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Ampel bei gelb-auf-grün-Schaltung überfahren

Themenstarteram 6. September 2016 um 11:21

Hallo!

Zweispurige Ampelkreuzung mit grünem Abbiegepfeil. Auf der rechten (rechts-Abbieger) Spur läuft ein Opa auf der Straße, hinter ihm ein Fahrschulauto in Schrittgeschwindigkeit. Ich dachte mir die sollen machen was sie wollen und fahre auf die linke Spur (keine Pfeile, ich kann mMn also links, gerade aus oder rechts fahren) Somit zähle ich auch den grünen Abbiegepfeil zu meinem Recht eine rote Ampel von der linken Spur zu überfahren (entsprechend der StVO) und abzubiegen.

Während ich auf die Ampel zufahre sehe ich, dass sie umschaltet von rot auf gelb und denke mir noch: 'Super, brauchste nicht anhalten sondern kannst direkt drüber fahren' . Beim überfahren/abbiegen der Ampel sehe ich selbstverständlich das grüne Ampellicht.

Ehrlich und neutral betrachtet hätte man langsamer abbiegen können als ich das gemacht hab. ABER: Ich bin nicht zu schnell oder wie ein komplett Bekloppter abgebogen sondern einfach zügig und hatte im Blick (da Kreuzung sehr gut einsehbar) dass keine Passanten/Radler/und vor allem Kinder kreuzen.

So....eine Kreuzung weiter geht hinter mir das Blaulicht vom Zivilfahrzeug an. Ich frage mich noch, was hast du denn jetzt angestellt? Ich fahre also rechts ran, gebe der Frau Polizistin FZ-Schein und Führerschein und frage was ich angestellt habe.

Die Polizistin (zivil) sagt zu mir: Sie sind von der Geradeaus-Spur rechts abgebogen!

Ich hab ihr entgegnet, dass das Quatsch sei weil ich die Strecke jeden Tag fahre und weiß, dass es dort keine PFeile gibt auf der linken SPur.

Dann durfte ich Verbandskasten, Weste und Dreieck zeigen...natürlich war alles da und ich hab es auch sofort gefunden. Wenn man im Jahr 30-70k km fährt weiß man in etwa wo die Sachen sind weil man sie bei der km-Zahl auch gelegentlich braucht...

So....die Behauptung ich wäre von der Geradeaus-Spur abgebogen war wohl nicht haltbar. Dreieck, Weste und Verbandskasten waren blöderweise auch am Start also konnte man mir da auch nichts anhängen....so und dann unterstellt mir die Polizistin ich wäre über eine rote Ampel gefahren!!!

Das habe ich natürlich abgestritten und sofort um das Video gebeten.

Den Hinweis an den Polizisten im Auto ob man die Silvestervergewaltiger von Köln genauso intensiv verfolgt wie jemand der ordnungsgemäß Auto fährt konnte ich mir nicht verkneifen, woraufhin der Polizist an die Decke geschossen ist und es zu einem Wortgefecht kam. Natürlich nur argumentativ, etwas lauter aber ohne Schimpfwörter!

Wir haben uns dann das Video angesehen und man muss sagen die Ampel schaltet tatsächlich um. Richtig erkennen ob sie von grün auf gelb schaltet bevor ich die weiße Markierung überfahre oder erst Sekundenbruchstücke danach konnte man aus dem Blickwinkel der Kamera (filmte seitlich) nicht. Beide Seiten haben sich dann beruhigt und die Polizei es bei einer Verwarnung belassen.

Ich nehme das ganze zum Anlass über mein Fahrverhalten allgemein nachzudenken und es einfach als (unberechtigten) Warnschuss zu nehmen der mich daran erinnern soll im Straßenverkehr immer wachsam, vorsichtig zu sein und umsichtiger vielleicht auch in bestimmten Situationen langsamer zu fahren als man es nach der StVO dürfte. SO entnehme ich dem Ganzen etwas positives und freu mich dass mich dieser Vorfall vielleicht vor einem blöden Umstand in der Zukunft geschützt hat.

An euch die Frage: Muss ich befürchten dass da dennoch was kommt oder lassen die beiden Polizisten die Situation damit auf sich beruhen? Und zweitens: Wenn man eine Ampel die von gelb-auf-grün schaltet überfährt, wäre das ein qualifizierter Rotlichtverstoß (da ja die letzten 60 Sekunden schon rot war)?

Vielen Dank euch!

Beste Antwort im Thema

"ABER: Ich bin nicht ... wie ein komplett Bekloppter abgebogen" - da dürften der Opa, der Fahrschüler, der Fahrlehrer, die Polizisten und vermutlich noch einige mehr anderer Meinung sein.

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Wenn du verwarnt wurdest war es das auch schon.

