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An alle Juristen bei Saab-Motortalk!!! Feinstaubrichtlinie!!!

Saab
Themenstarteram 26. Februar 2007 um 14:01

Das mit der Feinstaubrichtlinie nervt jetzt insbes. die Saab-900-Fahrer mit Euro1 und G-Kat, die auch unter das Fahrverbot in den "Umweltzonen" mehrerer deutscher Städte fallen sollen.

Anstatt über Kaltlaufregler nachzudenken, sollte man vielleicht mal

juristisch an die Sache herangehen. Also,

1. Wo ist das Paragraphenwerk dieser Richtlinie wortwörtlich einzusehen?

2. Da der Benziner keinen Feinstaub produziert, läuft das Verbot auf eine Einschränkung der persönl. Freiheit hinaus. Wie kann ich dagegen klagen, wer ist der Beklagte, wie ist der Instanzenweg?

3. Soll ich erst klagen, wenn ich die erste Knolle bekommen habe, wenn sie mich ohne Plakette in der U-Zone erwischen?

4. Soll ich schon jetzt klagen, weil die Steuerermäßigung nur für Eur2 gilt und ich also benachteiligt bin mit Eur1?

Ein Diesel mit Eur2 bläst sicher immer noch Feinstaub raus. Ein Benziner mir Eu1 von Haus aus nicht. Also was soll das? Es ist offensichtlich, daß dieses Plakettensystem ungerecht ist.

Wer weiß Rat?

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17 Antworten

Viele Städte sagen daher der Ausschluß würde nicht wegen dem Feinstaub sondern wegen anderer Schadstoffe (Stickoxide ?) ausgesprochen, wohl um sich gegen die Klagen abzusichern.

Aber es ist trotzdem eine riesen Sauerei was da abgezogen wird.

Hallo, ich grüße dich!

ich habe mich aus einem anderen Grund (älterer VW Bus DIESEL!! läuft in der Familie) mit der Thematik beschäftigt.

Und tatsächlich: Euro 1 Benziner: Keine Plakette!

Mit Logik oder Umweltschutz hat das GAR NICHTS zu tun, denn Benziner verursachen so gut wie keinen Feinstaub.

Meines Wissens handelt es sich dabei um kein Gesetz, sondern um eine (Bundes)verordnung, die von den Kommunen, die die Feinstaubzonen verhängen, umgesetzt werden soll.

Gegen wen will man klagen: Gegen die Verordnung allgemein, oder gegen die jeweilige Kommune?

Ich kann deine Verärgerung sehr gut nachvollziehen (!!!), schätze die Situation aber so ein, dass eine Klage nur höchst wenig Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Der Gesundheits- und Umweltschutz der Allgemeinheit (höhere Interessen) werden wohl höher bewertet werden, wie die inviduelle Autofahrerfreiheit.

Ich weiß, es klingt makaber: "Dann muß man sich halt ein neues Auto kaufen!"

Vielleicht sollte man schauen, wie Ausnahmen zu erwirken sind: Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr und THW brauchen keine Plakette, auch Schwerbehinderte sollen von der Plakettenpflicht befreit werden.

Einige Dinge sind wohl auch noch gar nicht geklärt:

Bsp.: Die Oldtimerwerkstatt XYZ hat ihre Werkstatt in einer Feinstaubzone. Wie sollen die Kunden zur Werkstatt und wieder zurückkommen. Sind Probefahrten möglich? etc.

Oder: Können Oldtimerrallyes in Umweltzonen noch veranstaltet werden? etc.

Mit diesen Pseudo-Umweltargumenten übt die Politik den engen Schulterschluß mit Umweltverbänden und der Autolobby. klar ist doch: Wenn jetzt viele Autofahrer auf ein neues Modell umsteigen, dann tut das der Wirtschaft gut, Steuereinnahmen fliessen und die Umweltaktivisten sind auch zufrieden.

Meine Befürchtung ist, dass die ganze Geschichte so ausgehen wird wie vor 15 Jahren bei der Einführung des G-Kat. Wunderschöne, gepflegte und absolut Verkehrssichere KFZ ohne Kat mussten damals quasi verschenkt werden, um dann gen Osten exportiert zu werden. Sollte dieses Schicksal jetzt den Euro 1 Benziner drohen? Ich hoffe nicht!

Ansonsten: Hersteller von Kaltlaufreglern (EGS, Gat) mit Anfragen bombardieren, vielleicht bewegt sich dort in nächster Zeit noch etwas...

Oder mal Kontakt zur Politik aufnehmen (z.B. der örtliche Bundestagsabgeordnete...)

Oder eine bunte Plakette ins Fenster pappen :D

Moin!

