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Altes Thema Anhänger zul. Gesamtmasse
Hi Leute,
ich muss leider noch mal sicherheitshalber fragen, weil ich mir nicht ganz sicher bin, was ich bisher im Forum gelesen habe, seid mir bitte nicht böse.
Ich habe einen Anhängerführerschein BE.
Zugfahrzeug Vklasse mit 2.5t Anhängelast.
Anhänger hat 3t zulässige Gesamtmasse.
Darf ich den Anhänger fahren ob ablasen, wenn das tatsächliche Gewicht vom Anhänger unter 2.5t liegt?
Ich meine ja, bin mir aber nicht ganz sicher :-)
Danke und VG
Philip
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11 Antworten
Du darfst an die V-Klasse maximal 2,5t anhängen. Welches zullässige Gesamtgewicht der Anhänger hat ist dabei uninteressant. Er darf an der V-Klasse jedoch maximal 2,5 Tonnen wiegen.
super, danke dir!
Plus Stützlast, wenns mal eng wird.
Den W447 kannst Du übrigens auch bis zum Fahrzeug-zGG auflasten (8%) in puncto Anhängelast… nur nebenbei bemerkt.
Kleiner Tipp für ein paar Kilo zusätzlich.
Gesamtmasse ist die (wie es der Name sagt) die gesamte Masse vom Anhänger, also abgekoppelt.
Ist aber hier ja nicht die Frage oder das Problem.
Als Anhängemasse wird die Masse gerechnet, welche der Anhänger auf die Straße bringt (Achslast), da nur diese Masse vom Auto gezogen wird. Der Anteil von der Gesamtmasse, welche davon die Deichsellast ist, wird lt. Gesetzgeber vom Auto getragen und nicht gezogen und darf somit von der Anhängelast ausgeschlossen werden.
Beispiel:
Anhängelast 2500 kg, erlaubte Stützlast 150 kg, tatsächliche Stützlast 100kg - dann darf jetzt der Anhänger tatsächlich 2600kg wiegen, vorausgesetzt die zul. Gesamtmasse ist mind. 2600kg
Ihr seid klasse, vielen Dank
Wann ist das denn gesetzlich geregelt worden und wo kann ich das nachlesen?
Es gibt sogenannte Suchmaschinen im Internet, eine davon wird Dir bestimmt helfen
Gruß
Andre
Hätte ja sein können, dass man in der Lage ist, eine solche Aussagen auch fachlich zu fundieren. Ich habe nämlich auch schon andere Aussagen gehört, wo der Wohnwagen zum wiegen abgekoppelt werden musste und die Stützlast nicht angerechnet wurde. Na gut, suche ich halt für mich selbst.
Hallo Scimitar83,
da in der Zulassungsbescheinigung II und wahrscheinlich auch in I steht, "Anhängelast" und nicht "Anhängerlast", ist es klar deklariert, was angehängt werden darf.
Gruß Fan
Ich würde mich hier eher auf die Verordnung (EU) 2021/535 beziehen, dort definiert Anhang XIII, Teil 2, Abschnitt A, Nr. 1.8:
Zitat:
„Technisch zulässige maximale Anhängemasse“ (TM) bezeichnet die Höchstmasse eines oder mehrerer Anhänger, die von einem Zugfahrzeug gezogen werden können, entsprechend der Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder einer Achsgruppe auf den Boden übertragenen Last an einem mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhänger.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 9. September 2024 um 15:06:30 Uhr:
Ich habe nämlich auch schon andere Aussagen gehört, wo der Wohnwagen zum wiegen abgekoppelt werden musste und die Stützlast nicht angerechnet wurde.
Was ja auch richtig ist wenn es um die zulässige Gesamtmasse des Anhängers geht.