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Angeblich einen Steinschlag verursacht
Hallo zusammen.
Eine Kollegin erzählte mir heute von einem Vorfall der ihr passiert ist. Sie wurde auf einer Bundesstraße gestikulierend von einem anderen Fahrwr dazu aufgefordert anzuhalten was sie auch tat.
Der Fahrer teilte ihr mit (in zweifelhafter Art) dass sie eben Steine aufgewirbelt habe und an seiner Windschutzscheibe nun ein Steinschlag ist den sie verursacht habe.
Sie ist sich keiner Schuld und auch einem überfahren von Steinen bewusst. (Kann das natürlich aber auch nicht widerlegen)
Die hinzugezogen Polizei fragte ob man den wirklich benötigt würde nur um Personalien zu tauschen.
Das Ende vom Lied war dass die Personalien getauscht wurden, er hat es der Versicherung der Kollegin gemeldet und die scheint nicht abgeneigt zu sein zu regulieren (und dann die Kollegin hochzustufen)
Krasse Nummer wenn das so kommt. Hat das schon mal erlebt?
Was kann sie tun? Der Versicherung die Regulierung zu verbieten ist ja nicht möglich.
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110 Antworten
Blödsinn. Wegen vom Boden hochgewirbelteb Steinen zahlt die Haftpflicht so einfach nicht. Da muss noch mehr dazu kommen, z.B. auf Rollsplit TL nicht eingehalten.
Zitat:
@Flitzer schrieb am 25. März 2021 um 20:29:17 Uhr:
Was kann sie tun? Der Versicherung die Regulierung zu verbieten ist ja nicht möglich.
Aber sicher doch...
Wenn man jemanden beschuldigt, etwas beschädigt zu haben, dann sollte man das auch beweisen oder zumindest glaubhaft machen können.
Nicht der Beschuldigte muß seine Unschuld beweisen, sondern ihm muß die Schuld bewiesen werden. Und das wird bei einem Steinschlag schon schwierig. Der kann ja auch vom davor fahrenden Auto kommen und über das eine hinweggeflogen sein oder wurde auf der Gegenfahrbahn aufgewirbelt.
Also ich würde das nicht so hinnehmen. Ein Steinschlag ist zwar ärgerlich, aber gehört eben zum Autofahrerrisiko.
Das nennt sich Lebensrisiko. Der gestikulierende Fahrer sollte sich mal ganz schnell verkrümeln und seine eigene Versicherung dazu anrufen.
Hannes, im Bereich der KH gibt es entgegen zur privaten HP einen Direktanspruch.
Als VN kann man durchaus seine Bedenken dazu vortragen. Die KH ist halt in der Pflicht zu prüfen, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Ungerechtfertigte Ansprüch hat die KH abzuschmettern. Wenn die Versicherung aber zu dem Schluss kommt, dass es ein gerechtfertigter Anspruch ist, reguliert sie. Bei solchen Steinschlägen ist aber eher nicht davon auszugehen, da eine direkte Verursachung schwer nachweisbar ist.
1. ...ein nicht vom Fahrzeug stammender (Ladung, aus dem Reifenprofil, etc.), sondern vom Boden aufgewirbelter Stein gehört, wie hier schon erwähnt zum allgemeinen Lebensrisiko.
2. hätte ich diesem Herrn direkt vorgehalten, dass er wohl den erfoderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat... beim auf einer Bundesstraße üblichen 80-100km/h wäre das 40-50m... ein aufgewirbelter Stein der sich so lange in der Luft hält ist relativ unwahrschienlich.
Und das hätte ich auch gegenüber der Polizei und würde ich auch gegenüber der Versicherung äußern.
In jedem Fall alle Hebel in Bewegung setzen und darauf drängen, dass seitens der Haftpflichtversicherung bloß nichts reguliert wird... mit der Folge einer üblichen Hochstufung.
Ggf. würde ich die Versicherung kontaktieren und darauf hinweisen, dass eine Hochstufung in keinem Fall einfach so hingenommen werden wird... besteht eine Rechtsschutzversicherung?
Zitat:
@Flitzer schrieb am 25. März 2021 um 20:29:17 Uhr:
Hallo zusammen.
Eine Kollegin erzählte mir heute von einem Vorfall der ihr passiert ist. Sie wurde auf einer Bundesstraße gestikulierend von einem anderen Fahrwr dazu aufgefordert anzuhalten was sie auch tat.
Der Fahrer teilte ihr mit (in zweifelhafter Art) dass sie eben Steine aufgewirbelt habe und an seiner Windschutzscheibe nun ein Steinschlag ist den sie verursacht habe.
Sie ist sich keiner Schuld und auch einem überfahren von Steinen bewusst. (Kann das natürlich aber auch nicht widerlegen)
Die hinzugezogen Polizei fragte ob man den wirklich benötigt würde nur um Personalien zu tauschen.
