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Anderes Fahrzeug geliefert bekommen als bestellt.

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 22:04

Ich habe heute mein neues Wohnmobil erst beim Strassenverkehrsamt zugelassen und dann beim Händler abgeholt.

Die Papiere hat mir der Händler vorab zugeschickt.

Die Wohnmobile der Marke Clever sehen ja fast alle gleich aus und unterscheiden sich nur in Ausstattung und der Fahrzeuglänge.

Bestellt hatte ich ein Sondermodell was es nur in 5,99 m Länge gibt.

Für mich war das wichtig das es über 6 m Länge Maut und Fähren gleich einiges mehr kostet.

Die Rechnung und der Lieferschein sind für Sondermodell und nicht für das gelieferte Modell.

Was mir nicht aufgefallen ist: im Fahrzeugschein steht 6,36 m Länge und zu Hause nach 180 Km Fahrt hab ich dann gemerkt das das Fahrzeug etwas aus dem Carport herausragt.

Nachgemessen und es ist ein Modell mit 6,36 m Länge was in der Ausstattung ca 3500 € mehr kostet.

Meine Wünsche wie Dieselheizung und extra Fenster sind berücksichtigt, der Kühlschrank ist etwas kleiner.

Zusätzlich hat das Fahrzeug ein von mir nicht bestelltes Heavy Fahrwerk mit 1000 Kg höherer Anhängelast verstärkten Bremsen und Grösseren Felgen und Reifen.

Erst einmal werde ich den Händler kontaktieren - nicht das ein anderer Käufer mein Fahrzeug bekommen hat.

Falls es sich nur um einen Fehler in der Bestellung handelt und kein weiterer Käufer betroffen ist, was kann nun passieren ? Immerhin hat das Fahrzeug über ein Jahr Lieferzeit.

Beste Antwort im Thema

Na, Vorsicht mit solchen Empfehlungen wie "totstellen"! Eine falsch gelieferte Ware wird schon mal nicht Eigentum des Käufers, denn der Kaufvertrag ist ja noch gar nicht erfüllt. Wie ein Besitzer nutzen darf man eine falsch gelieferte Ware höchstens in gutem Glauben - wenn die Falschlieferung als solche nicht erkennbar gewesen sein muss. Und das dürfte hier leicht zu widerlegen sein. Oder wenn die ersatzweise Lieferung einer anderen/besseren Ware zum selben Preis üblich ist und stillschweigend als vereinbart gilt - was hier ausscheiden dürfte. (Beispiel wäre die Lieferung von Bio-Eiern statt Bodenhaltung, wenn die billigen gerade alle sind.)

Also, TE, kontaktiere unverzüglich den Verkäufer und leg die Karten auf den Tisch. Ihre habt jetzt beide Rechte und Pflichten! Der Verkäufer hat einen Fehler gemacht, dafür muss er seinerseits geradestehen. Hast du durch seinen Fehler Nachteile (z. B. vergebliche/doppelte Zulassung), kannst du Schadenersatz verlangen. Aber auch der Verkäufer kann z. B. Schadenersatz wegen Abnutzung verlangen, wenn du mit dem falschen Camper jetzt eine Urlaubstour machst!

Eine Falschlieferung an sich berechtigt keinen zur einseitigen Änderung oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Du kannst verlangen, dass der Verkäufer dir den richtigen Camper unverzüglich nachliefert (innerhalb einer angemessenen Frist, die du setzen musst). Andererseits kann der Verkäufer verlangen, dass du den nachgelieferten richtigen Camper auch abnimmst - selbst wenn du es jetzt vielleicht gar nicht mehr willst und lieber den "besseren" falschen behalten würdest.

Letzteres klappt nur, wenn der Verkäufer mit dieser Lösung einverstanden ist. In dem Fall müsst ihr einen neuen Kaufvertrag machen, und ERST DANN ist das Fahrzeug deins.

Das Einmaleins des Kaufrechts sollte wirklich in Schulen gelehrt werden.

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Wenn das Produkt nicht dem Kaufvertrag entspricht, ist der Kaufvertrag nicht erfüllt und damit nichtig. Du kannst es dem Händler zurückgeben und verlangen, dass er dir das richtige ausliefert.

