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Angabe M+S im COC

Themenstarteram 3. Oktober 2024 um 21:14

Moin moin,

welche Bedeutung genau hat im COC die Angabe M+S bei einzelnen Reifen-/Felgenkombinationen?

Bedeutet das, dass ich nur diese Kombinationen als M+S fahren darf? Oder darf ich jede angegebene Kombination sowohl als Nicht-M+S als auch als M+S fahren, so dass die Angabe bei einzelnen Kombinationen nur eine Art Empfehlung ist?

Ich habe heute festgestellt, dass ich seit geraumer Zeit eine Kombination fahre, die im COC nicht als M+S angegeben ist. Meine Kombination ist zwar freigegeben, aber nicht mit der Angabe M+S. Die Reifen, die ich fahre, sind alternativ als M+S durchaus angegeben, aber dann mit anderer Felge.

Eigentlich vertraue ich meinem Reifenhändler, daher bin ich nun verwirrt.

Danke und Grüße

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57 Antworten

Hast du nicht mitbekommen, dass M+S-Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr zulässig ist?

Jetzt sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Reifen mit dem 3PMSF-Symbol erforderlich.

Ansonsten mach bitte genauere Angaben zu den Angaben im COC, damit man versteht was du genau wissen möchtest.

Dein Reifenhändler hat alles richtig gemacht und M & S-Reifen sind natürlich zulässig.

Bitte lass Dich hier nicht zusätzlich verunsichern.

Themenstarteram 3. Oktober 2024 um 21:37

Doch, das habe ich mitbekommen, hat aber mit meiner Frage nichts zu tun. Zum einen ist in meinem COC "M+S" angegeben und nichts anderes. Zum anderen geht es um Ganzjahresreifen, die ich auch bei nicht-winterlichen Verhältnissen fahre. Ungeachtet dessen: Meine Reifen haben das 3PMSF-Symbol.

Meine Frage hätte sich auch schon die letzten drei Jahre gestellt, wenn sie mir aufgefallen wäre.

Aktuell fahre ich:

225/50 R17 M+S auf 7,5Jx17

Laut COC sind aber - unter anderem - zulässig:

225/50 R17 (ohne Angabe M+S) auf 7,5Jx17

225/50 R17 M+S auf 7,0Jx17

Bei der ersten COC-Kombination (ohne M+S) passt die Felge, bei der zweiten Kombination nicht. Darf ich meine Kombi fahren?

Ja

Themenstarteram 3. Oktober 2024 um 21:41

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 3. Oktober 2024 um 23:40:38 Uhr:

Ja

Danke Dir! Was soll die Angabe M+S dann überhaupt im COC?

Die Richtung Winterreifen/Ganzjahresreifen auf Kombinationen ohne irgendeinen Hinweis hätte ich selbst gar nicht hinterfragt. Tatsächlich ist sogar auch die Umgekehrte Richtung erlaubt. Also du könntest auch 225/50 R17 auf 7,0Jx17 mit Sommerreifen fahren.

Grundsätzlich ist die Reifen-Fabrikat und -Profilbindung abgeschafft.

Derartige Eintragungen haben lediglich noch Empfehlungs-Charakter.

In Deinem Fall vermute ich, dass der Eintrag mit der Nutzung von Schneeketten zusammenhängt.

Jeder Fahrzeughersteller muß eine Rad-/Reifenkombination anbieten, die tauglich für den Betrieb mit Schneeketten ist. Bei Dir folglich: 225/50 R 17 M & S auf 7 x17 Rad.

Dem breiterem Rad fehlt vermutlich die Freigängigkeit, oder diese wurde erst gar nicht geprüft.

Schaue mal in Deine BA unter „Schneeketten“.

