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alter 3er vor 1980 48 ps ab 2013 ?

Themenstarteram 14. April 2012 um 14:04

servus gemeinde, vielleicht weiß hier einer bescheid, mein nachbar hat seinen führerschein vor 1980 gemacht, das heißt er darf 125er fahren. ich mein das in ner mopedzeitung stand wenn er 2013 eine praktische prüfung ablegt darf er bis 48 ps fahren. heißt das er darf dann auch mehr kubik als 125 fahren? die linke zum gruß jochen

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21 Antworten

Nein. Der alte 3er beinhaltete damals nur die Klasse 4 (Kleinkrafträder bis

50 cm³ ohne Geschwindigkeitsbegrenzung). Das wurde später erst auf 80 cm³

und dann auf 125 cm³ geändert. Der Nachbar muss den ganz normalen

Motorradführerschein wie jeder Anfänger machen.

Das mit den 125 ccm ist völlig richtig. Alle Pkw-Führerscheine, die vor dem 1.4.1980 ausgestellt wurden (Klasse III), umfassten auch eine Fahrerlaubnis für Krafträder bis 50 ccm (Kleinkrafträder). Ab 1.4.1980 wurde dann der Führerschein 1b eingeführt. Damals haben sie (glaube ich) auch den Stufenführerschein für Motorräder eingeführt. Im Zuge der EU-Harmonisierung wurde dann aus dem 1er die Führerscheinklasse A, aus dem 3er wurde B etc.

So weit, so bekannt.

Ich habe meinen 3er im September '80 gemacht, kurz nach der Umstellung. Aber ich hatte 1978 den Führerschein IV gemacht (für Kleinkrafträder). Als ich 2006 meinen Klasse A (offen) gemacht habe, wurde mir mitgeteilt, dass in meinem Fall kein neuer Führerschein beantragt werden müsse, sondern nur die bestehende Fahrerlaubnis erweitert. Das hatte für mich ein paar Vorteile: Ich brauchte weder einen neuen Sehtest, noch einen Erste-Hilfe-Schein, außerdem musste ich weniger Sonderfahrten absolvieren (ob diese Erleichterungen bei einer vor fast 30 Jahren abgelegten Prüfung Sinn machen, steht auf einem anderen Blatt).

Zu klären wäre jetzt, ob diese Erleichterung auch greift, wenn man seine Klasse IV mit dem 3er gemacht hat - und ob sie ab 2013 überhaupt noch gilt.

Das ist ja soweit auch OK. Wenn du bereits eine Motorradklasse hast (also mehr als 50cm³), ist es nur noch eine Klassenerweiterung.

'n Abend zusammen ! :)

Zitat:

Original geschrieben von sampleman

Das mit den 125 ccm ist völlig richtig. Alle Pkw-Führerscheine, die vor dem 1.4.1980 ausgestellt wurden (Klasse III), umfassten auch eine Fahrerlaubnis für Krafträder bis 50 ccm (Kleinkrafträder). Ab 1.4.1980 wurde dann der Führerschein 1b eingeführt. Damals haben sie (glaube ich) auch den Stufenführerschein für Motorräder eingeführt. Im Zuge der EU-Harmonisierung wurde dann aus dem 1er die Führerscheinklasse A, aus dem 3er wurde B etc.

(...)

Wenn ich da dann ganz kurz den Finger heben und dem hinzufügen dürfte, dass der sogenannte "Stufenführerschein" dann auch erst ->1986 eingeführt wurde - mein 1b-Nachfolger von 1984 hätte mich dann auch "schwerstes Gerät" fahren lassen.....wenn mich meine damalige magere Stift-Gage dann auch mehr als die alternativ erstandene XS360 hätte finanzieren lassen! ;)

Aber umso interessanter finde ich dann die Regelung für Klasse 3-Inhaber, die das Ding dann vor 1956 gemacht haben - soweit ich weiß und mich entsinne, gilt für jene Kandidaten dann sogar eine Freigabe bis 250ccm ohne jegliche Leistungs- und/oder Geschwindigkeitsbegrenzung! :eek: :D

 

Gruß, Dynator :)

Aber umso interessanter finde ich dann die Regelung für Klasse 3-Inhaber, die das Ding dann vor 1956 gemacht haben - soweit ich weiß und mich entsinne, gilt für jene Kandidaten dann sogar eine Freigabe bis 250ccm ohne jegliche Leistungs- und/oder Geschwindigkeitsbegrenzung! { { {<

Das war bis 1953. Aber ob der Schein Klasse 3 auch für 250er Motorräder galt, weiß ich nicht. Die 250er-Regelung galt für den

ganz alten Klasse 4. Damit durften alle Fahrzeuge bis 250 cm³ gefahren werden. Deshalb gab es damals diese

merkwürdigen Leicht"autos" . Die hatten alle nur 250 cm³ aber ein Dach über dem Kopf. :D

Meines Wissens nach gibt es keine Sonderregelung für alte Führerscheine Klasse 3 für große Motorräder. Wer etwas

größeres fahren will, muss einen Piaggio MP 3 in der Sonderausführung mit größerem Radstand und Zentralbremse

kaufen.

