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Angebliche Missachtung des Überholverbots
Guten Abend!
Ich bin neu im Forum und wollte um Rat in folgendem Fall fragen.
Es ist so, dass ich ein Schreiben zur Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen habe und zwar wird mir die Missachtung des Überholverbots mit einem LKW vorgeworfen. Als Zeuge wird ****, POR VPI Bayreuth angegeben, obwohl mich weder jemand angehalten hat noch erinnere ich mich verkehrswidrig überholt zu haben. In der Anhörung wurde nicht mein Nummernschild, sondern das Auflieger Kennzeichen angegeben. Auf telefonische Anfrage wurde nur gesagt, dass ein Zeuge das gesehen hat. Nun will ich mir nicht zu Unrecht von jemandem was anhängen lassen und möchte Beweise dafür, dass ich das auch wirklich gemacht habe. War jemand in einer ähnlichen Situation und könnte mir einen guten Rat geben?
Vielen Dank im voraus und viele Grüße
***** den Namen des Beamten hab ich mal entfernt -twindance/MT-Moderation
Beste Antwort im Thema
Tja - Polizist als Zeuge - da wird dies als Tatsache angesehen. Nicht angehalten, aber Auflieger-Kennzeichen - der Tourenplan wird es ausspucken. Weiterer Aspekt - auf den Blitzerbildchen steht auch als Zeuge der Oberrat xy der PI ZÄ, ein Fotodokument gibt es. Der Möglichkeiten gibt es viele, wie Du den Ordnungshütern aufgefallen bist.
Überdenke Deine Handlungen - hast Du den Verstoß begangen, dann kann Dir das Forum aufgrund fehlender Kenntnis der Einzelheiten nicht helfen. Hast Du ihn nicht begangen, gibt es keinen Grund, nicht in die Kommunikation mit der Behörde einzutreten.
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28 Antworten
Bist du dir denn zumindest bewußt, am fraglichen Tag auf der Strecke unterwegs gewesen zu sein bzw. den Auflieger mit dem besagten Kennzeichen auf der Zugmaschine gehabt zu haben?
Zitat:
Original geschrieben von waldi2012
Nun will ich mir nicht zu Unrecht von jemandem was anhängen lassen und möchte Beweise dafür, dass ich das auch wirklich gemacht habe.
Der Zeuge ist nicht irgendjemand, sonden - wie Du dem Anschreiben ja entnommen hast -
******* von der VerkehrsPolizeiInspektion Bayreuth.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Zitat:
Original geschrieben von waldi2012
Nun will ich mir nicht zu Unrecht von jemandem was anhängen lassen und möchte Beweise dafür, dass ich das auch wirklich gemacht habe.
Der Zeuge ist nicht irgendjemand, sonden - wie Du dem Anschreiben ja entnommen hast - ***************** von der VerkehrsPolizeiInspektion Bayreuth.
Besoldungsgruppe A13 kann das sein?
Egal, ob du es warst, bestreite es. Das erklärt sich wohl von selbst. Die ganzen nachfolgenden "sei ein Mann und steh dazu" kann man ignorieren.
Zitat:
Original geschrieben von waldi2012
...
obwohl mich weder jemand angehalten hat
Muss doch nicht.
Zitat:
noch erinnere ich mich verkehrswidrig überholt zu haben.
Das ist jetzt kein Wunder.
Zitat:
In der Anhörung wurde nicht mein Nummernschild, sondern das Auflieger Kennzeichen angegeben. Auf telefonische Anfrage wurde nur gesagt, dass ein Zeuge das gesehen hat. Nun will ich mir nicht zu Unrecht von jemandem was anhängen lassen und möchte Beweise dafür, dass ich das auch wirklich gemacht habe.
Wer den Auflieger in der Zeit bewegt hat, wird sich wohl nachweisen lassen. Und ein Polizist ist ein guter und glaubwürdiger Zeuge. Warum sollte der lügen? Kennt dich ja nicht. Bestreiten kannst du das, ob es dir was bringt...
Zitat:
Original geschrieben von waldi2012
...und möchte Beweise dafür, dass ich das auch wirklich gemacht habe.
Hast du diesbezüglich schon mit deinem Chef gesprochen bzw. die Tourenpläne vom fraglichen Tag geprüft?
Zitat:
Original geschrieben von quali
Besoldungsgruppe A13 kann das sein?
Polizeioberrat hat A14.
War wohl der Chef auf Privatfahrt. Vielleicht war er es, den du überholt hast...
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
ein Polizist ist ein guter und glaubwürdiger Zeuge. Warum sollte der lügen? Kennt dich ja nicht. Bestreiten kannst du das, ob es dir was bringt...
vielleicht, weil der brd-gmbh die kohle ausgeht und er -als ihr mitarbeiter- dem entgegenwirken will?
Vielleicht läßt uns der TE ja noch wissen, was seine eigenen Ermittlungen zur Tätigkeit am fraglichen Tag ergeben haben. Gerade bei den BKFs sind die Aufzeichnungen dazu ja ziemlich gut.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
ein Polizist ist ein guter und glaubwürdiger Zeuge. Warum sollte der lügen? Kennt dich ja nicht. Bestreiten kannst du das, ob es dir was bringt...
vielleicht, weil der brd-gmbh die kohle ausgeht und er -als ihr mitarbeiter- dem entgegenwirken will?
gääääähhhhnnnn.....
Das soll er mal in der Verhandlung sagen. Kann er gleich alles gestehen.
Tja - Polizist als Zeuge - da wird dies als Tatsache angesehen. Nicht angehalten, aber Auflieger-Kennzeichen - der Tourenplan wird es ausspucken. Weiterer Aspekt - auf den Blitzerbildchen steht auch als Zeuge der Oberrat xy der PI ZÄ, ein Fotodokument gibt es. Der Möglichkeiten gibt es viele, wie Du den Ordnungshütern aufgefallen bist.
Überdenke Deine Handlungen - hast Du den Verstoß begangen, dann kann Dir das Forum aufgrund fehlender Kenntnis der Einzelheiten nicht helfen. Hast Du ihn nicht begangen, gibt es keinen Grund, nicht in die Kommunikation mit der Behörde einzutreten.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Vielleicht läßt uns der TE ja noch wissen, was seine eigenen Ermittlungen zur Tätigkeit am fraglichen Tag ergeben haben.
wünschenswert wäre es - rückmeldung geben aber die wenigsten.
Zitat:
Original geschrieben von waldi2012
Guten Abend!
Ich bin neu im Forum und wollte um Rat in folgendem Fall fragen.
Es ist so, dass ich ein Schreiben zur Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen habe und zwar wird mir die Missachtung des Überholverbots mit einem LKW vorgeworfen.
Vielen Dank im voraus und viele Grüße
War dort auch ein Überholverbot oder wirst du zu unrecht beschuldigt?
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
War dort auch ein Überholverbot oder wirst du zu unrecht beschuldigt?
Das eine schließt das andere nicht aus…