Themenstarteram 3. Oktober 2024 um 21:50

Zitat:

@sebi707 schrieb am 3. Oktober 2024 um 23:45:39 Uhr:

Die Richtung Winterreifen/Ganzjahresreifen auf Kombinationen ohne irgendeinen Hinweis hätte ich selbst gar nicht hinterfragt. Tatsächlich ist sogar auch die Umgekehrte Richtung erlaubt. Also du könntest auch 225/50 R17 auf 7,0Jx17 mit Sommerreifen fahren.

Ich bin darauf aufmerksam geworden, da bei unserem zweiten Auto im COC mehrere Kombinationen zweimal angegeben sind: Einmal mit M+S und einmal ohne M+S. Andere Kombinationen sind nur einmal angegeben, manche ohne M+S und manche nur mit M+S.

Daraus habe ich den - offensichtlich falschen - Schluss gezogen, dass explizit angegeben wird, was mit M+S zulässig ist und was nicht.

Ich empfinde es verwirrend, dass im COC Empfehlungen gegeben werden. Es handelt sich ja um ein zulassungsrelevantes Papier (erlaubt ja oder nein). Empfehlungen sollten eher in der Bedienungsanleitung gegeben werden.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 3. Oktober 2024 um 23:40:38 Uhr:

Ja

Weil es so ist:).

Moin.

Ich glaube, hier wird was verwechselt.

Steht zu einer Rad-/Reifenkombination ein M+S dran, heißt das, dass diese nur als Winterreifen aber nicht als Sommerreifen zulässig sind.

DAS hat sich nicht geändert, da es sich dabei um Reifen mit niedrigem Geschwindigkeitsindex handelt, die man halt als Sommerreifen nicht fahren darf.

In den Papieren unserer Opels stehen da die kleinen Größen mit Index Q mit Zusatz "M+S", bei Fahrzeugen mit v-max >230km/h.

Selbst wenn es diese Größen z.B. in V oder W geben würde, wären die nicht zulässig, da diese Größen in Q eingetragen sind. Das betrifft halt die OE Felgen, bei Aftermarket hingegen wird ja immer von den eingetragenen Höchstgeschwindigkeiten ausgegange, so dass es passieren kann, dass man die selbe Reifengröße auf OE Felgen nicht fahren darf, auf Aftermarketfelgen hingegen schon.

 

Der andere Fall ist hingegen der, dass zu einer Reifengröße steht, dass diese NICHT als M+S zulässig sei. DIES ist schon länger nicht mehr der Fall. Hier gilt ja nur, wenn der Reifen nicht den Geschwindigkeitsindex erreicht, muss der Aufkleber sichtbar geklebt sein.

Aber auch hier gibt es einen Fallstrick:

Will man im Sommer z.B. nach Italien, müssen GJR oder WR den eingetragen Index der SR haben. Da reicht ein Aufkleber eben nicht.

 

VG

Die TL und SI hat der TE nicht aus dem COC abgeschrieben, genau wie die ET der Felgengrößen.

Nein, das ist falsch. Wenn in den COC eine Reifengröße mit M+S und Speedindex Q drin steht darf ich diese Größe auch als Sommerreifen fahren. Natürlich mit entsprechendem Speed/Lastindex der dann mindestens zur V-Max des Fahrzeugs passt. Ich darf natürlich immer einen höheren Speed/Lastindex verbauen als das was in den Papieren steht.

Ist vom logischen Standpunkt vielleicht nachvollziehbar, aber praktisch völlig irrelevant!

Enstscheidend ist das, was in den Papieren steht. Und wenn das ein Reifen in "Q" steht, reicht ein Reifen in "Q" um ordnungsgemäß unterwegs zu sein (aber nur als WR).

Dass man da auch einen höheren Index fahren kann, steht nicht zur Debatte.

VG

Dann habe ich deine Ausführung nicht verstanden. Hier schreibst du doch wäre nicht zulässig:

Zitat:

@hlmd schrieb am 4. Oktober 2024 um 09:42:03 Uhr:

Selbst wenn es diese Größen z.B. in V oder W geben würde, wären die nicht zulässig, da diese Größen in Q eingetragen sind.

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