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angemeldeten Wohnwagen ohne TÜV vom Stellplatz holen
Hallo zusammen, unser Wohnwagen steht seit Mitte 2017 auf seinem Stellplatz, ist angemeldet, aber hat seit 2018 keinen TÜV mehr. Habe im Hinterkopf, dass Fahrten (mit dem PKW) zur TÜV Abnahme und Werkstatt erlaubt sind, ich würde den WoWa aber zuerst zu uns nach Hause holen. Es sind in etwa 50 km, auch über die Autobahn, wie ist da die Sachlage? Bin ja nun gezwungen den WoWa zu checken und ihn TÜV tauglich zu machen, bevor ich damit zum TÜV fahre. Dazu muss er über die Straße. Hat hier jemand mit diesem Thema Erfahrung? Vermute ja, dass hier niemand seinen WoWa so lange hat stehen lassen.
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145 Antworten
Zitat:
@detten83 schrieb am 25. August 2021 um 14:35:16 Uhr:
..auch über die Autobahn..?
Wieso über die Autobahn und nicht unauffälliger über Landstraßen?
Zitat:
@detten83 schrieb am 25. August 2021 um 14:35:16 Uhr:
Bin ja nun gezwungen den WoWa zu checken und ihn TÜV tauglich zu machen, bevor ich damit zum TÜV fahre..
Nein, bist du nicht. Du kannst ihn doch auch auf dem momentanen Standplatz checken und dann direkt zum TÜV, denn nur der direkte Weg ist erlaubt, alles andere ist verboten. Aber wenn dich die Polizei erwischt, bist du eventuell trotzdem reif für eine Geldstrafe, denn die HU überziehen ist halt nicht erlaubt.
Meine HU beim Wohnwagen war coronabedingt auch überzogen, allerdings nur 1,5 Jahre.
In dem von mir angerufenen Polizeirevier meinten die, das maximal nur der direkte Weg zum TÜV toleriert werden kann. Also kann, nicht muss. Hängt vom jeweiligen Polizisten ab, der einen erwischt.
Aber es gibt null Toleranz, wenn du erst einen Umweg zu dir nach Hause oder sonst wohin, machst.
Der Owi-Tatbestand ist doch bereits verwirklicht (mit Punkt in Flensburg), nur bist du noch nicht aufgefallen und deshalb nicht geahndet.
Also bete, dass du bei der Fahrt nicht erwischt wirst, denn dein "bin ja nun gezwungen..." wird von jedem Richter als Ausrede gewertet.
Mal nebenbei gefragt, was ist beim Wohnwagen denn groß zu checken? Beleuchtung - kannst du noch auf dem Stellplatz machen. Reifen - dito. Auflaufbremse - da reichen ein paar Meter. Und Funktion der Bremse ist auch schnell getan. Fahr doch einfach mit dem Teil vor Ort zur HU und notfalls mit dem Mängelprotokoll nach Hause.
Genauso zu Tüv, Mängelprotokoll ist dann sogünstig im verhältnis zum Punkt und der Strafe, und du darfst dann problemlos nochmal zur Nachuntersuchung.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 25. August 2021 um 14:52:51 Uhr:
Genauso zu TÜV. Mängelprotokoll ist dann so günstig im Verhältnis zum Punkt und der Strafe, und du darfst dann problemlos nochmal zur Nachuntersuchung.
Eigentlich nicht, denn dann hast du ja immer noch die abgelaufene Plakette drauf und wenn das die Polizei sieht, bist du trotzdem reif für eine Geldstrafe, denn der Strafbestand, die HU extrem überzogen zu haben, ist ja immer noch erkennbar.
Du hast ein Mängelprotokoll und mit dem darfst du 4 Wochen lang zur Werkstatt und zur Nachprüfung, das legitimiert eigentlich dann das Fahren. Wenn der vor Ort nicht stillgelegt wird sollte der für diese Fahrten dann noch Fahrtauglich sein. Oder gibts hier was Neues was dagegen spricht?
Das schafft aber doch nicht den Strafbestand der extrem überzogenen HU aus der Welt. Nur weil es mit neuer Plakette nicht mehr auffällt, ist und bleibt es, trotzdem strafbar und wenn er keine neue Plakette bekommt, verlängert sich sein Risiko, erwischt zu werden natürlich auch um die 4 Wochen.
