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Alter Hänger, Tüv ohne Fahrzeugschein?
Hallo Zusammen,
ich bin Besitzer eines 750kg-Anhängers. Baujahr 1983, Zustand in meinen Augen i.O.
Ich habe den Anhänger von meinem zwischenzeitlich verstorbenem Großvater übernommen. Der letzte Tüv war 2012 fällig. Es ist aber bis dato angemeldet (auf meinen verstorbenen Großvater im Nachbarlandkreis) und nach meinem Wissen auch noch auf ihn versichert.
Um die Thematik Eigentumsumschreibung habe ich mich bereits gekümmert, das läuft über eine eidesstaatliche Erklärung beim StVA.
Kann ich vorher ohne Papiere schon Tüv machen, denn weder Fahrzeugschein, noch Fahrezugbrief sind vorhanden.
VG
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19 Antworten
Hast Du den Fahrzeugbrief, oder liegt der schon beim Straßenverkehrsamt? Wenn Du den Brief noch hast, fahr mit dem Anhänger zur Prüfstelle und trag dem Prüfer das Problem vor. Denn eigentlich brauchst Du ja eine gültige HU um ein Fahrzeug zulassen zu können.
Ich habe weder Brief noch Schein!
Das ist ja mein Problem.
Dann geht es mWn nicht! Ohne Fahrzeugschein kein TÜV
Dann musst Du warten bis das Straßenverkehrsamt die Eigentumsübertragung abgeschlossen und einen neuen Brief ausgestellt hat. Nutz die Zeit den Nachlass nochmal durchzugehen. Irgendwo muss der Brief ja sein.
Der alte Brief wird im Bundesverkehrsblatt aufgeboten, damit etwaige Bürger noch Eigentumsansprüche geltend machen können, ich meine, dass das sechs Wochen dort drin steht. Plus Bearbeitungsdauer von 30 Jahren ().Danach wird ein neuer Brief ausgestellt.
@Go}][{esZorN
Früher waren das 6Wochen heute nicht mehr mittlerweile geht sowas in komplett in 3-4Wochen
Ok, das war mir neu. Danke
Okay, also erst Eigentumsklärung, dann Tüv.
Alles klar.
Werde Montag wieder Kontakt zum StVA aufnehmen.
Danke für die Antworten.
Moin Moin !
Wenn der Anhänger noch zugelassen ist, hat das StVA die technischen Daten und druckt dir diese als Vorführbescheinigung aus. Diese brauchst du zur HU , denn ohne neue HU bekommst du keine neuen Papiere. Also Vorführbescheinigung beim StVA besorgen, dann HU , dann neue Papiere.
MfG Volker
Sehr guter Hinweis.
Vielen Dank!
Kleines Update:
Der Landkreis, wo der Anhänger derzeit noch zugelassen ist, musste eine sog. Halter-Voll-Information (HVI) erstellen. Damit habe ich für morgen einen Tüv-Termin gemacht.
Der hiesige Landkreis konnte das nicht bereitstellen, da wohl nur ein eingeschränkter Einblick gewährt wird.
Zur Aufbietung und eidesstattlichen Erklärung habe ich für morgen ebenfalls einen Termin. Das dauert dann 14 Tage.
VG
Next Update:
Die Aufbietung beim Straßenverkehrsamt läuft, bzw. beim KfBA.
Der Tüv war mit der Halter-Vollauskunft auch kein Probelm. Die Plakette gibts aber erst aufs neue Kennzeichen in zwei Wochen, nach der Aufbietungsfrist.
Nun eine Frage zum Kennzeichen: Zurzeit ist ein altes (noch nicht EU-Kennzeichen) zweizeilig montiert, es gibt eine Lampe dafür. Ich denke ich muss wieder das gleiche Kennzeichenformat wählen, damit die Beleuchtung passt, oder?
Hintergrund wäre, dass einzeilige Kennzeichen günstiger sind und ich sie auch etwas schöner finde. :-)
Einzeilig muss mWn von 2 Kennzeichenleuchten beleuchtet werden zweizeilig reicht 1 aus daher entweder Beleuchtung anpassen oder bei der Vorhandenen Kennzeichen Variante bleiben
Richtig Geld spart es, das vorhandene Kennzeichen zu behalten.
Das geht inzwischen auch bei Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk.
Ansonsten müsste man in die Genehmigung der Kennzeichenleuchte schauen, ob die auch für einzeilige Schilder geeignet ist. Und natürlich auf den Anhänger, ob Platz und Sichtwinkel passen...