Hier die Pressemitteilung:

http://www.umweltministerium.de/.../37195.php

Wenn man etwas rumklickt, kommt man zu diesem Verordnungsetnwurf:

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf

der vom Kabinett noch wie folgt geändert wurde

http://www.umweltministerium.de/.../bimschv_35_berichtigung.pdf (eine sehr wichtige und maßgebliche Änderung ;)

Gruß

Themenstarteram 26. Februar 2007 um 20:01

Vielen Dank!

Das ist schon mal sehr gut. Was auffällt, ist schon mal, daß der Begriff 'Feinstaub' gar nicht vorkommt. Die sprechen da von

'Immissionsschutz'. Und daß ein Kat. der 1. Generation mehr

Schadstoffe rausbläst (wenn auch keinen Feinsataub) als ein neuer, ist klar! Aber juristische Konsequenzen werden kommen, wenn man wir z.B. in München 150.000 Fahrzeuge aus der Innenstadt schlagartig ausperren will.

Beste Grüße

B-Lynx

Viele Städte verhalten sich aus berechtigtem Respekt vor juristischen Konsequenzen bzw. Klagen abwartend.

München will erst dann die Umweltzone einführen, wenn die Verordnung so geändert wurde, dass alle G-Kat-Autos - also auch die mit G-Kat der ersten Generation - fahren dürfen.

Momentan laufen Bundesratsinitiativen, um die Verordnung zu ändern.

Seine Meinung gegenüber dem Bundesumweltministerium zu äußern kann dabei hilfreich sein - je mehr das machen, umso besser. ;)

http://www.bmu.de/service/kontakt/content/4120.php

Themenstarteram 5. März 2007 um 22:09

Jetzt schaut das schon besser aus. Stimmt, sie werden höchtswahrscheinlich die Verordnung ändern, so daß die G-Kats der 1. Gen. doch fahren dürfen.

Aber so wie es vorgeschlagen ist, bekommen die Autos mit G-Kat der ersten Generation eine Plakette "zweiter Klasse". Das heißt, die alten G-Kat-Fahrzeuge bleiben grundsätzlich von einem Fahrverbot betroffen. Die Städte haben einen Entscheidungsspielraum, ob und wie lange sie die älteren Fahrzeuge zulassen oder nicht.

Das könnte zu der bizarren Situation führen, daß man mit altem G-Kat in z.B. München freie Fahrt hat, in Stuttgart aber ein Fahrverbot bekommt.

Dabei sagt das Umweltministerium selbst, dass die US-Norm nicht schlechter als die Euro1-Norm (= bei Benzinern grüne Plakette) ist :rolleyes:

Aber gleiches ist nach Behördenlogik eben nicht gleich :mad:

Nicht vergessen, wir sind in Deutschland. Das muß so etwas nicht logisch sein oder einen Sinn haben, es wird einfach so verfügt und Basta.

Aber Euro 1 ist nicht gleich grün, kommt auf die Kennzeichnung im Kfz Schein an.

Euro 1 bis Bj. etwa 92 bekommt oft keine Plakette, Euro 1 ab Bj. 92 bekommt meist die Plakette, obwohl die Fahrzeuge 1:1 identisch sind.

am 9. März 2007 um 12:48

Hallo,

ich habe gerade den eben gekauften 94er Volvo 440 meiner Schwägerin umgeschlüsselt. Schwupps von Euro 1 auf Euro 2. :)

Man spart ohne das am Fahrzeug irgend etwas verändert wurde auf einen Schlag 150 Euro KFZ-Steuer im Jahr.

Und statt gar keiner Plakette bekommt er jetzt eine grüne Plakette!!

Das verstehe ich unter Behörden-Logik!

Für meinen Saab habe ich mir übrigens schon so eine Plakette besorgt: Nichts für Ästheten... Ziemlich groß und grün...

Ein schönes Wochenende wünscht der Feinstaubplakettenbesitzer,

jan900

P.S. Ach wie wäre das schön, wenn es einfaches Umschlüsseln auch beim Saab ginge...

am 14. März 2007 um 19:39

Es ist ene Umweltplakette und keine Feinstaubplakette, der Feinstaubausstoss fliesst nur bei Dieselfahrzeuge eben mit ein.

Als Innenstadtbewohner seh ich die Verordnung nicht ganz so kritisch ;-) ich hab mir deshalb auch vor einem ein EU4 Fahrzeug gekauft.

Man muss ja auch sehen, dass die nur US-Kat Fahrzeuge sowieso recht alt sind inzwischen also bis auf Klassiker ;-) auch oft nicht mehr so sehr wertvoll sind.

Einschränkungen hinsichtlich des Umweltschutzes wird es immer mehr geben - z.B. wird ja auch die Hausheizung kontrolliert bzw gibt es eine Wärmedämmverordnung, wieso sollte man jetzt Autos ganz aussen vor lassen?

Zitat:

Original geschrieben von fgordon

Man muss ja auch sehen, dass die nur US-Kat Fahrzeuge sowieso recht alt sind inzwischen also bis auf Klassiker ;-) auch oft nicht mehr so sehr wertvoll sind.

Egal, ob die Autos schon alt oder nicht mehr wertvoll sind: Wenn sie abgastechnisch sauber sind, warum sollte man sie dann aussperren? :confused:

Re: An alle Juristen bei Saab-Motortalk!!! Feinstaubrichtlinie!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von bavarianlynx

Das mit der Feinstaubrichtlinie nervt jetzt insbes. die Saab-900-Fahrer mit Euro1 und G-Kat, die auch unter das Fahrverbot in den "Umweltzonen" mehrerer deutscher Städte fallen sollen.

Anstatt über Kaltlaufregler nachzudenken, sollte man vielleicht mal

juristisch an die Sache herangehen. Also,

1. Wo ist das Paragraphenwerk dieser Richtlinie wortwörtlich einzusehen?

2. Da der Benziner keinen Feinstaub produziert, läuft das Verbot [auf eine Einschränkung der persönl. Freiheit hinaus. Wie kann ich dagegen klagen, wer ist der Beklagte, wie ist der Instanzenweg?

3. Soll ich erst klagen, wenn ich die erste Knolle bekommen habe, wenn sie mich ohne Plakette in der U-Zone erwischen?

4. Soll ich schon jetzt klagen, weil die Steuerermäßigung nur für Eur2 gilt und ich also benachteiligt bin mit Eur1?

Ein Diesel mit Eur2 bläst sicher immer noch Feinstaub raus. Ein Benziner mir Eu1 von Haus aus nicht. Also was soll das? Es ist offensichtlich, daß dieses Plakettensystem ungerecht ist.

Wer weiß Rat?

Zu 1 ist inzwischen beantwortet

Zu 2:

Wie klagen:

Mit viel Geld

wo klagen:

a) Wenn Du Deine Verfassungsrechte monierst: Bundesverfassungsgericht/Verfassungsbeschwerde

b) Gesetzestechnische Probleme im Visier:

Normenkontrollklage/Verwaltungsgerichtshof Kassel

Grundsätzlich ist diese Verordnung ein Gesetz rspk. es gelten die gleichen Aspekte die für Gesetze gelten.

3. Wenn Du gegen das Gesetz/die Verordnung erst dann angehst, wenn es da ist, bleibt Dir nur obiger Weg a oder b oder die Hoffnung darauf, daß irgendeine Bundesregierung irgendwann einmal diese Regelung über den Haufen wirft.

Aktuell kannst Du ja versuchen Dich in irgendeiner Partei an maßgebliche Stelle hieven zu lassen oder den Marsch durch die Institutionen anzutreten. Oder als kleine Regelung Deinen Abgeordneten nerven und davon überzeugen, daß Schwachsinn Schwachsinn ist. Viel Glück dazu.

Zu 4: Steuerermäßigung hat nichts mit dieser "Feinstaubverordnung" zu tun. Wenn die Einstufung in E1 korrekt ist, LÖHNEN, wenn nicht umstufen lassen auf E2 und dann Geld zurückholen, weil falsch eingestuft.

Wieso sollten Gesetze eigentlich "gerecht" sein?

Vielleicht sollen ja nur die Ungerechtigkeiten wenigstens ansatzweise minimiert werden oder zumindestens so auf die Schafe verteilt werden, daß diese nicht mehr auf die Wölfe, sondern auf die anderen Schafe, die einem ja was wegnehmen könnten, schauen? Merke: Teile, herrsche und kassiere

An der Politikverdrossenheit haben die Politiker nahezu einen 100% Anteil!

Wolf24

Hallo Wolf24,

juristisch für den Kleinen Mann also ein Kampf gegen Windmühlenflügel, wäre auch nicht mein Ding.

Nur, zusätzlich zu meinem Zorn über die sich anbahnende erneute Abzocke bzw. Beschränkung meiner Freiheit/ meines Eigentums macht mich auch die fatalistische Logik Deiner farbig hervorgehobenen Konsequenz daraus traurig:

Dein Merksatz unserer Politiker, das zynische "Teile - herrsche - abkassiere!" bleibt bei der daraus resultierenden Politikverdrossenheit stehen -

NEIN -

Wir sind die Wähler!

Wir haben die Macht!

-Nur leider vergessen wir zu schnell!

Tut mir leid, wollte am Morgen eigentlich nicht nicht so aggressiv klingen,

also, einen schönen Tag der Baas

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