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als Mitfahrer Tür an an einen anderen PKW geschrammt , durch WInd Haftpflicht ?

Themenstarteram 1. März 2012 um 14:31

Hallo ihr lieben ,

ich habe ein Problem !

vor 3 Tagen bin ich mit meiner Fahrgemeinschafft zur arbeit gefahren . auf dem Parkplatz dann ist es passiert :( ich habe die Tür geöffnet und ZAck ein heftiger Windstoß hat die hintere Tür von dem AUto einer meiner Arbeitskoleginnen geschrammt. und eine Beule verursacht , laut Kosten Voranschlag der Werkstatt 1000 € schaden . Nun das Problem ist das meine Fahrzeughalterin nur ungerne ihre eigene Versicherung in Anspruch nehmen möchte da sie vor kurzem selber einen Unfall hatte und sehr hoch eingestuft wurde .+ 300 € selbstbeteiligung.

Kann ich das clt. über meine Private Haftpflicht laufen lassen ?wäre ein Traum ,immerhin habe ich den schaden ja auch verursacht :( für eure Antworten bin ich jetzt schon sehr dankbar:)

Gruß Domenic

Beste Antwort im Thema
am 1. März 2012 um 17:27

Wenn ich als Beifahrer aus einem fremden Auto steige und mit der Beifahrertür einen Schaden verursache, ist das ein Fall für meine Privat-Haftpflichtversicherung.

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Moin,

 

wenn der Schaden durch eine Sturmboe entstanden ist, tritt die PHV nicht ein.

 

Wenn Sturm mit mind. Windstärke 8 gewesen ist, dann tritt die Teilkasko des geschädigten KFZ dafür ein.

 

 

Weitere Frage:

 

Du bist aus wem sein Auto ausgestiegen ?

 

Er ist (so wie ich das lese) aus dem Auto seines Kollegen gestiegen und hat dabei die Türe (aus welchen Gründen auch immer) gegen das Auto einer anderen Kollegin gehauen und somit einen Schaden in Höhe von X€ verursacht.

@Maxi

Danke ja, hatte es nicht so richtig auf den Schirm, deshalb die Nachfrage, hätte ja auch das KFZ seiner Frau sein können, wenn diese dort auch arbeitet.

 

Dann tritt u.U. dann ggf noch die KFZ-Haftpflicht von diesem KFZ ein, z.B., wenn kein Sturm Windstärke 8 und mehr gewesen ist.

 

Gefährdungshaftung.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Dann tritt u.U. dann ggf noch die KFZ-Haftpflicht von diesem KFZ ein, z.B., wenn kein Sturm Windstärke 8 und mehr gewesen ist.

Gefährdungshaftung.

Aber das will er ja umgehen um den Kollegen (Der wegen einer vorherigen Unfall schon rauf gestuft wurde) nicht zu belasten.

Daher auch die Frage ob die Privathaftpflicht zahlt.

Man könnte zwar sagen das man mit nem Einkaufswagen z.B. gegen das Auto ist aber das wäre Versicherungsbetrug und sollte natürlich nicht gemacht werden ;)

am 1. März 2012 um 16:14

Die Private Haftpflicht wird den Schaden nicht übernehmen, da hier normal die KFZ-Haftpflicht hierfür zuständig ist und die Fahrzeugführerin hier auch verantwortlich ist.

Auch wenn die Situation etwas Blöd ist, denke nicht dass man dieses anders regeln kann oder halt den Schaden selber zu begleichen. Wenn man absolut sicher sein möchte, dann sollte man mal die Private Haftpflicht anrufen und den Sachverhalt beschreiben.

Gruß Gero

am 1. März 2012 um 17:27

Wenn ich als Beifahrer aus einem fremden Auto steige und mit der Beifahrertür einen Schaden verursache, ist das ein Fall für meine Privat-Haftpflichtversicherung.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Wenn ich als Beifahrer aus einem fremden Auto steige und mit der Beifahrertür einen Schaden verursache, ist das ein Fall für meine Privat-Haftpflichtversicherung.

... leider nicht.

Grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung des verursachenden Kraftfahrzeugs dafür zuständig den Schaden beim Geschädigten zu begleichen.

Alsdann hat die Halterin des schädigenden Fahrzeugs aber einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem unachtsamen Passagier, wobei dessen Haftpflichtversicherung eine Deckung aber verweigern könnte (je nach Bedingungswerk)...

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Wenn ich als Beifahrer aus einem fremden Auto steige und mit der Beifahrertür einen Schaden verursache, ist das ein Fall für meine Privat-Haftpflichtversicherung.

Exakt so habe ich das selbst schon als Geschädigter erlebt. Die PHV der Beifahrerin hat meinen Schaden nach KVA ohne Murren reguliert :) In meinem Fall war der Fahrer nicht mehr selbst im Auto, falls das irgendwo einen Unterschied macht.

Grüße

Steini

Hat das nicht etwas mit der Benzinklausel zu tun..:confused:

 

"Schäden an Kraftfahrzeugen sind von der Regulierung ausgeschlossen".

 

Oder nicht, oder doch ?

 

Was denne nun ??

am 1. März 2012 um 18:12

Sowas ist leider nicht über die Privat-Haftpflicht abzuwickeln, da das Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen, mit damit verbundenem Schaden, an Sachen oder Personen ein Fall für die KFZ-Haftpflicht ist..

Da Schädiger weder Führer noch Halter noch Eigentümer des Fahrzueges ist, bezahlt PHV.

Wurde schon vielmals in MT diskutiert.

 

References to follow.

 

O.

 

 

 

 

am 1. März 2012 um 18:57

Der Fall lässt sich leider nicht pauschalisieren.

 

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