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Altes Auto ohne Vertrag verkauft aber abgemeldet

Themenstarteram 6. November 2009 um 14:17

Hallo,

gestern habe ich meinen alten Opel Astra abgemeldet um es so schnell wie möglich zu verkaufen. Ich sammelte ein paar Zettel mit Telefonnummern ("wir kaufen ihr Auto, Unfallschaden egal, sofort Barzahlung..."), die in letzter Zeit an mein Auto geklemmt wurden in der Hoffnung, dass mir das Auto jemand schnell abkauft.

Ich weiß, dass die Händler, die sich hinter den Zetteln verbergen unseriös sind aber da das Auto eh nicht mehr als 150 Euro wert ist und ich es unbedingt loswerden möchte, habe ich es nun heute an einen ausländischen Herren verkauft - ohne Vertrag.

Er gab mir 100 Euro und meinte er holt es die nächsten Tage ab. Nun meine Frage:

Kann mir da rechtlich irgendwas passieren ohne Vertrag? Das Auto ist ja abgemeldet!? Er hat bereits Fahrzeugschein- und Brief!

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Grüße,

Rebekka

Beste Antwort im Thema

Oh oh... am Ende geht der Kübel nach Pakistan, Osama kutschiert damit durchs Land, ein Spionagesatellit erkennt die FIN, die CIA findet die letzte Halteradresse raus... und BUMMS - eine US-Drohne zerbombt ein Häuslein in Klein-Pfullerdorf :D 

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was soll passieren?

du hast den wagen korrekt abgemeldet, somit kann der neue besitzer ohnehin nicht damit fahren,außer er bringt neue kennzeichen mit. die neuen kennzeichen laufen nicht auf dich, sondern auf ihn (oder sonstwen). aus die maus.

Das einzige Problem ist, dass der Verkäufer in diesem Fall keinen Nachweis über den Verbleib des Fahrzeuges erbringen kann.

 

Was passieren könnte:

  • Auto wird mit Händlerkennzeichen abgeholt
  • Händler stellt fest, dass die Kiste nix wert ist und nicht mal in Afrika mehr verkauft werden kann
  • Händler pfeift auf seinen Hunni und stellt die Kiste irgendwo ab
  • Ordnungsamt lässt die Kiste abschleppen, anschließend Bußgeld "in hoch dreistelliger bis vierstelliger Höhe" wegen illegaler Entsorgung zzgl. Kosten des Abschleppers

 

Ist schon öfter passiert ....

da das auto ja noch nicht abgeholt ist, sollte einem verkaufsvertrag bei übergabe ja eigentlich nix im wege stehen, um ganz auf nummer sicher zu gehen.

Themenstarteram 6. November 2009 um 15:35

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Den Schlüssel und die Papiere hat er schon, also wird er das Auto bestimmt abholen ohne dass ich es mitbekomme. Daher wird es schwer, ihn noch im Nachhinein den Vertrag unterschreiben zu lassen.

Ich hatte ja schon einen Vertrag vorbereitet, aber da das Auto ja schon abgemeldet ist (Nummernschilder habe ich) und ich eh nur 100 Euro dafür bekommen habe (viel mehr hätte ich auch nicht verlangen können) dachte ich dass es keinerlei Risiken gibt ohne Vertrag!

Also eurer Meinung habe ich dann auch nichts zu befürchten, oder? Will halt ganz sicher sein, denn diese Händler sind schon ziemlich unseriös...Habe ja nichtmal nen Namen oder Anschrift von ihm.

Hallole

Autoverkauf ist wie der Kauf vertrauenssache.

Vermutlich wird überhaupt nix passieren, ich habe auf diese Art schon einige

Autos verkauft, diese gehen in den Export.

Du kannst aber weil Du ja so zufrieden über die schnelle Abwicklung warst

den Ausländischen Herrn um seine Visitenkarte bitten für den Fall das im

Bekanntenkreis noch mehr Fahrzeuge zum verkauf stehen werden.

Mit dieser Karte hast Du dann schon mal die Adresse und wenn er im Gespräch

rauslässt wohin die Karre geht weißt Du auch schon mehr.

Unter dem Vorwand geht das immer.

Dann solltest Du dir der Verkaufsvorgang mit Datum Uhrzeit und was

Du sonst noch erfährst notieren.

Was aber noch viel einfacher ist einen Formlosen Vertrag vorbereiten

in dem Daten des Käufers sowie seine Meldeanschrift oder wenn nicht vorhanden

Ausweis oder Passnummer vermerkt werden.

