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Angemeldeten KFZ ohne TÜV verkaufen

Themenstarteram 7. Juni 2017 um 18:11

Hallo ihr da draußen,

 

Ich habe folgenden Fall, ich habe meinen Drittwagen der nun keinen TÜV mehr hat über Ebay verkauft, nun ist aber im Nachhinein rausgeworfen und was sowohl er wie auch ich nicht wusste das man für ein KFZ ohne TÜV kein Kurzzeitkennzeichen mehr bekommt es sei denn es wird innerhalb des zulassungsbezirks oder zum TÜV bewegt.

 

Nun habe ich meine Versicherung gefragt wie es aussehen würde wenn ich das KFZ angemeldet übergebe diese sagte es sei kein Problem ich solle ihn nur etwas unterschreiben lassen das er im Falle eines Unfalls die Haftung übernimmt. Gibt es da eventuell einen Vordruck? Oder reicht das was im ADAC Kaufvertrag drin steht?

 

Nun haben wir bereits für Samstag die Abholung vereinbart und ich stelle mir die Frage wie ich mich da wirklich absichern kann?

 

Es sind immerhin knapp 500km Entfernung zwischen ihm und mir.

 

Gruss

Tobi

Beste Antwort im Thema

Wie ich schon in dem von mir verlinkten Thread schrieb, würde ich mich in jedem Einzelfall vorher diesbezüglich absichern.

Man sollte auch beachten, dass es sich ausschließlich um "Rückfahrten" handeln darf und eine Überführungsfahrt ist IMO keine Rückfahrt.

Außerdem ist das die Einschätzung der Stadt Köln und des Bundeslandes NRW, also auch daher nicht unbedingt bundesweit übertragbar.

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am 7. Juni 2017 um 18:20

Im ADAC Vertrag auf der letzten Seite sind die Mitteilungen für die Zulassungsstelle und Versicherung. Im ADAC Vertrag wird auch die Ummeldung vereinbart.

Themenstarteram 7. Juni 2017 um 18:28

Das heisst, das reicht aus?

Die Versicherung geht, ab Datum / Uhrzeit des Kaufvertrages, auf den Käufer über.

Probleme gibt's nur wenn der Käufer den Wagen nicht ummeldet.

Auf jeden Fall den Personalausweis zeigen lassen.

Zitat:

… diese sagte es sei kein Problem ich solle ihn nur etwas unterschreiben lassen das er im Falle eines Unfalls die Haftung übernimmt.

Das solltest du machen, wenn der Käufer, vor Unterzeichnung des Kaufvertrages, eine Probefahrt mit deinem Wagen machen will. (Dann auch den Führerschein zeigen lassen).

am 7. Juni 2017 um 18:38

Für was soll das ausreichen?

Sowohl die Steuerpflicht als auch die Versicherung gehen mit der Veräußerungsanzeige auf den Käufer über. Lies doch mal in deinen AKB, hier ein Auszug der HUk24:

Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.6.1 oder G.6.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Kenntnis, kündigen. Die Kündigung ist wirksam, wenn sie uns rechtzeitig zugeht. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet.

Ich habe gerade im März meinen 5er Golf verkauft. Ich habe den Perso des Käufers (beide Seiten) mit dem Handy fotografiert, wir haben einen ADAC Kaufvertrag geschlossen.

Ich habe meine Autos eigentlich immer angemeldet verkauft (es sei denn, sie gingen in den Export) und nie Probleme gehabt.

Prinzipiell kann man schon angemeldet verkaufen, nur sollte man zur eigenen Absicherung dabei ein paar Dinge beachten. Hängt aber auch davon ab was du für ein Gefühl bei der Sache hast.

 

Aber mal was ganz anderes: Zu welchen Bedingungen wurde das Auto eigentlich angeboten bzw. verkauft?

Ohne/mit TÜV?

Angemeldet/abgemeldet?

 

Je nachdem bist du dem Käufer gegenüber "in der Pflicht " oder es kann dir egal sein wie er das Auto heimbekommt.

Themenstarteram 7. Juni 2017 um 20:32

Es wurde natürlich ohne TÜV Angeboten.

 

Klar könnte ich sagen ist mir wurscht schau selber wie du klar kommst aber ich selber wäre auch in seiner Situation froh wenn man mir entgegen kommen würde zumal er wirklich nicht wusste das man ohne TÜV kein Kurzzeitkennzeichen bekommt.

Ein ganz abwegiger Gedanke von mir: fahr zum Prüfstützpunkt und lass die HU auf Kosten des Käufers machen. Dann kann er mit gültiger HU auch seine KZK bekommen oder er zahlt was an und Du gibst ihm die Papiere zur Ummeldung mit.

Ummeldung ohne gültige HU, ich glaube das wird genauso schwierig wie ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen.

Außerdem sollen das knapp 500 km sein.

Ich würde mir unterschreiben lassen, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist und daher z. B. auf einem Anhänger transportiert werden sollte oder besser, es vorher durch die HU bringen.

Zitat:

@RedFlyingAngel schrieb am 7. Juni 2017 um 22:32:42 Uhr:

Es wurde natürlich ohne TÜV Angeboten.

 

Klar könnte ich sagen ist mir wurscht schau selber wie du klar kommst aber ich selber wäre auch in seiner Situation froh wenn man mir entgegen kommen würde zumal er wirklich nicht wusste das man ohne TÜV kein Kurzzeitkennzeichen bekommt.

Wenn du ein gewisses Vertrauen in den Käufer hast, dann gib ihm das Auto angemeldet mit. Lass dir aber unbedingt eine Veräusserungsanzeige unterschreiben, Uhrzeit der Übergabe protokollieren, Kopie von Perso, Frist zur Um-/Abmeldung, etc.

Würde ich persönlich aber nur bei deutschen Käufern bzw. festem Wohnsitz in Deutschland machen.

Du könntest das Auto auch abmelden und die entwerteten Kennzeichen dran lassen.

Für genau diesen einen Tag ist der Wagen dann noch versichert und versteuert und der Käufer kann das Auto in ganz Deutschland bis 23:59 Uhr überall hinfahren.

Themenstarteram 8. Juni 2017 um 14:57

Aber nicht samstags :(

Mal ehrlich ... einen Tod stirbt man immer. ;)

So sieht's aus.

Du musst dir jetzt halt überlegen ob du lieber der "entgegenkommende" Verkäufer, der aber ein gewisses Risiko eingeht, sein willst oder aber lieber der "Sturkopf" der auf der sicheren Seite ist.

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