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angezeigt auf falsches Kennzeichen - was tun?
hallo leute,
ich komme mit meinem ersten beitrag gleich mit ner kniffligen sache zu euch und hoffe hier hilfreiche antworten zu finden.
folgendes ist passiert:
mein zweitwagen steht nun schon länger ungenutzt vor der türe und wurde nicht bewegt. nun kam der freiwillige polizeidienst vorbei und hat abgelaufenen tüv seit februar festgestellt
soweit nichts neues, außer dass ich nur 1woche zeit bekommen habe den mangel zu beheben (normal sind doch 2).
was die sache nun komplizierter macht ist dass das knöllchen auf ein falsches kennzeichen ausgestellt wurde...
was kann ich in dem fall tun?
der wagen ist umgebaut für die rennstrecke (ringtool) und um neuen tüv zu bekommen müsst ich noch an 1-2 dingen arbeiten dass ich ihn mit gutem gewissen vorführen kann.
problem ist aber dass ich durchs studium jetzt klausuren schreibe und es auf keinen fall vorher schaffe das abzuarbeiten.
die frage ist jetzt was ich für optionen habe, da hat mich leider auch alles suchen im netz nicht schlauer gemacht.
sollte ich einfach abwarten was passiert in der hoffnung mich mit evt. weiteren bußgeldern über die zeit zu retten bis ich alles angehen kann oder muss ich den wagen abmelden, aufs privatgrundstück stellen und dann in 3wochen zum tüv und wieder anmelden?
ich hoffe wirklich ihr könnt mir weiterhelfen.
es grüßt
callitto
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von callitto
nun kam der freiwillige polizeidienst vorbei und hat abgelaufenen tüv seit februar festgestellt
soweit nichts neues, außer dass ich nur 1woche zeit bekommen habe den mangel zu beheben (normal sind doch 2).
Steht wo mit den zwei Wochen? Ich kenne bei ner Mängelkarte immer nur die Ein-Wochen-Frist zur Behebung...
Zitat:
Original geschrieben von callitto
sollte ich einfach abwarten was passiert in der hoffnung mich mit evt. weiteren bußgeldern über die zeit zu retten bis ich alles angehen kann oder muss ich den wagen abmelden, aufs privatgrundstück stellen und dann in 3wochen zum tüv und wieder anmelden?
Das Problem ist, dass das Ganze jetzt über die Zulassungsstelle laufen wird. Von dort trudeln dann weitere Briefe ein und du wirst bezahlen müssen. Da ist die Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, was dich irgendwas um die 30€ kosten wird insgesamt, doch die deutlich bessere Lösung meiner persönlichen Meinung nach.
Gruß Tecci
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19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von callitto
...oder muss ich den wagen abmelden, aufs privatgrundstück stellen und dann in 3wochen zum tüv und wieder anmelden?
Das ist in der jetzigen Situation wohl die günstigste Variante.
Hättest du den Wagen direkt auf ein Privatgrundstück gestellt (und dort die Kennzeichen abgeschraubt, falls der Stellplatz von der Straße einsehbar ist), hättest du dir diesen Streß ersparen können.
Zitat:
Original geschrieben von callitto
nun kam der freiwillige polizeidienst vorbei und hat abgelaufenen tüv seit februar festgestellt
soweit nichts neues, außer dass ich nur 1woche zeit bekommen habe den mangel zu beheben (normal sind doch 2).
Steht wo mit den zwei Wochen? Ich kenne bei ner Mängelkarte immer nur die Ein-Wochen-Frist zur Behebung...
Zitat:
Original geschrieben von callitto
sollte ich einfach abwarten was passiert in der hoffnung mich mit evt. weiteren bußgeldern über die zeit zu retten bis ich alles angehen kann oder muss ich den wagen abmelden, aufs privatgrundstück stellen und dann in 3wochen zum tüv und wieder anmelden?
Das Problem ist, dass das Ganze jetzt über die Zulassungsstelle laufen wird. Von dort trudeln dann weitere Briefe ein und du wirst bezahlen müssen. Da ist die Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, was dich irgendwas um die 30€ kosten wird insgesamt, doch die deutlich bessere Lösung meiner persönlichen Meinung nach.
