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Ampel aus, dann Fussgänger wie Zebrastreifen?
Auf einem Zebrastreifen hat meines Wissens der Fussgänger immer Vorrecht und müsste glaube ich nicht mal auf den Verkehr achten da dieser Ihn ja beachten muss. Korrigiert mich, wenn ich da schon falsch liege.
Was aber ist mit einer Ampel die ausgeschaltet ist. Wird da dann automatisch eine Art Zebrastreifen aus der Fussgängerampel? Muss also der Autofahrer anhalten und Fussgänder den Vortritt lassen?
Haben hier ausserorts nämlich gerade genau so einen Fall und an der Stelle wird im allgemeinen oft sehr zügig - trotz der Tempo 70 Begrenzung - gefahren. Und so frage ich mich ob wir nicht alle nen Fehler machen und die Fussgänger rüberlassen müssten. Will aber auch nicht einfach stehenbleiben und mir von nem Penner den Arsch platt drücken lassen, dessen Anwalt mir anschliessend erklären will, das ich ja keinen Grund zum halten hatte. Oder ähnliche Situationen.
Wann würde ich es also nach STVO richtig machen: Anhalten für Fussgänger oder weiterfahren?
Beste Antwort im Thema
Wenn die Ampel aus ist, dann gelten die normalen Verkehrsregeln. Es wird nicht automatisch zum Fußgängerüberweg . Allerdings darfst du natürlich nicht einfach nen Fußgänger überfahren
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122 Antworten
Wenn die Ampel aus ist, dann gelten die normalen Verkehrsregeln. Es wird nicht automatisch zum Fußgängerüberweg . Allerdings darfst du natürlich nicht einfach nen Fußgänger überfahren
Zitat:
Original geschrieben von DerBiba
Auf einem Zebrastreifen hat meines Wissens der Fussgänger immer Vorrecht und müsste glaube ich nicht mal auf den Verkehr achten da dieser Ihn ja beachten muss. Korrigiert mich, wenn ich da schon falsch liege.
der teil stimmt uneingeschränkt, der zweite nur für selbstmordkandidaten....
Zitat:
Original geschrieben von DerBiba
Auf einem Zebrastreifen hat meines Wissens der Fussgänger immer Vorrecht und müsste glaube ich nicht mal auf den Verkehr achten da dieser Ihn ja beachten muss. Korrigiert mich, wenn ich da schon falsch liege.
Ist richtig so. Wobei ich dringend empfehlen würde trotzdem auf den Verkehr zu achten
Zitat:
Was aber ist mit einer Ampel die ausgeschaltet ist. Wird da dann automatisch eine Art Zebrastreifen aus der Fussgängerampel? Muss also der Autofahrer anhalten und Fussgänder den Vortritt lassen?
Nein. Sofern nicht anders beschildert gelten die normalen Vorfahrtsregeln. Für die Fußgänger, die hier den Verkehr kreuzen gilt also, dass Sie dem Verkehr die Vorfahrt gewähren müssen.
Zitat:
Haben hier ausserorts nämlich gerade genau so einen Fall und an der Stelle wird im allgemeinen oft sehr zügig - trotz der Tempo 70 Begrenzung - gefahren. Und so frage ich mich ob wir nicht alle nen Fehler machen und die Fussgänger rüberlassen müssten. Will aber auch nicht einfach stehenbleiben und mir von nem Penner den Arsch platt drücken lassen, dessen Anwalt mir anschliessend erklären will, das ich ja keinen Grund zum halten hatte. Oder ähnliche Situationen.
Wann würde ich es also nach STVO richtig machen: Anhalten für Fussgänger oder weiterfahren?
Das "witzige" ist, dass du es nach StVO gar nicht richtig machen kannst.
Du hast Vorfahrt, also kannst du da eigentlich mit 70 Sachen durchrauschen.
