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ALs Österreicher Auto in Deutschland gekauft --> Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen

Hallo,
ich habe als Österreicher (bzw österreichische Firma, ist ein Firmenwagen) einen gebrauchten deutschen PKW (vom Händler) gekauft.
Was benötige ich nun um diesen nach ÖSterreich zu überführen?
Ein Ausfuhrkennzeichen oder ist ein Kurzzeitkennzeichen ausreichend?
Woher bekomme ich das jewilige Kennzeichen? Da gibt es ja einige "online-Makler", welche sind empfehlenswert/günstig?
vielen Dank
Daniel

Beste Antwort im Thema

ich wird einiges vergessen! Es gilt nicht nur österreichisches Recht zu beachten (dieses gilt ab Landesgrenze); sondern auch deutsches.
Und demnach es zur Ausfuhr von Fahrzeug in Drittländer - welch wunder - ein Ausfuhrkennzeichen zu verwenden (sagt doch eigentlich der Name schon???)
gruß

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Hi,
da mußt du dich in Österreich informieren was akzeptiert wird. meines wissens sind Kurzzeitkennzeichen ausreichend.
Dafür benötigst du die Fahrzeugpapiere incl. Tüv Bericht (Pickerl) und eine Versicherungsnummer (EVB).
Die EVB kannst du Online Kaufen, gibt es aber meistens nur mit Haftpflicht.
Das Kennzeichen bekommst du dann bei den Zulassungsstellen in Deutschland.
Gruß Tobias

Das heisst online EVB kaufen, dann zum Händler, papier abholen, zur Zulassungsstelle, Kennzeichen holen, zurück zum Händler, aufs Auto schrauben und dann losfahren.
Wie lange dauert so etwas auf der Zulassungsstelle?
Kann ich das Kurzzeitkeinzeichen nicht online beantragen und zum Händler schicken?

Noch eine Frage: eingetragen wird das Auto dann auf die Firma (gmbh), diese ist auch Käufer. Ich habe eine Vollmacht des Geschäftsführers mit Firmenstempel dass ich das AUto an/ab/ummelden und alle dazugehören Dinge tun darf. Das sollte genügen oder?
danke
Daniel

Hi,
nach der Zulassungsstelle noch kurz zum Schildermacher,aber das geht schnell. Bei den Zulassungsstelle ist in Deutschland alles möglich. Von 10 Minuten bis 6h. Je nach Ort und Zeit. Auf dem Land ist tendenziell weniger los.
Ob das mit der "Firmenzulassung" geht weiß ich nicht,kannst du aber bei der dem Händler am nächsten gelegenen Zulassungsstelle nachfragen. Online Bestellung von KZK geht,aber wohl nur noch diese Woche. Zum 1.4. gibt es da einige Änderungen,keine Ahnung ob das dann noch Online funktioniert.
Evtl. auch mal den Händler fragen ob der dich unterstützen kann.
Gruß Tobias

Da stellt sich die Frage, ob der TE hier in D einen gemeldeten Wohnsitz hat. Er bekommt doch das Kurzzeitkennzeichen doch nur bei der Zulassungsstelle seines Wohnortes. Und wenn er diesen hier nicht hat, dann war es das wohl mit dem KZK.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 24. März 2015 um 16:54:56 Uhr:


Er bekommt doch das Kurzzeitkennzeichen doch nur bei der Zulassungsstelle seines Wohnortes. Und wenn er diesen hier nicht hat, dann war es das wohl mit dem KZK.

Dann muß er warten bis zum 01.04., danach ändert sich das ganze wieder und er kann dies auch bei der Zulassungsstelle in dem Bereich wo er das Auto kauft.

Sollte er allerdings trotzdem einen deutschen Perso vorlegen müssen wird es nichts.

Auch ob er als "Ausländer" hier eine Versicherung findet die ihm eine EVB aushändigt ist ungewiss.

Ich würde dies alles den Verkäufer/Händler machen lassen, mit entsprechender Entlohnung.

Eventuell macht er es auch als Service umsonst.

Ausländer bekommen die kzk schon immer in jeder Zulassungsstelle. Nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland wurden da bisher benachteiligt.
Gruß Tobias

ich wird einiges vergessen! Es gilt nicht nur österreichisches Recht zu beachten (dieses gilt ab Landesgrenze); sondern auch deutsches.
Und demnach es zur Ausfuhr von Fahrzeug in Drittländer - welch wunder - ein Ausfuhrkennzeichen zu verwenden (sagt doch eigentlich der Name schon???)
gruß

Phaeto hat Recht, KZK wird ein Ausländer ohne Wohnsitz in der BRD nicht bekommen.
Eine eVB eines deutschen Versicherers zum KZK auch nicht.
Eine eVB eines ausländischen Versicherers wird wohl von der Zulassungsstelle auch nicht akzeptiert.

Stimmt. Daher hatte ich ja auch versucht, dies mit meiner obigen Fragestellung deutlich zu machen.

PKW mit AHK - Anhänger mieten - gekauften PKW aufladen und ab nach Österreich. Oder gibt es bei der GmbH keinen Wagen mit Anhängerkupplung?

Vielleicht hilft das ja weiter http://www.schuster-automobile.de/oesterreich.php

Typisieren dürfte bei Fahrzeugen mit COC Papieren vermutlich nicht mehr notwendig sein.
Wenn man die ganzen Vorschriften sich so durchliest, drängt sich die Frage nach dem "vereinigten Europa" auf. Oder heißt das nur, dass beim Zahlen alle vereinigt sind?

Also ich habe ein Auto an einen Holländer verkauft, der hat deutsche KzKz gehabt und das Auto nach Holland überführt. Zumindest in München-Land bekommt man als Ausländer KzKz, gültig sollten sie im Ausland auch sein.
Wenn das Fahrzeug aber sicher gekauft wird, würde ich mir die Papiere nach A schicken lassen, das Auto zulassen, Nummernschilder dran und damit nach A überführen? Oder muss das Auto zur Zulassung zwingend vorgeführt werden? (Nova?)

Vielleicht hat der Holländer einen deutschen Freund gehabt.
Ansonsten ist das Zoll-Kennzeichen der richtige Weg, schon allein für den Zoll.
Ich vermute mal, wegen dem Mißbrauch der KZK werden die Bedingungen per 01.04. verändert.
Es soll ja auch Leute geben, die die KZK wöchentlich mißbraucht haben, um Luxus-Limos, die sie sich nicht leisten können oder in der Folge Straftaten genutzt haben.
Keiner weiß, wer der Fahrer war.

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