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Angeblicher Fußtritt im Straßenverkehr - was könnte passieren?

Themenstarteram 11. Juli 2006 um 18:18

Wollte mich mal wegen einer Auseinandersetzung kundig machen, vielleicht weiß ja jemand genaueres?

Kurz zum Sachverhalt:

Das übliche Gedrängel auf der Autobahn, dicht auffahren, ausbremsen, schneiden etc. an der nächsten Ausfahrt fahren beide von der Autobahn ab.

Der Gegner hält an der Ampel unten kurz rechts neben mir, pöbelt rum, und spuckt mich dann auch noch durchs offene Autofenster an und haut ab.

Nun dazu worum es eigentlich geht und weshalb ich hier Frage: Ich soll ihm dann ANGEBLICH hinterher sein, ihn überholt haben und versuchen abzupassen. Als ich ANGEBLICH auf sein Auto zulief ist er rechts an mir vorbei "geflüchtet" und ich soll seinem Auto dann heftig in die Seite getreten haben.

Als er anhielt soll ich ihn dann noch angegriffen haben, zu einer Schlägerei kam es allerdings nicht.

So, wie sähe es in einem solchen Fall aus wenn es nachweisbar wäre?

Welche Folgen?

Danke schonmal.

Edit: Die Sache wurde polizeilich aufgenommen, die Beteiligten werden zu der Sache angeschrieben.

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60 Antworten

wer hat wieviele zeugen?

am 11. Juli 2006 um 18:26

:D wie nett :p :D :p

weiter sooooo

am 11. Juli 2006 um 18:31

sieht sehr schlecht für dich aus! er wird für Zeugen gesorgt haben, so wie sich das liest!

Themenstarteram 11. Juli 2006 um 18:31

Zitat:

Original geschrieben von BAYERN-EXPRESS

wer hat wieviele zeugen?

Gehen wir mal davon aus er könnte s bezeugen, und ich ziehe in einem Verfahren den kürzeren. Womit müsste gerechnet werden, außer der Reperaturkosten?

Bitte ersteinmal der Übersicht halber um sachlich fundierte Aussagen, Diskussionen kann man später immer noch führen solange es sachlich bleibt.

Edit: Die Sache wurde polizeilich aufgenommen, die Beteiligten werden zu der Sache angeschrieben.

was hast jetzt schon wieder gemacht :p

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln

Gehen wir mal davon aus er könnte s bezeugen, und ich ziehe in einem Verfahren den kürzeren.

ich sage dir ganz ehrlich (auch auf die gefahr hin, dass dieser fred gleich geschlossen wird):

du musst dir auch zeugen "besorgen" egal wie! dann steht aussage gegen aussage und das wars!

gruss, BAYERN-EXPRESS

am 11. Juli 2006 um 18:34

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln

Gehen wir mal davon aus er könnte s bezeugen, und ich ziehe in einem Verfahren den kürzeren. Womit müsste gerechnet werden, außer der Reperaturkosten?

Bitte ersteinmal der Übersicht halber um sachlich fundierte Aussagen, Diskussionen kann man später immer noch führen solange es sachlich bleibt.

Alsao mir würden jetzt erst mal Anklagepunkte wie Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung und Sachbeschädigung einfallen.....Bei Straftaten im Straßenverkehr ist man hierzulande sehr empfindlich. Neben der Strafe rechne aber auf alle Fälle mit Führerscheinentzug über mehrere Monate!

wie der bayern-express schon geschrieben hat. "besorg" dir zeugen. ohne brauchste nicht mal vor gericht antreten, dann hast du nämlich schon verloren...

am 11. Juli 2006 um 18:38

Du Tier du :D !

Besorge Dir 3 Zeugen die in deinem Auto saßen ..... oder so !

MFG

Zitat:

Original geschrieben von jekyll66

auf alle Fälle mit Führerscheinentzug über mehrere Monate!

Kann auch einige Jahre werden, nimm dir einen guten Anwalt!! Wenn du keinen hast (was ich bezweifel) kann ich dir nen guten aus deiner Umgebung nennen, wohnen ja praktisch um die Ecke.

Re: Angeblicher Fußtritt im Straßenverkehr - was könnte passieren?

 

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln

Der Gegner hält an der Ampel unten kurz rechts neben mir, pöbelt rum, und spuckt mich dann auch noch durchs offene Autofenster an und haut ab.

Ist der ausgestiegen und zu dir ans Fenster gekommen oder hat der quer durch dein Auto gespuckt? oO

am 11. Juli 2006 um 18:42

Repkosten, plus Verfahrenskosten und ggf. das Schleudertrauma oder was der sich sonst so aus den Rippen leiert.

Besorg Dir Zeugen und vor allen muß er beweisen das es Dein Fuß oder was auch immer war was da sein Wagen getroffen hat.

am 11. Juli 2006 um 18:43

Zitat:

Original geschrieben von manu2k1

wie der bayern-express schon geschrieben hat. "besorg" dir zeugen. ohne brauchste nicht mal vor gericht antreten, dann hast du nämlich schon verloren...

Seid vorsichtig m it dem, zu was ihr hier anstiftet! Wenn der "Gegner" zufällig ne Digi-Cam laufen lassen hat, sieht das ganz schön beschissen aus und haut doppelt ins Kontor!!!

am 11. Juli 2006 um 18:44

Wage ich gar nicht mal zu bezweifeln, wobei ich CGN nicht so einschätze.

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