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Anhängelast 35i Bj.95 1,8l

VW
Themenstarteram 16. Juli 2004 um 14:46

Hallo,

ich möchte mir einen Anhänger kaufen, nun meine Frage:

Was darf ich an meinen Passat 35i mit 1,8l hängen?

Möchte einen Hänger mit Auflaufbremse kaufen.

Wer kann mir hier gute Anbieter im www. nennen?

Was bedeutet die Stützlast, was sagt mir das über den Anhänger aus? Ich weiss zwar dass am Kugelgelenk nicht mehr wie "89kg" sein darf, aber dass bringt mir ja nur beim beladen etwas, oder?

 

Vielen Dank

 

Gruss Simon

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15 Antworten
am 16. Juli 2004 um 15:31

Hi,

das was du mit deinem Fahrzeug "ziehen" kannst, das steht in deinem Fahrzeugschein unter Anhängelast mit Bremse oder ohne Bremse.

Oder suchst du Hinweise auf einen bestimmten Hersteller?

Dazu solltest du aber am besten beschreiben wofür dein Anhäger "dienen" soll.

Bis dahin

P5

max. 1200kg gebremst, 750kg ungebremst!!! Stützlast 80kg!!!

am 16. Juli 2004 um 16:33

@ 100%PASSAT:

Bist du dir sicher mit den 750kg ungebremst?

Müsste eigendlich weniger sein... so um die 550kg.

Leite ich davon ab, das meiner (115PS) 1500 + 550 hat. Wäre ja auch logisch das der 1,8l auch bei ungebremst weniger hat... oder anders herum... wäre komisch wenn der 1,8l ungebremst mehr ziehen könnte als der 2,0l.

Bis dahin

P5

Zitat:

Original geschrieben von 100% PASSAT 35i

max. 1200kg gebremst, 750kg ungebremst!!! Stützlast 80kg!!!

Die 750 KG ungebremst können definitiv nicht stimmen da selbst mein VR nur 700 KG ungebremst ziehen darf.500 KG kommen da schon eher hin.

Gruss

am 16. Juli 2004 um 17:38

Ich halte mit 550 KG ungebremst und einer Stützlast von max. 85 KG mit.

(Steht in der Betriebsanleitung ;))

Stützlast:

Die Stützlast bezeichnet das Gewicht mit der die Kugelkupplung des Anhängers auf die Anhängerkupplung des PKW drückt. Sie liegt je nach Hersteller zwischen 50 kg und 150 kg. Man sollte die Stützlast weder über noch unterschreiten, da sich das Fahrverhalten des PKW enorm verschlechtert, bzw. bei zu hoher Stützlast die Auflaufbremse nicht funktioniert.

 

Eine zu hohe Stützlast führt beim Zugfahrzeug:

-zu einer übergrossen Belastung der Hinterachse

-einer unzulässigen Entlastung der Vorderachse (Lenkachse und Antriebsachse)

-zu einer übermässigen Beanspruchung der Anhängevorrichtung und der Montagepunkte

Eine zu hohe Stützlast führt beim Anhänger:

-mit Tandemfahrwerk (2 Achsen) zu einer übergrossen Belastung der vorderen Achse

-zu einer unzulässigen Belastung der Kugelkupplung (Bruchgefahr)

-zu einer unzulässigen Belastung der Deichsel (Bruchgefahr)

Eine zu geringe Stützlast führt beim Zugfahrzeug

-zu einer Entlastung der Hinterachse (vielfach Antriebsachse)

-zu einer Belastung der Vorderachse

Eine zu geringe Stützlast führt beim Anhänger:

-mit Tandemfahrwerk (2 Achsen) zu einer übergrossen Belastung der hinteren Achse

-zu einer übermässigen Zugbelastung der Kugelkupplung und der Deichsel

 

Saris

Meyer

Barthau

Koch

Themenstarteram 17. Juli 2004 um 6:14

Hä??

 

Hallo,

zuerst einmal vielen Dank für euere Antworten, nur leider ist mir jetzt noch immer nicht klar was für einen Anhänger ich kaufen kann.

Die des zukünftigen Anhängers soll ein Tieflader sein, mit einer Achse und Holzenwänden. Am besten natürlich einer mit Auflaufbremse.

Anschaffungsgrund: Hausumbau

Vielen Dank für euere weiteren Antworten.

 

MfG

Simon

Re: Hä??

 

Zitat:

Original geschrieben von Simon78

Hallo,

zuerst einmal vielen Dank für euere Antworten, nur leider ist mir jetzt noch immer nicht klar was für einen Anhänger ich kaufen kann.

Die des zukünftigen Anhängers soll ein Tieflader sein, mit einer Achse und Holzenwänden. Am besten natürlich einer mit Auflaufbremse.

Anschaffungsgrund: Hausumbau

Vielen Dank für euere weiteren Antworten.

