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angel eyes scheinwerfer und tüv

Themenstarteram 19. Februar 2009 um 18:10

wolte wissen ob ich dafür tüv brauche

Beste Antwort im Thema
am 19. Februar 2009 um 21:08

is eigentlich simpel:

- wenn das, was du nachträglich einbauen willst (ringe oder komplette scheinwerfer) ein e-prüfzeichen hat, dann einbauen und glücklich sein. du brauchst nichts eintragen lassen

- wenn es kein e-prüfzeichen hat, aber ne ABE, dann auch einbauen, glücklich sein und die ABE immer mit dir führen (handschuhfach z.b.)

- alles andere, was du anbaust, tauschst oder wie auch immer, was kein e-prüfzeichen, keine ABE hat und auch nicht von dir in die fahrzeugpapiere eingetragen wurde ist nicht legal. durch diesen einbau / umbau erlischt die betriebserlaubnis deines fahrzeugs. fahren eines fahrzeugs ohne betriebserlaubnis kostet ne menge geld.

viel schlimmer ist allerdings... wenn du einen unfall baust (egal ob verschuldet oder nicht) und ein gutachter, polizist oder sonstwer merkt das durch zufall, dass du etwas illegal verbaut hast und damit ohne betriebserlaubnis gefahren bist, dann darfst du ALLES und zwar ALLES selbst zahlen, egal ob du schuld hattest oder nicht, denn du hättest nicht fahren dürfen...

das wärs mir irgendwie nicht wert, also immer schön auf e-prüfzeichen, ABE oder eintragung achten ;)

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Also Angel Eyes scheinwerfer brauchst du nicht eintragen.... meiner meinung nach...

Habe auch welche.......schau bei ebay da steht das auch...

 

MFG

Samy

am 19. Februar 2009 um 18:34

Ich würde nur welche mit ABE einbauen, bei einem Unfall verlierst Du mit allen anderen Deinen Versicherungsschutz!

ich glaube, über die suche hättest du genug finden können.

die einen sagen illegal, die anderen vllt grauzone etc.

eingetragen bekommste die eigtl nicht so einfach.

wenn du auf nummer sicher gehen willst, suchst du mal nach scheinwerfern von FK und co. mit integrierten angel eyes. die haben e prüfzeichen und können bedenkenlos verbaut werden.

die z.B.

Wenn du uns auch noch sagst,was du genau meinst,wird dir hier auch geholfen.

komplette Scheinwerfer, oder nur die Ringe zum Einbauen?

aja, herzlich willkommen

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns

Wenn du uns auch noch sagst,was du genau meinst,wird dir hier auch geholfen.

komplette Scheinwerfer, oder nur die Ringe zum Einbauen?

aja, herzlich willkommen

Ich geh mal davon aus, daß er nur die Ringe meint.

Ohne Prüfzeichen wird er sie aber nicht eingetragen bekommen.

am 19. Februar 2009 um 21:08

is eigentlich simpel:

- wenn das, was du nachträglich einbauen willst (ringe oder komplette scheinwerfer) ein e-prüfzeichen hat, dann einbauen und glücklich sein. du brauchst nichts eintragen lassen

- wenn es kein e-prüfzeichen hat, aber ne ABE, dann auch einbauen, glücklich sein und die ABE immer mit dir führen (handschuhfach z.b.)

- alles andere, was du anbaust, tauschst oder wie auch immer, was kein e-prüfzeichen, keine ABE hat und auch nicht von dir in die fahrzeugpapiere eingetragen wurde ist nicht legal. durch diesen einbau / umbau erlischt die betriebserlaubnis deines fahrzeugs. fahren eines fahrzeugs ohne betriebserlaubnis kostet ne menge geld.

viel schlimmer ist allerdings... wenn du einen unfall baust (egal ob verschuldet oder nicht) und ein gutachter, polizist oder sonstwer merkt das durch zufall, dass du etwas illegal verbaut hast und damit ohne betriebserlaubnis gefahren bist, dann darfst du ALLES und zwar ALLES selbst zahlen, egal ob du schuld hattest oder nicht, denn du hättest nicht fahren dürfen...

das wärs mir irgendwie nicht wert, also immer schön auf e-prüfzeichen, ABE oder eintragung achten ;)

Zitat:

Original geschrieben von manloeste

wenn das, was du nachträglich einbauen willst (ringe oder komplette scheinwerfer) ein e-prüfzeichen hat, dann einbauen und glücklich sein. du brauchst nichts eintragen lassen

falsch!

das nachträgliche anbringen von ae-ringen an scheinwerfer ist NICHT zulässig....von dem umstand das es keine ae-ringe mit e-zeichen zum nachrüsten gibt!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

das nachträgliche anbringen von ae-ringen an scheinwerfer ist NICHT zulässig....von dem umstand das es keine ae-ringe mit e-zeichen zum nachrüsten gibt!