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 22:43

Zitat:

@eddiotos schrieb am 2. Januar 2018 um 23:08:10 Uhr:

Wenn das Produkt nicht dem Kaufvertrag entspricht, ist der Kaufvertrag nicht erfüllt und damit nichtig. Du kannst es dem Händler zurückgeben und verlangen, dass er dir das richtige ausliefert.

Na ja - Das Fahrzeug was ich jetzt habe ist vom Neupreis einiges mehr wert ....

Ich würde den auch behalten wenn es nur ein Versehen beim Vertrag war und nicht zwischen mir und einem anderen Käufer das Fahrzeug vertauscht wurde.

Der Händler wird ja wohl keine Nachforderungen stellen können. Er kann ja nicht bei so langen Lieferzeiten mein bestelltes Fahrzeug aus dem Hut zaubern und ich habe keine Lust ein Jahr auf die Lieferung zu warten.

Ich würde mich tot stellen wenn mir das gelieferte Fahrzeug besser gefällt...

Knapp 50 cm Verlängerung hast Du schnell an Deinen Carport gedengelt.

ich wuerde nichts machen.

peso

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 23:30

Der Vorteil ist das das gelieferte Fahrzeug ca 8 % teurer ist als das bestellte. Ich hab aber nur den Preis für das bestellte Fahrzeug bezahlt.

Wenn die Fahrzeuge beim Händler vertauscht wurden wird der andere Käufer das wohl auch bemerken.

Farbe und Sonderausstattung wie zusätzliche Seitenfenster hinten und die 6 KW Dieselheizung sind aber sehr selten.

Nachteile für mich sind die höheren Maut und Fährgebühren und der nicht passende Carport an den man nichts drandengeln kann, da der mit einer eigenen Baugenehmigung und von einer Zimmerei erstellt wurde und kein Baumarktcarport ist. Freitragend ohne Mittelstützen und 6 m lang und 6 m breit. Dazu noch einseitig an der Hauswand befestigt mit einer Dachneigung von 30 Grad und Pfannendach. Da kostet so eine Verlängerung schon einiges.

Na, Vorsicht mit solchen Empfehlungen wie "totstellen"! Eine falsch gelieferte Ware wird schon mal nicht Eigentum des Käufers, denn der Kaufvertrag ist ja noch gar nicht erfüllt. Wie ein Besitzer nutzen darf man eine falsch gelieferte Ware höchstens in gutem Glauben - wenn die Falschlieferung als solche nicht erkennbar gewesen sein muss. Und das dürfte hier leicht zu widerlegen sein. Oder wenn die ersatzweise Lieferung einer anderen/besseren Ware zum selben Preis üblich ist und stillschweigend als vereinbart gilt - was hier ausscheiden dürfte. (Beispiel wäre die Lieferung von Bio-Eiern statt Bodenhaltung, wenn die billigen gerade alle sind.)

Also, TE, kontaktiere unverzüglich den Verkäufer und leg die Karten auf den Tisch. Ihre habt jetzt beide Rechte und Pflichten! Der Verkäufer hat einen Fehler gemacht, dafür muss er seinerseits geradestehen. Hast du durch seinen Fehler Nachteile (z. B. vergebliche/doppelte Zulassung), kannst du Schadenersatz verlangen. Aber auch der Verkäufer kann z. B. Schadenersatz wegen Abnutzung verlangen, wenn du mit dem falschen Camper jetzt eine Urlaubstour machst!

Eine Falschlieferung an sich berechtigt keinen zur einseitigen Änderung oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Du kannst verlangen, dass der Verkäufer dir den richtigen Camper unverzüglich nachliefert (innerhalb einer angemessenen Frist, die du setzen musst). Andererseits kann der Verkäufer verlangen, dass du den nachgelieferten richtigen Camper auch abnimmst - selbst wenn du es jetzt vielleicht gar nicht mehr willst und lieber den "besseren" falschen behalten würdest.

Letzteres klappt nur, wenn der Verkäufer mit dieser Lösung einverstanden ist. In dem Fall müsst ihr einen neuen Kaufvertrag machen, und ERST DANN ist das Fahrzeug deins.

Das Einmaleins des Kaufrechts sollte wirklich in Schulen gelehrt werden.

Der ganze Vorgang spricht ja auch nicht gerade für die Kompetenz des Händlers...!