Was macht dann der Dauercamper, wenn er nach 10 Jahren beschließt, den Wagen wieder zum reisen zu nutzen? Oder ist das ein Unterschied, ob der Wagen an-oder abgemeldet war?
Ja die Sache ist die, die Landstraße quer durch das Ruhrgebiet gibt es nicht, dann lieber A2/A3/A40. Direkt zum TÜV macht nun auch keinen Sinn mehr, da er dieses Jahr eigentlich nicht mehr benutzt wird. Er braucht nach 4 Jahren wahrscheinlich neue Reifen, ob die Bremsen noch gut sind, kann ich auch erst nicht wirklich prüfen. Wollte den Winter über immer mal ein bisschen was machen und dann, wenn alles wieder funktioniert erst den TÜV machen.
Aber ich verstehe das schon richtig, dass er angemeldet ist, ist nun eigentlich ein Problem, mit Kurzzeit- oder Exportkennzeichen hätte ich keine Strafe zu befürchten, oder?
Dass die HU überzogen ist, ist eigentlich gar nicht soooo schlimm, wir hatten keinen Brief mehr und auch ohne TÜV neue Papiere bekommen. Verstehe das Problem nicht, da der Wagen nur auf Privatgrund stand, ist doch eigentlich egal, wie lange der TÜV überzogen ist, oder?
Das wird regional unterschiedlich gehandhabt.
Ich würde bei der zuständigen Polizeiwache anrufen und fragen, ob es toleriert wird, wenn du auf direktem Weg zur nächsten Prüfstelle fährst und dabei eine Terminbestätigung mitführst.
Ansonsten könntest du auch bei einer der Prüforganisationen anrufen und fragen, ob die auch zum Stellplatz kommen würden und was das kostet.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 25. August 2021 um 15:14:04 Uhr:
Was macht dann der Dauercamper, wenn er nach 10 Jahren beschließt, den Wagen wieder zum reisen zu nutzen? Oder ist das ein
Der bringt den WW vor der Anmeldung zum TÜV.
Der Dauercamper hat den Wagen ja i.d.R. abgemeldet.
Ohne gültigen TÜV bekommt man, zumindest hier bei uns, kein Fahrzeug angemeldet.
Die fahrt zum TÜV und zur Anmeldung darf aber auch mit noch nicht zugelassenem Fahrzeug erfolgen.
Mit ein paar Auflagen, direkter Weg, Versicherungsbestätigung vorhanden, gleicher oder angrenzender Zulassungsbezirk...
Zitat:
Unterschied, ob der Wagen an-oder abgemeldet war?
Ja, macht es. Wenn ein Auto angemeldet ist, muss es gültigen TÜV haben. Egal wo es steht.
Für ein abgemeldetes Fahrzeug gilt das IMHO nicht.
"Die fahrt zum TÜV und zur Anmeldung darf aber auch mit noch nicht zugelassenem Fahrzeug erfolgen.
Mit ein paar Auflagen, direkter Weg, Versicherungsbestätigung vorhanden, gleicher oder angrenzender Zulassungsbezirk..."
Und dem Fahrzeug muss bereits ein Kennzeichen zugeteilt sein. Was bei längerer Abmeldung nicht zwingend der Fall ist.
Man könnte sich auch 5 Tages Kennzeichen holen das geht auch ohne TÜV. Nur ohne TÜV darf man nur in ein bestimmten Bereich fahren. Also von Bayern nach Hamburg würde nicht funktionieren aber im Umkreis von 100km schon. Kommt immer drauf an was die Zulassungsstelle vor schreibt.
PKW-Transportanhänger mieten, Wohnwagen aufladen und so nach Hause transportieren. Nicht vergessen, das Kennzeichen abzunehmen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 25. August 2021 um 15:50:29 Uhr:
"Die fahrt zum TÜV und zur Anmeldung darf aber auch mit noch nicht zugelassenem Fahrzeug erfolgen.
Mit ein paar Auflagen, direkter Weg, Versicherungsbestätigung vorhanden, gleicher oder angrenzender Zulassungsbezirk..."
Und dem Fahrzeug muss bereits ein Kennzeichen zugeteilt sein. Was bei längerer Abmeldung nicht zwingend der Fall ist.
Dann reserviert man sich vorher ein Wunschkennzeichen und macht direkt den Termin für die Anmeldung.
Aber Du hast Recht, ein Kennzeichen braucht man schon.
Ist schon länger her, dass ich das gemacht habe.