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Alufelgen 245/17 ET48 auf W211 (zugelassen bis 245/17 ET38)

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 16. Oktober 2017 um 15:47

Hi,

kann ich auf der W211 E Klasse mit Airmatic die 17" Felgen der W212 E Klasse (Avatgarde - 245/17 - ET48) fahren?

Zugelassen (von MB) sind bei dem W211 ledeglich 17" 245 ET38.

Ich bin die ne Saison mal gefahren - hatte leider nicht auf die ET geschtet und hatte keine Probleme mit. Was kann den da passieren aus technischer Sicht (Versicherung usw. ist ja klar...)? Kann ich die 245/17/ET48 evtl. eintragen?

Die 225/16" sind mir im Winter viel zu schwammig auf dem W211 ??

Der W212 wird detlich langsamer bewegt, desshalb fallen dort die 16" weniger "auf".

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15 Antworten

Hey,

du Kannst doch nicht einfach verantwortungslos irgendwelche Fabrikate daraufschrauben!:eek:

Entweder du findest jemanden(tüv Prüfer) der dir die Verantwortung abnimmt, oder du wirst es im Schadensfall selber verantworten müssen und begründen, dass du als Laie, den Eindruck hattest, das alles ok sei!

Themenstarteram 16. Oktober 2017 um 19:13

Hab angenommen dass beim 211er und 212er die selben Felgen verbaut wären...

Es hat ja nichts gescheuert - so "bescheuert" bin ich ja nicht ??

Die "größere" Hebelwirkung (+1cm) auf die Achse wird sicherlich nicht zu einem Träger/Lenkerbruch führen ...

Ist es also möglich eine Felge eintragen zu lassen, die nicht der Serienbereifung des Herstellers entspricht?

Würde dann mit den Felgen zum TÜV fahren und mir das abnehmen lassen ...

Richtig ist minus 1 cm. Nix größere Hebelwirkung und diese Felgen haben auch keine Freigabe, auch wenn sie von Daimler sind. Je größer die Einpresstiefe ist, umso weiter nach innen stehen die Räder. Das wird normalerweise kein TÜV Prüfer abnehmen!

Naja, die Einpresstiefe nimmt der TÜV ja vielleicht noch ab wenn nichts streift.

Das Problem bei allen Felgen Eintragungen ist die Traglast. Es nützt nichts zu argumentieren, dass die Felge ja für ein Auto zugelassen ist welches ja viel schwerer ist. Der Prüfer möchte ein Gutachten für die Felge sehen in dem die Traglast eingetragen ist. Wenn Du das hast, dann hast Du beim TÜV eine Chance.

 

Zitat:

@senkaeugen schrieb am 16. Oktober 2017 um 21:13:20 Uhr:

 

Hab angenommen dass beim 211er und 212er die selben Felgen verbaut wären...

Da mir zu diesem Satz nichts einfällt was nicht in irgendeiner Form beleidigend wäre lass ich das mal unkommentiert stehen.

Du bist verpflichtet dem TÜV einen Beleg zu zeigen, dass die 212er Felgen eine Traglast haben die größer/gleich dem Bedarf deines Fahrzeugs sind. Das kann auch darüber erfolgen, dass du eine Radfreigabe für einen schwereren 212er zeigst als dein 211er ist.

Und was die ET betrifft. Das kann der TÜV so abnehmen, er kann aber auch eine Korrektur fordern.

Also aus meiner Sicht: Einzelabnahme und mindestens Umbaukosten (Distanzscheiben + Schrauben) und dann Eintragung in die Papiere.

Wäre billiger gewesen sich 211er-Felgen mit Freigabe zu kaufen.

Weitere Kommentare ... ich schließe mich dem Vorposter an.

Themenstarteram 17. Oktober 2017 um 11:05

Alles klar - danke für die Aufklärung (ohne "Beschimpfungen" :-)

Ich hab sowohl den 212 als den 211 - die richtigen Felgen sind folglich schon vorhanden... leider sind mir 16" (selbst im winter) zu schwammig da ich öfters zügig untersegs bin.

Zitat:

@senkaeugen schrieb am 17. Oktober 2017 um 13:05:24 Uhr:

Alles klar - danke für die Aufklärung (ohne "Beschimpfungen" :-)

Ich hab sowohl den 212 als den 211 - die richtigen Felgen sind folglich schon vorhanden... leider sind mir 16" (selbst im winter) zu schwammig da ich öfters zügig untersegs bin.

Bitte kläre mich auf. Was hat ein schwammiges Fahrverhalten mit Felgen 16 zu 17 Zoll zu tun? Allein der Reifenquerschnitt könnte dieses Fahrverhalten ändern. Je kleiner die Felge, desto niedriger der Schwerpunkt. ;-)

Themenstarteram 17. Oktober 2017 um 11:26

Es geht ja auch um den Querschnitt ...

Die Reifen vom 212er haben 245/45 - die vom 211 225/55 ... ich bin ja den letzten winzer damit gefahren und bei >180 merkt man die Breite/Querschnitt deutlich in Kurven!

Verbaue 10mm Spurplatten und 10mm längere Radschrauben und fahr zum TÜV/DEKRA/GTÜ und alles wird gut.

Themenstarteram 17. Oktober 2017 um 12:22

Danke ;-)

Und Traglastnachweis usw. brauch ich das bzw. wo finde ich es?

Das ist genau Dein Problem. Du brauchst einen Traglastnachweis und Mercedes gibt da nichts raus. Wenn in dem Gutachten für den W212 keine Traglast drin steht bekommst Du auch keinen Nachweis.

Traglast ist nachweisbar indem man die Felgenfreigabe für einen schwereren 212er belegen kann.

Felgenfreigabe und maximale Achslasten für den 212er.

Und dann den Schein vom 211er in dem vorne und hinten geringere Achslasten stehen.

Damit KANN der TÜV zufrieden sein, muss es aber nicht!

Gruß

H

am 17. Oktober 2017 um 20:49

Bevor ich noch etwas zum Thema beitrage, würde ich gerne wissen:

  1. Ist das Fahrzeug eine Limousine der BR 211, E270 CDI mit Airmatic?
  2. Welche A-Teilenummer haben die vorhandenen Räder von der BR 212, abzulesen auf der Innenseite der Räder?
  3. Welche Reifengröße ist derzeit auf den Rädern montiert? Winter- oder Sommerreifen?
  4. Welche Betriebskennung haben die Reifen (Lastindex + Geschwindigkeitssymbol)?

Noch ohne Näheres zu wissen, ist aber klar, dass eine Änderungsabnahme kaum funktionieren wird, wenn nicht auf der BR 211 Distanzscheiben verbaut werden.

Das treibt den Preis für die Umrüstung auf über 300€.

Nun gut, das ist immer noch billiger als ein Satz neuer Kompletträder.

 

Gruß

bcar2016

PS: Solche Fälle bespreche ich bei meinem TÜV immer bei einer örtlichen Prüfstelle, bei der es mindestens einen aaSmT gibt; normale Prüfer dürfen so etwas ja nicht abnehmen.

Hätte eine Frage, passen die Felgen vom w212 245/45 R17 auf meinen w211 also schleift da was und spürt man es ? Muss man irgendwas umbauen oder so das die passen ?

Lg

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