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Ampelblitzer - 2 Meter hinter der Haltelinie gehalten, trotzdem Höchststrafe?

Themenstarteram 13. November 2011 um 13:22

Folgendes ist passiert: die Ampel an der Kreuzung war beim Heranfahren gelb. ich überschätzte die Länge der Phase etwas, und fuhr (Herdentrieb ...) zunächst meinen Vorfahrern hinterher, entschied mich dann aber doch noch zum Abbremsen. Leider zu spät.

Ich kam 2 Meter hinter der Haltelinie zum Stehen, die Ampel war derweil auf Rot umgesprungen, und es blitzte.

Ich stand nicht so weit auf der Kruezung, dass der Gefahrenbereich betroffen war, ich also jemanden behindert oder gefährdet hätte, und der kreuzende Verkehr hatte auch noch lange nicht grün.

Der Hintermann hielt dann freundlicherweise soviel Abstand, dass ich vor die Haltelinie zurücksetzen konnte, derweil blitzte es noch weitere Male.

Nun bekam ich Post von der Stadt. "Sie missachteten das Rotlicht an der Lichtzeichenanlage ..."

Ich schilderte den Fall in der Stellungnahme so wie hier geschehen (noch etwas ausführlicher eben).

Drei Wochen später der Bußgeldbescheid: derselbe Textbaustein wie oben, 223,50 Euro und 4 Punkte.

Damit wäre eigentlich der Führerschein entzogen, aber aufgrund der "Tatumstände" - die jedoch nicht ausgeführt wurden - darf ich den Lappen trotzdem behalten.

Mir erscheint die Strafe sehr hoch, angesichts der Tatsachen, dass ich die Kreuzung weder bei Rot überfahren habe, noch im kreuzenden Bereich stand, und dass ich umgehend vor die Linie zurückgesetzt habe.

Die Tatsache, dass ich in 12 Jahren, die ich meinen Führerschein nun habe, noch nie geblitzt worden bin, ist dabei offenbar unerheblich. Es sei denn, das ist mit "besonderen Tatumständen" gemeint.

Wie beurteilen andere das? Wie hoch ist die Chance, hier Revision durchzusetzen?

Dass ich nicht ohne Bußgeld davonkomme, ist mir klar, aber der Höchtbetrag und 4 Punkte haben mich schockiert, und diese Ampel erzeugt neuerdings Schweißausbrüche bei mir, da sie sich seit eineinhalb Jahren auf meinem Weg zur Arbeit befindet, und der Lappen ja spätestens dann weg wäre, wenn mir Vergleichbares irgendwann noch einmal passiert.

Beste Antwort im Thema

Die besonderen Umstände werden wohl gewesen sein, dass du abgebremst hast und wieder zurück gefahren bist, das ist ja auf den Bildern ersichtlich. Nichtsdestotrotz hast du das Rotzeichen missachtet, wenn auch nur für ein paar Meter. Hinzu kommt dann noch die Dauer der Rotphase. Insgesamt sehe ich eigentlich nur, dass soweit erst mal alles korrekt gelaufen ist und du dich glücklich schätzen kannst, dass du deinen Führerschein behalten darfst... Warum man allerdings wegen einer Ampel Schweißausbrüche bekommen muss, ist mir schleierhaft, die Farben dürften deutlich und auch lange genug zu sehen sein, einfach nur vernünftig an die Ampel heranfahren...

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Wie oft hats denn geblitzt?

Zitat:

Original geschrieben von SeventhCat

Wie beurteilen andere das?

aufgrund der umstände, das du bisher in flensburg nicht bekannt bist, gewähren die zuständigen bußgeldstellen meist - bei guter begründung sowie einer erhöhung des bußgeldes - die aussetzung des fahrverbotes...

Zitat:

Ich kam 2 Meter hinter der Haltelinie zum Stehen, die Ampel war derweil auf Rot umgesprungen, und es blitzte.

Hatten die Fußgänger kein Grün?

Zitat:

Original geschrieben von SeventhCat

Wie hoch ist die Chance, hier Revision durchzusetzen?

Zunächst steht dir hier das Rechtsmittel des Widerspruchs gegen den Bußgeldbescheid zur Verfügung.