Wenn dir aber doch mal ein Fußgänger vors Auto läuft handelst du dir in jedem Falle eine solide Teilschuld ein, weil du ja auf die schwächeren VTs Rücksicht nehmen musst.
Ich würde empfehlen an der Stelle den Fuß vom Gas zu nehmen und sich bremsbereit zu halten, wenn du dort Fußgänger siehst. Nicht anhalten aber auch nicht einfach durchballern.
Es gibt aber Personengruppen die von der STVO her "immer einen Zebrastreifen" mit haben.
Somit ist immer Vorsicht geboten.
Zitat:
Original geschrieben von eugain
der teil stimmt uneingeschränkt, der zweite nur für selbstmordkandidaten....
Also an zweispurigen Strassen an denen auch innerorts oft 80 gefahren wird, würde ich das sicher auch nicht machen. Jedoch an kleinen Strassen und geringem und langsamen Verkehr bleibe ich nicht stehen und warte bis mich einer rüberlässt. Muss eben nur so sein das es andere auch erkennen können das ich rüber will.
Ist die Ampel ausgeschaltet oder blinkt sie nur gelb, ist für die Fußgänger bezüglich der Vorrangfrage entscheidend, auf welche Weise der Überweg auf der Fahrbahn markiert ist.
Handelt es sich lediglich, wie allgemein üblich, um eine Fußgängerfurt, d. h. eine durch quer zur Fahrbahn mittels unterbrochenen Linien markierte Fläche, so hat der fließende Verkehr Vorrang. Gleiches gilt, wenn keinerlei Markierung angebracht ist. Ist dagegen der Überweg durch einen Zebrastreifen (Zeichen 293 StVO) gekennzeichnet, so haben die Fahrzeugführer den Fußgängern, welche die Fahrbahn erkennbar überschreiten wollen, das Überqueren zu ermöglichen.
Und es gilt, daß Autofahrer auf schwächere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger besondere Rücksicht nehmen müssen, sprich, im Falle eines Unfalls hast du als Autofahrer schon mal die schlechteren Karten...
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 21. April 2017 um 11:42:27 Uhr:
Und es gilt, daß Autofahrer auf schwächere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger besondere Rücksicht nehmen müssen, sprich, im Falle eines Unfalls hast du als Autofahrer schon mal die schlechteren Karten...
HTC
Stimmt - und wird leider von Fußgängern und manchmal auch Radfahrern gerne als Freibrief verstanden, sich selber völlig unangemessen verhalten zu dürfen.
In einer solchen Situation würde ich ganz einfach besonders gut aufpassen. Nicht immer weiß der Fußgänger, dass er möglicherweise gerade nicht recht hat.
Zitat:
@HTC schrieb am 21. April 2017 um 11:42:27 Uhr:
Und es gilt, daß Autofahrer auf schwächere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger besondere Rücksicht nehmen müssen, sprich, im Falle eines Unfalls hast du als Autofahrer schon mal die schlechteren Karten...
HTC
schon allein deswegen würd ich als autofahrer vorsichtig sein
Ganz ehrlich Freibrief hin oder her, aber bevor ich einen Unfall mit einem Radfahrer/Fußgänger habe, egal wer ihn verschuldet hat warte ich lieber 30 Min an einer Kreuzung bis ich mir 200% sicher bin, daß keiner kommt
Ich habe das Glück noch nie in einem Unfall mit Personenschaden verwickelt worden zu sein und das wünsche ich auch keinem!
Also allseits gute und sichere Fahrt und schönes WE!
HTC
Verstoß: Fußgängerüberweg
An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt
1 Punkt 80.- €
Wenn die Ampel aus ist steht da keine Ampel.
Es gibt da eine Rangfolge.
Verkehrsreglung durch die Polizei, Lichtzeichen, Schilder..."
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 21. April 2017 um 19:06:56 Uhr:
[...] Es gibt da eine Rangfolge. Verkehrsreglung durch die Polizei, Lichtzeichen, Schilder..."
"..., allgemeine Verkehrsregeln."