So ist es. Es sind einzig und allein komplette Scheinwerfer, die auch mit Angel Eyes geprüft wurden, erlaubt.

am 20. Februar 2009 um 9:53

das meinte ich damit doch?

ich hatte das recht allgemein formuliert, sorry :D

natürlich darf er ein e-geprüftes teil (seine scheinwerfer) nicht verändern indem er dort etwas reinbaut, welcher art auch immer...

mal davon abgesehen dass meine aussage eigentlich deswegen doch stimmt, weil es keine standlichtringe (einzeln) mit e-prüfzeichen gibt :p

Zitat:

Original geschrieben von manloeste

viel schlimmer ist allerdings... wenn du einen unfall baust (egal ob verschuldet oder nicht) und ein gutachter, polizist oder sonstwer merkt das durch zufall, dass du etwas illegal verbaut hast und damit ohne betriebserlaubnis gefahren bist, dann darfst du ALLES und zwar ALLES selbst zahlen, egal ob du schuld hattest oder nicht, denn du hättest nicht fahren dürfen...

das wärs mir irgendwie nicht wert, also immer schön auf e-prüfzeichen, ABE oder eintragung achten ;)

wenn ich den schwachfug lese, könnt ich grad...

Glaubt ihr den nonsonens? hört auf, olles stammtischgelaber weiterzuerzählen.

Weder erlischt durch den einbau von AE der Versicherungsschutz noch die BE.

wer wissen will, wann die BE erlischt, darf gerne mal die StVO konsultieren, da steht hierzu folgendes:

Die BE erlischt, wenn:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder

3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.

Der Versicherungsschutz erlischt nur dann, wenn der Umbau in einem zwingenden kausalen Zusammenhang mit dem unfall steht. dies dürfte bei nachträglich eingebauten AEs nur sehr schwer möglich sein.

Selbst wenn ich mit illegalen heckspoiler bei rot über ne kreuzung fahre und einen anderen erwische, zahlt die versicherung, weil der spoiler hierbei keinen einfluß auf die unfallursache gehabt hätte.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von manloeste

viel schlimmer ist allerdings... wenn du einen unfall baust (egal ob verschuldet oder nicht) und ein gutachter, polizist oder sonstwer merkt das durch zufall, dass du etwas illegal verbaut hast und damit ohne betriebserlaubnis gefahren bist, dann darfst du ALLES und zwar ALLES selbst zahlen, egal ob du schuld hattest oder nicht, denn du hättest nicht fahren dürfen...

das wärs mir irgendwie nicht wert, also immer schön auf e-prüfzeichen, ABE oder eintragung achten ;)

wenn ich den schwachfug lese, könnt ich grad...

Glaubt ihr den nonsonens? hört auf, olles stammtischgelaber weiterzuerzählen.

Weder erlischt durch den einbau von AE der Versicherungsschutz noch die BE.

wer wissen will, wann die BE erlischt, darf gerne mal die StVO konsultieren, da steht hierzu folgendes:

Die BE erlischt, wenn:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder

3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.

Der Versicherungsschutz erlischt nur dann, wenn der Umbau in einem zwingenden kausalen Zusammenhang mit dem unfall steht. dies dürfte bei nachträglich eingebauten AEs nur sehr schwer möglich sein.

Selbst wenn ich mit illegalen heckspoiler bei rot über ne kreuzung fahre und einen anderen erwische, zahlt die versicherung, weil der spoiler hierbei keinen einfluß auf die unfallursache gehabt hätte.

dann darf ich sie ja doch einbauen :cool:

Zitat:

Original geschrieben von fa.h.klein

dann darf ich sie ja doch einbauen :cool:

nein, denn es ist nach wie vor eine veränderung der lichttechnischen anlage.

zudem auch ein einbau eines teils ohne ABE bzw. E-Prüfnummer (welches u.U. zum erlöschen der BE führen kann, jedoch nicht per se bedeutet, dass es so sein muss!).

selbstverständlich ist es illegal, nur die behauptung, man würde den versicherungsschutz verlieren, ist absoluter nonsens.

am 20. Februar 2009 um 13:08

Zitat:

Die BE erlischt, wenn:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,

 

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder

 

3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden

jep und genau der punkt 2 ist es, warum deine BE bei einbau eines solchen teils erlischt, denn jegliche nicht genehmigte lichttechnische veränderung steht zunächst mal unter dem verdacht, das signalbild deines fahrzeugs zu verfälschen und gefährdet damit andere verkehrsteilnehmer...

traurig, aber es ist wirklich so.

die haftpflichtversicherung zahlt übrigens immer, egal was passiert... aber sie fordert den betrag wieder von dir zurück.

außerdem steht das nicht in der StVO sondern in der StVZO...

Zitat:

Original geschrieben von manloeste

... aber sie fordert den betrag wieder von dir zurück.

nein! nur wenn es wie erwähnt in einem kausalen zusammenhang steht!

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