Das Ende vom Lied war dass die Personalien getauscht wurden, er hat es der Versicherung der Kollegin gemeldet und die scheint nicht abgeneigt zu sein zu regulieren (und dann die Kollegin hochzustufen)
Krasse Nummer wenn das so kommt. Hat das schon mal erlebt?
Was kann sie tun? Der Versicherung die Regulierung zu verbieten ist ja nicht möglich.
Falls eine Rechtsschutz vorhanden ist, eventuell die nutzen. Ansonsten der eigenen Versicherung mitteilen dass man bedenken dazu hat und nicht bereit ist das so zu akzeptieren da a) der Sicherheitsabstand scheinbar nicht gewahrt worden ist und b) wahrscheinlich keine Beweise vorliegen oder eine Grundlage für die Rekonstruktion gegeben ist.
Wie kommst du denn auf das „nicht abgeneigt“, ist das ganze schon etwas länger her? Dass Problem ist halt, dass wir hier nur mutmaßen können und auch nicht wirklich helfen können, also nicht mit mehr als ein paar warmen Ratschlägen. Sollte die Versicherung wirklich zahlen und eine Rückstufung vornehmen, bleibt höchstens der Weg über die Rechtsschutzversicherung um vielleicht den Vertrag aufzukündigen bzw um etwas Eindruck zu machen.
Na Ja, wenn ein LKW das behauptet?
Habe das leider schon etwas anders mitbekommen .... mittlere Spur BAB und einem VW Transporter, der vor von den rechten auf die mittlere Spur gewechselt hat. Den blöden Stein habe ich sogar fliegen sehen (war etwas größer ) und ratz fasziniert war die 2 Wochen alte Frontscheibe wieder etwas kaputt.
Letztes Jahr auf Schnellstrasse gefahren und durch Steinigung ebenfalls die Frontscheibe defekt!
Allerdings kein Kfz vor mir .... Vermutung meinerseits .... verursacht durch Gegenfahrbahn?
Hallole ...
... der " Geschädigte " hätte von mir diese Antwort bekommen ...
Daß , er diesen Steinschlag / Glasschaden bei seiner eigenen TK / VK - Versicherung geltend machen kann , ... wenn vorhanden .
Ansonsten = Pech gehabt , ... da dieser nicht wirklich beweisen kann , daß die zum anhalten genötigte voraus fahrende Fahrerin auch wirklich die Verursacherin des " Steinschlages " ist ...
Meiner eigenen Versicherung würde ich darüber informieren , daß von Herrn X eine unberechtigte ... nicht beweisbare Forderung über Schadensersatz zu einem " Steinschlag " eingehen kann ...
Den Rest = unberechtigte Forderung , soll dann die eigene Versicherung abwehren / klären ...
Gruß
Hermy
Ich hatte genau diesen Fall und kann sagen, dafür braucht man noch nicht mal einen Anwalt. Ganz klar jegliche Verantwortung verweigern und abwarten.
Mit wurde vorgeworfen dass ich in einer Kurve mit dem hinteren äußeren Reifen in Dreck gekommen wäre und dabei Steinchen hoch geschleudert habe. Dadurch sei dann die Scheibe eines anderen Fahrzeugs beschädigt worden.
Ich habe davon von meiner Versicherung erfahren, anscheinend hatten die das über mein Kennzeichen in Erfahrung gebracht. Jedenfalls habe ich klar gemacht, dass die Versicherung nicht leisten darf und derjenige auf mich zukommen soll. Ich bekam dann tatsächlich auch ein Schreiben, was ich ohne Anwalt beantwortet habe. Einfach nur dass ich nichts davon wüsste und jegliche Ersatzleistung meinerseits ablehne. Danach kam dann nie wieder etwas.
Lange Rede kurzer Sinn, Deine Kollegin hat sich hier leider einschüchtern lassen. Falls sie noch nichts in die Wege geleitet hat, sollte sie schnellstens ihrer Versicherung sagen, dass hier gar nichts übernommen wird.
Mein ehemaliger Chef ist als Geschädigter deswegen vor Gericht gegangen, die Klage wurde abgewiesen.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 26. März 2021 um 07:55:21 Uhr:
Mein ehemaliger Chef ist als Geschädigter deswegen vor Gericht gegangen, die Klage wurde abgewiesen.
Abgewiesen oder auf den Zivilprozessweg verwiesen? Und als Geschädigter wegen was?
In einem solchen Fall den kompletten Prozessweg zu begehen ist schon eher ein Zeichen vom verletztem Ego. Das Prozesskostenrisiko ist deutlich höher als die SB in der TK. Die RSV dürfte in derartigen Fällen kaum eine Deckungszusage erteilt haben.
Höhere Gewalt.
Auch wenn das ärgerlich ist - so etwas ist niemandes Schuld.