1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Anbeglich 2mal gelasert - Brief mit Geschwindigkeitsüberschreitung

Anbeglich 2mal gelasert - Brief mit Geschwindigkeitsüberschreitung

Themenstarteram 23. November 2012 um 19:22

Hallo Community,

ich habe schon häufiger Beiträge bei euch verfolgt und empfand diese zumeist als hilfreich und seriös, daher meine Anmeldung.

Ich würde gerne mal folgendes Szenario in den Raum werfen, welches mir vor Kurzem passiert ist und fragen, wie ich mich im besten Falle verhalten sollte:

Ich wurde bei einer Laserkontrolle mit 13km/h zu viel erwischt und aus dem Verkehr gezogen. Alles kein Problem, ich stehe dazu bin ja zu schnell gefahren - selbst schuld.

Hatte kein Geld dabei also eine Quittung bekommen.

 

2 Wochen später kommt ein Brief, dass ich angeblich an gleicher Stelle ca. 15 Minuten später nochmal gelasert worden sei, und diesmal 28km/h zu schnell war! --> 3 Punkte! Nicht aus dem Verkehr gezogen zur Tatzeit versteht sich.

Ich weiß nicht was das soll, ich kann mir schon vorstellen, dass der zuständige Beamte Herr S. nicht zufrieden war mit meiner lässigen Art (niemals beleidigend oder frech!) und dass er keine Punkte am Auto zu beanstanden hatte und auch keine Anzeichen für Drogenkonsum, den er mir ja indirekt unterstellt hatte aber das ist ein anderes Thema.

Meine Frage daher: Können die Beamten das irgendwie beweisen / untermauern? Weil es gibt ja keine Bilder (entweder weil das ja ein reiner Laser war und kein Blitzer oder natürlich weil es so einfach nicht passiert ist!) Was mache ich nun? Äußern zu der Sache ja / nein? Einfach auf den Bußgeldbescheid warten und dann Widerspruch einlegen? Brauche Rat...

Danke.

Beste Antwort im Thema

Da kommste um einen Anwalt nicht herum. Mach dir einen Termin mit einem Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Geht das denn, lasern und dann Post ? Ohne Foto und so ?:confused:

Ich dachte immer wenn man gelasert wird , wird/muss man sofort aus dem Verkehr gezogen werden.

Ich bin ja ein Freund von "Bezahl und sei ein Mann", aber in diesem Fall.:confused::confused::confused:

Themenstarteram 23. November 2012 um 19:33

Hm normalerweise muss man das glaube ich auch, weil sonst gibt es ja keinen Beweis wer gefahren ist.

Aber ich war ja kurz vor der angeblichen Tat WIRKLICH zu schnell und aus dem Verkehr gezogen worden. Das heißt, sie wissen ja ganz sicher wer an diesem Tag das Auto geführt hat inkl. Anschrift etc...Ich weiß nicht weiter

Zitat:

Original geschrieben von weisserhai13

Hm normalerweise muss man das glaube ich auch, weil sonst gibt es ja keinen Beweis wer gefahren ist.

Aber ich war ja kurz vor der angeblichen Tat WIRKLICH zu schnell und aus dem Verkehr gezogen worden. Das heißt, sie wissen ja ganz sicher wer an diesem Tag das Auto geführt hat inkl. Anschrift etc...Ich weiß nicht weiter

Ich halte die Sache für faulig, kein Hirnie dieser Welt fährt nachdem er gelasert wurde 15 Minuten später nochmal mit noch mehr Speed an der gleichen Stelle vorbei.

Ich denke da hast du gute Chancen über Verkehrsrecht und so, die Sache abzublocken.

Themenstarteram 23. November 2012 um 19:40

Kenne mich da nicht so aus, weil bisher habe ich ja immer alles brav bezahlt ( waren schon einige Blitzerfotos muss ich zugeben aber nur einmal mit Punkte und das war mir auch ne Lehre...). Was meinst du mit Verkehrsrecht und was muss ich da tun?