-:)

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 3. Januar 2018 um 01:00:47 Uhr:

Das Einmaleins des Kaufrechts sollte wirklich in Schulen gelehrt werden.

Uns wurde dies gelehrt. Ich sehe den Fall wie du.

 

Mal davon abgesehen ist das alles mal wieder sinnbildlich. Geschieht einem etwas zum Nachteil, dann wird ein Fass aufgemacht und auf den großen Haufen gehauen.

Ist es ein vermeintlicher Vorteil, dann kommen so Supertipps wie "tot stellen" oder "einfach behalten" (die übrigens richtig unangenehm und teuer werden können). Und im nächsten Thread dann wieder moralinsaure Postings verfassen. Großes Damentennis :rolleyes:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 3. Januar 2018 um 01:00:47 Uhr:

Na, Vorsicht mit solchen Empfehlungen wie "totstellen"! Eine falsch gelieferte Ware wird schon mal nicht Eigentum des Käufers, denn der Kaufvertrag ist ja noch gar nicht erfüllt.

Genauso ist das.

am 3. Januar 2018 um 9:28

Also was manche hier schon wieder vom Stapel lassen:

Zitat:

@eddiotos schrieb am 2. Januar 2018 um 23:08:10 Uhr:

Wenn das Produkt nicht dem Kaufvertrag entspricht, ist der Kaufvertrag nicht erfüllt und damit nichtig.(...)

:confused:

Richtig ist eher das, was @Erwachsener geschrieben hat. Auch wenn es wie aus dem Lehrbuch klingt: Wir bewegen uns hier wieder einmal im Bereich der Sachmängelhaftung, da das gelieferte Produkt nicht dem bestellten entspricht (§ 433 ff. BGB). Wenn ein Sachmangel vorliegt, sind deine Rechte in § 437 BGB geregelt, z. B. Nacherfüllung, Kaufpreisminderung etc.

Nimm bitte unverzüglich mit dem Händler Verbindung auf, vielleicht findet sich ja eine unkomplizierte Lösung. Und sei es, dass ihr übereinkommt, dass du das falsche Fahrzeug behältst (sofern es nicht tatsächlich von jemand anderem bestellt wurde) und du das überhaupt willst - aber auch das würde ich dann schriftlich fixieren.

Hallo Jojo.

Kann es sein, dass das Sondermodell einfach ausverkauft war und dir der Händler "einfach" das bessere Modell zum gleichen Preis verkauft hat? Er wusste ja nicht, dass dir die 5,99m Länge wichtig ist. Welche Fahrgestellnummer steht denn in den Papieren? Hier geht es doch nicht um einen Sack Kartoffeln!

Melde dich bei deinem Dealer und kläre die Sache, danach fährst du mit dem Bootanhänger zum TÜV.

Gruß

Die Frage ist hier, ob der Händler das Wohnmobil bewusst oder aus Versehen in der nicht bestellten Konfiguration geliefert hat.

Lieferte der Händler bewusst eine andere Konfiguration, hat er keinen Anspruch auf Herausgabe, auch wenn der Kaufpreis höher ist. Erfolgte es versehentlich, hat er Anspruch auf Herausgabe und der Käufer Nacherfüllungsansprüche.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 3. Januar 2018 um 10:40:51 Uhr:

Lieferte der Händler bewusst eine andere Konfiguration, hat er keinen Anspruch auf Herausgabe

... wenn der Käufer damit einverstanden ist und die Ware behalten will (= Änderung des Kaufvertrags im beiderseitigen Einverständnis).

Das würde aber hier schon mal zur Bedingung haben, dass der Verkäufer ausdrücklich die bessere Ersatzlieferung zum selben Preis anbietet - denn wie schon in meinem ersten Posting dargelegt, ist bei einem Wohnmobil eine solche stillschweigende Besserbelieferung nicht anzunehmen. Der TE sollte sich also lieber nix einbilden.

Dann kann sich der TE im schlimmsten Fall schon mal auf eine schöne Urlaubstour 2019 freuen...!

-:)

Und bei 180Km einfache Strecke würde ich den Händler ersuchen, dass Fahrzeug im abgemeldeten Zustand mit roten Nummern wieder abzuholen.

Ggf. bringt er das Neue gleich mit, und wenn nicht verfügbar, dann die Kaufsumme...!

-:)

Gruss

Nico

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