Ansonsten an jeden hier ein Weizenbier und das war's ... :D

Eine rot-gelbe Ampel nicht zu beachten kostet 15 €. Ein Rotlichtverstoß ist das nicht.

Bleibt die Frage, ob man bei einem grünen Rechtsabbiegerpfeil von einer Fahrbahn ohne Richtungpfeil aus abbiegen darf. Warum denn eigentlich nicht?

Zitat:

@Zylinder-3 schrieb am 6. September 2016 um 13:21:36 Uhr:

Den Hinweis an den Polizisten im Auto ob man die Silvestervergewaltiger von Köln genauso intensiv verfolgt wie jemand der ordnungsgemäß Auto fährt konnte ich mir nicht verkneifen,

das ist natürlich immer gern genommen und sorgt sofort für gute Stimmung. Ich vermute, Du weißt selbst, dass das Blödsinn war?

Zitat:

@Zylinder-3 schrieb am 6. September 2016 um 13:21:36 Uhr:

... Während ich auf die Ampel zufahre sehe ich, dass sie umschaltet von rot auf gelb ...

...ob sie von grün auf gelb schaltet bevor ich die weiße Markierung überfahre ...

Wat denn nu??

Über Rot/Gelb gefahren oder über Gelb??

Gruß Metalhead

Zitat:

@birscherl schrieb am 6. September 2016 um 13:32:12 Uhr:

Eine rot-gelbe Ampel nicht zu beachten kostet 15 €. Ein Rotlichtverstoß ist das nicht.

Hä? Wo steht das?

Gruß Metalhead

In der StVO.

Wer nach rechts abbiegen will hat sich möglich weit rechts einzuordnen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 6. September 2016 um 13:32:12 Uhr:

Eine rot-gelbe Ampel nicht zu beachten kostet 15 €. Ein Rotlichtverstoß ist das nicht.

das ist nicht ganz richtig. Rot-gelb heißt ja, dass sie noch rot ist. Losfahren darf man erst bei grün, sonst ist das ein Rotlichtverstoß. Die 15.- € kostet es wenn man eine gelbe Ampel überfährt - nur gelb gibt es, bevor die Ampel rot wird, also in der "anderen" Ampelphase.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. September 2016 um 14:34:44 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 6. September 2016 um 13:32:12 Uhr:

Eine rot-gelbe Ampel nicht zu beachten kostet 15 €. Ein Rotlichtverstoß ist das nicht.

das ist nicht ganz richtig. Rot-gelb heißt ja, dass sie noch rot ist. Losfahren darf man erst bei grün, sonst ist das ein Rotlichtverstoß. Die 15.- € kostet es wenn man eine gelbe Ampel überfährt - nur gelb gibt es, bevor die Ampel rot wird, also in der "anderen" Ampelphase.

So kenne ich das auch. Rot ist rot, auch wenn noch gelb dazu leuchtet.

Kenne mindestens eine Ampel wo rot/gelb kommt solange der Querverkehr noch gelb hat.

Rüber bei Rot/Gelb --> Qualifizierter Rotlichtverstoß

Gruß Metalhead

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. September 2016 um 14:31:04 Uhr:

Wer nach rechts abbiegen will hat sich möglich weit rechts einzuordnen.

Da lief aber gerade der Opa auf der Straße.

"ABER: Ich bin nicht ... wie ein komplett Bekloppter abgebogen" - da dürften der Opa, der Fahrschüler, der Fahrlehrer, die Polizisten und vermutlich noch einige mehr anderer Meinung sein.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. September 2016 um 14:34:44 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 6. September 2016 um 13:32:12 Uhr:

Eine rot-gelbe Ampel nicht zu beachten kostet 15 €. Ein Rotlichtverstoß ist das nicht.

das ist nicht ganz richtig. Rot-gelb heißt ja, dass sie noch rot ist. Losfahren darf man erst bei grün, sonst ist das ein Rotlichtverstoß. Die 15.- € kostet es wenn man eine gelbe Ampel überfährt - nur gelb gibt es, bevor die Ampel rot wird, also in der "anderen" Ampelphase.

Darüber lässt sich trefflich streiten – Rot-gelb heißt dass sie "rot und gelb" ist. Vor der Kreuzung anhalten muss ich aber nur bei Rot. Weiterfahren darf ich nur bei Grün. Das "Rot-Gelb" wurde wohl vergessen zu definieren.

Rot-Gelb ist definiert:

Rot-Gelb: Zwischen Rot und Grün: Achtung, gleich wird die Erlaubnis zur Fahrt gegeben.

Hier noch mal zur Erinnerung an die Fahrschule:

http://www.frag-den-fahrlehrer.de/2016/02/20/die-vier-ampelphasen/

Glaub nicht daß man da streiten kann. Das rote Licht leuchtet und dann muß ich halten (ob zusätzlich das Gelbe leuchtet ist IMHO egal).

Gruß Metalhead

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