Zitat:

Original geschrieben von weisserhai13

Kenne mich da nicht so aus, weil bisher habe ich ja immer alles brav bezahlt ( waren schon einige Blitzerfotos muss ich zugeben aber nur einmal mit Punkte und das war mir auch ne Lehre...). Was meinst du mit Verkehrsrecht und was muss ich da tun?

Mir fällt da spontan eine Verkehrsrechtschutszversicherung ein.

Aber soweit musst Du ja gar nicht gehen. Zumindestens nicht sofort. Ich kenne mich da zwar nicht so aus, aber zuerst musst Du Dich ja wohl zu dem Dir vorgeworfenen Sachverhalt selbst äußern.

Themenstarteram 23. November 2012 um 19:51

Wenn man eine Rechtschutzversicherung hätte sicherlich eine Idee... :D

Wenn es ernsthaft vor Gericht gehen sollte bin ich kostentechnisch wohl am A**** ( Azubi und so ). Denke mal dort wird doch einem Beamten bestimmt auch mehr geglaubt als mir.

Hm weiß nicht mehr weiter ich lass mir doch keine Punkte unterjubeln die keinen realen Hintergrund haben.

Zitat:

Original geschrieben von weisserhai13

Wenn man eine Rechtschutzversicherung hätte sicherlich eine Idee... :D

Wenn es ernsthaft vor Gericht gehen sollte bin ich kostentechnisch wohl am A**** ( Azubi und so ). Denke mal dort wird doch einem Beamten bestimmt auch mehr geglaubt als mir.

Hm weiß nicht mehr weiter ich lass mir doch keine Punkte unterjubeln die keinen realen Hintergrund haben.

Warte mal kurz ab, hier werden bestimmt gleich andere User aufschlagen die in dieser Sache bessere Ratschläge geben können als ich.

Themenstarteram 23. November 2012 um 19:54

Ok trotzdem danke ich dir schon mal :)

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von weisserhai13

Hm normalerweise muss man das glaube ich auch, weil sonst gibt es ja keinen Beweis wer gefahren ist.

Aber ich war ja kurz vor der angeblichen Tat WIRKLICH zu schnell und aus dem Verkehr gezogen worden. Das heißt, sie wissen ja ganz sicher wer an diesem Tag das Auto geführt hat inkl. Anschrift etc...Ich weiß nicht weiter

Ich halte die Sache für faulig, kein Hirnie dieser Welt fährt nachdem er gelasert wurde 15 Minuten später nochmal mit noch mehr Speed an der gleichen Stelle vorbei.

Ich denke da hast du gute Chancen über Verkehrsrecht und so, die Sache abzublocken.

Glaub mir, so Hirnis gibt´s. ( Ich meine jetzt natürlich nicht den TE ) Nach der Kontrolle wutentbrannt wegfahren und gedacht, ich entferne mich ja jetzt. Dann wird hinterhergelasert und gut ist. Wer gefahren ist, weiß man ja jetzt. Der Rest geht dann schriftlich.

@TE

Bist du denn überhaupt noch mal da entlang gefahren oder ist das ausgeschlossen.?

Themenstarteram 23. November 2012 um 20:05

TE = Threadersteller? :D

Nee bin gleich nach Hause.

Ich meine, mein Auto ist wirklich ein Allerweltswagen da gibt es abertausende in Deutschland und schwarz ist wohl auch nicht selten.

Wobei es komisch wäre, weil die Dame am Lasergerät, die mich auch rausgewunken hat, ist ja nicht die, die mit den Fahrern spricht und auch nicht die, die die Zeugenaussage seitens der Polizei abgegeben hat.

D.H. die kennt doch mein Auto eigentlich garnicht?

Und der bei Zeugenaussage vermekte Beamte stand in einer Seitenstraße, wo er die fahrenden Autos gar nicht sehen kann O.o

Zitat:

Original geschrieben von weisserhai13

TE = Threadersteller? :D

Bingo:D

@TE: Überleg mal ob das nachstehend beschriebene Szenario nicht doch eventuell denkbar wäre...

Zitat:

Original geschrieben von AS60

 

Nach der Kontrolle wutentbrannt wegfahren und gedacht, ich entferne mich ja jetzt. Dann wird hinterhergelasert und gut ist....

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit