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An Zaun angebrachtes Verkehrsschild gültig?

Themenstarteram 26. Januar 2024 um 19:38

Mir ist heute etwas kurioses aufgefallen, als ich Essen abholen gegangen bin.

Da ist ein kleiner Zaun, wo mit Draht ein Halteverbotsschild angebracht wurde.

Ich hab mal ein Bild von Google Maps dazu gepackt, ne bessere Ansicht gibts leider nicht.

Ich kann mir nur ganz schwer vorstellen, dass das offiziell gültig sein soll. Hat jemand eine Ahnung wie die Rechtslage diesbezüglich aussieht:

Meine Vermutung: der Eigentümer des Grundstücks wollte wahrscheinlich einfach immer einen freien Parkplatz für sich :)

Verdächtiges Verkehrsschild
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58 Antworten

Sowas kann eine Anzeige wegen Amtsanmaßung nach sich ziehen.

 

Haben das Thema bei mir in der Arbeit gehabt. Da kam dann nen Brief von der Stadt.

Mann kann es auch ignorieren und das Auto dort einfach hinstellen. Finde ich entspannter und derjenige der es angebracht hat, der ärgert sich dann sicherlich immer wieder aufs neue. :)

Man kann es sich auch einfach verkneifen dort zu parken. Das vermindert das Risiko eines platten Reifens erheblich.:):D

r

Zitat:

@felikowski schrieb am 26. Januar 2024 um 20:38:07 Uhr:

Meine Vermutung

Wir können auch nur vermuten. Behördlich angeordnete, dauerhafte Beschilderung wird so nicht befestigt, aber du kannst nicht wissen, ob der Hauseigentümer vielleicht ein temporäres Haltverbot beantragt und auch genehmigt bekommen hat. Dann parkst du da siegessicher, er kann seinen bestellten Container nicht liefern lassen, dein Auto wird abgeschleppt.

Steht denn darunter noch ein Gültigkeitszeitraum? Wenn du die Straße verlinkst, kann man sich ja mal die "Historie" des Schildes ansehen.

Ein bestelltes Haltverbot (Sondernutzung) müsste auf mobilen Masten ausgeschildert werden.

Ja, aber wenn es nicht so gemacht wird - ist dann das Haltverbot nichtig und man darf dort parken? Nein. Also kann man daraus keine Rechte ableiten. Anders wäre es, wenn man es wegen der niedrigen Anbringungshöhe gar nicht erkennen konnte. Dem Foto lässt sich der Geltungsbereich leider nicht entnehmen.

Fälschlicherweise am Zaun befestigt würde es ab dem Zaun gelten. Dahinter steht ja auch keiner außer die Mülltonnen. Davor entfaltet es (ohne Bodenmarkierung) keine Wirkung.

Zitat:

@Rockville schrieb am 26. Januar 2024 um 22:56:32 Uhr:

Ja, aber wenn es nicht so gemacht wird - ist dann das Haltverbot nichtig und man darf dort parken? Nein.

Aber ebenso wenig kann man abgeschleppt werden oder ein Knöllchen bekommen ;)

 

Die Schilder müssen absolut korrekt angebracht werden. Und zwar mind. 72 Stunden vor Inkrafttreten des Halteverbotes.

 

Wir hatten ein Problem weil ein temporäres Halteverbotsschild einfach auf dem Kopf stehend montiert war und somit der Pfeil in die falsche Richtung zeigte.

 

Es wurde nicht abgeschleppt. Und wenn ich das Schild umgedreht hätte, hätte ich wieder 72 Stunden warten müssen bevor ich das Ordnungsamt rufen kann.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Januar 2024 um 23:08:27 Uhr:

Fälschlicherweise am Zaun befestigt würde es ab dem Zaun gelten. Dahinter steht ja auch keiner außer die Mülltonnen. Davor entfaltet es (ohne Bodenmarkierung) keine Wirkung.

