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Angefahren, Gutachten da, was machen?

Themenstarteram 9. Juni 2010 um 6:12

Hallo,

letzte Woche hat mich eine nette Mercedesfahrerin angefahren. Hinten links hinter dem Reifen, da hat sie mich getroffen. Der Sichtliche Schaden ist für mich... nunja, nicht mehr als Kratzer ^^ Nach dem Gutachten sind es aber 1000€ netto und gut 1200€ brutto, was da als Schaden rauskam.

Wenn ich ehrlich bin, ich will nicht das ganze Geld da reinhaun, weil das Auto für mich nicht schlechter geworden ist. Allerdings bekomme ich ja die Arbeitsstunden nicht ausgezahlt, wenn gar nichts gemacht wird (so wie ich das verstanden habe). Wie sollte ich das am Besten reparieren lassen, damit ich quasi das meiste Geld für was anderes ausgeben kann?

Ich würd da lieber mein ABS, neue Reifen oder mal nen ATP Ölwechsel machen lassen ^^ Hätte ich glaube ich mehr von, als dass ich da für 1200€ kratzer ausbügeln lasse ^^

Gruß Martin

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23 Antworten

Rechne per Gutachten ab und dir geht m.E. nur die MwSt verloren.

moin,

genau, nur die Umsatzsteuer wird nicht mit abgerechnet, wenn Du nur nach Gutachter oder KVA abrechnest. Bekommst also die EUR 1.000,00.

G

ubid

am 9. Juni 2010 um 6:55

Da bin ich mir nicht so sicher ob er die vollen 1000€ bekommt.Ich meine das wird es auf jedenfall Abschläge geben.

Gruß Joe

am 9. Juni 2010 um 7:53

Such dir doch einfach eine werke mit den man reden kann. Lässt dann abs, reifen und öl machen. was am ende auf der rechnung steht ist doch egal....

am 9. Juni 2010 um 9:10

Zitat:

Original geschrieben von chaos2005

Such dir doch einfach eine werke mit den man reden kann. Lässt dann abs, reifen und öl machen. was am ende auf der rechnung steht ist doch egal....

So sehe ich das auch ;)

Du bekommst vom Gutachten nur den Nettopreis ausgezahlt ! Wären in Deinem Falle dann die 1000 Euro ! Ohne Wenn und Aber !

Themenstarteram 9. Juni 2010 um 18:14

wozu steht denn da MwSt. drauf, wenn man sie eh nicht bekommt?

Moin

Die Umsatzsteuer wird erst nach Zahlung, bzw. Geldfluss an das Finanzamt fällig. Wenn du später doch noch die Arbeiten ausführen lässt zahlt die Versicherung den Umsatzsteuerbetrag nach, gegen Vorlage der Rechnung.

Ich würd auch nach Gutachten abrechnen und fertig.

Hallo,

ich hatte vor nem Jahr mal mit einem Sachverständigen gesprochen und der meinte, dass Lackierkosten nur erstattet werden gegen Vorlage der Rechnung vom Lackierer.

Grüße

und sagte er auch, warum?

Der Schaden ist ja entstanden und kann ggf. selbst behoben werden, daher wird das Gutachten oder der KVA um die Umsatzsteuer gekürzt. Ggf. Ausfall auch bzw. Kosten für Ersatzfahrzeug.

D. h. die Auszahlung ist netto. Kann man später die Kosten mittels Rechnung nachweisen, erhält man, sofern nicht vorsteuerabzugsberechtigt, die Mehrwertsteuer mit ausgezahlt.

G

ubid

Hallo,

ich muss mich ein wenig verbessern.

Nach dessen Aussage wird die Arbeitsleistung nicht bezahlt wenns nicht lackiert wird. Materialkosten werden erstattet.

So handhaben es die Versicherungen anscheinend.

Grüße

Das stimmt so auch nicht... die Reparaturkosten (Lohnkostenanteil) werden mit dem üblichen Stundensatz veranlagt und mit ausgezahlt... nur die Märchensteuer gibt es erst nach dem einreichen einer ordentlichen Rechnung.

Themenstarteram 10. Juni 2010 um 20:21

Sieht es so aus?:

Ich bekomme auf jeden Fall die 1000€ ausgezahlt. Kann dann z.B. Teilreparatur für 500€ (inkl. MwSt.) machen lassen und bekomme dann zusätzlich die MwSt. von 79,83€ zusätzlich ausgezahlt?

Also mindestens Smartrepair werd ich machen lassen, um die optischen Mängel auszugleichen ^^

Nebenfrage: Gilt das dann bei Neuunfall als "ohne Vorschäden"?

Moin

Ja das geht.

Du kannst ja Eigenleistung und Fremdleistung mischen, das ist der Versicherung egal.

Noch was:

Wenn du selbst vorsteuerabzugsberechtigt (Unternehmer)wärst, zahlen sie auch keine Umsatzsteuer aus.

Und nicht vergessen:

Nutzungsausfall steht dir auch zu auch wenn der Wagen nicht repariert wird, hängt davon ab wie lange der Wagen normalerweise in der Werkstatt gestanden HÄTTE.

Die Versicherung muss das alles so begleichen als HÄTTEST du ihn machen lassen, nur bei der Umsatzsteuer verlangen sie einen Beweis das dieses auch wirklich geflossen ist.(Rechnung).

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