Gruß Tecci
also ich hatte früher schonmal ne mängelkarte bekommen (anderer wagen), da hatte ich 2wochen frist bekommen... lustigerweise hatte ich da auch das problem mit den klausuren, bin dann zur wache und hab noch ne woche aufschub bekommen.
da ich jetzt aber nur 1woche zeit bekommen habe bringt mich selbst ein aufschub nicht weiter, zumal ich ja auchnoch ein paar tage bräuchte bis der wagen dann getüvt ist usw.
meine hoffnung wäre jetzt gewesen dass aufgrund das falsch notierten kennzeichens in der mängelkarte das ganze erstmal in die falsche richtung läuft, und bis die das gemerkt haben genug zeit verstrichen ist dass ich alles erledigen konnte...
könnte ich nicht jetzt auch zum tüv und mit den 4wochen frist die mängelkarte aufschieben wenn der wagen nicht auf anhieb durchkommt?
oder bleibt da wirklich nichts über außer abmelden und paar wochen später wieder anmelden
Zitat:
Original geschrieben von callitto
könnte ich nicht jetzt auch zum tüv und mit den 4wochen frist die mängelkarte aufschieben wenn der wagen nicht auf anhieb durchkommt?
Nein, weil die Mängelkarte ja erst durch die gültige HU erledigt wird. Aber wenns schon mal geklappt hat, dann bitte doch um Aufschub, evtl. mit der Option, dass du dein Fahrzeug auch nicht mehr auf öffentlichem Verkehrsgrund abstellst, sondern nur in deiner Einfahrt. Das falsche Kennzeichen wird dich maximal eine Woche retten, bis eben überprüft wird, ob du da warst oder nicht. Weil Halter/Fahrer auf der Mängelkarte ja auch immer erfasst werden. Von daher sehe ich da wenig Möglichkeit...
Zitat:
Original geschrieben von callitto
also ich hatte früher schonmal ne mängelkarte bekommen (anderer wagen), da hatte ich 2wochen frist bekommen... lustigerweise hatte ich da auch das problem mit den klausuren, bin dann zur wache und hab noch ne woche aufschub bekommen.
...
eines steht fest du hast auf alle Fälle nichts dazu gelernt....
der Strafzettel auf das falsche Kennzeichen brauchst du natürlich nicht bezahlen.
es wird auch ein Falscher Halter dazu ermittelt...
Es wäre ja auch so wenn 2 Falschparken /du und noch einer und der bekommt einen und du nicht und er hängt seinen bei dir hin....
was die Mängelkarte betrifft...
abmelden zu der Behörde und viel und lange um verständnis bitten *zwinker - sind alles Menschen
mfg
Alex
Die Fristen sind Ermessensspielraum der Beamten...da gibt es keine Tabelle die besagt, Verstoß X kriegt eine Frist von Y Wochen.
Es wird so geplant, dass die Person eine reelle Chance hat den Mangel fristgerecht zu beheben.
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Die Fristen sind Ermessensspielraum der Beamten...da gibt es keine Tabelle die besagt, Verstoß X kriegt eine Frist von Y Wochen.
Es wird so geplant, dass die Person eine reelle Chance hat den Mangel fristgerecht zu beheben.
...nur, dass die Beamten im vorliegenden Fall -so wie ich es verstehe- den abgelaufenen TÜV festgestellt haben und bei der Bemesung der Frist gar nicht wissen können, wie (zeit-)aufwendig es für den Halter ist, dafür zu sorgen, dass der Wagen TÜV bekommt. Aber vielleicht sollte der TE deswegen auch wirklich den Wagen auf ein Privatgrundstück stellen und sich bei den Behörden mit der Bitte um Verlängerung der Frist melden, vielleicht geht da ja noch was.
alex ich glaube du hast da was missverstanden. die erste mängelkarte bekam ich bei einem anderen wagen weil ich keinen verbandskasten bzw warndreieck dabei hatte (dummerweise nach dem saubermachen nicht wieder reingelegt).
dafür hatte ich 2wochen zeit bekommen.
jetzt hab ich nur 1woche um den wagen zu tüven, da ich aber erstmal drei wochen lang klausuren schreibe und das ganze schon bisl arbeitsaufwand ist krieg ich das so auf keinen fall hin.
auf dieser mängelkarte hatten sie aber das falsche kennzeichen notiert, deswegen hatte ich hoffnung dass man damit irgendwie zeit schinden kann.
