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Angemeldetes Auto ohne Nummernschilder auf öffentlicher Straße parken
Hallo zusammen,
heute morgen kam jemand und kaufte mein altes Auto.
Wir unterschreiben den Kaufvertrag
Ich bekomme das Geld, er bekommt Papiere, HU Bericht und Kennzeichen (er will neue)
Das Fahrzeug + Schlüssel bleibt solange bei mir, bis der Wagen umgemeldet ist und er die neuen Nummernschilder hat. Kann ich das Fahrzeug solange auf öffentlicher Straße parken, oder bekomme ich dann Probleme? Angemeldet ist das Auto ja noch und bis zur Ummeldung zahle ich ja auch KFZ Steuer und Versicherung.
Ich hatte überlegt ein Zettel mit dem Nummernschild hinter die Windschutzscheibe zu legen?
Auto wird wohl Anfang nächster Woche umgemeldet.
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21 Antworten
Würde ja sagen. Kann aber trotzdem zu Rückfragen kommen wenn ein übereifriger Ordnungskumpel dich aufschreibt.
Frag mich nur wie er das machen will wenn du keine Zettel mit KZ reinhängen würdest.
Normal kommt ja immer erst mal ein roter Zettel ans Auto wo draufsteht das es in einer gewissen Zeit entsorgt wird.
So meine Kenntnisse die aber sicherlich auch überholt sein können da das Wissen schon älter ist.
Aber wenn das in wenigen Stunden bis max. 2 Tagen über die Bühne geht wird das Risiko der einer der Beamten/Behörde da aktiv wird doch sehr gering sein.
Ich weiß nicht ab wann, aber eigentlich haben alle aktuellen Autos die VIN hinter der WSS gut sichtbar stehen .. also Behördern bekommen schnell raus, wer (noch) verantwortlich für den Wagen ist ...
Würde sagen kommt auf jeden Fall auf die Gegend an ... in einer beschaulichen Nachbarschaft, wo etliche wissen, das es ein Verkaufsvorgang ist, passiert wohl nichts ...In einer anonymen Gegegend, oder wenn es eine Nachbarschaft ist, wo nur auf Fehlverhalten gelauert wird ... hat man wohl schnell OA oder Polizei am Wagen stehen, was die dann einleiten können, weiß ich nicht, aber irgendwas können sie sich im worstcase wohl einfallen lassen, wenn die Kennzeichen fehlen...
Die Zettel Idee ist schon gut ... einfach kurzen Einzeiler und die meisten sollten sich damit zufrieden geben, wenn der Wagen jetzt nicht wochenlang steht...
Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen die Kennzeichen am Fahrzeug fest angebracht sein, wenn es auf öffentlichen Grund und Boden steht.
§ 12
(5) Kennzeichen müssen an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
Es gibt Gegenden da handeln die Behörden sehr schnell und entfernen Fahrzeuge zügig von der Straße.
Berlin fällt mir dabei immer besonders auf, die Fackeln nicht lange.
Im Ernstfall kann das Fahrzeug abgeschleppt und auf einem Privatgelände umgeparkt werden auf deine Kosten. Kennzeichen vorne reinlegen wäre vielleicht eine Lösung, bzw. gibt es ja auch noch die FIN -> Darüber können die Behörden auch den Halter / zugehörigen Kennzeichen vom Fahrzeug ausfindig machen.
Es kommt halt drauf an wo das Fahrzeug steht, in einer belebten Zone wo es direkt auffällt, oder etwas abgelegen, am besten im Dorf wo man sich nichts weiter bei denkt? Solange wie auch eine Versicherung besteht sollte es sich beim erwischen maximal auch nur im eine OWI handeln, was nicht heißt, dass es nicht trotzdem teuer werden könnte.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. Februar 2024 um 20:35:49 Uhr:
...
Berlin fällt mir dabei immer besonders auf, die Fackeln nicht lange.
Ja, Berlin Fackelt so im Schnitt 6-9 Monate, bis die Aufbewahrungsfrist verstrichen ist, dann wird mal ein Abschlepper von Amtswegen beauftragt ... Der öffentliche Parkplatz kostet dem Land halt nichts...und die Hoffung stirbt bekanntlich zu letzt, das der Besitzer sein Schrott selbst abholt...
https://www.morgenpost.de/.../...ler-Absicht-so-lange-herumstehen.html
"Warum Schrottautos mit voller Absicht so lange herumstehen "
ohne Schilder auf öffentlicher Straße parken ist verboten
Man/n die Rechtsbelehrungen sind über. Wir wissen das es nicht erlaubt ist. Daher überflüssig.
Wie man es machen kann kommt tatsächlich auf die Gegend und Nachbarschaft an. Hier würde das bei uns keinen jucken wenn der ein paar Tage ohne KZ steht.
Aber das können wir für den TE nicht beurteilen wie das bei ihm ist.
