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Angel Eyes heller?

Themenstarteram 19. November 2006 um 16:17

Hi, ich hatte mir mal Angel Eyes bei ebay gekauft. Jetzt keine von Hella oder etc, halt diese für 140 € (siehe anhang Bild).

Und bei diesen leuchten mir dir Standlichtringe zu dunkel. Meine Frage von daher wäre : Wär das möglich das ich mir 4 hellere LED's kaufe und mit den Alten austauschen, sodass die Ringe heller leuchten werden?

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18 Antworten

Wenn DU Deine ABE fürs Auto verlieren willst,kannst Du das machen:D

Normal sollte nur das Leuchtmitte rein,was original rein gehört.

So sollten sie leuchten;)

http://www.schnallis-page.de/Galerien/Limo320/Seiten/00_jpg.htm

http://www.schnallis-page.de/Galerien/Limo320/Seiten/01_jpg.htm

Sind original e39 Ringe!

 

gruß

am 19. November 2006 um 16:33

Re: Angel Eyes heller?

 

Zitat:

Original geschrieben von Kapuze

Hi, ich hatte mir mal Angel Eyes bei ebay gekauft. Jetzt keine von Hella oder etc, halt diese für 140 € (siehe anhang Bild).

Und bei diesen leuchten mir dir Standlichtringe zu dunkel. Meine Frage von daher wäre : Wär das möglich das ich mir 4 hellere LED's kaufe und mit den Alten austauschen, sodass die Ringe heller leuchten werden?

Hab dein Auto gestern auf der KÖ gesehen ;)

Die Scheinwerfer sahen nicht so toll aus!

mfg

Themenstarteram 19. November 2006 um 17:30

ne ich war gestern nich auf der Kö

Re: Angel Eyes heller?

 

Zitat:

Original geschrieben von Kapuze

Hi, ich hatte mir mal Angel Eyes bei ebay gekauft. Jetzt keine von Hella oder etc, halt diese für 140 € (siehe anhang Bild).

Und bei diesen leuchten mir dir Standlichtringe zu dunkel. Meine Frage von daher wäre : Wär das möglich das ich mir 4 hellere LED's kaufe und mit den Alten austauschen, sodass die Ringe heller leuchten werden?

dein problem ist das du die sonar dinger drin hast. die haben weiße LEDs eingebaut. daher sieht man die bei tageslicht nicht so wie bei nacht. dafür sehen sie nachts aber sehr viel geiler aus als die gelben ringe.

am 19. November 2006 um 18:26

woher habt ihr das eigentlich immer mit der abe?! :D

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid

woher habt ihr das eigentlich immer mit der abe?! :D

Ist doch so:D

am 20. November 2006 um 8:36

nicht ganz. ist ein wenig komplizierter. damit man am fahrzeug die be verliert, muss shcon mehr vorliegen. so kommt es nur zu ner mängelkarte. wenn die be weg wäre, würde das heißen, dass die grünen einem das siegl abkratzen müßten ;)

am 20. November 2006 um 8:57

Wenn die BE weg ist wird noch lange nicht das Siegel abgekratzt!

Erlischen BE kostet 50 Euro und Punkt und Du mußt natürlich umgehend den original Zustand bzw. BE-fähigen Zustand wieder herstellen!

Gerade bei Scheinwerfer lässt sicher ein erlöschen der BE sehr gut begründen....

 

Gruß Tobi

am 20. November 2006 um 9:10

Zitat:

Original geschrieben von Tobi_kh

Wenn die BE weg ist wird noch lange nicht das Siegel abgekratzt!

Erlischen BE kostet 50 Euro und Punkt und Du mußt natürlich umgehend den original Zustand bzw. BE-fähigen Zustand wieder herstellen!

Gerade bei Scheinwerfer lässt sicher ein erlöschen der BE sehr gut begründen....

 

Gruß Tobi

das kannst du nicht verallgemeinern! das auto darf in 2 fällen stillgelegt werden (also plakette ab), und zwar bei starker straßenverkhesgefährdung oder bei gefahr in vollzuge.

starke gefährdung ist zB schleifende reifen (könnten platzen) zu tiefes fahrwerk usw usw. halt richtig gravierende sachen, auch sowas wie illegales xenon ohne lswr und sra. sowas kann aber auch zur vorrübergehenden abschleppung zum nächsten tüv (prüfer) veranlasst werden, was aber auf hohe kosten rausläuft, und der entscheidet dann, wie es weitergeht. da können die deutschen froh sein, das wir nicht in österreich sind, da reichen schon weniger als 11 cm bodenfreiheit, und die plakette ist ab ;)

bei helleren angeleyes erlöscht meines erachtens noch nicht die be des kompletten fahrzeuges, weil a: nur mit standlicht darf eh nicht gefahren werden und b) sind die normalen birnen mit angeschalteten abblendlicht immer noch heller als die ringe.

hab mich im vorherigen post aber auch etwas unglücklich ausgedrückt, bzw gerade was verwechselt, sry!

am 20. November 2006 um 9:18

Glaub mir, die Polizei legt keine Fahrzeuge still!