Wie bitte? Das Schild würde seine Wirkung ab dem Anbringungsort entfalten, und zwar in Fahrtrichtung. Aber doch nicht hinter dem Zaun, wo die Mülltonnen stehen. Die Parallelanbringung ist üblich, nur bei Zeichen mit Pfeilen schreibt die VwV-StVO vor, dass diese "im spitzen Winkel zur Fahrbahn anzubringen" sind. Und seit wann benötigt ein Haltverbotszeichen noch zusätzliche Fahrbahnmarkierungen?

 

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 26. Januar 2024 um 23:10:31 Uhr:

Aber ebenso wenig kann man abgeschleppt werden oder ein Knöllchen bekommen

Warum sollte das so sein? Wenn du es gesehen hast, musst du es beachten. Auch die 72-Stunden-Regel gilt nur Fahrzeugführer, die schon vor der Aufstellung des Zeichens dort geparkt haben, nicht für Fahrer, die erst nach der Aufstellung kommen.

Das Schild ist so falsch aufgestellt.

 

30cm über dem Boden?

Längs zur Fahrbahn?

 

Es gibt genaue Vorgaben von der Behörde.

 

Ich habe es doch selbst erlebt. Das Ordnungsamt macht dann einfach nix.

Deine Verallgemeinerung stimmt einfach nicht. Wenn das Zeichen behördlich angeordnet/genehmigt war und der Fahrer des Lupo es auch bei seiner Ankunft gesehen hat, dann muss er blechen.

Das heißt nicht, dass ich von einer behördlichen Anordnung ausgehe. Im Gegenteil, eher dürfte der Lupo-Besitzer auch der Hausbesitzer sein und will sich rechtswidrig einen Privatparkplatz sichern. Genau wissen kann man es aber nicht.

Zitat:

@Rockville schrieb am 26. Januar 2024 um 23:18:57 Uhr:

 

Wie bitte? Das Schild würde seine Wirkung ab dem Anbringungsort entfalten, und zwar in Fahrtrichtung. Aber doch nicht hinter dem Zaun, wo die Mülltonnen stehen. ....

Wenn es wie im Bild des TE am Zaun angebracht ist, dann ist die Geltungsrichtung straight up durch den Zaun. Ist eben falsch angebracht.

Eine Bodenmarkierung mit Haltverbot wäre ein korrekt angebrachtes zulässiges Verkehrszeichen mit einem Haltverbot. Aber so isst es eben auch nicht ausgeführt.

Zitat:

@Rockville schrieb am 26. Januar 2024 um 23:24:15 Uhr:

Deine Verallgemeinerung stimmt einfach nicht. Wenn das Zeichen behördlich angeordnet/genehmigt war und der Fahrer des Lupo es auch bei seiner Ankunft gesehen hat, dann muss er blechen.

Das ist falsch.

 

Wir hatten eine behördliche Anordnung.

Es stand ein Auto im Weg. Es wurde nicht abgeschleppt.

 

Ich verallgemeinere gar nichts.

In der Anordnung steht wie die Beschilderung aufzustellen ist.

Und da steht nicht „30cm über dem Boden“.

 

Das ist nicht gültig hier.

 

Ich denke aber ebenso, hier will sich ein Anwohner seinen Parkplatz freihalten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Januar 2024 um 23:30:09 Uhr:

Wenn es wie im Bild des TE am Zaun angebracht ist, dann ist die Geltungsrichtung straight up durch den Zaun. Ist eben falsch angebracht.

Unsinn.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Januar 2024 um 23:30:09 Uhr:

Eine Bodenmarkierung mit Haltverbot wäre ein korrekt angebrachtes zulässiges Verkehrszeichen mit einem Haltverbot.

Was soll denn eine Bodenmarkierung mit Haltverbot sein? Eine Grenzmarkierung? Die kennzeichnet, verlängert oder verkürzt doch nur ein Halt- oder Parkverbot, das auch so schon gilt.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 26. Januar 2024 um 23:31:30 Uhr:

Es stand ein Auto im Weg. Es wurde nicht abgeschleppt.

Daraus kann man doch überhaupt keine Rückschlüsse ziehen. Es gibt Gemeinden, die nie abschleppen lassen, da muss man schon tagelang auf einem Behindertenparkplatz stehen.

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