Themenstarteram 13. November 2011 um 13:43

Widerspruch meinte ich. Wie sind da unter den Umständen die Erfolgsaussichten?

Es würde mich freuen, wenn ihr auch auf die von mir geschilderten Umstände eingehen würdet, selbst wenn es das Strafmaß es tatsächlich keinen Unterschied machen sollte, ob man z.B. bei Rot die Kreuzung überquert, oder eben kurz hinter der Haltelinie steht und da zurückfährt.

Auch dann wüsste ich wenigstens Bescheid.

Bisher ging ich davon aus, dass es auch hier schwere und weniger schwere Vergehen gibt.

Einen Fußgängerweg gibt es in dem Bereich der Kreuzung nicht.

Die besonderen Umstände werden wohl gewesen sein, dass du abgebremst hast und wieder zurück gefahren bist, das ist ja auf den Bildern ersichtlich. Nichtsdestotrotz hast du das Rotzeichen missachtet, wenn auch nur für ein paar Meter. Hinzu kommt dann noch die Dauer der Rotphase. Insgesamt sehe ich eigentlich nur, dass soweit erst mal alles korrekt gelaufen ist und du dich glücklich schätzen kannst, dass du deinen Führerschein behalten darfst... Warum man allerdings wegen einer Ampel Schweißausbrüche bekommen muss, ist mir schleierhaft, die Farben dürften deutlich und auch lange genug zu sehen sein, einfach nur vernünftig an die Ampel heranfahren...

Du bist unzweifelhaft bei Rot über die Ampel gerauscht, dem Tarif nach müßte sie sogar schon länger als 1s Rot gewesen sein. Also wäre schon mal die Ausrede das es gerade so nicht gereicht hätte ein Schuß ins Knie. Aber durch die Tatsache das du wenigstens noch angehalten hast statt durchzurauschen wurde dir das Fahrverbot erlassen was sie nicht machen müßten.

Im Gegensatz zu dir hat die Behörde die Fotos die alles mit Zeitangabe dokumentieren,deswegen wäre ich mit einem Wiederspruch vorsichtig, denn ein Richter könnte weniger gnädig sein und dir trotzdem ein Fahrverbot aufbrummen.

Um es krass zu sagen, nimm die Strafe an. Viele Andere wären froh wenn sie das Doppelte oder noch mehr zahlen dürften nur um kein Fahrverbot zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von SeventhCat

Widerspruch meinte ich. Wie sind da unter den Umständen die Erfolgsaussichten?

 

Es würde mich freuen, wenn ihr auch auf die von mir geschilderten Umstände eingehen würdet, selbst wenn es das Strafmaß es tatsächlich keinen Unterschied machen sollte, ob man z.B. bei Rot die Kreuzung überquert, oder eben kurz hinter der Haltelinie steht und da zurückfährt.

Auch dann wüsste ich wenigstens Bescheid.

Bisher ging ich davon aus, dass es auch hier schwere und weniger schwere Vergehen gibt.

 

Einen Fußgängerweg gibt es in dem Bereich der Kreuzung nicht.

`Gibt es ja auch:

Rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 90€ 3P -

... mit Gefährdung 200€ 4P 1 Monat

... mit Sachbeschädigung 240€ 4? 1 Monat

....bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase 200€ 4P 1 Monat

... mit Gefährdung und über1 Sekunde andauernder Rotphase 320€ 4P 1 Monat

... mit Sachbeschädigung und über1 Sekunde andauernder Rotphase 360€ 4P 1 Monat

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von SeventhCat

 

Bisher ging ich davon aus, dass es auch hier schwere und weniger schwere Vergehen gibt.

Gibt es, es gibt unter 1 Sekunde und über einer Sekunde die jeweils mit dem Gefährdungsgrad kombiniert werden was eine differenzierte Bestrafung je nach Situation erlaubt.

 

Nachtrag zu Pepperdussters Bußgeldliste, ein Richter ist weder an den Bußgeldkatalog noch an die vorgegebenen Zeiträume des Fahrverbots gebunden sondern kann frei urteilen. Er könnte zb mal ganz extrem auch 1000€ Bußgeld und Fahrerlaubnisentzug anordnen und was eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten entspräche. Somit sind Wiedersprüche bei gnädigen Bußgeldbescheiden mit Vorsicht zu geniessen.