Du bekommst vielleicht die Weiterfahrt untersagt, aber wegen erlischen BE nie das Siegel abgekratzt!

Bezahlst Du längere Zeit Deine Versicherung nicht bzw. kündigt Dir Deine KFZ Verischerung Deinen Versicherungsschutz, dann wird Dein Fahrzeug von der Zulassungsstelle ausgeschrieben zur Entstempelung!!

Aber das mit Erlischen BE nix zu tun!

Das mit der Begründung bei den Scheinwerfern war vielleicht bei mir falsch ausgedrückt. Natürlich kommen nur so Sachen wie illegales Xenon etc. für erlischen BE in Frage.

Veränderungen an der Standlichtbirne oder Standlichtringen ist kein erlischen BE!!

Deine BE erlsicht wenn:

-Du das Geräusch oder Abgas Verhalten änderst

-Du die Fahrzeugart änderst

-Eine Gefährdung anderer VT zu erwarten ist

Gruß Tobi

am 20. November 2006 um 9:26

Zitat:

Original geschrieben von Tobi_kh

Glaub mir, die Polizei legt keine Fahrzeuge still!

komisch, ich habe das in meinen jahren bei der polizei schon 3 mal machen dürfen.

2 mal an Personenkraftwagen (NOS und keine Bremswirkung mehr) und einmal an nem LKW, wo die Reifen tweilweise kein Profil mehr hatten und schon das reifeninnere rauskam.

Da geht das ruckzuck ohne TÜV!

so hier noch mal zum erlöschen der be:

 

Ein Erlöschen der BE ist zunächst einmal an eine bestimmte Tathandlung, nämlich das „Ändern“ gebunden.

Änderungen können nur durch:

- Veränderungen an Bauteilen

- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder

- Entfernen von Bauteilen

vorgenommen werden. Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird. Wenn also jemand den Auspuff verliert, liegt keine Änderung i. S. d. § 19 Abs. 2 StVZO vor und damit kein Erlöschen der BE. Anders, wenn beispielsweise der Mittelschalldämpfer entfernt wird, um einen „kernigeren“ Sound zu erreichen.

 

Durch die Änderung müssen jedoch eine oder mehrere weitere tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Entweder muss

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder

3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.

 

Quelle: klick

aber über das thema haben sich auch schon jede menge kluger köpfe ihren kopf zerbrochen.

dehalb sag ich ja auch, wenn gibt es ne mängelkarte, alles andere wäre im sinne des verwaltungsakt völlig überzogen.

am 20. November 2006 um 9:38

Wie gesagt....ich würde keinem das Siegel abkratzen wegen erlischen BE!!!

Du hast die Siegel abgekratzt weil die Fahrzeuge nicht mehr verkehrstauglich waren und die Gefährdung somit schon eingetreten ist!!

Aber Du hast noch keinem das Siegel abgekratzt weil er mit leergeräumten Auspuff oder veränderten Standlichtbirnen rumgefahren ist!

Und ein erlöschen der Betriebserlaubnis setzt ganz klar immer eine willentliche Handlung vorraus! Hast Du ja auch so gesagt!

Kann keinem ein Vorwurf machen wenn er seinen Auspuff verliert weil er abgegammelt ist.

Eine weitere Möglichkeit ist allerdings die direkte Vorführung beim TÜV oder DEKRA. Das geht aber auch nur, soweit ich weiß, bei einem zumutbaren Umweg von wenigen Kilometern (5-10km). Natürlich auch nur zu den gesetzlichen Öffnungszeiten.

Das mit der BE ist nicht ganz so einfach.

@Gr33nAcid möchte nicht, dass Du dekst ich möchte Dir auf die Füße treten oder so....

Kann Dir nur sagen wie ich es handhabe.... ;-)

Um mal zum thema zurückzukommen....:

@threadersteller:

Die teile sind dir zu DUNKEL?????

*bahnhof*

Ok, tagsüber sieht man die nicht, aber nicht weil sie zu dunkel sind, sondern eher weil sie extrem hell sind! ich habe die gleichen nur in chrom drin und das ist nachst das geilste was auf unseren strassen rumfährt!

also lass sie so un fummel nicht dran rum. ;)

gruss martin

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid

 

da können die deutschen froh sein, das wir nicht in österreich sind, da reichen schon weniger als 11 cm bodenfreiheit, und die plakette ist ab ;)

aua scheiße denn hab ich ja glück das ich nich in Ösiland bin.

mein 320i sowie mein jetziger B4 sind auf jeden fall tiefer.

zur sachlage.

Durch einen leuchtmitteltausch erlischt sicher erstmal garnix.

sprich wenn er 5mm LED gegen 5mm LED tauscht passiert ja nix.

Ist ja als wenn man ne defekte leuchte austauscht.

wichtig ist nur das sich die Scheinwerfereigenschaften sowie das leuchtverhalten nicht ändert.

eben wie beim Glühlampenwechsel.

aber eben nur 1:1

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