Den Betrag kannst Du ihn frei wählen lassen, das hat für den Käufer mit der

Einfuhrzollgeschichte zu tun, umso weniger umso besser

Das Fahrzeuge in den Wald gestellt werden sind zum Glück nur Einzelfälle.

Ich würde das nicht pauschalisieren, klar kann was passieren aber Du kannst

auch von einer Diesellokomotive auf dem WC erschlagen werden.

Also ruhig bleiben und warten was kommt .

Liebe Freunde bitte macht der Dame nicht unnötig Angst, die ogenannten Vorgänge

sind wirkliche einzelfälle und der mögliche Vorbesitzer wird von der Behörde

erst mal aufgefordert das Fahrzeug zu entfernen bevor es Teuer wird.

Erst wenn dies nicht erfolgt werden Strafbefehle erstellt.

Jol.

Zitat:

Original geschrieben von Raebiskka

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Den Schlüssel und die Papiere hat er schon, also wird er das Auto bestimmt abholen ohne dass ich es mitbekomme. Daher wird es schwer, ihn noch im Nachhinein den Vertrag unterschreiben zu lassen.

Ich hatte ja schon einen Vertrag vorbereitet, aber da das Auto ja schon abgemeldet ist (Nummernschilder habe ich) und ich eh nur 100 Euro dafür bekommen habe (viel mehr hätte ich auch nicht verlangen können) dachte ich dass es keinerlei Risiken gibt ohne Vertrag!

Also eurer Meinung habe ich dann auch nichts zu befürchten, oder? Will halt ganz sicher sein, denn diese Händler sind schon ziemlich unseriös...Habe ja nichtmal nen Namen oder Anschrift von ihm.

Zettelchen ans Fahrzeug hängen und um Kontaktaufnahme bitten,

Vorwand : meine Freundin hat auch noch so ein Auto. Jol.

Da du keinen Vertrag mit Gewährleistungsausschluss gemacht hast, hat der jetzt sogar Garantie von dir bekommen ( auch bei Privatverkauf ! )

Das kann teuer werden :(

Themenstarteram 6. November 2009 um 16:09

Danke für Eure Hilfe! Bin nun beruhigt und habe kein schlechtes Gefühl mehr bei dieser Sache:) Schönen Abend noch, Rebekka

Themenstarteram 6. November 2009 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Da du keinen Vertrag mit Gewährleistungsausschluss gemacht hast, hat der jetzt sogar Garantie von dir bekommen ( auch bei Privatverkauf ! )

Das kann teuer werden :(

Oh, deinen Beitrag hab ich erst jetzt gelesen...Was kann mir da passieren in Sachen Garantie?!

Zitat:

Original geschrieben von Raebiskka

Was kann mir da passieren in Sachen Garantie?!

wenn dem käufer in den nächsten 12 (24?!?) monaten irgendwas am fahrzueg kaputt geht, musst da dafür aufkommen.......

Öhm, hab mich da falsch ausgedrückt.

Du gibst Ihm 24 Monate Gewährleistung und keine Garantie.

Die ersten 6 Monate musst du bei einem Mangel beweisen, dass es beim Kauf noch i.O. war.

Nach den 6 Monaten muss er es beweisen.

Wenn Ihm nach 5 Monaten der Motor um die Ohren fliegt, dann musst Ihm halt einen neuen spendieren oder E-Fehler, oder,oder,oder

Zitat:

Original geschrieben von Raebiskka

Habe ja nichtmal nen Namen oder Anschrift von ihm.

Du hast Schlüssel und Dokumente einer dir absolut unbekannten Person ausgehändigt?

Sehr leichtsinnig....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Du hast Schlüssel und Dokumente einer dir absolut unbekannten Person ausgehändigt?

Sehr leichtsinnig....

Genau das macht man doch bei einem Autoverkauf!

Gruß

weflydus

...der noch nie ein Auto an eine ihm bekannte Person verkauft hat...

...der jedoch einen KV macht...

Zitat:

Original geschrieben von weflydus

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Du hast Schlüssel und Dokumente einer dir absolut unbekannten Person ausgehändigt?

Sehr leichtsinnig....

Genau das macht man doch bei einem Autoverkauf!

Die Betonung lag hier auf "absolut".

Die Person, der ich ein Kraftfahrzeug verkaufe, mag mir zwar unbekannt sein, aber Name und Anschrift lasse ich mir doch schon geben; schon allein aus der Tatsache heraus, daß ich niemals ein Fahrzeug ohne Kaufvertrag veräußere, egal wie gering die Kaufsumme auch sein mag.

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