also ich danke euch schonmal für die antworten, werde zuerst mal versuchen ob die leute auf der wache evt die frist verlängern wenn ich denen mein zeitproblem erkläre. gefahren wird der wagen ja ohnehin nicht, und wenn ich den bei mir aufn hof stelle zeigen sie vielleicht ja nochmal nachsicht.
hab da aber so meine zweifel ob die die mängelkarte solange verlängern würden.
falls das nicht klappt bleibt wohl nix anderes als den wagen kurzfristig abzumelden und dann wieder anzumelden wenn ich euch richtig verstanden habe
wenn die auf der Mängelkarte das falsche kennzeichen haben
Freue dich... melde die Kiste ab und mach den Tüv in drei wochen!! was ich meinte... du solltest es schön langsam wissen...
Alex
Zitat:
Original geschrieben von emdevau
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Die Fristen sind Ermessensspielraum der Beamten...da gibt es keine Tabelle die besagt, Verstoß X kriegt eine Frist von Y Wochen.
Es wird so geplant, dass die Person eine reelle Chance hat den Mangel fristgerecht zu beheben.
...nur, dass die Beamten im vorliegenden Fall -so wie ich es verstehe- den abgelaufenen TÜV festgestellt haben und bei der Bemesung der Frist gar nicht wissen können, wie (zeit-)aufwendig es für den Halter ist, dafür zu sorgen, dass der Wagen TÜV bekommt. Aber vielleicht sollte der TE deswegen auch wirklich den Wagen auf ein Privatgrundstück stellen und sich bei den Behörden mit der Bitte um Verlängerung der Frist melden, vielleicht geht da ja noch was.
Nein da geht man von Erfahrungswerten aus...am einfachsten ist es die örtlich zuständige Polizeidienststelle aufzusuchen, den Sachverhalt zu schildern und zu erklären. Mängelkarten bleiben bis zu der Frist auf der Wache und auch einige Zeit darüber...es arbeiten dort Menschen, die auch Fristen verlängern, die Mängelkarte in die Ablage P stecken und einfach eine Neue mit einer längeren Frist ausstellen können.
eine frage hätte ich aber noch, für den fall dass es mit der verlängerung nicht klappen sollte:
wenn ich den wagen dann abmelden muss, bekomme ich dann die mängelkarte von der behörde abgestempelt oder wie läuft das? denn der mangel ist ja genau genommen nicht behoben worden...
Der Mangel gilt ja nur für ein zugelassenes Fahrzeug. Somit wird die Mängelkarte bei der Außerbetriebsetzung ja hinfällig. Die Polizei verfolgt das ja auch nicht weiter, sondern gibt es wenn an die Zulassungsstelle weiter. Und die sehen ja, dass das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde (kann die Polizei natürlich auch sehen). Ich würde sie einfach mitnehmen und wenn sie nicht abgestempelt wird o.Ä. einfach kurz bei der örtlich zuständigen Dienststelle anrufen und die über den Sachverhalt in Kenntnis setzen.
Bevor ich den Wagen abmelden würde, würde ich äußerst freundlich bei der zuständigen Stelle anrufen, meine Situation schildern, darauf hinweisen, dass der Wagen nicht mehr gefahren wird und jetzt auf ein Privatgrundstück transportiert wurde.
Anschließend kannst du freundlich darum bitten, ob ein Aufschub bis zum Zeitpunkt X möglich wäre. Wenn ja gut, wenn nein, abmelden.
Zitat:
Original geschrieben von callitto
eine frage hätte ich aber noch, für den fall dass es mit der verlängerung nicht klappen sollte:
wenn ich den wagen dann abmelden muss, bekomme ich dann die mängelkarte von der behörde abgestempelt oder wie läuft das? denn der mangel ist ja genau genommen nicht behoben worden...
Also, das ist ganz einfach, auf der Mängelkarte steht, das die HU abgelaufen ist. Du fährst jetzt zum Prüfen und wenn es einen Mängelbericht gibt, fährst du mit dem Bericht und der Karte zum STVA oder zur Polizei und zeigst vor, das du dich um die Sache gekümmert hast. Du bist deiner Verpflichtung nachgekommen und hast das Fahrzeug zur HU vorgestellt innerhalb der 7 Tage Frist und der Mängelbericht verschafft dir nochmal 4 Wochen weitere Frist.
MFG Thomas