Zitat:

Original geschrieben von SeventhCat

Folgendes ist passiert: die Ampel an der Kreuzung war beim Heranfahren gelb. ich überschätzte die Länge der Phase etwas, und fuhr (Herdentrieb ...) zunächst meinen Vorfahrern hinterher, entschied mich dann aber doch noch zum Abbremsen. Leider zu spät.

Ich kam 2 Meter hinter der Haltelinie zum Stehen, die Ampel war derweil auf Rot umgesprungen, und es blitzte.

Ich stand nicht so weit auf der Kruezung, dass der Gefahrenbereich betroffen war, ich also jemanden behindert oder gefährdet hätte, und der kreuzende Verkehr hatte auch noch lange nicht grün.

Der Hintermann hielt dann freundlicherweise soviel Abstand, dass ich vor die Haltelinie zurücksetzen konnte, derweil blitzte es noch weitere Male.

Nun bekam ich Post von der Stadt. "Sie missachteten das Rotlicht an der Lichtzeichenanlage ..."

Ich schilderte den Fall in der Stellungnahme so wie hier geschehen (noch etwas ausführlicher eben).

[...]

Eine Kollegin hat mir sowas mal erzählt Sie hat dann auch im Anhörungsbogen die Sache geschildert. Ergebnis war, dass der alte Bescheid aufgehoben wurde und ein neuer kam: Übertretung der Haltelinie. War wohl in der Größenordnung 10EUR, 0 Pkt.

notting

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von SeventhCat

 

Bisher ging ich davon aus, dass es auch hier schwere und weniger schwere Vergehen gibt.

Gibt es, es gibt unter 1 Sekunde und über einer Sekunde die jeweils mit dem Gefährdungsgrad kombiniert werden was eine differenzierte Bestrafung je nach Situation erlaubt.

 

Nachtrag zu Pepperdussters Bußgeldliste, ein Richter ist weder an den Bußgeldkatalog noch an die vorgegebenen Zeiträume des Fahrverbots gebunden sondern kann frei urteilen. Er könnte zb mal ganz extrem auch 1000€ Bußgeld und Fahrerlaubnisentzug anordnen und was eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten entspräche. Somit sind Wiedersprüche bei gnädigen Bußgeldbescheiden mit Vorsicht zu geniessen.

Nur kommen Bussgeldbescheide von der Bussgeldstelle und nicht vom Amtsgericht.Natürlich kann aber in einem Gerichtsverfahren ein Richter anders urteilen.

Richtig, aber den ersten Wiederspruch hat er ja schon hinter sich, und kann froh sein das sie das Fahrverbot weggelassen haben.

Wenn er noch mal Wiederspruch einlegt werden sie das Verfahren ans Gericht abgeben und das kann wenn es dumm läuft gewaltig in die Hose gehen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Richtig, aber den ersten Wiederspruch hat er ja schon hinter sich, und kann froh sein das sie das Fahrverbot weggelassen haben.

Wenn er noch mal Wiederspruch einlegt werden sie das Verfahren ans Gericht abgeben und das kann wenn es dumm läuft gewaltig in die Hose gehen.

Genau, ich hätte die Strafe bezahlt und die Kuh wäre vom Eis

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Richtig, aber den ersten Wiederspruch hat er ja schon hinter sich, und kann froh sein das sie das Fahrverbot weggelassen haben.

Wenn er noch mal Wiederspruch einlegt werden sie das Verfahren ans Gericht abgeben und das kann wenn es dumm läuft gewaltig in die Hose gehen.

Nö.

Zunächst hat er nur einen Anhörungsbogen erhalten; jetzt liegt ihm der Bußgeldbescheid vor, gegen den er Einspruch erheben kann, oder den er bezahlt. 

Wird seinem Einspruch stattgegeben, wird der Bußgeldbescheid zurückgenommen.

Wird dem Einspruch teilweise stattgegeben, erhält er einen neuen Bussgeldbescheid.

Wenn dem Einspruch nicht entsprochen, geht das Verfahren zum Amtsgericht.

 

Erlass des Bussgeldbescheides ist ein Verwaltungsakt!

 

O.

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