch deswegen im Krankenhaus, aber es wurden keine schweren Verletzungen festgestellt.

Was wird mich jetzt erwarten? Jedenfalls hab ich daraus gelernt, nie mehr unangeschnallt zu fahren.

Beste Antwort im Thema

Wurde das denn von der Polizei festgestellt, das du nicht angeschnallt warst? Wenn nein - dann bleibts bei deiner körperlichen Bestrafung deiner dummheit.

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Wurde das denn von der Polizei festgestellt, das du nicht angeschnallt warst? Wenn nein - dann bleibts bei deiner körperlichen Bestrafung deiner dummheit.

am 28. Februar 2013 um 21:01

Wenn Du bei einem Unfall Verletzungen erleidest, die Du nicht erlitten hättest, wenn Du angeschnallt gewesen wärst, dann kann ein Dir eventuell zustehendes Schmerzensgeld gekürzt werden. Ansonsten gibt es keine Folgen.

Eigentlich ist der Fahrer verantwortlich. Er darf nicht fahren, wenn Du als Insasse nicht angeschnallt bist. Die Polizei würde sich mit ihm auseinandersetzen.

Wieso hast du das nicht direkt vor Ort erfragt?

@baumi70: Hast Du für die Aussage belastbare Quellen?

am 28. Februar 2013 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von baumi70

Eigentlich ist der Fahrer verantwortlich. Er darf nicht fahren, wenn Du als Insasse nicht angeschnallt bist. Die Polizei würde sich mit ihm auseinandersetzen.

Das ist Unsinn ... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von usernamevergeben

Wenn Du bei einem Unfall Verletzungen erleidest, die Du nicht erlitten hättest, wenn Du angeschnallt gewesen wärst, dann kann ein Dir eventuell zustehendes Schmerzensgeld gekürzt werden.

das kann nichtnur bei verletzungen, sondern im todesfall auch bei der lebensversicherung zutreffen!

ansonsten:

Zitat:

StVO - §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet...

Zitat:

Original geschrieben von usernamevergeben

Zitat:

Original geschrieben von baumi70

Eigentlich ist der Fahrer verantwortlich. Er darf nicht fahren, wenn Du als Insasse nicht angeschnallt bist. Die Polizei würde sich mit ihm auseinandersetzen.

Das ist Unsinn ... :rolleyes:

Ist ganz und gar nicht Unsinn, ist eher Vorschrift und Haftung! Der Beifahrer ist offensichtlich Verwirrt (sonst würde er sich anschnallen), also bleibt die Fürsorgepflicht beim Fahrer :)

HTC

Zitat:

Original geschrieben von Chris-Mlr

Jedenfalls hab ich daraus gelernt, nie mehr unangeschnallt zu fahren.

Sehr lobenswert Deine Einsicht.

Ich musste in meinem Leben schon einige Unfälle überstehen, ich fahre

grundsätzlich angeschnallt, sonst wäre ich sicher nicht mehr am Leben

oder zumindest nicht mehr unversehrt.

am 1. März 2013 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von HTC

Zitat:

Original geschrieben von usernamevergeben

 

Das ist Unsinn ... :rolleyes:

Ist ganz und gar nicht Unsinn, ist eher Vorschrift und Haftung! Der Beifahrer ist offensichtlich Verwirrt (sonst würde er sich anschnallen), also bleibt die Fürsorgepflicht beim Fahrer :)

HTC

Und wo finden wir hierzu die gesetzlichen Bestimmungen?!?

Außer du berufst dic auf die Garantenstellung des Fahrers ggü. seines Mitfahrers, davon war hier aber noch nie die Rede!

:) dieses Zeichen ist ein Smiley, es steht meist für Ironische, also nicht unbedingt ernst gemeinte Aussagen...

Kaffee und Zigaretten helfen... :)

HTC

am 1. März 2013 um 10:14

Gut ich zitier duch nochmal:

Zitat:

Original geschrieben von HTC

Zitat:

Original geschrieben von usernamevergeben

 

Das ist Unsinn ... :rolleyes:

Ist ganz und gar nicht Unsinn, ist eher Vorschrift und Haftung!

HTC

Und jetzt möchte ich hierfür eine sinnvolle Erklärung von dir!

Dein Smily steht erst hinter dem letzten Satz und wird von mir nicht auf den ersten Satz bezogen, vorallem mit dem Hintergrund das du hier eine von einem anderen Foristen aufgestellte Meinung negierst.

am 1. März 2013 um 10:26

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

das kann nichtnur bei verletzungen, sondern im todesfall auch bei der lebensversicherung zutreffen!

Ohje, was wird hier alles mögliche verzapft. Die o.G. Aussage ist natürlich falsch.

Zitat:

Original geschrieben von rheinschiene

Ohje, was wird hier alles mögliche verzapft. Die o.G. Aussage ist natürlich falsch.

wenn das falsch ist, frage ich mich warum unser kompletter löschzug vor gericht antanzen durfte, um darüber auszusagen ob das verstorbene unfallopfer angeschnallt im auto saß oder nicht...und das ganze 5jahre nachdem der unfall passiert ist - solange prozessiert die versicherung nämlich schon rum! :eek:

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