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Alte Reifen: Kann ich die noch fahren?

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 8. März 2008 um 20:39

Hallo!

Auf meinem frisch erworbenen 200E sind noch Dunlop-Reifen drauf, die noch ordentlich Profil haben und sich gut fahren. Leider sind sie schon etwas älter. Laut DOT-Nummer wurden die 1999 schon produziert.

Es gibt keine porösen Flanken, Luftverlust etc. Ich würde die gerne über den Sommer noch fahren.

Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema
am 9. März 2008 um 9:51

Hallo

habe ich mal rausgesucht

5. Reifenalter

Es gibt keine Beschränkung des Reifenalters, außer bei Anhängern die über eine 100km/h Zulassung verfügen.

(Dort dürfen die Reifen nicht älter wie 6 Jahre alt sein.)

Reifen altern durch chemische und physikalische Prozesse. (Witterungsbedigungen, Einsatzhäufigkeit)

Bei der Hauptuntersuchung werden Reifen nur dann bemängelt, wenn sie starke Alterungsspuren aufweisen,

(Rissbildungen am Profil und der Seitenwand) unabhängig vom tatsächlichen Alter.

Der Bundesverband Reifenhandel empfiehlt eine Reifenalter von nicht mehr als 10 Jahren bei PKW Reifen und nicht mehr wie 8 Jahren bei sog. Standfahrzeugen. (Anhänger, Wohnwagen etc.)

Allerdings stellt der BRV auch klar, dass Neureifen bei sachgemäßer Lagerung auch noch nach mehreren Jahren

der Spezifikation und Qualitätsansprüchen eines Neureifen entsprechen und somit als NEU verkauft werden dürfen. (Diese Empfehlung gilt bis zu einem Reifenalter von 5 Jahren)

 

 

- Für den Inhalt und die Aktualität dieser Verordnungen wird keine Gewähr übernommen -

- Maßgebend sind immer die aktuellen Gesetze und Verordnungen der STVO -

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Das ist wohl ne Glaubenssache. Wenn sie nicht porös und im Profil einwandfrei sind, fahr sie halt weiter. Allerdings würde ich damit keine Höchstgeschwindigkeitsorgien mehr veranstalten.

am 8. März 2008 um 21:44

Hallo

würde ich nie im Leben machen Du weisst nie was damit schon alles gemacht wurde (überladen,Kantsteine etc) und alle Schwachstellen kann man nicht erkennen

Neue sind ja nicht so teuer es sei denn es sind 245er 19zöller es hängt immerhin eine ganze menge von den Reifen ab

Gruß

Peter

am 8. März 2008 um 22:21

Die Schlappen sind neunjährig - also aus Dinosaurier-Zeiten. Damit ist nicht zu spaßen - da gehören neue Reifen drauf. Wenn Du mit den alten Dingern in einen Unfall verwickelt wirst, bist Du dran, selbst wenn Du unter normalen Umständen unschuldig bist.

am 8. März 2008 um 23:11

habe nur, da ich jetzt völlig verunsichert bin,

eine kurze Frage,

 

warum ist man, im Falle eines Unfalls, dran :rolleyes:

ich bin sicher, jetzt habe ich was los getreten,

alles sucht, schmökert und googelt, was das Zeuch hält :p

aber :eek: zumindest ich habe nichts gefunden,

was Aussagen dieser Art bekräftigen würde ;)

Davon habe ich auch noch nichts gehört. Gut,wenn ich mit Reifen rumfahre die schon rein äußerlich als defekt einzustufen sind ,kann ich mir vorstellen ,das man eine Teilschuld wegen grober Fahrlässigkeit bekommt. Aber wenn die wie beschrieben i.O. sind, kann ich mir das nicht vorstellen. Auf der Conti- Seite steht folgendes :

Gruß D.D.

am 8. März 2008 um 23:26

Egal in welchen Zustand 9 Jahre alte Reifen sind.

Runter damit und neue aufziehen.

Mit so alten Reifen würde ich nicht mal aufs Klo fahren.

Sicherheit sollte "IMMER" an erster Stelle stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Owlmirror

Wenn Du mit den alten Dingern in einen Unfall verwickelt wirst, bist Du dran, selbst wenn Du unter normalen Umständen unschuldig bist.

ganz großer schwachsinn den du da schreibst!

fahren kann man die reifen...

allerdings sollte man sich keinesfalls darauf verlassen, dass sie noch dieselben fahreigenschaften haben, wie als wären sich frisch aus dem autoklav.....und "besser" werden die mit der zeit garantiert nicht.....

am 9. März 2008 um 7:50

meine Zeit....

da sind einige päpstlicher wie der Papst.

Wenn die Reifen nicht porös oder beschädigt sind kann man die jederzeit fahren!

Solange der zugelassene Geschwindigkeitsbereich des Reifens nicht ständig ausgereizt wird

ist das kein Problem mit dem Alter.

Eine regelmäßige Sichtkontrolle würde ich empfehlen.

