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Alte Versicherung gibt an die neue Versicherung eine falsche SF weiter?
Moin moin,
bin seit Anfang 2013 bei der HUK Versichert. Habe im April 2011 das erste mal einen Wagen auf mich selbst Versichert, dies habe ich über die DEVK getan. Dort konnte man mit der SF1 anfangen durch die "Junge Leute Regelung" (5 Verträge bei der DEVK, sprich Krankenzusatzversicherung, Privathaftpflicht usw)
Jetzt habe ich einen Brief erhalten von der HUK das die DEVK ihnen mitgeteilt hat das ich nur in der SF1 bin anstatt in der SF3.
2011=SF1
2012=SF2
2013=SF3
Dadurch das ich mit SF1 eingesteigen bin anstatt der SF0 wäre ich doch jetzt (2013) eigentlich in der SF2, oder sehe ich das falsch?
2011=SF0
2012=SF1
2013=SF2
Habe bei der DEVK angerufen und die meinten das zwischen der SF0 und SF1 noch die SF1/2 gibt?
Es gibt die zwar aber normal kommt man da doch nicht rein in meinem Fall
Habe grade bei der DEVK angerufen und am Telefon meinte man nur da könne man jetzt auch nix machen und ich müsse mich an die HUK wenden ob die SF3 trotzdem anerkennen bzw die SF2
Führerschein habe ich seit dem 21.10.2008
Geboren bin ich am 28.05.1986
Gruß
Beste Antwort im Thema
DAS kommt halt davon,wenn geiz geil ist und man sich die bedingungen nicht vorher durchliest,
weswegen willst du sonderkündigungsrecht??
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30 Antworten
Hi,
bei der Huk wurden dir scheinbar 1 3/4 schadensfreie Jahre angerechnet.
Also:
2011 SF0
2012 SF 1/2 (weil das Jahr 2011 nicht komplett war)
2013 SF 1
Entspricht also den Vertragsbedinungen der HUK.
Gruß Tobias
Bei der lieben Eisenbahnerversicherung mit ihrem tollen Koppelgeschäft hast Du eine Sondereinstufung bekommen, welche Dir bei Wechsel nicht bestätigt wird, sondern die GDV SFR welche Dir nach normalen AKB zugestanden hätte. Ganz normaler Vorgang, was die HUK macht, weil die DEVK nur die GDV SFR weitergibt.
Schöner Scheiß!
LEjockel
Moin,
Sondereinstufungen werden nicht weitergemeldet, sondern nur das Rabattgrundjahr.
Das die Steuereinstufungen nicht mitgenommen werden ist mir schon klar
Aber gibt es 1 3/4 Jahre oO
Also ich hab mal gelesen das alles über 6 Monate als 1 Jahr gilt
Hi,
hab ich erhlich gesagt auch im Hinterkopf gehabt.
In den Versicherungsbedingen der HUK steht aber eindeutig das man bei SF0 nur direkt auf SF1 kommt wenn man ein komplettes Versicherungsjahr hat. Sind es mehr als 6 Monate aber kein volles Jahr dann kommt man eben nur auf SF 1/2
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von bartsch1986
Das die Steuereinstufungen nicht mitgenommen werden ist mir schon klar
Aber gibt es 1 3/4 Jahre oO
Also ich hab mal gelesen das alles über 6 Monate als 1 Jahr gilt
Wenn die SF0 nicht ein volles Kalenderjahr bestanden hat, wird im folgenden Jahr nach SF1/2 gestuft und im Jahr darauf nach SF1.
Nur wenn die SF0 ein volles Kalenderjahr bestanden hat, dann wird nach SF1 gestuft (z.B. KFZ wird am 12.02. zugelassen, der Vertrag wird aber technisch zum 01.01. zurückdatiert. Natürlich muß der VN dann 6 Wochen für Nichts bezahlen, kommt dann aber in den Genuß, im Folgejahr SF1 zu erhalten).
Rechnung von der DEVK zur HUK bringen, wo zu sehen ist, dass du die SF3 in 2013 bekommen hättest.
Wenn du Glück hast, erkennt die HUK das an und gibt dir die SF3.
Dass Sondereinstufungen der einen Versicherung nicht zur nächsten weitergegeben werden ist Standard, das macht jede Versicherung so.
Immerhin ist es ja ein freiwilliges Entgegenkommen der Versicherung, wenn sie dir eine Sondereinstufung gibt.
Wenn aber auf der Rechnung "Sondereinstufung" vermerkt ist, hast Du schlechte Karten
das steht nicht in der rechnung sondern im versicherungsschein...
da steht auch klar drinnen, dass sondereinstufungen nicht an eine andere versicherung gemeldet werden, sondern nur das rabattgrundjahr.
mhh das wusste ich net, ich bin nur von einer Herabstufung von SF3 auf SF2 ausgegangen.
Hab ich ein Sonderkündigungsrecht?
Ich zahle jetzt mehr als vorher da ich in der SF1 mehr bezahle bei der HUK als bei der DEVK mit SF3
DAS kommt halt davon,wenn geiz geil ist und man sich die bedingungen nicht vorher durchliest,
weswegen willst du sonderkündigungsrecht??
Glaub ich nicht, es hat ja keine Beitragserhöhung stattgefunden.
Lediglich hast Du deine SF falsch ermittelt und eine falsche SF als Grundlage für die Berechnung herangezogen (bzw. der DEVK eine falsche SF für deren Beispielrechung angegeben).
Was unter Umständen möglich sein kann ist, dass du innerhalb der ersten 14 Tage den Vertrag widerrufen kannst.
Dabei gibts im KFZ Bereich allerdings ein paar Klippen zu umschiffen, so sollte deine künftige Versicherung beispielsweise bereit sein, den Versicherungsschutz rückwirkend ab Tag der Zulassung zu übernehmen.
Das hilft dir jetzt zwar nicht mehr, aber du hättest die Bedingungen eben besser vorher klären sollen.
Manche wollen halt immer besonders schlau sein
So an alle die nur immer einen blöde anmachen hier von wegen geiz ist geil, es geht wohl.
Es ist eine neuer Vertrag zustande gekommen durch die andere höhere SF Einstufung.
14 Tage Widerspruchsrecht