 

 

@TE:

Er hat den A1 wenn er seinen bisherigen Führerschein zum Kartenführerschein umschreiben lässt. Daher kann er den A2 nur mit einer Theorieprüfung erwerben.

* keine ccm-Beschränkung

* maximal 35 kW

* kein automatischer Aufstieg auf unbegrenzte kW nach 2 Jahren

Wenn er also mit mehr als 35 kW fahren will -> muss er den A direkt erwerben, also mit Theoriestunden und obligatorischen Sonderfahrten.

Aus Sicht von Personen mit A1 habe ich vor einem Jahr einen Blog-Beitrag geschrieben, welcher auf die Thematik eingeht:

-> www.ybrfreun.de - Neue Führerscheinklasse A2 und A ab 2013

Das trotz allem einige Übungsfahrten zusammen kommen -> davon muss dein Nachbar ausgehen. Die Grundfahraufgaben werden schließlich auch abgeprüft und die sollten dann schon sitzen.

Zumal der Fahrlehrer sicherlich niemanden einfach auf die Maschine setzt, ihn zum Prüfungstermin fahren lässt und dann mal schaut ob er überhaupt fahren kann. ;)

_____

Zitat:

Original geschrieben von WeWa2

[...] Das war bis 1953. [...] Aber ob der Schein Klasse 3 auch für 250er Motorräder galt, weiß ich nicht. Die 250er-Regelung galt für den

ganz alten Klasse 4. Damit durften alle Fahrzeuge bis 250 cm³ gefahren werden. Deshalb gab es damals diese

merkwürdigen Leicht"autos" . Die hatten alle nur 250 cm³ aber ein Dach über dem Kopf. :D

Führerschein von 1952, umgeschrieben zum Kartenführerrschein -> das obere Exemplar

Irgendwo habe ich auch noch das Original als Bild herumfahren... Muss damit wohl mal einen Blog-Beitrag gestalten. :)

Wenn ich mich recht erinnere war es ein IV, welcher auf III erweitert wurde. Beim Umschreiben kam dann allerdings irgendwie ein »Einheitsdatum« dabei heraus. Bis auf den C1, C1E und BE... Ein wenig konfus das Ganze. ;)

Grüße, Martin

Also wenn ein 74 jähriger jetzt nochmal auf eine offene 250er steigt... Respekt^^

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Also wenn ein 74 jähriger jetzt nochmal auf eine offene 250er steigt... Respekt^^

Schau genau: Keine Beschränkung auf 250 ccm... ;)

Aber weder mit A oder mit 'nem Fahrzeug der Klasse C1E wird gefahren. PKW genügt. :)

Grüße, Martin

Hi.

Es gibt da mehrere Datums, auch irgend eine Änderung iJ 1957 (weiß sie nimmer) und auch einige Anpassungsgesetze im Rahmen der EU und das macht den Behördenkuttelbuddel perfekt.

Der alte Kl 3 hat bis zur ersten EU-Anpassungsreform (da kam der rosa Führerschein) generell die Klasse 4 (Kleinkrafträder 50ccm und Landwirschaftliche-Zugmaschinen) beinhaltet, und das ist wenn ich mich recht erinnere bereits die Gesetzesfassung von 1980.

Auch mit der Klasse II durfte man Krafträder im Genehmigungsumfang der Klasse 4 fahren und alle Landwirtschaftsmaschinen – die Klasse 1 hat die Klasse 4 beinhaltet (für LW-Zugmaschinen).

Im Zuge der Umschreibung auf einen EU-Kartenführerschein haben sich die Verwaltungsbehörden (ungefähr um das J 2000) einige Frechheiten erlaubt – sie haben eine Klasse T nicht berücksichtigt/gewährt, da die neue Klasse C1 + C1E eine Klasse T nicht beinhaltet.

Es gab dann Leute die auf diese Eintragung direkt beim Amt bestanden haben, worauf von den Bewerbern ein Nachweis verlangt wurde dass diese Klasse für sie zwingend erforderlich sei (dieser Zirkus ist neu allgemein vorbei).