Also ich hatte auch so alte Teile und hab mir dann neue gekauft, die Investition ist echt überschaubar, und ich glaube, selbst wenn du günstige neue hast ist das noch besser als teure alte.

 

Ich kann das nicht irgendwie belegen, aber ich kann mir vorstellen, dass im falle eines Unfalles viel davon abhängt, wi der Schaden ist usw. 

Wenn z.B. (was ich niemanden hier wünsche!!!) ein Unfall passiert, sagen wir auf nasser Fahrbahn, du bremst kommst nimmer rechtzeitig zum stehen und krachst in ein Auto rein, oder überfährst nen Fußgänger, dann ist im Falle eines Personenschadens für die Versicherungen viel Geld im Spiel, und dann kannst glaub drauf warten, dass die genauer hinschaun, und dich verklagen, und wenn dann auch nur ne Teilschuld bekommst ist das evtl . finanziell ruinierend. Abgesehen von den Vorwürfen, die man sich macht, dass man es mit neuen Reifen EVTL!!! verhindern hätte können dass ein Mensch stirbt oder invalide ist

 

Wie gesagt das kann ich nicht fundiert begründen, das sind die Gedanken die ich mir eben mache, und fakt ist dass alte reifen, weil härter, auf nasser Straße schlechter bremsen.

 

Ich würde das Geld investieren, das sollte drin sein, dann hast du Ruhe.

 

Gruß Marc

am 9. März 2008 um 9:17

ich würde sie weiter fahren weil ich der Meinung bin dass bei Dunlop-Reifen selbst nach 9 Jahren noch absolute Sicherheit besteht (hat jemand ne Studie oder einen Gegenbeweis?). Leute, wir reden hier über REIFEN die produziert sind um was auszuhalten und nicht über Knäckebrot.

Aber wie oben schon erwähnt wurde... ist absolut ne Glaubenssache.

am 9. März 2008 um 9:39

Päpstlicher wie der Papst... da ist was dran.

Wer sagt denn, daß die Reifen 1999 aufgezogen worden sind?

Nach meinem Informationsstand dürfen fachgerecht gelagerte Reifen noch nach 6 Jahren als NEU verkauft werden.

Unsichtbare Randsteinschäden können 2 Wochen alte Reifen haben! (z.B. ausnahmsweise schweigsame Ehefrau)

Bei einem 200er hält sich die Belastung sowieso in Grenzen.

Ich hätte damit absolut kein Problem. Ein etwas härterer Test auf einem leeren, nassen Parkplatz , dann weiss

man eh, woran man ist.

Gruß

eg49

 

 

am 9. März 2008 um 9:51

Hallo

habe ich mal rausgesucht

5. Reifenalter

Es gibt keine Beschränkung des Reifenalters, außer bei Anhängern die über eine 100km/h Zulassung verfügen.

(Dort dürfen die Reifen nicht älter wie 6 Jahre alt sein.)

Reifen altern durch chemische und physikalische Prozesse. (Witterungsbedigungen, Einsatzhäufigkeit)

Bei der Hauptuntersuchung werden Reifen nur dann bemängelt, wenn sie starke Alterungsspuren aufweisen,

(Rissbildungen am Profil und der Seitenwand) unabhängig vom tatsächlichen Alter.

Der Bundesverband Reifenhandel empfiehlt eine Reifenalter von nicht mehr als 10 Jahren bei PKW Reifen und nicht mehr wie 8 Jahren bei sog. Standfahrzeugen. (Anhänger, Wohnwagen etc.)

Allerdings stellt der BRV auch klar, dass Neureifen bei sachgemäßer Lagerung auch noch nach mehreren Jahren

der Spezifikation und Qualitätsansprüchen eines Neureifen entsprechen und somit als NEU verkauft werden dürfen. (Diese Empfehlung gilt bis zu einem Reifenalter von 5 Jahren)

 

 

- Für den Inhalt und die Aktualität dieser Verordnungen wird keine Gewähr übernommen -

- Maßgebend sind immer die aktuellen Gesetze und Verordnungen der STVO -

am 9. März 2008 um 9:52

Ehrlich gesagt, ich möchte mir so alten Reifen nicht in eine Grenzsituation geraten.

Und das kann schnell passieren.

Dann wünscht man sich, man hätte doch lieber neue gekauft.

So alte Reifen haben niemals die Eigenschaften eines neuen.

Denkt ihr eigentlich nicht an eure eigene und anderer Sicherheit???

Ich finde sowas unverantwortlich.

Wenn man sich keine neuen leisten kann, dann sollte man besser zu Fuss gehen.

Alter von Reifen

Wie lange darf ein ungebrauchtes Produkt eigentlich als Neuware verkauft werden?Eine interessante Frage, die in vielen Branchen nicht eindeutig beantwortet werden kann. Beim Kauf eines Joghurts weiß der aufgeklärte Verbraucher sofort: Finger weg, wenn das aufgedruckte Mindethaltbarkeitsdatum um mehr als die persönliche Toleranzgrenze überschritten ist. Wie ist es aber zum Beispiel um die "Verfallbarkeit" eines Autoreifens bestellt?

