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alu`s trotz ABE eintragung nötig?

VW Polo 3 (6N / 6N2)
Themenstarteram 21. Februar 2005 um 11:40

hallo,

ich habe mir letzte woche alufelgen für meinen polo 6n gekauft,zu den felgen habe ich eine ABE bekommen.muss ich die felgen jetzt trotzdem noch in den brief eintragen lassen?

danke!

gruss AS

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38 Antworten

Hi,

ob Du das mußt, steht in der ABE. Für Dein Modell in Verbindung mit der von Dir verwendeten Reifengröße stehen in der ABE die Nummern der Auflagen für Dein Auto drinn. Lies sie durch! (Wenn Du eine Reifengröße verwendest, die bereits unter Ziff. 20 - 23 im Fahrzeugschein aufgeführt ist, ist eine Eintragung meist nicht nötig.)

Grüße: Markus

Themenstarteram 21. Februar 2005 um 12:11

hallo,danke für deine antwort!die reifengrösse ist bereits im brief eingetragen 185/55 R14,also von daher kein problem.alus sind im brief auch eingetragen 6Jx14H2,also düfte es keine probleme geben.

mein bruder meinte nur ich muss sie trotz ABE eintragen lassen,der kann heute was erleben;-)

gruss AS

es gibt eigentlich keine alus mehr mit abe.

die einzigen sind die von vw oder bbs für den gti.

die müssen nicht eingetragen werden. steht denn in der abe der polo drin?

gruß. dennis

Themenstarteram 21. Februar 2005 um 12:41

hi,

ja,der polo steht drin zumindest auf der HP von Rial.es handelt sich um die rial flair felge 14 "

siehe auch hier:

http://www.bmf-gmbh.de/.../fr_montage.pl?...

 

ist die felge links und dort ist beim gutachten der polo 6n mit aufgeführt,habe ich mir gleich mal ausgedruckt,weil komischer weise im ABE heft was der felge beiliegt finde ich den polo nicht.

übrigens sieht die felge im original viel besser aus als auf dem bild;-)

gruss AS

handelt es sich um ein gutachten oder um eine abe, die den felgen beiliegt?

bei einem gutachten muss in der regel das fahrzeug einem prüfer vorgestellt werden.

in einer abe steht meistens ein satz wie "eine abnahme durch einenm amtlich anerkannten prüfer ist nicht notwendig".

sollte dieser satz nicht drinstehen, muss die rad-reifen-kombination eingetragen werden, auch wenn die reifengröße schon in deinen fahrzeugpapieren steht.

Themenstarteram 21. Februar 2005 um 19:16

hi,

mein gott ist das kompliziert.also bei dem link oben steht:

Gutachten zur ABE nr.... nach §22 StVZO und dann steht dort TÜV Pfalz

also denke ich mal dann brauche ich keine eintragung extra,oder?

gruss AS

gutachten zur abe-nr. G774 zufällig?

Zitat:

Original geschrieben von abendstern11

die reifengrösse ist bereits im brief eingetragen 185/55 R14,also von daher kein problem.

gruss AS

ganz genau so isses, im fahrzeugschein steht unten:auch genehmigt: 185/55R14 auf felge.

und das is egal ob stahl oder alufelge. wollte diese größe nämlich auch mal haben und hab da nachgefragt...da sie drinne stehen und stahl oder alu egal sind, gibts keine weiteren probleme...warum soll man reifen eintragen die schon drinne stehen????

wenn da als überschrift gutachten zum.... steht isses keine abe.

hätte mich auch gewundert wenn rail felgen ne abe fürn polo hätten.

musste also mit zum tüv. definitiv. kostet zwischen 35 und 40€.

oder wartet bis die grünen dir ne mängelkarte geben ;)

gruß. dennis

am 21. Februar 2005 um 20:42

Zitat:

Original geschrieben von abendstern11

hi,

ja,der polo steht drin zumindest auf der HP von Rial.es handelt sich um die rial flair felge 14 "

gruss AS

Hab auch die Rial Flair Felge, allerdings in 15". Bei mir steht die Felgengröße schon im Schein drin. Habe auch dieses kleine ABE Heft dabei gehabt. Neben dem ABE Heft müsste aber noch ein Gutachten Heft dabei sein. Mithilfe von diesem Gutachten Heft kannst die ganz leicht nachtragen lassen beim örtlichen TÜV-Mann, vorausgesetzt natürlich dein Polo ist drin aufgeführt (bei mir z.B. steht der Polo 6N drinne). Aber wie gesagt, wenn das Felgenmaß (hier ja 6x14 mit 185/55R14) eingetragen ist kein Problem.

Gruß

Themenstarteram 21. Februar 2005 um 22:09

hi,

jeder sagt was anderes:-)

also der reifen ist eingetragen 185/55 r14

und da es ein sportline ist,sind auch alufelgen eingetragen in der gleichen grösse wie die rial,also brauche ich sicher keine weitere eintragung mehr.

denn was sollten die auch noch reinschreiben,wenn die grössen schon drin stehen!?

gruss AS

am 22. Februar 2005 um 7:15

Morgen!

Also normalerweise muss jede Alufelge eingetragen werden, es sei denn du hast ne ABE wo ausdrücklich drin steht das du die Felgen ohne Eintrag fahren darfst, das würd ich aber bezweifeln.

Ob die Reifengröße in deinen Papieren steh oder nicht ist egal, ich hatte bei mir auch 195/45 R15 drin stehen und musste die Felgen trotzdem eintragen lassen.

Auch wenn schon Alu´s eingetragen sind, sobald du ne andere Felge von nem anderen Hersteller fährst, musste zum TÜV!

Ist jetzt nicht böse gemeint aber ich frag mich warum du so ne Frage stellst und dann in jedem Thread sagst das deine Felgen nicht eingetragen werden müssen?! :rolleyes:

MfG

mojo

In den Brief selbst würde ich gar nix eintragen lassen. Reicht, wenn du die Dinger nur in den Fahrzeug-Schein eintragen lässt. Wenn ich was eintragen lasse, dann lasse ich mir vom TÜV immer die Abnahmebestätigung mitgeben und führe die dann mit anstatt dass ich alles in den FZ-Schein quetsche.

Viele Grüße,

Heike

am 22. Februar 2005 um 11:31

Jup, ganz genau.

Bei Felgen sollte das gehen.

Außerdem spart man sich somit die Kosten für´s Eintragen in die Papiere.

MfG

mojo

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