 

MfG

Simon

Da wirst du aber mit einem 1,8er Motor nicht glücklich der eh schon 1,3 Tonnen ziehen darf ! Kauf dir dafür lieber nen Diesel oder den 2 Liter.

Stimmt Sorry!!! Es sind wirklich 550kg ungebremst :)

am 17. Juli 2004 um 15:57

Du kannst dir jeden Anhänger kaufen, den du an dein Fahrzeug anhängen und die elektrische Anlage in Betrieb nehmen kannst.

Dabei ist es egal, ob das ein Anhänger mit 750 KG, oder 1.500 KG Zulässigem Gesammtgewicht ist!

Wenn dieser Anhänger ungebremst ist, so darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Anhänger+Ladung+Stützlast) höchstens 550 KG betragen, da dein Fahrzeug bloß 550 KG ungebremst ziehen darf.

Wenn dieser Anhänger gebremst ist, so darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Anhänger+Ladung+Stützlast) höchstens 1.200 KG betragen, da dein Fahrzeug bloß 1.200 KG gebremst ziehen darf.

Und das trifft auch nur zu, wenn du noch den "alten" Führerschein der klasse 3 vor Januar 1999 erworben hast!!!

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung begrenzt allerdings. Und zwar, darf ein ungebremster Pkw-Anhänger höchstens halb so schwer sein wie das Zugfahrzeug (Leergewicht plus 75 kg), maximal sind 750 kg erlaubt. Die Obergrenze für Pkw-Anhänger mit eigener Bremse liegt bei 3500 kg Gesamtgewicht.

am 18. Juli 2004 um 11:20

Zitat:

Original geschrieben von Projekt5

@ 100%PASSAT:

Bist du dir sicher mit den 750kg ungebremst?

Müsste eigendlich weniger sein... so um die 550kg.

Leite ich davon ab, das meiner (115PS) 1500 + 550 hat. Wäre ja auch logisch das der 1,8l auch bei ungebremst weniger hat... oder anders herum... wäre komisch wenn der 1,8l ungebremst mehr ziehen könnte als der 2,0l.

Bis dahin

P5

Hallo

Habe nen 96er 1.8er 90 PS

In den Papieren steht 1200 Kg gebremst und 600 Kg ungebremst.

Übrigens ist das der Wert, was das Auto ziehen darf ... was der Anhänger trägt hängt vom Anhänger ab, wenn Du also 1200 kg anhängen willst muß der Anhänger auch die entsprechende Last tragen weiterhin ist zu beachten, das das Eigengewicht des Anhängers vom Ladegewicht abzuziehen ist. Wenn also der Anhänger schon Leergewicht 300 kg hat kannste dann noch 900 kg aufladen und hast die 1200 kg zusammen ...

Hänge nicht mehr dran als eingetragen ist, sonst gibts Ärger mit der Polizei, die verstehen da keinen Spaß, mußte auch schonmal ein anderes Zugfahrzeug organisieren und habe Strafe gezahlt und Punkte eingefahren ...

Es gibt auch ne Möglichkeit beim Tüv die Anhängelast höher einschreiben zu lassen ... da steht dann 1500 kg bei einer Steigung bis 8 % ...

Mußte mal bei Tüv nachfragen.

Gruß Ronny

am 18. Juli 2004 um 12:26

Servus,

Zitat:

Original geschrieben von shephert

Wenn dieser Anhänger ungebremst ist, so darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Anhänger+Ladung+Stützlast) höchstens 550 KG betragen, da dein Fahrzeug bloß 550 KG ungebremst ziehen darf.

die Stützlast wird nicht dazugerechnet. Die Stützlast ist ja im Gewicht Anhänger+Ladung bereits integriert.

Die Stützlast gibt an mit wieviel Gewicht der Anhänger auf die AHK des Autos drückt.

Das man einen Anhänger gleichmäßig belädt versteht sich von selbst und die schwersten Teile der Ladung möglichst auf die Achse lädt.

@st220

Was für einen VR hast Du? Ich darf nur 650kg ungebremst laden. Liegt das an meinem niedrigen Leergewicht? Habe nur 1325kg

@FB

jupp hab nen B4 der wiegt gut mal 100 KG mehr bestimmt deswegen.

am 18. Juli 2004 um 13:01

Servus,

Zitat:

Original geschrieben von st220

@FB

jupp hab nen B4 der wiegt gut mal 100 KG mehr bestimmt deswegen.

sollte ich mal meinen auf die Waage stellen, meine diversen Einbauten sind sicherlich nicht im Hersteller Leergewicht berücksichtigt. :D

am 18. Juli 2004 um 21:28

@FB: Ich weiß. Doch auf der HP der Fa. Koch Anhänger steht es so, das das tatsächliche Gewicht des Anhängers sich aus Achslast + Stützlast zusammen setzt. Und die Achslast wäre ja Anhänger + Ladung.

Das schreit nach Aufklärung!

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