Eine vom Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie herausgegebene Leitlinie zu Pkw-Reifen sagt hierzu: "Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse. Das gilt auch für nicht oder wenig benutzte Reifen. Um diesem Prozess entgegenzuwirken, werden den Mischungen Substanzen beigegeben, die leistungsmindernde chemische Reaktionen mit Sauerstoff und Ozon verhindern. Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation eines Neureifens entspricht und in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist."

Auf Initiative und unter Federführung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) haben im September 2001 maßgebliche Vertreter der deutschen Reifenindustrie ein klares gemeinsames Statement zu der in der Vergangenheit oft diskutierten und immer wieder unterschiedlich interpretierten Frage erarbeitet, wie lang der "mehrere Jahre" umfassende Zeitraum im Sinne dieser Leitlinie maximal sein darf.Die Unternehmen Bridgestone/Firestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin und Pirelli geben Kfz-Haltern wie Reifenhändlern einhellig die Empfehlung: Achten Sie darauf, dass bei Kauf/Verkauf von Pkw-Reifen das Produktionsdatum nicht länger als fünf Jahre zurück liegt!Das heißt im Umkehrschluss, das ein ungebrauchter Reifen - sachgemäße Lagerung natürlich vorausgesetzt - bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig gilt und insofern auch als Neureifen verkauft werden darf.

Zwar schließt dieses Grundsatz-Statement nicht aus, dass bei hinreichender Kenntnis der Einsatzbedingungen auch Reifen montiert werden können, die beim Ersteinsatz älter als fünf Jahre sind. Dennoch haben nun sowohl Reifenhandel als auch Verbraucher erheblich größere Rechtssicherheit - denn wer sonst als die Hersteller selbst hätte unter Berücksichtigung der Gewährleistungs- und Produkthaftungsgesetze eindeutige und damit im Sinne dieser Gesetze gültige Aussagen machen können?

Das Produktionsdatum der Reifen "verrät" übrigens die in die Seitenwand des Reifens eingeprägte vierstellige DOT-Nummer. Steht hier hinter "DOT" und den zwei darauf folgenden vierstelligen Buchstabenkombinationen zum Beispiel eine 2200, bedeutet dies, dass der Reifen in der 22. Kalenderwoche des Jahres 00 (sprich: 2000) gefertigt wurde.

Unabhängig vom Herstelldatum beginnt die gesetzliche Gewährleistungspflicht übrigens grundsätzlich erst mit dem Kauf des Reifens zu laufen!

Doch nicht nur beim Kauf von Neureifen empfiehlt sich der Blick auf den Jahrgang. Verantwortungsbewusste Autofahrer sollten auch ihre gebrauchten Pneus von Zeit zu Zeit einer Alterskontrolle unterwerfen. Hier empfiehlt nämlich die Industrie: nach zehn Jahren sollte Schluss sein! Pkw-Reifen, die älter sind, sollten grundsätzlich nur noch benutzt werden, wenn sie vorher ständig unter normalen Bedingungen im Einsatz waren. Und sie sollten auch nicht mehr umgesteckt, sondern nur noch im laufenden Betrieb abgefahren werden.

Die Zehn-Jahres-Regel gilt allerdings nur für Pkw. Reifen an Wohnwagen, Anhängern oder anderen sogenannten Standfahrzeugen, die unter Druck bzw. einer dauernden Belastung nicht regelmäßig bewegt werden, altern schneller. Grundsätzlich gilt hier: Nach längeren Standzeiten und vor Reisen müssen Reifen und Ersatzrad auf Funktionstauglichkeit geprüft werden. Für Gespanne/Kombinationen aus Pkw (oder anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t) mit Anhänger, die nach § 18 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber als Höchstalter für die Reifen des Anhängers bindend sechs Jahre vor. Der BRV empfiehlt, auch Reifen an anderen Fahrzeugen der Kategorie "Standfahrzeuge" sowie Ersatzreifen nach sechs, spätestens jedoch nach acht Jahren auf jeden Fall zu ersetzen.

Autofahrer, die sich bezüglich des Alters und Zustandes ihrer Reifen nicht auf den eigenen Augenschein verlassen, sondern wirklich auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten ihren fahrbaren Untersatz regelmäßig vom Reifenspezialisten checken lassen. Auch für die Überwinterung der Sommerbereifung bzw. den "Sommerschlaf" der Winterreifen empfiehlt sich die Inanspruchnahme des Fachmanns. Denn die professionell organisierten Reifenlagerung, die der Reifenfachhandel gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr als Service anbietet, sichert nicht nur optimale Lebensdauer der Pneus. Die mit dem Lagerservice verbundene Reifenprüfung durch den Profi gewährleistet zudem, dass nur einwandfreie Reifen die Chance haben, beim nächsten Saisonstart wieder zum Einsatz zu kommen

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