Zur offenen VIN, tja da müsste ich echt nachgucken bei meinen alten Karren ob da offen ein VIN sichtbar ist. Ist mir bisher aber nie aufgefallen, allerdings auch nie drauf geachtet.
Wenn es so ist, dann lieber mit offenen Karten spielen und Zweizeiler rein oder das Amt darüber informieren das es kurz vorübergehend ohne KZ da steht.
.Und damit selbst die OWI einleiten?
Kann passieren ... oder der OA Mitarbeiter lässt fünfe gerade sein, denkt sich, wenn die Karre dann bei meiner nächsten Runde in zwei Tagen weg ist. Nachdem er auf dem Zettel den Text "Kennzeichen wegen einer Zulassungsangelegenheit/Ummeldung kurzzeitig nicht am Fahrzeug" gelesen hat...
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 24. Februar 2024 um 11:56:40 Uhr:
Man/n die Rechtsbelehrungen sind über. Wir wissen das es nicht erlaubt ist. Daher überflüssig.
Wie man es machen kann kommt tatsächlich auf die Gegend und Nachbarschaft an. Hier würde das bei uns keinen jucken wenn der ein paar Tage ohne KZ steht.
Aber das können wir für den TE nicht beurteilen wie das bei ihm ist.
Zur offenen VIN, tja da müsste ich echt nachgucken bei meinen alten Karren ob da offen ein VIN sichtbar ist. Ist mir bisher aber nie aufgefallen, allerdings auch nie drauf geachtet.
Wenn es so ist, dann lieber mit offenen Karten spielen und Zweizeiler rein oder das Amt darüber informieren das es kurz vorübergehend ohne KZ da steht.
Das war die Frage und die habe ich beantwortet
"Kann ich das Fahrzeug solange auf öffentlicher Straße parken, oder bekomme ich dann Probleme?"
Was du machst ist in die Glaskugel schauen und alles in künstlicher länge ziehen
Die Antwort ist einfach nur NEIN. Was der TH daraus macht ist seine Sache.
Und er hat auch nicht nach deiner Nachbarschaft gefragt
Ich kenne ein paar Straßen, da verschwinden erst einige Teile (Räder, Stoßfänger, Spiegel, Kat, etc.), dann werden die Seitenscheiben eingeschlagen, Müll wird hineingeworfen und nach einer Woche klebt die zuständige Behörde ihren roten Zettel dran. Bei Fahrzeugen mit Kennzeichen dran passiert das nicht.
Zitat:
@NT62 schrieb am 23. Februar 2024 um 14:42:50 Uhr:
Ich hatte überlegt ein Zettel mit dem Nummernschild hinter die Windschutzscheibe zu legen?
Ja, kann man so machen. Es entfällt jedenfalls ein Verstoß gegen die Zulassungsvorschriften und gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz. Übrig bleibt dann nur ein Verstoß gegen die Anbringung der Kennzeichen, das kostet aber nur 10 Euro. Theoretisch wäre eine Erhöhung wegen vorsätzlicher Begehung möglich, denn die Regelsätze gehen ja von fahrlässiger Begehung aus.
Ich würde allerdings den Zeitraum so kurz wie möglich halten, nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch wegen der schon erwähnten Vandalismusgefahr. Ein Auto ohne Kennzeichen fällt eben auf wie ein bunter Hund.
Wohnt der Käufer in der Nähe? Dann würde ich die Kennzeichen jetzt noch am Fahrzeug anbringen. Wenn der Käufer seinen Termin bei der Zulassungsstelle hat, soll er unmittelbar vorher kurz zum Standort des Autos fahren und die Kennzeichen mitnehmen. Dann steht das Auto im Idealfall nur ca. eine Stunde ohne Kennzeichen da.
Aus eigener Erfahrung: ich habe vor einiger Zeit ein Kfz an einen Händler aus Mannheim verkauft. 7 oder 8 Monate später bekam ich einen Anhörungsbogen in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich von der Stadt Mannheim zugestellt. Grund: Abstellen eines nicht zugelassenen Kfz im öffentlichen Verkehrsraum (sinngemäß formuliert).
Wie sich bei Telefonaten schnell herausstellte, konnte der Händler das Fahrzeug wohl nicht wie geplant kurzfristig weiterveräußern und ins Ausland exportieren. Er hatte es einfach auf der Straße "geparkt". Die im Anhörungsbogen genannte Abstelladresse liegt in einem abgelegenen Mannheimer Gewerbegebiet.
Nach einem Telefonat mit der Behörde bekam ich einige Tage später einen Bescheid über die Einstellung des Verfahrens.
Und falls sich jetzt jemand fragen sollte, weshalb ich den Anhörungsbogen bekam: auf mich kam das Mannheimer Ordnungsamt nur durch die Kfz-Nummer auf der noch immer vorhandenen grünen Umweltplakette.
Von daher ... das Kfz-Kennzeichen ergibt sich ggf. auch aus der Umweltplakette