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alter Führerschein - neues Gesetz ?

Themenstarteram 21. Oktober 2012 um 11:35

Hallo liebe Community,

Ich habe nichts zu diesem thema gefunden und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. :)

Ich habe dieses Jahr noch meinen Motorradführerschein gemacht. Heißt: in 2 Jahren darf ich offen fahren(momentan mit 25kw).

2013 tritt ja das neue Führerscheingesetz in Kraft. Da heißt es ja dass man nun 35kw als Fahranfänger fahren darf. Diese dürfte ich dann meines Wissens nach auch fahren.

Nun zu meiner Frage: Ich will mir zur nächsten Saison eine Maschine zulegen, die hat mehr als 70kw(offen) hat. Nur ich habe gelesen dass man nur Maschinen ( <70kw ) auf 35kw drosseln darf. An anderer Stelle habe ich wieder gelesen dass man das trotzdem darf.

Wie ist das jetzt? darf ich die Maschine auf 35kw drosseln und damit fahren? Darf ich die garnicht fahren weil man die ja nicht drosseln kann ? Oder kann man die wie die Regelung jetzt ist auf 25kw drosseln?

Ich versteh das Ganze nicht :D

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

 

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26 Antworten
Themenstarteram 21. Oktober 2012 um 12:51

Hat zwar nicht viel geholfen, aber danke für den Link.

Dort steht etwas mit Bestandsschutz. Aber wie sieht das dann aus mit den 35kw?

Zitat:

Original geschrieben von Sebastian1994

Hat zwar nicht viel geholfen, aber danke für den Link.

Dort steht etwas mit Bestandsschutz. Aber wie sieht das dann aus mit den 35kw?

die regelung mit den <70kw kommt in D nicht zur anwendung.

umschreiben auf 48ps wird wohl nicht möglich sein, da alle die den neuen führerschein nächstes jahr regulär erwerben nach 2 jahren eine weitere prüfung für unbeschränkt machen müssen.

bei deiner alten pappe fällt dieser mumpitz weg.

fahr 34ps bis zu offen fahren darfst.

Themenstarteram 21. Oktober 2012 um 13:07

Zitat:

die regelung mit den <70kw kommt in D nicht zur anwendung.

umschreiben auf 48ps wird wohl nicht möglich sein, da alle die den neuen führerschein nächstes jahr regulär erwerben nach 2 jahren eine weitere prüfung für unbeschränkt machen müssen.

bei deiner alten pappe fällt dieser mumpitz weg.

fahr 34ps bis zu offen fahren darfst.

Danke sehr, jetzt weiß ich dass ich nicht auf die <70kw Regelung achten muss.

Dass ich keine Prüfung mehr machen muss stimmt auch, aber eigentlich sollte ich doch dann nächstes Jahr auch 48 ps fahren dürfen oder nicht? Das hat ja nichts mit einer Prüfung zu tun ob das Motorrad auf 35 oder 48 ps umgeschrieben wurde.

frag am besten bei deiner führerscheinstelle nach.

der unterschied zwischen 34ps und 48ps ist nicht weltbewegend.

viele auf 34ps gedrosselte maschinen haben sowieso streuung nach oben.

was fährst du denn zur zeit?

Themenstarteram 21. Oktober 2012 um 13:23

Dann werd ich wohl nachfragen müssen.

Zur Zeit fahre ich garnichts, ich hab ja dieses jahr erst den Führerschein gemacht und noch kein geld für eine madchine über gehabt.

Aber im moment tendiere ich dazu, falls ich bis dahin das geld zusammen habe, mir zur nächsten saision eine r1 zu holen.

Zitat:

Original geschrieben von Sebastian1994

Dann werd ich wohl nachfragen müssen.

Zur Zeit fahre ich garnichts, ich hab ja dieses jahr erst den Führerschein gemacht und noch kein geld für eine madchine über gehabt.

Aber im moment tendiere ich dazu, falls ich bis dahin das geld zusammen habe, mir zur nächsten saision eine r1 zu holen.

ideal für den anfang so eine R1.

preiswert in anschaffung und unterhalt:D

am 21. Oktober 2012 um 15:17

darfst definitiv keine 48 ps fahren. hast ja schließlich auch nicht den führerschein der klasse a2 (ab 19.01.2013), sondern A beschränkt.

natürlich darf er 48 PS fahren :rolleyes:

Quelle Motorrad online:

Das gilt für A2-Anwärter (besser vor dem 19. Januar 2013)

Wer vor dem 19. Januar 2013 seine A (beschränkt)-Lizenz in der Hand hält, steigt zwei Jahre später ohne weitere Prüfung in den offenen A um. Gleichzeitig hat er noch den Vorteil, ab 19. Januar 2013 Motorräder mit 48 PS fahren zu können. Ab Stichtag 19. Januar bekommt ein Einsteiger - unabhängig vom Datum des Führerscheinantrags - die A2-Fahrerlaubnis.

 

http://www.motorradonline.de/.../387737

 

susireiter

Zitat:

Original geschrieben von seenIt

darfst definitiv keine 48 ps fahren. hast ja schließlich auch nicht den führerschein der klasse a2 (ab 19.01.2013), sondern A beschränkt.

Ich zitier mal stupide von Kawamanns Verlinkung zum ADAC: "Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen ab 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren - Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren."

am 21. Oktober 2012 um 15:46

sorry, war dann mein fehler

Führerschein Ausgabe gilt immer nach Datumstempel!

Somit ist in der Regel 2 Jahre einzuhalten und nach Ablauf ab Datum nach 2 Jahre kannste offen fahren.

Allerdings bei der Zulassungsbehörde den Lappen umändern.

ob 34PS oder 48PS -> beides ist auf dauer deutlich zu wenig und nur in der einstigsphase brauchbar.

würde mir auch keinen ferrari kaufen, der auf 90ps gedrosselt wäre.....

Themenstarteram 21. Oktober 2012 um 16:39

Danke für die Infos ;)

Ich hab mir den ganzen tag den kopf darüber zerbrochen, auch ob eine r1 passend wäre. Ist zwar eines meiner traum-motorräder aber zum einsteigen ungeeignet.

Im moment denke ich eher an eine gsx750 oder eine zr7, die tuns wohl besser fürn anfang

Weiß zufällig jemand was ich als neuling im jahr für versicherung hinblättern müsste? bei z.b. einer gsx750

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