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angeblicher Unfall mit Fahrerflucht - Versicherung bezahlt!

Themenstarteram 25. Oktober 2012 um 6:48

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Im Frühjahr wurde ich von dem Ex meiner Freundin beschuldigt, sein Auto beim Ausparken beschädigt zu haben, und den Unfallort verlassen zu haben.

Er hat Anzeige erstattet, und meine Versicherung informiert.

Ich habe davon durch den Besuch der Polizei bei mir erfahren, die mein Auto ansehen wollten, und meinen Aufenthaltsort zu fraglichen Zeit wissen wollte.

Den Namen des Gegners erfuhr ich durch meine Versicherung.

Da ich weder vor Ort war, und der Gutachter keine Beschädigungen feststellen konnte, habe ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.

Fazit: Staatsanwaltschaft hat Verfahren eingestellt, Bußgeldstelle hat keine Ordnungwidrigkeit festgestellt - kein Bußgeld.

Jetzt teilt mir meine Versicherung mit, dass sie den Schaden beglichen haben, und ich entweder zurüch gestuft werde, oder den Schaden selbst bezahlen kann!!!!!

Wie geht sowas????

Beim Anruf bei meiner Versicherung wurde mir mitgeteilt, dass das so schon in Ordnung ist, denn es gäbe lediglich keinen Beweis für die "Bemerkbarkeit" des Unfalls - das heißt, dass ich den Unfall nicht bemerkt haben muß!

Der Sachbearbeiter war dermaßen pampig, dass ich mich erst einmal nicht weiter mit ihm auseinandersetzen wollte.

Hat jemand so etwas schon erlebt, oder Erfahrungen mit so einem Sachverhalt?

Bin für jede Antwort dankbar!

Beste Antwort im Thema

Bisschen OT: Ich hoffe, dass der Anwalt des TE durch mehrere Strafanzeigen einen Nebenschauplatz eröffnet hat, und dem Typen von der strafrechtlichen Seite das Leben richtig schön verübelt.

Als juristischer Laie fallen mir spontan Versicherungsbetrug und falsche Verdächtigung ein.

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am 25. Oktober 2012 um 6:58

Bei welcher Versicherung bist du?

meiner meinung nach reguliert die versicherung hier falsch.

wen die polizei in ihren ermittlungen festgestellt hat das der wagen keine beschädigung hat dann kann auch kein "parkrempler" entstanden sein.

Ja, die Versicherung hat falsch reguliert. Da solltest du widerspruch gegen einlegen. Das ist eindeutig ein Bearbeitungsfehler.

Ich hatte das auch mal im Jahr 2009.

Keine Ahnung, kann mich noch nichtmal erinnern überhaupt in der Gegend gewesen zu sein wo das passiert sein sollte, bzw. kannte auch den Unfallgegner nicht.

Die Polizei hat es bei mir zu Hause versucht, ich war allerdings zum Tatzeitpunkt arbeiten. Meine Freundin hat denen dann gesagt wo ich bin und mich vorab telefonisch informiert.

Dann kamen die Bullen bei mir auf der Arbeit vorbei. Ich bin dann mit den Herren zur Tiefgarage und habe denen mein Fahrzeug vorgeführt. Jede noch so kleine Delle wurde vermessen, ich wurde ziemlich pampig befragt wo ich denn gewesen sei, usw.

Es gab mehrere Zeugen, die mich den ganzen Tag im Büro gesehen haben.

Letztendlich hat sich herausgestellt, dass es ein zweites Fahrzeug in Dortmund gibt, mit ähnlichem Kennzeichen, selbes Modell und sogar selbe Ausstattung. Das waren Vorführwagen. War dann wohl eine Verwechslung.

Ich bekam trotzdem Post von der Staatsanwaltschaft, dass der Fall geschlossen wurde. Von der Versicherung habe ich nichts mehr gehört.

am 25. Oktober 2012 um 7:56

Nachdem Du eh einen Anwalt eingeschaltet hattest, beauftrage ihn gleich noch damit, bei der Versicherung Widerspruch einzulegen. (Hilfreich natürlich, wenn Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast). Deine Chancen stehen m.E. ziemlich gut. Versicherungssachbearbeiter gehen oftmals den Weg des geringsten Aufwands - Hauptsache sie haben den Fall abgeschlossen und damit keine Arbeit mehr. Und viele Kunden lassen sich ja auch abspeisen, auch wenn sie eigentlich im Recht wären.

Bisschen OT: Ich hoffe, dass der Anwalt des TE durch mehrere Strafanzeigen einen Nebenschauplatz eröffnet hat, und dem Typen von der strafrechtlichen Seite das Leben richtig schön verübelt.

Als juristischer Laie fallen mir spontan Versicherungsbetrug und falsche Verdächtigung ein.

was für schäden sind denn konkret entstanden?