Für die Klasse 3 gemacht vor dem 1.12.1954 gibt’s uneingeschränkt die komplette Klasse A, vor dem 1.4.1980 immerhin noch die A1 (125cm³).

 

Mich würde interessieren in welchem Bundesland Anno 1956 eine Anhänger-Ausbildung für die Klasse 3 gefordert/ausgebildet wurde :confused:.

Das muß in den neuen Bundesländern gewesen sein :eek:.

 

Tschüs

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler

[...] Mich würde interessieren in welchem Bundesland Anno 1956 eine Anhänger-Ausbildung für die Klasse 3 gefordert/ausgebildet wurde :confused:.

Das muß in den neuen Bundesländern gewesen sein :eek:.

Nein. Alles BaWü. Auch keine Saarland-Extrawurst. :) Ich gehe eher davon aus, dass am eben diesem Datum ein Erwerb eingetragen wurde und der hatte nun den BE nach aktuellem Recht zur Folge.

Die Richtlinien für die Umschreibung der Führerscheine liegen als .pdf auf meinem anderen Rechner. Inklusive sonstiger europäischer Länder und natürlich auch der DDR. Inklusive Sonderregelungen Saarland, etc.

Per Google finde ich alles Mögliche und Unmögliche, insbesondere »MPU? Führerschein im Ausland PROBLEMLOS *dollarzeichen*«. :D

In ca. 5 Stunden sitze ich wieder am anderen Rechner, dann kann ich das Dokument raussuchen.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

 

Nein. Alles BaWü. Auch keine Saarland-Extrawurst. :) Ich gehe eher davon aus, dass am eben diesem Datum ein Erwerb eingetragen wurde und der hatte nun den BE nach aktuellem Recht zur Folge.

Unlogisch,

da die anderen Daten (1952) Erwerberdaten sind - siehe Klasse B = 29.01.52 und das war 1952 die Klasse 3 – modern richtigerweise neben der B + BE auch C1 + C1E :cool:.

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

 

In ca. 5 Stunden sitze ich wieder am anderen Rechner, dann kann ich das Dokument raussuchen.

Brauche ich nicht,

kann dir aber über zwei Fälle aus den Jahren 2001

den kompletten Gerichtsakt über die Erteilung gemäß Besitzstandwahrung zeigen :D:);

der eine Fall betrifft mich selbst und hat damals die Klasse C + CE betroffen.

 

Ich habe gemäß den alten Anforderungen an das Sehvermögen noch 'ausreichend' Sehfähigkeit für diese Klassen.

Der Führerschein-Gott von hier (und auch anderorts) sagte jedoch, der alte Paragraph (glaub 17) hat kein Anwendungsrecht mehr gemäß FEV6 :mad:, die Regierung von Schwaben war jedoch anderer Ansicht!

Der zweite Fall betrifft meine Schwester,

die zwar eine Beinbehinderung hatte (mit Eintrag im FS), aber eben eine Landwirtschaft unen Traktor (der auch per Einbein betrieben werden konnte), und für diesen Zweck brauchte sie eben einen T (diese dann positive Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht gefällt).

Ich weiß dir sogar noch einen dritten Fall vom J 2000 :cool:.

 

 

Tschüs

 

wenn man Kl. 3 vor dem 1.4.80 gemacht hat darf man ja LKR (max. 11kW/125ccm) fahren.

Auch wenn man noch den grauen Lappen hat oder muß der erst auf Karte getauscht werden?

Wie schon geschrieben: Definitiv alles BaWü... Aber wer weiß was sie da so gemacht haben.

Bei mir steht auch ein nicht ganz korrektes Datum im Führerschein. Den A1 hatte ich früher erworben. Aber es geht beim deutschen Führerschein ja darum wann die Klasse das erste Mal im deutschen Führerschein genannt wird. Ist denen doch egal ob man schon Wochen im Ausland damit unterwegs war.

Ein Bekannter von mir hat keinen BE erhalten. War ja nur Jahrzehnte in Schweden unterwegs. Zählt aber nicht wenn man erst in den späten 1990er Jahren den Führerschein »eindeutscht«. Dann darf man zwar Motorrad fahren (er hatte nie eine Prüfung, aber in Schweden war das wohl mit dabei), aber keinen größeren Hänger mehr am PKW haben...

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von boecki

wenn man Kl. 3 vor dem 1.4.80 gemacht hat darf man ja LKR (max. 11kW/125ccm) fahren.

Auch wenn man noch den grauen Lappen hat oder muß der erst auf Karte getauscht werden?

Es ist allgemein bekannt bzw. ist ja in der Klasse enthalten (IV müsste ja angegeben sein?). Aber: Im Ausland kann es zu Problemen kommen.

Grüße, Martin

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