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Alufelgen für meinen Focus 1.8 DBW
Ich überlege mir, für meinen schönen 1.8er DBW Focus Alufelgen zuzulegen. Momentan habe ich nur die Standard 14-Zoll Stahlfelgen drauf.
Dabei habe ich mir die Ikenu metal-grey 6.5x16 ET45 ausgesucht und würde die gerne mit 205/45R16 verbauen wollen.
Im Gutachten (https://felgen.jfnet.de/pdf/00348179/00348179.pdf) stehen die Kürzel A01 K1a R37 T83 T87 drin. Durch A01 muss ich zum TüV das ist klar, aber K1a macht mir Bedenken.
Kann ich die Kombination bedenkenlos nehmen oder muss ich tatsächlich an der Karosserie Änderungen durchführen?
195/50R16 wäre Eintragungsfrei aber ich denke 205/45 sieht besser aus
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15 Antworten
An der Karosserie muss man nichts machen, die Räder entsprechen fast den Serienrädern (in 16Zoll).
Wenn da K1a steht, muss an Achse 1 an der Karosserie dauerhaft (solange diese Räder montiert sind) etwas verändert werden:
Zitat:
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Aus dem Grund fallen für mich alle Räder mit Kirgendwas raus.
Es hat sich nun anders ergeben und ich bekomme original ST170-Felgen (Ford-Teilenummer 2M5V-BC) mit 215/40R17-Reifen.
Leider konnte ich dafür keine Unbedenklichkeitsbescheinigung finden aber die Reifengröße soll ja ohne Probleme auf dem 1.8er 16V gefahren werden dürfen.
Muss ich also die Räder dem TÜV vorführen? Ich habe vorsichtshalber Ford auch noch eine Email geschickt mit der Bitte um Zusendung der UBB
Zitat:
Muss ich also die Räder dem TÜV vorführen?
ja ... um die Sache zu erleichtern solltest du einen Fahrezeugschein von einem ST170 besorgen um dem TÜV aufzuzeigen das die Achslasten kein Problem sind. Und aus dem Internet irgendein Gutachten runterladen das zu deinem Modell gehört, das aufzeigt das die Reifengröße möglich ist.
Zitat:
Wenn da K1a steht, muss an Achse 1 an der Karosserie dauerhaft (solange diese Räder montiert sind) etwas verändert werden:
so oder so ähnlich steht das in jedem Gutachten, aber ich kenne niemand der tatsächlich etwas gemacht hat ... die Räder passen problemlos (wie gesagt entspricht die Größe in etwa der Seriengröße)
Zitat:
@FocusGT schrieb am 23. April 2024 um 12:41:24 Uhr:
Zitat:
Muss ich also die Räder dem TÜV vorführen?
ja ... um die Sache zu erleichtern solltest du einen Fahrezeugschein von einem ST170 besorgen um dem TÜV aufzuzeigen das die Achslasten kein Problem sind. Und aus dem Internet irgendein Gutachten runterladen das zu deinem Modell gehört, das aufzeigt das die Reifengröße möglich ist.
So ein Gutachten z.B.: https://felgen.jfnet.de/pdf/00131756/00131756.pdf ?
Da steht jedenfalls der DBW Focus drin mit 215/40R17 allerdings auf einer 7,5x17-Felge
Mal schauen woher ich den ST170 Fahrzeugschein bekomme
Wenn möglich ein Gutachten suchen das der ST170 Felge entspricht.
Das scheint schwierig zu sein, weil es wohl keine andere 7x17 mit ET49 gibt wo ein Focus mit drinsteht
Ich habe noch ein Gutachten für 7x17 ET45 gefunden. Bringt das eher was?
die ET49 ist egal, wichtig ist die Größe 7x17 und die Reifengröße
das Gutachten^ kannst du nehmen
Zitat:
@FocusGT schrieb am 23. April 2024 um 12:41:24 Uhr:
so oder so ähnlich steht das in jedem Gutachten, aber ich kenne niemand der tatsächlich etwas gemacht hat ... die Räder passen problemlos (wie gesagt entspricht die Größe in etwa der Seriengröße)
Es gibt auch nur wenige, die sich an andere überflüssige Regeln, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote halten. Es sei denn es wird mal überwacht.
Wie sieht es aus wenn ich den Focus auch noch 30mm tieferlegen würde? Ist das Gutachten dadurch schwieriger oder macht das keine Probleme? Ich gehe mal davon aus, dass man am besten beides gleichzeitig machen sollte (also Felgen und Tieferlegung), oder?
ja, wenn dann beides gleichzeitig
Zitat:
Es gibt auch nur wenige, die sich an andere überflüssige Regeln, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote halten. Es sei denn es wird mal überwacht.
was wäre deiner Meinung nach notwendig? Was möchtest du verändern, wie möchtest du die Karosserie umbauen?
Meine Meinung/Erfahrung ist das man nichts machen muss, weil nichts nötig ist. Dazu habe ich auch in den Unterschiedlichsten Foren nie etwas gelesen. Und ich hatte auch Felgen mit 8x18 und einer 60/40 Tieferlegung, da gab es an der Karosserie kein Handlungsbedarf.
Zitat:
@FocusGT schrieb am 24. April 2024 um 19:38:51 Uhr:
was wäre deiner Meinung nach notwendig? Was möchtest du verändern, wie möchtest du die Karosserie umbauen?
Das, was in dem offiziellen Dokument gefordert und auf dem Hinweisblatt mit Bild erklärt ist!
Wer das nicht verstehen möchte, sollte besser gar nicht fahren dürfen, da er vermutlich nicht die nötige Reife besitzen könnte.
@rp-orion
du hast selber geschrieben
Zitat:
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
das ist gegeben, man muss nichts ändern oder herbeiführen was schon da ist. Die erwähnten Räder entsprechenden den Serienrädern, und die stehen bekanntlich komplett im Radkasten, und stehen nicht an einer Stelle über. Also was möchtest du ändern?
Und die ST170 die er jetzt montieren möchte sind noch breiter und stehen noch weiter nach außen. Und selbst die stehen nicht aus dem Radkasten.
Warum hat das Technische etwas mit Reife zu tun? Und wenn du denkst das du reifer bist kannst du mir ja erklären was das technische Problem ist. Kein TÜV-Prüfer wird eine Karosserieänderung fordern wo keine notwendig ist!