Zitat:

Original geschrieben von regula

Beim Anruf bei meiner Versicherung wurde mir mitgeteilt, dass das so schon in Ordnung ist, denn es gäbe lediglich keinen Beweis für die "Bemerkbarkeit" des Unfalls - das heißt, dass ich den Unfall nicht bemerkt haben muß!

da hat der sachbearbeiter recht!

auch wenn du einen kleinen anstoß nicht bemerkt hast bzw. haben kannst - weil er minimalst war - muss deine versicherung den entstandenen schaden am gegn. fahrzeug trotzdem begleichen....

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

wen die polizei in ihren ermittlungen festgestellt hat das der wagen keine beschädigung hat dann kann auch kein "parkrempler" entstanden sein.

das siehst du leider falsch!

die schrauben mit denen das kennzeichen befestigt ist bzw. das kennzeichen selbst, reichen völlig aus, um dir die stoßstange beim einparken zu verkratzen...

Das stimmt. Teilweise herrscht in den Versicherungen echter Druck auf den Sachbearbeitern. Kenne das von der Allianz (meine Eltern arbeiten da). Die müssen einen Vorgang innerhalb von 15 Minuten abschließen, und dann kommt der Nächste. Wenn die ihr Soll nicht erfüllen, gibt es direkt ärger vom Boss. Da möchte ich echt nicht tauschen.

Dazwischen gibt es immer wieder Vorgänge, die nicht mal eben schnell durchgeklickt sind.

Kunden, die anrufen und einem dann die Zeit rauben, nerven natürlich und werden abgewimmelt.

Also, verstehen kann ich es.

Aber meißtens hilft es wenn man schon ein böses Schreiben vom Anwalt aufsetzen lässt.

Themenstarteram 25. Oktober 2012 um 8:50

Hallo,

danke für die vielen Antworten bisher.

Ich bin beim ADAC versichert.

Ich werde das auch wieder dem Anwalt übergeben, wollte nur wissen, ob das schon mehreren passiert ist.

Da kein Schaden feststellbar war, und ich nicht am Ort war, ist das alles sehr merkwürdig.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

wen die polizei in ihren ermittlungen festgestellt hat das der wagen keine beschädigung hat dann kann auch kein "parkrempler" entstanden sein.

das siehst du leider falsch!

die schrauben mit denen das kennzeichen befestigt ist bzw. das kennzeichen selbst, reichen völlig aus, um dir die stoßstange beim einparken zu verkratzen...

zwar richtig, lässt sich aber im zuge der ermittlungen astrein nachweisen, höhe und form der beschädigung am unfallgegner und am eigenen fahrzeug. und das wurde ja erkannt das mit dem fahrzeug keine beschädigungen verursacht wurden.

am 25. Oktober 2012 um 9:48

Kurz OT: Könnte es sein, dass sich der Ex mit der Geschichte an Dir rächen will, eben weil er jetzt der Ex ist? :p

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von regula

Beim Anruf bei meiner Versicherung wurde mir mitgeteilt, dass das so schon in Ordnung ist, denn es gäbe lediglich keinen Beweis für die "Bemerkbarkeit" des Unfalls - das heißt, dass ich den Unfall nicht bemerkt haben muß!

da hat der sachbearbeiter recht!

auch wenn du einen kleinen anstoß nicht bemerkt hast bzw. haben kannst - weil er minimalst war - muss deine versicherung den entstandenen schaden am gegn. fahrzeug trotzdem begleichen....

Wenn derjenige nicht vor Ort war und keine Schadensbild bei sich hat muss die Versicherung zahlen???

Cool, wenn ich mal nen Kratzer habe, gib mir doch deine Versicherungsdaten, dann rechne ich das mit deiner Versicherung ab! ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

wen die polizei in ihren ermittlungen festgestellt hat das der wagen keine beschädigung hat dann kann auch kein "parkrempler" entstanden sein.

das siehst du leider falsch!

die schrauben mit denen das kennzeichen befestigt ist bzw. das kennzeichen selbst, reichen völlig aus, um dir die stoßstange beim einparken zu verkratzen...

Trotzdem: Nicht Nachweisbar, dass das Fahrzeug für den Schaden verantwortlich ist ---> Kein Anspruch auf regulierung, bzw. der "Geschädigte" muss sich Zivilrechtlich damit auseinandersetzten... Dass die Versicherung einfach reguliert, kann ja nicht angehen!

So eine Versicherung hatte ich auch mal.

Ab zum Anwalt.

Tz tz.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Kurz OT: Könnte es sein, dass sich der Ex mit der Geschichte an Dir rächen will, eben weil er jetzt der Ex ist? :p

Gute Vermutung! Der Typ scheint sehr simpel strukturiert zu sein. Ein echter Webfail-Kandidat.:D

Mir fällt da noch ein:

Woher kennt der Ex deiner Freundin deine Versicherung? Hast du ihm die Daten gegeben?

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