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Angeblich an roter Ampel geblitzt ! Unklarheit
Heute kam in unsere Firma Abschlepp u.Pannendienst ein behördliches Schreiben ! Dort wirft man mir vor ,das ich Lichtzeichen missachtet hatte ! Das Problem ist ,an dieser Kreuzung gibt es keine Ampelblitzer ( Bln . An der Wuhlheide /Spindlersfelder Brücke ) ! Es soll auch ein Blitzerfoto laut Polizei geben ! Im Online-Portal ist keins hinterlegt !
Kennzeichen stimmt ,da ja zu Firma gesendet !
Gibt es noch andere Möglichkeiten um geblitzt zu werden bei Rot ! In dem Abschleppwagen befand sich in der Brille hinten noch ein Kundenauto ! Weil da hängt mein Job dran !
Und ja ,ich fahre Privat auch mal etwas straffer ,ich fahre beruflich aber nicht mit Kundenauto im Schlepp bei Rot (privat auch nicht)
Beste Antwort im Thema
Warum soll die Aussage der POM und Fotos, auf denen die Ordnungswidrigkeit festgehalten wurden, nicht verwertbar sein?
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23 Antworten
Ich würde die Beweismittel anfordern, da du dich nicht erinnern kannst, bei Rot gefahren zu sein. Gibt es ein Fahrtenbuch oder wie wurde festgestellt das du gefahren bist und dann auch noch ein Fahrzeug in der Brille hing?
...anscheinend ja doch!
Grüße vom Armani-Biker...
Nun ja, wir kennen das Schreiben nicht. Ich gehe mal davon aus dass es an deinen Betrieb gerichtet ist mit der Bitte den Fahrer zum Zeitpunkt der Tat zu nennen.
Für die Verfolgung eines Rotlichtverstoßes ist überhaupt kein Foto erforderlich. Der Verstoß braucht nur beobachtet werden und, falls er für eine Dauer über eine Sekunde bestraft werden soll, muss die Dauer mit geeigneten Mitteln belegt werden. Die Gleichung "Kein Foto vom Verstoß = keine Strafe" geht also nicht auf.
Es kann also durchaus sein, dass das Foto nicht den Rotlichtverstoß zeigt sondern nach dem Verstoß zur Identifizierung manuell von dir oder vom Kennzeichen gemacht wurde, zum Beispiel mit einem Smartphone.
Das Foto muss dem Betrieb oder dir auch nicht gezeigt werden. Bei Firmenwagen gibt es in der Regel Aufzeichnungen oder Fahrtenschreiber, so dass der jeweilige Fahrer dadurch idenitfiziert werden kann. In solchen Fällen werden Fotos häufig erst bei einer Gerichtsverhandlung vorgelegt, falls es soweit kommt.
Ich ,bin der einzige auf dem Auto ! Daher ganz einfach für Firma !Ich warte mal ,wenn die Post zu mir kommt ! Dann berichte ich nochmal !
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 05. Juni 2019 um 05:20:34 Uhr:
Es soll auch ein Blitzerfoto laut Polizei geben !
Also vielleicht doch nur ein Foto?
zur Not Anwalt nehmen und Akteneinsicht fordern, wenn der Job dran hängt, sollten die paar Mark einem das Wert sein
Wenn die Firma lieb ist, dann ist sie mit der Fahrermitteilung nicht ganz so schnell. Sobald Dir der Bescheid zugeht solltest Du damit zum Anwalt gehen.
Wie schon oben geschrieben ,ist an dem Standort definitiv kein Rotlicht-Blitzer ! Im Schreiben steht aber Foto mit Zeugen POM Max Mustermann und POM Fr. Mustermann !Gehe ich bzw.Firma aufs Portal ist kein Foto zu sehen ! Und Kennzeichen aufschreiben gilt nicht als rechtskräftig ! Und Foto mit Handy eines der Beamten ist auch nicht verwertbar ! Und pie mal Daumen ,na der könnte ja bei Ro ,t zählt auch nicht !
Zum Glück hab ich ne Rechtsschutz !
Warum soll die Aussage der POM und Fotos, auf denen die Ordnungswidrigkeit festgehalten wurden, nicht verwertbar sein?
Ohne Blitzerfoto kann die Länge der Rotlichtphase wohl nicht bestimmt werden, und diese ist bei der Bemessung der Strafe entscheident. Keine Ahnung, wie die Behörte dann den Verstoß bewerten will.
Falls es unter einer Sekunde ist, würde ich die Strafe bezahlen. Ansonsten zum Anwalt und den Richter entscheiden lassen.
Und der Beamte darf die Zeit nicht schätzen und sagen, dass es unter oder deutlich über einer Sekunde war?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 5. Juni 2019 um 07:24:01 Uhr:
Und der Beamte darf die Zeit nicht schätzen und sagen, dass es unter oder deutlich über einer Sekunde war?
Klar, das ist gängige Praxis. Das kann sogar eine Privatperson anzeigen (gut eine wird schwierig vor Gericht, aber wenn es mal mehrere sind wird's dann kritisch).
Ich würde das mit RS bedenkenlos einem Anwalt geben und dann weiter sehen.
Gruß Metalhead
Davon hängt ein Fahrverbot ab. Ich weiß nicht, ob das Urteil des Richters auf eine Schätzung hinausläuft.
Wenn der Beamte sagt, die Zeit liegt weit über einer Sekunde und sein Kollege sagt das Gleiche, dann könnte es schwierig werden. Beamtenaussagen vor Gericht sind immer schwierig zu widerlegen.
Zitat:
Und der Beamte darf die Zeit nicht schätzen und sagen, dass es unter oder deutlich über einer Sekunde war?
Schätzen nicht, aber messen. Bei einer gezielten Rotlichtüberwachung zum Beispiel mit einer Stopuhr.
Oder durch nachvollziehbare Beobachtungen. An Ampelanlagen gibt es zum Beispiel häufig gestaffelte Schaltungen der einzelnen Ampeln, die aber fest hinterlegt und damit nachvollziehbar sind.
Zitat:
Und Kennzeichen aufschreiben gilt nicht als rechtskräftig !
Das stimmt grundsätzlich nicht. Zumal wenn das Fahrzeug einzigartige Besonderheiten aufweist und sich durch Firmenaufzeichnungen (Auftrag) der Standort zum Tatzeitpunkt nachgewiesen werden kann.
Das Problem in solchen Fällen ist eher die Identifizierung des Fahrers. Bei so schwerwiegenden Verstößen wie deinem steht aber auch eine Fahrtenbuchauflage im Raum. Und das wollen Firmen, zumal mit mehreren Fahrzeugen oder wenn sich mehrere Fahrer ein Fahrzeug teilen, dann doch nicht und die Hilfsbereitschaft steigt extrem.